Schlagwort: Überwachungsdruck

Überwachungsdruck im Juristischen Kontext: Der Begriff „Überwachungsdruck“ beschreibt im juristischen Kontext das Gefühl oder die Befürchtung, ständig beobachtet zu werden, auch wenn tatsächlich keine ständige Überwachung stattfindet. Dieses Gefühl kann entstehen, wenn beispielsweise Überwachungskameras installiert sind, deren Aufnahmebereich potenziell auf private Bereiche wie Wohnräume, Gärten oder Eingänge von Nachbargrundstücken gerichtet sein könnte.

Relevanz im Persönlichkeitsrecht

Im Bereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das durch Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes geschützt wird, spielt der Überwachungsdruck eine wichtige Rolle. Das Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also das Recht, selbst zu entscheiden, wann und in welchem Umfang persönliche Daten preisgegeben werden. Eine Überwachung, die dieses Recht beeinträchtigt, kann als rechtswidrig angesehen werden.

Juristische Prüfung des Überwachungsdrucks

Gerichte prüfen den Überwachungsdruck in der Regel anhand folgender Kriterien:

  1. Objektive Befürchtung einer Überwachung: Es muss objektiv nachvollziehbar und verständlich sein, dass eine Überwachung befürchtet wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Kamera so ausgerichtet ist, dass sie theoretisch auf das Nachbargrundstück geschwenkt werden könnte.
  2. Konkrete Umstände: Die Befürchtung muss aufgrund konkreter Umstände gerechtfertigt sein, wie z.B. einem eskalierenden Nachbarschaftsstreit oder technischen Gegebenheiten, die eine Überwachung möglich machen.
  3. Tatsächliche Überwachung vs. hypothetische Möglichkeit: Es wird unterschieden zwischen tatsächlicher Überwachung und der hypothetischen Möglichkeit einer Überwachung. Letztere allein reicht nicht aus, um das Persönlichkeitsrecht zu verletzen. Es muss eine reale Möglichkeit bestehen, dass die Überwachung tatsächlich stattfindet oder jederzeit aktiviert werden könnte.
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    Haftung von Cookie-Drittanbietern bei mangelnder Einwilligung

    Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 11. Dezember 2025 (Aktenzeichen 6 U 81/23) eine Entscheidung zur Haftung von Drittanbietern für die Setzung von Cookies ohne Einwilligung des Nutzers getroffen. Es geht im Kern um die Frage, ob Technologieunternehmen, die im Hintergrund Cookies auf Endgeräten speichern, selbst als Normadressaten des § 25 Telemedien-Datenschutz-Durchführungsgesetzes (TDDDG) anzusehen sind – und damit für Verstöße gegen die Einwilligungspflicht haften.

    Diese erste obergerichtliche Entscheidung klärt nicht nur die Reichweite der Norm, sondern setzt auch Maßstäbe für die zivilrechtliche Durchsetzbarkeit von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Besonders bemerkenswert ist die klare Positionierung des Senats: Selbst wenn ein Drittanbieter vertraglich mit dem Webseitenbetreiber vereinbart hat, Cookies nur bei Vorliegen einer Einwilligung zu setzen, entbindet dies nicht von der eigenen Verantwortung.

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    Datenschutz in der WEG: Der digitale Türspion als bauliche Veränderung

    Zu den Rechten und Pflichten von Wohnungseigentümern in Bezug auf bauliche Veränderungen bei datenschutzrechtlich relevanten Maßnahmen hat das Landgericht Karlsruhe (11 S 163/23) eine Entscheidung getroffen: Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob der Einbau eines digitalen Türspions in eine Wohnungseingangstür ohne Genehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft zulässig ist.

    Das Urteil betont, dass selbst einfache digitale Türspione, die weder Speicherfunktionen noch Weitergabemöglichkeiten auf andere Geräte haben, eine bauliche Veränderung darstellen, die einer Genehmigung bedarf. Zudem wurde klargestellt, dass betroffene Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Beseitigung eines ungenehmigten digitalen Türspions geltend machen können. Die Entscheidung zeigt eindrucksvoll, wie moderne Technologien klassische wohnungseigentumsrechtliche Fragestellungen beeinflussen und verdeutlicht die Grenzen individueller Freiheit innerhalb einer Gemeinschaft.

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    Arbeitszeitbetrug: Ursachen, Folgen und rechtliche Rahmenbedingungen

    Arbeitszeitbetrug ist ein ernst zu nehmendes Problem, das nicht nur die Effizienz und Moral am Arbeitsplatz beeinträchtigt, sondern auch rechtliche Konsequenzen für alle Beteiligten nach sich ziehen kann. In diesem Blog-Beitrag wollen wir die verschiedenen Facetten des Arbeitszeitbetrugs beleuchten, seine rechtlichen Konsequenzen und einige Praxisbeispiele zur Verdeutlichung der Problematik vorstellen.

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  • Kameras im Nachbarschaftsstreit: Persönlichkeitsrecht und Überwachungsdruck

    Kameras im Nachbarschaftsstreit: Persönlichkeitsrecht und Überwachungsdruck

    In einer jüngsten Entscheidung des Amtsgerichts Gelnhausen (AG Gelnhausen, 52 C 76/24) wurde ein Fall behandelt, der die Installation von Überwachungskameras auf Nachbargrundstücken betraf. Dieser Fall wirft wichtige Fragen zur Privatsphäre und den rechtlichen Grenzen der Überwachung auf. Die Entscheidung verdeutlicht die Bedenken, die viele Menschen haben, wenn sie sich in ihrem eigenen Garten oder auf ihrer Terrasse aufhalten und dabei von einer Kamera beobachtet werden könnten.

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  • LG Saarbrücken: Urteil zur Überwachungskamera im Nachbarschaftsstreit

    LG Saarbrücken: Urteil zur Überwachungskamera im Nachbarschaftsstreit

    Am 13. Oktober 2023 entschied das Landgericht Saarbrücken (Az. 13 S 32/23) in einem Berufungsverfahren über den Einsatz von Überwachungskameras zwischen Nachbarn.

    Diese Entscheidung unterstreicht die komplexen rechtlichen und persönlichen Fragestellungen, die mit dem Thema Videoüberwachung im privaten Bereich verbunden sind. Der Fall zeigt, wie wichtig der Schutz der Privatsphäre ist und welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um Nachbarschaftskonflikte zu vermeiden.

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  • Videoüberwachung: Rechtsprechungsübersicht zur Kameraüberwachung

    Videoüberwachung: Rechtsprechungsübersicht zur Kameraüberwachung

    Kameraüberwachung: In diesem Artikel finden Sie eine kurze juristische Gesamtschau zum Thema „Kameraüberwachung“. Es geht darum, einen sehr kurzen Überblick über das komplexe Thema zu vermitteln und auch ein wenig Sensibilität zu erzeugen. Neben einer kurzen Darstellung rechtlicher Grundlagen finden Sie eine ausgewählte Rechtsprechungsübersicht, Ausführungen zu Streitigkeiten mit Mietern, Nachbarn und Disco-Betreibern.

    Dieser Beitrag wird laufend aktualisiert. Trotz seines Umfangs kann er nur als Überblick verstanden werden, die Rechtsprechung ist fliessend und orientiert sich am Einzelfall. Gerade im geschäftlichen Bereich gilt zunehmend, dass Sie jedenfalls vor einschneidenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung heran ziehen sollten.

    Beachten Sie: Neben diesem Artikel gibt es noch einen Beitrag bei uns, in dem ohne Rechtsprechung ein Überblick über die Zulässigkeit von Videoüberwachungs-Maßnahmen geboten wird.

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  • Abgeschaltete Kamera unterfällt nicht Anwendungsbereich der DSGVO

    Abgeschaltete Kamera unterfällt nicht Anwendungsbereich der DSGVO

    Beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (10 A 10302/21) ging es um die Frage der Kompetenzen der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde bei aufgestellten Videokameras. Das Gericht entschied hier nicht nur, dass eine abgeschaltete Kamera nicht dem Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) unterfällt; sondern es hob auch hervor, dass Art. 58 Abs. 2 lit. f DSGVO die Aufsichtsbehörde nicht zur Anordnung des Abbaus einer abgeschalteten Überwachungskamera befugt. Die Entscheidung betrifft dabei alleine die verwaltungsrechtliche Seite, die zivilrechtlichen Unterlassungsansprüche werden dadurch nicht berührt, wie noch zu zeigen ist.

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  • Kameraüberwachung für Nachbarn unzumutbar

    Kameraüberwachung für Nachbarn unzumutbar

    Videoüberwachung und Persönlichkeitsrecht: Eine an einer Hauswand installierte Videokamera muss wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Nachbarn entfernt werden, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Kamera auch Bereiche des Nachbargrundstücks erfasst.

    Allein dadurch, dass das Gerät vorhanden ist, kann ein „Überwachungsdruck“ und damit eine unzumutbare Beeinträchtigung des Nachbarn entstehen. So entschied es jetzt das Landgericht Frankenthal (2 S 195/19).

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  • Überwachungskamera an der Hauswand kann Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzen

    Überwachungskamera an der Hauswand kann Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzen

    Eine an einer Hauswand installierte Videokamera kann dazu führen, dass das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzt ist. Dies hat die Berufungskammer des Landgerichts Frankenthal (LG Frankenthal, Urteil vom 16.12.2020, Az. 2 S 195/19) in einem Nachbarstreit entschieden. Dabei genügt nach Auffassung der Kammer bereits die Möglichkeit, dass die Kamera auch Bereiche des Nachbargrundstücks erfasst.

    Denn allein dadurch, dass das Gerät vorhanden ist, könne ein „Überwachungsdruck“ und damit eine Beeinträchtigung der Nachbarn entstehen. In einer solchen Situation müsse die Kamera am Nachbarhaus wieder entfernt werden, so die Kammer.

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  • OLG Köln: Kameras aus rechtswidriger Videoüberwachung sind zu entfernen

    OLG Köln: Kameras aus rechtswidriger Videoüberwachung sind zu entfernen

    Das Oberlandesgericht Köln (15 U 33/16) hat – wenig überraschend – bestätigt, dass rechtswidrig aufgestellte Videokameras zu entfernen sind und hier Unterlassungsansprüche bestehen. Dabei stellt das OLG Köln klar, dass es keine Relevanz entfaltet, ob Kameras beweglich sind oder fixiert werden können – denn schon auf Grund der Möglichkeit, wieder Überwacht zu werden, entsteht ein Überwachungsdruck der nicht hinzunehmen ist.
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  • IT-Arbeitsrecht: Mitbestimmung des Betriebsrats beim Facebook-Auftritt des Arbeitgebers

    IT-Arbeitsrecht: Mitbestimmung des Betriebsrats beim Facebook-Auftritt des Arbeitgebers

    Ermöglicht der Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite für andere Facebook-Nutzer die Veröffentlichung von sogenannten Besucher-Beiträgen (Postings), die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen, unterliegt die Ausgestaltung dieser Funktion der Mitbestimmung des Betriebsrats:

    Eine vom Arbeitgeber betriebene Facebookseite, die es den Nutzern von Facebook ermöglicht, über die Funktion „Besucher-Beiträge“ Postings zum Verhalten und zur Leistung der beschäftigten Arbeitnehmer einzustellen, ist eine technische Einrichtung, die zur Überwachung der Arbeitnehmer iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt ist. Die Bereitstellung der Funktion „Besucher-Beiträge“ unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats.

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  • Urteil: Videoüberwachung in der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Urteil: Videoüberwachung in der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Das Amtsgericht Bergisch Gladbach (70 C 17/15) hat sich mit der Videoüberwachung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft auseinandergesetzt. Dabei hatte ein Sondereigentümer eine Türkameraanlage installiert, deren Aufnahme nur beim Klingeln ausgelöst wurde, wobei nur der Sondereigentümer auf seinem Monitor dann das aufgenommene Bild sehen konnte. Im Ergebnis sah das Gericht eine unzulässige Kameraüberwachung, nicht zuletzt weil dass Interesse an der Aufnahme ausschließlich den Schutz des jeweiligen Sondereigentums betrifft, hierfür aber Gemeinschaftseigentum insgesamt überwacht wird.

    Die Entscheidung steht im Einklang mit entsprechender BGH-Rechtsprechung, muss aber mit Vorsicht genossen werden: Je nach Einzelfall, insbesondere bei engem zeitlichen Zusammenhang zu vorangegangenen Straftaten gegen den Sondereigentümer bietet sich durchaus eine andere Gewichtung der Interessen – wenn auch nur zeitweise – an.

    Dazu auch bei uns: Rechtsprechungsübersicht zur Kameraüberwachung
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  • 54. Deutscher Verkehrsgerichtstag: Empfehlung zu Dashcams

    54. Deutscher Verkehrsgerichtstag: Empfehlung zu Dashcams

    Der Arbeitskreis VI auf dem 54. Deutschen Verkehrsgerichtstag hat seine Empfehlungen zum Thema Dashcams im Strassenverkehr mitgeteilt. Man vertritt dort letztlich die Idee, dass es kein generelles Verbot oder eine generelle Erlaubnis geben soll, sondern ein abgestuftes Betriebsmodell.

    Damit ist freilich ein schöner dogmatischer Ansatz gefunden, der aber mangels Kontrollmöglichkeit in der Praxis dann doch wieder Bedenken aufwerfen könnte. So spricht gegen eine Nutzung von Dashcams ja nicht, dass eine Aufklärung von Unfällen oder Straftaten ermöglich wird; vielmehr ist es der dezentral erzeugte Überwachungsdruck, der zu einem ständigen Gefühl des Überwachtseins im Strassenverkehr führt, der Bedenken begegnet. Dem wird man nicht durch theoretische Betriebsmodelle begegnen können, zumal schon das (sichtbare) Vorhandensein einer Kamera zur Veränderung und Anpassung menschlicher Verhaltensweisen führt. Daher sehe ich in diesen Empfehlungen zwar gute Gedanken, aber in der Praxis keinen ernsthaften Ansatzpunkt wie dies funktionieren soll.
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  • Videoüberwachung in der Nachbarschaft – Überwachung des eigenen Grundstücks eingeschränkt

    Videoüberwachung in der Nachbarschaft – Überwachung des eigenen Grundstücks eingeschränkt

    Auch das Landgericht Detmold (10 S 52/15) hat sich nun zum Thema Videoüberwachung in der Nachbarschaft geäußert. Die Entscheidung betrifft einen besonderes Sachverhalt: Ein gewerblicher Eigentümer überachte (u.a.?) sein eigenes Grundstück (1). Ein anderer Eigentümer musste über dieses Grundstück zwangsläufig gehen, um sein Grundstück (2) zu erreichen. Der Eigentümer von Grundstück (1) wollte zum einen angeblich Straftaten verhindern, zum anderen Verletzungen des Wegerechts dokumentieren. Am Ende wurde festgestellt, dass eine solche Videoüberwachung unzulässig ist. Das Landgericht stellte einige typische Punkte klar.

    Dazu bei uns: Überwachung in der Nachbarschaft – Was ist erlaubt?
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  • Videoüberwachung – Was ist erlaubt

    Videoüberwachung – Was ist erlaubt

    Videoüberwachung: Es ist kaum mehr denkbar, dass man noch ein Geschäft oder einen öffentlichen Raum betreten kann, ohne dass man irgendwo eine Videokamera sieht – dabei werden die rechtlichen Grundlagen der Videoüberwachung häufig ignoriert. Eine kurze Übersicht zur Rechtslage bei der Videoüberwachung gibt dieser Beitrag. Dabei finden Sie in einem separaten Beitrag bei uns eine zusammengefasste Rechtsprechungsübersicht.

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