Der Verkauf einer vermieteten Immobilie wirft regelmäßig Fragen nach dem Umgang mit personenbezogenen Daten der Mieter auf und das Zweibrücken (Aktenzeichen 5 U 82/24) konnte dazu in aktuellem Urteil vom 9. Dezember 2025 herausarbeiten, welche Rechte Mieter gegenüber Maklern und Immobilienvermittlern geltend machen können, wenn im Rahmen des Verkaufsprozesses Fotos der Wohnräume angefertigt und veröffentlicht werden.
Es geht dabei nicht nur um die Reichweite der datenschutzrechtlichen Einwilligung, sondern auch die Grenzen von Auskunftsansprüchen und Schadensersatzforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Besonders zu beachten ist die Entscheidung, weil sie aufzeigt, wie Gerichte die Spannung zwischen wirtschaftlichen Interessen der Vermarktung und dem Schutz der Privatsphäre von Mietern versuchen aufzulösen.
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