Schlagwort: IT-Arbeitsrecht

Blog zum IT-Arbeitsrecht: Rechtsanwalt Jens Ferner, der Profi im IT-Arbeitsrecht bloggt hier zur digitalen Fragen im Arbeitsrecht – Das „IT-Arbeitsrecht“ beinhaltet arbeitsrechtliche Fragen mit informationstechnologischem Bezug, insbesondere bei Beschäftigtendatenschutz & Mitarbeiterüberwachung oder Internetnutzung am Arbeitsplatz. Rechtsanwalt Jens Ferner ist in diesem Bereich ganz speziell aktiv und bietet hier rechtliche Beratung sowie ausgewählte Blog-Beiträge rund um das IT-Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Ferner berät Unternehmen im digitalen Arbeitsrecht bzw. IT-Arbeitsrecht

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Schatten-KI im Betrieb

    Schatten-KI im Betrieb

    Während Schatten-IT – also die Nutzung nicht autorisierter Software oder Hardware – bereits seit Längerem bekannt ist, gewinnt nun ein verwandtes Phänomen an Bedeutung: Schatten-KI. Gemeint ist der Einsatz künstlicher Intelligenz durch Mitarbeiter ohne Wissen oder Genehmigung der Unternehmensführung.

    Eine aktuelle Umfrage zeigt auf, dass ein beträchtlicher Teil der Fachkräfte, insbesondere in MINT-Berufen, KI-Tools wie ChatGPT, Google Gemini oder andere generative Systeme im Arbeitsalltag nutzt, oft ohne dass dies von der IT-Abteilung oder Geschäftsleitung autorisiert wurde. Die Rede ist hier von drei von vier MINT-Fachkräften (77 Prozent). Durch einen solchen (unkontrollierten) Einsatz werden nicht nur technische, sondern vor allem rechtliche und organisatorische Fragen aufgeworfen.

    Hinweis/Update: Zu dem Thema habe ich dem IT-Fachmagazin t3n im Juni 2026 ein Interview gegeben.

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  • Gelöschte Mail-Postfächer durch Arbeitnehmer: Arbeitgeber scheitert am Schadensnachweis

    Gelöschte Mail-Postfächer durch Arbeitnehmer: Arbeitgeber scheitert am Schadensnachweis

    Es ist der letzte Akt einer Trennung, die ohnehin schon weh tut: Ein Betrieb steht vor der Stilllegung, die Löhne fließen wegen Masseunzulänglichkeit nicht mehr, und eine langjährige Mitarbeiterin löscht beim „Aufräumen“ ihres Arbeitsplatzes rund 19.000 E-Mails – darunter das gesamte gemeinsame Vertriebspostfach. Für den Insolvenzverwalter sieht das nach einem klaren Schadensfall aus, für die Arbeitnehmerin nach Gedankenlosigkeit. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 19. Februar 2026 (Aktenzeichen 15 SLa 800/25) entschieden, dass beides am Ende nicht genügt, um eine Schadensersatzpflicht zu begründen – und damit gezeigt, wie hoch die Hürden für den Arbeitgeber wirklich liegen.

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  • Tokenmaxxing am Arbeitsplatz: Dürfen Unternehmen die KI-Nutzung ihrer Mitarbeiter überwachen?

    Tokenmaxxing am Arbeitsplatz: Dürfen Unternehmen die KI-Nutzung ihrer Mitarbeiter überwachen?

    KI-Assistenten gehören längst zum Arbeitsalltag. Mit ihnen entsteht aber eine neue betriebliche Messgröße: der Token-Verbrauch. Wer viele Token verbraucht, gilt schnell als „produktiv“ – und genau das setzt Fehlanreize. Bei Amazon und anderen US-Konzernen ist daraus bereits ein Phänomen geworden, das unter dem Stichwort Tokenmaxxing diskutiert wird. Für das Management stellen sich zwei Fragen, die juristisch sauber zu trennen sind: Darf der Arbeitgeber die Tokennutzung seiner Beschäftigten überhaupt überwachen? Und wie ist es arbeitsrechtlich zu bewerten, wenn Mitarbeiter ihren Token-Verbrauch künstlich aufblähen?

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  • Scheinselbständigkeit: Wann der Slow-Motion-Operator selbständig bleibt

    Scheinselbständigkeit: Wann der Slow-Motion-Operator selbständig bleibt

    Ein hochspezialisierter Freelancer arbeitet jahrelang für wechselnde Auftraggeber, stellt Rechnungen, zahlt in die Künstlersozialkasse ein – und erhält dann von der Deutschen Rentenversicherung einen Bescheid, der seine gesamte Tätigkeit rückwirkend zur abhängigen Beschäftigung erklärt. Für viele in der Medien- und Kreativbranche ist das eine existenzielle Bedrohung, weil es um Beitragsnachforderungen und das Selbstverständnis der eigenen Berufsausübung geht. Das Bayerische Landessozialgericht hatte in seinem Urteil vom 7. April 2025 (Az. L 7 BA 24/24) genau eine solche Konstellation zu beurteilen und entschied zugunsten des Betroffenen.

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  • Datenschutzverstöße im Betriebsrat: Ausschluss eines Mitglieds wegen grober Pflichtverletzung

    Datenschutzverstöße im Betriebsrat: Ausschluss eines Mitglieds wegen grober Pflichtverletzung

    Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben ist nicht nur für Arbeitgeber, sondern auch für Betriebsräte verbindlich. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat in einem Beschluss vom 10. März 2025 (16 TaBV 109/24) entschieden, dass ein Betriebsratsmitglied wegen grober Verletzung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten aus dem Gremium ausgeschlossen werden kann.

    Im konkreten Fall hatte der Betriebsratsvorsitzende personenbezogene Daten von Mitarbeitern an seinen privaten E-Mail-Account weitergeleitet, um sie zu Hause zu bearbeiten. Das Gericht sah darin einen schweren Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), der einen Ausschluss rechtfertige. Die Entscheidung zeigt, wie streng die Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten sind – und dass selbst gut gemeinte Absichten keine Verletzung der Datenschutzregeln entschuldigen.

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  • Informationsanspruch des Betriebsrats bei Daten die erst generiert werden müssen

    Informationsanspruch des Betriebsrats bei Daten die erst generiert werden müssen

    Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Beschluss vom 25. Juli 2025 (Aktenzeichen: 9 TaBV 7/25) eine wichtige Entscheidung zum Informationsrecht des Betriebsrats getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Betriebsrat spezielle Stempelzeiten-Reports zur Verfügung zu stellen – selbst wenn diese nicht bereits vorliegen, sondern erst mit einem IT-Tool generiert werden müssen.

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  • Extreme Kameraüberwachung am Arbeitsplatz: 15.000 Euro Schmerzensgeld

    Extreme Kameraüberwachung am Arbeitsplatz: 15.000 Euro Schmerzensgeld

    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 28. Mai 2025 (Aktenzeichen: 18 Sa 959/24) eine überraschend harte Grenze für betriebliche Videoüberwachung gezogen. Ein Arbeitgeber, der seinen Mitarbeiter über 22 Monate hinweg nahezu flächendeckend mit 34 Kameras überwachte, muss nun 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Entscheidung zeigt nun, wie selbst offene Überwachungssysteme, die scheinbar der Sicherheit oder Diebstahlsprävention dienen, unverhältnismäßig sein können – und dass Arbeitnehmer in solchen Fällen ganz erhebliche Entschädigungsansprüche geltend machen können.

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  • Wahrheitspflicht und Internetrecherche: Die Grenzen des Fragerechts im Arbeitsverhältnis

    Wahrheitspflicht und Internetrecherche: Die Grenzen des Fragerechts im Arbeitsverhältnis

    Informationen über Bewerberinnen und Bewerber sind heute im Regelfall leicht zugänglich – damit stellt sich die Frage nach der Reichweite des Fragerechts des Arbeitgebers mit neuer Dringlichkeit. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. Februar 2019 (Az. 3 Sa 65/17) bietet einen instruktiven Einblick in die juristischen Grenzen und Voraussetzungen zulässiger Bewerberfragen, insbesondere in Bezug auf Internetrecherchen durch Arbeitgeber. Der Fall verknüpft dabei klassische arbeitsrechtliche Fragestellungen mit modernen Erscheinungen wie der Online-Selbstdarstellung und wirft zudem relevante prozessuale Fragen zum Verhältnis von Kündigung und Anfechtung auf.

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  • LG München I bejaht Auskunftsanspruch gegen E-Mail-Anbieter

    LG München I bejaht Auskunftsanspruch gegen E-Mail-Anbieter

    Arbeitgeber sehen sich zunehmend anonymen Bewertungen auf Portalen wie Kununu oder Glassdoor ausgesetzt, deren Inhalte mitunter nicht nur kritisch, sondern potenziell rufschädigend sind. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage an Bedeutung, ob und wie Unternehmen gegen rechtswidrige Bewertungen vorgehen können. Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 19. Februar 2025 (Az. 25 O 9210/24) einen Auskunftsanspruch nach § 21 TDDDG gegen einen E-Mail-Anbieter bejaht – auch dann, wenn die betreffende Bewertung nicht direkt über dessen Dienst verbreitet wurde.

    Update: Die Entscheidung wurde vom OLG München aufgehoben, die die Sache anders gesehen haben und allein das TKG anwendbar finden!

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  • LAG Köln zur Mitbestimmung bei konzernweiter Arbeitszeiterfassung

    LAG Köln zur Mitbestimmung bei konzernweiter Arbeitszeiterfassung

    Zuständigkeitsgrenzen und digitale Infrastruktur: Mit zwei parallelen Beschlüssen vom 29. November 2024 (Az. 9 TaBV 77/24) und vom 28. Januar 2025 (Az. 9 TaBV 88/24) hat das Landesarbeitsgericht Köln die mitbestimmungsrechtlichen Zuständigkeitsfragen im Zusammenhang mit der konzernweiten Einführung eines cloudbasierten IT-Systems zur Arbeitszeiterfassung und Personaleinsatzplanung präzisiert. Beide Verfahren kreisen um dasselbe Grundthema: In welchen Fällen ist bei der Einführung einer technischen Einrichtung zur Überwachung von Arbeitszeitverhalten der Konzernbetriebsrat, wann der Gesamtbetriebsrat zuständig – und welche Rolle spielt die konkrete Organisationsentscheidung der Arbeitgeberseite?

    Die Entscheidungen sind nicht nur für die Betriebsverfassungspraxis von besonderem Interesse, sondern markieren auch den Versuch, digitale Infrastruktur mit der Struktur des kollektiven Arbeitsrechts in Einklang zu bringen. Dabei betont das Gericht mit bemerkenswerter Deutlichkeit die Prüfkompetenz der Einigungsstelle in ihrer Vorfragenzuständigkeit – und verweigert sich dem Versuch, komplexe Zuständigkeitsfragen im Rahmen des Einsetzungsverfahrens nach § 100 ArbGG endgültig zu klären.

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  • Sabotage durch Innentäter

    Sabotage durch Innentäter

    Ein in Betrieben gerne ausgeblendetes Szenario muss das Management umtreiben: Ein Mitarbeiter führt böses gegen das eigene Unternehmen im Schilde. Was etwa, wenn ein unzufriedener Mitarbeiter, der sich perfekt im System seines Unternehmens auskennt, gezielt eine digitale „Bombe“ platziert, die beim Verlust seines Arbeitsplatzes zündet?

    Klingt übertrieben? Nun: Genau dieses Szenario spielte sich kürzlich in den USA ab. Ein Softwareentwickler wurde wegen massiver Sabotage seiner ehemaligen Firma verurteilt – mit weitreichenden Folgen für das Unternehmen und wichtige Lehren für das Management. Das Stichwort das hier fallen muss ist der „Innentäter“.

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  • BAG zu Catch-All-Klauseln bei Geschäftsgeheimnissen

    BAG zu Catch-All-Klauseln bei Geschäftsgeheimnissen

    Am 17. Oktober 2024 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) über die Wirksamkeit sogenannter Catch-All-Klauseln in Arbeitsverträgen sowie über die Voraussetzungen für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) (Az. 8 AZR 172/23). Die Entscheidung betraf insbesondere die Frage, ob eine pauschale Geheimhaltungsverpflichtung, die über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinausgeht, zulässig ist und unter welchen Bedingungen ein Unterlassungsanspruch zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen besteht.

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  • Beteiligungszuständigkeit von Stufenvertretung bei Software-Einführung?

    Beteiligungszuständigkeit von Stufenvertretung bei Software-Einführung?

    In seinem Beschluss vom 10. Dezember 2024 (Az.: 17 A 4454/23) hat das Verwaltungsgericht Hannover eine zentrale Frage des Personalvertretungsrechts entschieden: Wer ist bei der Einführung einer neuen Software mitbestimmungsberechtigt? Konkret ging es um die Software „FOLIO/ERM“, die in wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes Niedersachsen eingeführt werden sollte. Der Hauptpersonalrat des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) beanspruchte ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Ausgestaltung der Software.

    Das Gericht wies diesen Anspruch zurück und stellte fest, dass nicht die übergeordnete Stufenvertretung, sondern die örtlichen Personalräte der betroffenen Bibliotheken zuständig sind. Damit wurde eine bedeutsame Weichenstellung zur Kompetenzverteilung im Personalvertretungsrecht getroffen, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob eine zentrale Softwareeinführung durch ein Ministerium automatisch die Zuständigkeit des Hauptpersonalrats begründet.

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  • OLG Bamberg zur Auskunft über Nutzer von Arbeitgeberbewertungsportalen

    OLG Bamberg zur Auskunft über Nutzer von Arbeitgeberbewertungsportalen

    Immer weiter wird um Bewertungen von Arbeitgebern auf Bewertungsplattformen gestritten: Nunmehr konnte sich mit dem Oberlandesgericht Bamberg (Az. 6 W 12/24 e) ein weiteres OLG zur Frage postieren, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen von Betreiberinnen und Betreibern von Arbeitgeberbewertungsportalen die Herausgabe von Nutzerdaten verlangen können.

    Das Gericht stellte klar, dass der Auskunftsanspruch nach § 21 Abs. 2 Satz 2 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) nicht dazu dient, die Identität von Bewertenden ohne weiteres offenzulegen. Vielmehr ist eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit der Bewertenden und den Persönlichkeitsrechten des bewerteten Unternehmens erforderlich.

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  • OLG Dresden zur Löschungspflicht von Arbeitgeberbewertungen

    OLG Dresden zur Löschungspflicht von Arbeitgeberbewertungen

    Mal wieder gibt es eine bemerkenswerte Entscheidung zur Löschungspflicht von Arbeitgeberbewertungen auf Bewertungsportalen: Im Kern ging es um die Frage, ob der Betreiber eines solchen Portals eine negative Bewertung entfernen muss, wenn der betroffene Arbeitgeber bestreitet, dass die bewertende Person tatsächlich bei ihm beschäftigt war.

    Das Oberlandesgericht Dresden (Az. 4 U 744/24) stellte klar, dass Arbeitgeber eine Löschung verlangen können, wenn keine belastbaren Hinweise darauf vorliegen, dass die Bewertung auf einem tatsächlichen Beschäftigungsverhältnis beruht. Gleichzeitig betonte es jedoch, dass eine vollständige Offenlegung der Identität des Rezensenten regelmäßig nicht verlangt werden kann.

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