Schlagwort: Verdachtskündigung

Die Verdachtskündigung ist ein schwieriges Feld für Unternehmen und Arbeitnehmer – die Anforderungen an eine Verdachtskündigung sind einerseits hoch; andererseits liegt es in der Natur der Verdachtskündigung, dass immer Zweifel verbleiben, somit auch Streit- und Verteidigungspotenzial.

  • Verhaltensbedingte Kündigung wegen gelöschter Katzenfotos

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen gelöschter Katzenfotos

    Die Frage, ob das Löschen betrieblicher Daten einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen kann, ist in der arbeitsrechtlichen Praxis von hoher Relevanz. Besonders brisant wird es, wenn der Vorwurf auf Indizien beruht und der Arbeitgeber den Sachverhalt nicht hinreichend aufklärt. Das Arbeitsgericht Bocholt hat in einem aktuellen Urteil (1 Ca 459/25) entschieden, dass eine außerordentliche Kündigung wegen angeblich gelöschter Dateien unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber den Tatvorwurf nicht substantiiert darlegt und den Arbeitnehmer nicht vorher anhört.

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  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Verdachtskündigung

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Verdachtskündigung

    Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 30. Juli 2025 (Aktenzeichen: 6 Sa 540/24) eine grundsätzliche Frage des Kündigungsschutzrechts entschieden: Unter welchen Umständen kann ein Arbeitgeber eine Verdachtskündigung wegen angeblich vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit aussprechen – und wann scheitert dies am tatsächlichen Gesundheitszustand des Arbeitnehmers? Hier zeigt sich, wie hoch die Hürden für eine wirksame Verdachtskündigung sind und welche Rolle ärztliche Atteste in solchen Fällen spielen.

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  • Geschäftsgeheimnisschutz in Deutschland

    Geschäftsgeheimnisschutz in Deutschland

    Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Deutschland basiert auf dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), das 2019 als Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/943 zum Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen in deutsches Recht eingeführt wurde. Diese Richtlinie, auch bekannt als Know-how-Richtlinie, zielt darauf ab, einheitliche Standards in der EU zu schaffen, um Geschäftsgeheimnisse vor unrechtmäßiger Beschaffung, Nutzung und Offenlegung zu schützen.

    Vor Inkrafttreten des GeschGehG wurde der Schutz von Geschäftsgeheimnissen hauptsächlich durch die §§ 17-19 UWG geregelt. Das neue Gesetz stellt klarere Vorgaben und erweitert den Schutzbereich, insbesondere durch die Definition, was als Geschäftsgeheimnis gilt und welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen müssen, um diesen Schutz zu erlangen.

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  • Arbeitszeitbetrug: Ursachen, Folgen und rechtliche Rahmenbedingungen

    Arbeitszeitbetrug: Ursachen, Folgen und rechtliche Rahmenbedingungen

    Arbeitszeitbetrug ist ein ernst zu nehmendes Problem, das nicht nur die Effizienz und Moral am Arbeitsplatz beeinträchtigt, sondern auch rechtliche Konsequenzen für alle Beteiligten nach sich ziehen kann. In diesem Blog-Beitrag wollen wir die verschiedenen Facetten des Arbeitszeitbetrugs beleuchten, seine rechtlichen Konsequenzen und einige Praxisbeispiele zur Verdeutlichung der Problematik vorstellen.

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  • Arbeitsgericht Suhl zu Verdachtskündigung und Schadensersatz bei Datenschutzverstößen

    Arbeitsgericht Suhl zu Verdachtskündigung und Schadensersatz bei Datenschutzverstößen

    Am 20. Dezember 2023 traf das Arbeitsgericht Suhl (Aktenzeichen: 6 Ca 54/23) ein Urteil, das eine außerordentliche Verdachtskündigung zum Gegenstand hatte.

    Dieses Urteil wirft wichtige Fragen zur Verdachtskündigung und zur Schadensersatzpflicht bei Datenschutzverstößen auf, wobei es hier konkret um das ständige Thema des Löschens von Daten ging. Es verdeutlicht dabei die Komplexität und die strengen Anforderungen des Arbeitsrechts in Deutschland, insbesondere im Bereich der außerordentlichen Kündigung und des Datenschutzes.

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  • Fristlose Kündigung wegen Verdachts der Erstellung von „Raubkopien“

    Fristlose Kündigung wegen Verdachts der Erstellung von „Raubkopien“

    In einer aktuellen Entscheidung (4 Sa 11/23) hat das Landesarbeitsgericht Köln über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung verhandelt, die aufgrund des Verdachts der Erstellung von „Raubkopien“ und eines wettbewerbswidrigen Verhaltens ausgesprochen wurde. Dabei ging es um den Vorwurf, dass ein Mitarbeiter ausgerechnet einem Konkurrenzunternehmen die lizenzwidrige Verwendung der eigenen Software ermöglicht habe.

    Die Entscheidung beleuchtet wesentliche rechtliche Aspekte im Kontext der fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers beim Verdacht, wesentliche Daten der Firma für andere verwendet zu haben. Aber Vorsicht, der Fall macht zugleich deutlich, wie gefährlich es sein kann, allein aus äußeren und allgemeinen Umständen auf ein geschäftswidriges Verhalten zu schließen!

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  • Kündigung wegen Fälschung des Impfnachweises

    Der Kläger war seit dem 01.09.1990 bei der Beklagten tätig. Mit In-Kraft-Treten des § 28b Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der Fassung ab dem 24.11.2021 galt bei der Beklagten die 3G-Regelung. Es durften nur Personen den Arbeitsplatz betreten, die geimpft, getestet oder genesen waren. Die Beklagte bat um Vorlage eines entsprechenden Beleges.

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  • Verdachtkündigung bei auf Vermutungen gestützte Verdächtigungen

    Auf Vermutungen gestützte Verdächtigungen sind für Verdachtskündigung nicht ausreichend: Der dringende Verdacht einer erheblichen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten kann ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Der Tatverdacht muss allerdings auch tatsächlich dringend sein. Hierauf wies das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (2 Sa 269/20) nun hin.

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  • Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung bei Erwerbstätigkeit während Arbeitsunfähigkeit

    Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung bei Erwerbstätigkeit während Arbeitsunfähigkeit

    Bei der Krankschreibung von Arbeitnehmern gibt es zahlreiche Mythen, so etwa, dass der krank geschriebene Arbeitnehmer nicht gekündigt werden darf. Ein weiterer Mythos ist, dass der krankgeschriebene Arbeitnehmer quasi ans Bett gefesselt ist und nichts weiter tun darf.

    So gibt es Arbeitnehmer, die bei Erkrankung vor einem gebuchten Urlaub ein schlechtes Gewissen haben, den Urlaub anzutreten – oder sich nicht trauen, einkaufen zu gehen, weil der Chef sie ja sehen könnte. Dabei ist all das grundsätzlich kein Problem, denn der Arbeitnehmer ist „Arbeitsunfähig“ geschrieben und nicht „Lebensunfähig“. Daher darf man in Einzelfällen sogar noch weitere Tätigkeien ausüben, wie etwa Zeitungen austragen. Beim nächtlichen arbeiten als Discjockey, wobei auch Alkohol konsumiert wird, hört es dann aber auf, so das Arbeitsgericht Köln (2 Ca 4192/13).

    Hinweis: Beachten Sie meine Ausführungen zur Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern im Arbeitsrecht!

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  • Arbeitsrecht: Verdachtskündigung des Arbeitnehmers

    Arbeitsrecht: Verdachtskündigung des Arbeitnehmers

    Im Arbeisrecht ist auch eine Verdachtskündigung des Arbeitnehmers möglich, also wenn eine zur Kündigung berechtigende Pflichtverletzung zwar nicht endgültig bewiesen ist – diese aber nahezu abschliessend auf Grund konkretisierter Verdachtsumstände im Raum steht.

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    In unserer renommierten Kanzlei bieten wir umfassende Beratung im Arbeitsrecht mit besonderem Fokus auf IT-Arbeitsrecht für Unternehmen und Geschäftsführer. Unser erfahrenes Team von Rechtsanwälten steht Ihnen zur Seite, um Ihre arbeitsrechtlichen Probleme zu lösen. Mit unserer spezialisierten Expertise im IT-Arbeitsrecht sind wir in der Lage, komplexe rechtliche Herausforderungen im Zusammenhang mit Managerhaftung, Technologie und Arbeitsverhältnissen zu bewältigen.

    Das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 1026/12) fasst seine Rechtsprechung diesbezüglich wie folgt sehr verständlich zusammen:

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  • Arbeitsrecht: Verdachtskündigung kann nicht allein auf dringenden Tatverdacht der Ermittlungsbehörden gestützt werden

    Das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 700/11) hat klar gestellt, dass eine Verdachtskündigung (dazu hier bei uns) nicht alleine auf einen sich im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ergebenden dringenden Tatverdacht gestützt werden kann.
    Denn Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden, selbst wenn sie von Gesetzes wegen einen dringenden Tatverdacht voraussetzen sollten, sind nicht geeignet, Tatsachenvortrag der Parteien des Zivilprozesses zu ersetzen, so das Bundesarbeitsgericht:

    Der wegen eines dringenden Tatverdachts kündigende Arbeitgeber hat im Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen vielmehr bestimmte Tatsachen darzulegen, die unmittelbar als solche den Schluss zulassen, der Arbeitnehmer sei eines bestimmten, die Kündigung rechtfertigenden Verhaltens dringend verdächtig.

    Aber das heißt nicht, dass Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren zu gar nichts Nutze sind: Zum einen können Sie die Vermutung der Pflichtverletzung des Arbeitgebers verstärken (BAG, 2 AZR 206/11 und 2 AZR 825/09).

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    Auch kann die Frist sich hieran orientieren (BAG, 2 AZR 825/09). Darüber hinaus kann der Arbeitgeber sich die Erkenntnisse des Ermittlungsverfahren zu Eigen machen und im Arbeitsgerichtsprozess vortragen (BAG, 2 AZR 700/11).

  • Verdachtskündigung: Nutzung einer Firmen-Gutschrift für den Betriebssport rechtfertigt fristlose Kündigung

    Das Arbeitsgericht Hamburg (26 BV 31/12) hat am 22.5.2013 entschieden, dass der dringende Verdacht besteht, dass der betroffene Arbeitnehmer und Mitglied des Betriebsrats eine Gutschrift für private Zwecke genutzt hat, die ein Lieferant im Rahmen eines Geschäfts mit seiner Arbeitgeberin gewährt hatte. Dieser Verdacht rechtfertige die außerordentliche Kündigung.
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  • Arbeitsrecht: Verdachtskündigung bei Haftbefehl oder Hausdurchsuchung?

    Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden: Und auch der Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung kann einen wichtigen Grund bilden. Eine solche „Verdachtskündigung“ kann gerechtfertigt sein,

    wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (st. Rspr., BAG 25. November 2010 – 2 AZR 801/09 – Rn. 16, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 48 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 9; 23. Juni 2009 – 2 AZR 474/07 – Rn. 51, BAGE 131, 155).

    Ein solcher Verdacht muss auf konkrete – vom Kündigenden zu beweisende – Tatsachen gestützt sein und dringend sein. Die Wahrscheinlichkeit dass er zutrifft muss gross sein, was mit ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bedeutet

    Die Umstände, die ihn begründen, dürfen nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht ebenso gut durch ein Geschehen zu erklären sein, das eine außerordentliche Kündigung nicht zu rechtfertigen vermöchte. Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen dementsprechend zur Rechtfertigung eines dringenden Tatverdachts nicht aus […] Schließlich muss der Arbeitgeber alles ihm Zumutbare zur Aufklärung des Sachverhalts getan, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben haben

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    In unserer renommierten Kanzlei bieten wir umfassende Beratung im Arbeitsrecht mit besonderem Fokus auf IT-Arbeitsrecht für Unternehmen und Geschäftsführer. Unser erfahrenes Team von Rechtsanwälten steht Ihnen zur Seite, um Ihre arbeitsrechtlichen Probleme zu lösen. Mit unserer spezialisierten Expertise im IT-Arbeitsrecht sind wir in der Lage, komplexe rechtliche Herausforderungen im Zusammenhang mit Managerhaftung, Technologie und Arbeitsverhältnissen zu bewältigen.

    Wichtig aber ist, dass mit dem BAG zwischen strafrechtlicher und arbeitsrechtlicher Beurteilung des Tatverdachts zu unterscheiden ist: Entscheidend ist alleine die Frage, ob der Verstoß gegen vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten naheliegt und damit der mit ihm verbundene Vertrauensbruch im Verhältnis zum Arbeitgeber:

    Auch der dringende Verdacht einer nicht strafbaren, gleichwohl erheblichen Verletzung der sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Pflichten kann ein wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB sein (BAG 25. November 2010 – 2 AZR 801/09 – Rn. 17, aaO).

    Hinsichtlich des Verhältnisses zum Ermittlungsverfahren hat das BAG (2 AZR 206/11) nunmehr klar gestellt, dass die Erkenntnisse aus einem Ermittlungsverfahren einen gewonnenen Verdacht zwar erhärten können – sie können ihn aber nicht alleine, also isoliert, begründen! Der Arbeitgeber darf also nicht alleine auf Grund eines geführten Ermittlungsverfahrens eine Verdachtskündigung aussprechen, ebenso nicht, nur weil ein Haftbefehl vorliegt oder eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat.

    Dazu auch bei uns:

    Hinweis: Rechtsanwalt Jens Ferner hilft bei Fragen rund um das gesamte Arbeitsrecht, insbesondere bei IT-rechtlichen Fragestellungen im Arbeitsrecht sowie beim Kündigungsschutzrecht.

  • Arbeitsrecht: Hemmung der Kündigungserklärungsfrist

    Kündigungsrecht: Kündigungserklärungsfrist kann gehemmt sein – Der Beginn der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist des § 626 BGB ist gehemmt, solange der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinenden Aufklärungsmaßnahmen ergreift.

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  • Kündigung während der Untersuchungshaft

    Wie geht man damit um, wenn man als Arbeitnehmer in Untersuchungshaft („U-Haft“) sitzt, nach Hause kommt und dann im Briefkasten eine Kündigung des Arbeitgebers vorfindet? Der Rat ist einfach: Sofort zum Rechtsanwalt mit allen Unterlagen dazu. Und sofort heisst wirklich unmittelbar, nicht erst nach ein paar Tagen, weil „man ja einiges zu regeln hat“. Ansonsten droht man die Frist zu verpassen, innerhalb derer eine Klage möglich ist.

    Dazu auch bei uns: Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Strafhaft

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