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Deutsche Unternehmen setzen zunehmend auf Opensource

Eine Umfrage des BITKOM ergab, dass 71 Prozent befragter Unternehmen (ab 20 Mitarbeiter) Opensource-Software nutzen. Dabei sind 67 Prozent „interessiert und aufgeschlossen“ sowie ein weiteres Viertel noch unentschieden – jedenfalls gerade mal 7 % sehen sich „grundsätzlich kritisch oder ablehnend“. Und dies war nicht die einzige Analyse im September 2021.WeiterlesenDeutsche Unternehmen setzen zunehmend auf Opensource

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IT-Recht & Technologierecht Markenrecht Urheberrecht

Angelesen: Open Source Software von Jaeger und Metzger

Vor wenigen Tagen erschien die 3. Auflage des Buches „Open Source Software“ von Dr. Till Jaeger und Prof. Dr. Axel Metzger – immerhin 5 Jahre nach der Vorauflage aus dem Jahr 2006. Das Buch hatte ich bereits vorbestellt und lese seitdem darin. Ein kurzer Einblick.WeiterlesenAngelesen: Open Source Software von Jaeger und Metzger

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Softwarerecht IT-Recht & Technologierecht Urheberrecht

Copyleft bei Opensource-Lizenz

Copyleft in Opensource-Lizenz: Die Idee des „Copyleft“ – als sprachliche Anspielung auf „Copyright“ – geht dahin, dass eine einmal frei lizenzierte Software immer einer Lizenz mit entsprechenden Lizenzbedingungen unterliegen muss. Der Grundgedanke ist zum einen, dass Software die einmal frei entwickelt wurde, nicht dem „freien Markt“ wieder entzogen werden kann. Zum anderen geht es darum,…WeiterlesenCopyleft bei Opensource-Lizenz

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GNU General Public License: GPL ist mit deutschem Recht vereinbar

Es gibt zwei ältere wegweisende Entscheidungen in der deutschen Rechtsprechung, die sich mit der Wirksamkeit der GPL – damals noch mit der GPLv2 – beschäftigt haben und hier der Vollständigkeit halber erwähnt seien: Die Entscheidung des LG Berlin (16 O 134/06) aus dem Jahr 2006 und natürlich die Entscheidung des LG München I (21 O…WeiterlesenGNU General Public License: GPL ist mit deutschem Recht vereinbar

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Opensource-Software & Copyleft: Auf Linux-Kernel basierendes Softwarepaket unterliegt als Sammelwerk der GPL

Das Landgericht Berlin (16 O 255/10) hatte sich mit einer Software (Firmware) zu beschäftigen, die in einem DSL-Router zum Einsatz kam und als Kern auf den Linux-Kernel aufsetzte. Diese Firmware wurde korrekt als Sammelwerk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes eingestuft: Ein Sammelwerk liegt vor, wenn die Auswahl oder Anordnung der das Sammelwerk bildenden Elemente eigenschöpferisch ist.…WeiterlesenOpensource-Software & Copyleft: Auf Linux-Kernel basierendes Softwarepaket unterliegt als Sammelwerk der GPL