Open-Source-Hardware genießt bis heute ein gewisses Schattendasein, dabei bieten sich gerade im Bereich 3D-Druck und Halbleiter erhebliches Potenzial. Speziell mit Blick auf die veränderte geopolitische Lage ist ein gesteigertes Interesse von Staaten an Open-Source-Hardware zu bemerken, etwa wenn China verstärkt an RISC-V Interesse zeigt.WeiterlesenOpen-Source-Hardware
Schlagwort: GPL
Die GPL (General Public License) ist eine in der Open Source Software Community weit verbreitete Lizenz, die von der Free Software Foundation entwickelt wurde. Die GPL legt bestimmte Bedingungen fest, unter denen der Quellcode einer Software verwendet, kopiert, verändert und verbreitet werden darf. Dazu gehört beispielsweise, dass der Quellcode auch bei einer Weitergabe der Software zugänglich gemacht werden muss und dass abgeleitete Werke ebenfalls unter der GPL veröffentlicht werden müssen. Die GPL gilt als eine der wichtigsten Lizenzen für freie und Open Source Software, da sie sicherstellt, dass die Nutzerinnen und Nutzer die Kontrolle über ihre eigenen Computer und Daten behalten.
Typische rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der GPL können sich beispielsweise aus Verstößen gegen die Lizenzbedingungen ergeben, wenn der Quellcode einer Software nicht veröffentlicht wird oder abgeleitete Werke nicht unter der GPL stehen. In solchen Fällen kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, bei denen es um Schadenersatzforderungen oder Unterlassungsansprüche geht. Auch Fragen der Gültigkeit und Auslegung der GPL selbst können in rechtlichen Auseinandersetzungen eine Rolle spielen.
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Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
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Geheimnisschutz im Sinne des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes: Geheimnisschutz im Sinne des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes ist ein wichtiger Aspekt des Geistigen Eigentums, der Unternehmen hilft, ihre vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Im Folgenden werden wir die Bedeutung des Geheimnisschutzes nach dem Geschäftsgeheimnisschutzgesetz erläutern, wie er entsteht und welche Art von Informationen geschützt werden können.WeiterlesenSchutz von Geschäftsgeheimnissen
Zentrale Vorschriften des novellierten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) sind wegen Verstoßes gegen unionsrechtliche Vorschriften unanwendbar. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln (6 L 1277/21 und 6 L 1354/21) entschieden und damit Eilanträgen der Google Ireland Ltd. und der Meta Platforms Ireland Limited gegen die Bundesrepublik Deutschland teilweise stattgegeben.WeiterlesenVG Köln: Netzwerkdurchsetzungsesetz verstößt teilweise gegen Unionsrecht
Beim OLG Düsseldorf (I-20 U 176/11) ging es um Opensource-Software, die unter der GPLv2 lizenziert war und im Rahmen einer kommerziell vertriebenen Settop-Box weiter gegeben wurde. Mit dem OLG ist es kein Problem, eine unter der GPL lizenzierte Software zu modifizieren und dann weiter unter dem markenrechtlich geschützten Namen weiter zu vertreiben, solange klar wird,…WeiterlesenOLG Düsseldorf zur kommerziellen Verwendung von GPLv2 Software
Etwas seltsames soll passiert sein: Da ist jemandem eine Filesharing-Abmahnung ins Haus geflattert, weil er eine über Bittorrent kopierte Debian-Quelle kopiert hat. Dabei wurde ein offizieller Bittorrent-Link von Debian.org genutzt und in der Abmahnung (einer deutschen Kanzlei) wird auch explizit darauf hingewiesen, dass man die Rechte des dortigen Mandanten verletzt habe, weil dieser angeblich die…WeiterlesenFilesharing-Abmahnung wegen Down-/Upload des freien Linux-Pakets Debian?
Vertragsfragen zum SEO-Vertrag: Die Suchmaschinenoptimierung ist bis heute ein Geschäftszweig mit dem sich gutes Geld verdienen lässt – wenn man die Regeln beachtet. Gerne übersehen wird, dass eben nicht alles erlaubt ist, was auch möglich ist. Dabei geht es vordergründig gar nicht um Rechtsfragen im Verhältnis zwischen Suchmaschine und Seitenbetreiber. Vielmehr ist an Konkurrenten zu…WeiterlesenSEO-Vertrag: Vertragsfragen der Suchmaschinenoptimierung
Vor wenigen Tagen erschien die 3. Auflage des Buches „Open Source Software“ von Dr. Till Jaeger und Prof. Dr. Axel Metzger – immerhin 5 Jahre nach der Vorauflage aus dem Jahr 2006. Das Buch hatte ich bereits vorbestellt und lese seitdem darin. Ein kurzer Einblick.WeiterlesenAngelesen: Open Source Software von Jaeger und Metzger
Aus dem Beck-Blog stammt der Hinweis auf ein Urteil das vor allem für Programmierer von grossem Interesse sein sollte, da es um den Schutz der Nennung des eigenen Namens bei eigenen Werken geht: Das OLG Hamm hat als erstes deutsches Gericht ein urheberrechtliches begründetes Namensnennungsrecht für Programmierer angenommen (Urteil vom 7. August 2007 – 4…WeiterlesenSoftwarerecht: Namensnennung von Programmierern (Copyleft)
Wird eine Marke rechtserhaltend benutzt, wenn Sie in einer Opensource-Software verwendet wird? Diese spannende Frage hat das OLG Köln (6 U 18/16) entscheiden können. Dazu auch bei uns: Markenrecht, Werbung und Opensource-ProdukteWeiterlesenRechtserhaltende Verwendung einer Marke durch Open-Source-Software?
Werbung mit Opensource-Software: Manche Namen oder Marken sind im Alltag quasi Allgemeinbegriffe: Wer nach einem Tempo fragt, meint häufig ein Taschentuch und „Pampers“ sind ein Synonym für Windeln. Ähnliches gibt es auch in der digitalen Welt, wenn auch (noch) nicht derart krass: „Googeln“ ist der Begriff für das Suchen im Netz schlechthin und WordPress das…WeiterlesenWerbung mit fremden Namen aus Opensource-Software
Das Oberlandesgericht Düsseldorf, 20 U 152/16, hat entschieden, dass wenn der Inhaber eines Schutzrechts auf dessen monetäre Verwertung verzichtet, diesem durch die rechtswidrige Nutzung des Schutzrechtes kein Schaden entsteht. Denn gleich welche der unterschiedlichen Berechnungsmöglichkeiten man anwendet (konkreter Schaden, Lizenzanalogie, Herausgabe des Verletzergewinns), so setzt ein Schadensersatzanspruch immer eine Vermögenseinbuße beim Verletzten voraus. Die lässt…WeiterlesenKein Schaden bei rechtswidriger Nutzung von Schutzrecht ohne Lizenzgebühr
Sexpressung
Bei „Sexpressung“ oder „Sextortion“ geht es um einen Fall sexueller Erpressung: Es wird der Betroffene dazu gebracht, sexuell vor einer Webcam tätig zu sein. Dabei weiss der Betroffene, dass er vor der Webcam aktiv ist, es geht also nicht um einen Fall einer gehackten Webcam, sondern das Opfer handelt ganz bewusst vor der Webcam –…WeiterlesenSexpressung
Wohl korrekt hat das Oberlandesgericht Hamm (4 U 72/16) entschieden, dass es keinen Schadensersatz im Zuge der Lizenzanalogie geben kann, wenn Software unter Verstoss gegen die Lizenzvorgaben der GPL (hier: GPLv2) verbreitet wurde. Hintergrund ist der von der GPL gewünschte Schutz der Anwender einseits und die Sicherstellung grösstmöglicher Verbreitung andererseits: In der GPLv2 findet sich…WeiterlesenOpensource: Kein Schadensersatz bei Verletzung der GPL