In einer aktuellen Entscheidung vom 21. Dezember 2023 hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az. 6 U 154/22) wichtige Aspekte der Haftung von Plattformbetreibern hinsichtlich der Kennzeichnung von Lebensmitteln geklärt. Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob Plattformbetreiber wie Amazon verpflichtet sind, die korrekte Bezeichnung von Milchersatzprodukten zu überwachen und sicherzustellen.WeiterlesenHaftung des Plattformbetreibers für Kennzeichnung von Lebensmitteln
Schlagwort: Lebensmittelstrafrecht
Rechtsanwalt für Lebensmittelstrafrecht: Das Lebensmittelstrafrecht ist ein Teilbereich des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts, der sich speziell mit der Lebensmittelindustrie befasst. Gesetzliche Grundlage ist das LFGB. Es umfasst eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die sicherstellen sollen, dass Lebensmittel sicher sind und dass Verbraucherinformationen über Lebensmittel zutreffend und nicht irreführend sind.
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In Deutschland ist das Lebensmittelstrafrecht insbesondere im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) geregelt. Die wichtigsten Straftatbestände in diesem Bereich sind
- Verstoß gegen Hygienevorschriften: Das Gesetz schreibt vor, dass Lebensmittel hygienisch einwandfrei hergestellt und behandelt werden müssen. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit Geldbußen und in schweren Fällen mit Freiheitsstrafen geahndet werden.
- Falsche Kennzeichnung oder Etikettierung: Das LFGB enthält umfangreiche Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, u.a. zu Zutaten, Nährwertangaben, Allergenen und Herkunft. Irreführende oder falsche Kennzeichnung kann zu erheblichen Bußgeldern führen.
- Inverkehrbringen verbotener oder gefährlicher Stoffe: Die Verwendung bestimmter Zusatzstoffe, Pestizide und anderer Chemikalien in Lebensmitteln ist streng geregelt. Das unerlaubte Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die solche Stoffe enthalten, kann als schwere Straftat geahndet werden.
- Lebensmittelverfälschung: Darunter fallen Praktiken wie die Verwendung minderwertiger oder falscher Zutaten, die Streckung von Lebensmitteln mit billigeren Substanzen oder die künstliche Veränderung des Aussehens von Lebensmitteln, um deren Qualität vorzutäuschen.
Insgesamt zielt das Lebensmittelstrafrecht darauf ab, die Integrität der Lebensmittelversorgung zu schützen und sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher darauf vertrauen können, dass die Lebensmittel, die sie kaufen, sicher und korrekt gekennzeichnet sind.
Der Bundesgerichtshof konnte klarstellen, dass bei einem strafbaren Verstoß gegen die Vorgaben des LFGB nicht nur die Einziehung der durch den rechtswidrigen Vertrieb erwirtschafteten Einnahmen droht – die ordnungsgemäß abgeführten Steuern können nicht einmal abgezogen werden: Das Landgericht hat dabei zu Recht die von dem Erblasser abgeführte Branntweinsteuer in Höhe von insgesamt 1.149.176,68 € –…WeiterlesenEinziehung bei LFGB-Verstoß: kein Abzug abgeführter Branntweinsteuer
Kennzeichnungspflichten und Abmahnungen: Weiterhin sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten akut, dabei ist es für mich überraschend, dass sich das Problem in den entsprechenden Branchen so begrenzt herumgesprochen hat. Um es überspitzt auszudrücken: Für nahezu jede Ware, die man verkaufen kann, existiert irgendwo irgendeine Kennzeichnungsverordnung oder eine ähnliche Pflicht, besondere Angaben zu leisten. So ketzerisch…WeiterlesenAbmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten (EnVKV, KosmetikV etc.)
Lebensmittelstrafrecht: Bei dem Verstoß gegen die §§ 58, 59 LFGB handelt es sich um einen sehr speziellen strafrechtlichen Tatvorwurf. Eine Vielzahl von vorgeschriebenen Handlungen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetz kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die auch durchaus empfindlich sein können in ihrer Folge. Tätigkeit im strafrechtlichen Gebieten des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes bieten wir im Zuge…WeiterlesenLebensmittelstrafrecht: Verstoß gegen § 58 LFGB oder § 59 LFGB
Health-Claims-Verordnung („HCVO„): Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel. Wer für Lebensmittel und insbesondere Nahrungsergänzungsmittel wirbt, muss die EG-Verordnung 432/2012 (Health-Claims“-Verordnung, HCVO, hier als PDF) beachten, mit der die Werbung mit gesundheitsbezogenen oder nährwertbezogenen Angaben reguliert wird. In diesem Beitrag gibt es einen Überblick über Grundprinzipien und Streitfragen rund um die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben und die sogenannte Health-Claims-Verordnung.…WeiterlesenHealth-Claims-Verordnung (HCVO): Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben