Gerichtsstandsvereinbarungen sind unbemerkte kleine Helfer bei der ökonomischen Vorbereitung eventueller Streitigkeiten – sie bergen aber auch erhebliche prozessuale Fallstricke: Ein aktueller Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14.04.2025 (Az. 102 AR 20/25 e) illustriert eindrücklich die rechtlichen Feinheiten solcher Vereinbarungen, insbesondere im Kontext von Unternehmerbeziehungen, Vertreterhandlungen und dem prozessualen Missbrauch von Schutzvorschriften.
Im Zentrum steht die Frage: Wann ist eine Gerichtsstandsvereinbarung wirksam und unter welchen Umständen kann sich eine Partei auf deren Unwirksamkeit berufen?
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