Schlagwort: Beweislast

Die Beweislast im Zivilprozess bezeichnet die Pflicht einer Partei, die für ihre Rechtsposition relevanten Tatsachen zu beweisen. Das bedeutet, dass eine Partei, die in einem Zivilprozess einen Anspruch geltend macht, auch den Beweis für diesen Anspruch erbringen muss.

Im Zivilprozess gilt der Grundsatz, dass die Partei, die aus der behaupteten Tatsache einen Anspruch herleitet, die Beweislast trägt. Sie muss ihre Behauptungen in der Regel durch Vorlage von Urkunden, Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten beweisen. Die Gegenpartei hat dann die Möglichkeit, die Beweise der anderen Partei zu widerlegen oder eigene Beweise vorzulegen.

Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz, die sich aus gesetzlichen Bestimmungen oder aus der Rechtsprechung ergeben können. So kann die Beweislast umgekehrt werden, wenn es für eine Partei besonders schwierig oder unmöglich ist, den Beweis für eine Tatsache zu erbringen, während die andere Partei leichteren Zugang zu den entsprechenden Informationen hat.

Insgesamt ist die Beweislast ein wichtiges Element des Zivilprozesses, da sie die Parteien dazu anhält, ihre Ansprüche und Argumente auf eine solide Tatsachengrundlage zu stellen.

  • BayObLG zur Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung

    BayObLG zur Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung

    Gerichtsstandsvereinbarungen sind unbemerkte kleine Helfer bei der ökonomischen Vorbereitung eventueller Streitigkeiten – sie bergen aber auch erhebliche prozessuale Fallstricke: Ein aktueller Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14.04.2025 (Az. 102 AR 20/25 e) illustriert eindrücklich die rechtlichen Feinheiten solcher Vereinbarungen, insbesondere im Kontext von Unternehmerbeziehungen, Vertreterhandlungen und dem prozessualen Missbrauch von Schutzvorschriften.

    Im Zentrum steht die Frage: Wann ist eine Gerichtsstandsvereinbarung wirksam und unter welchen Umständen kann sich eine Partei auf deren Unwirksamkeit berufen?

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  • OLG Celle zur Einbeziehung von AGB bei Internet-System-Verträgen

    OLG Celle zur Einbeziehung von AGB bei Internet-System-Verträgen

    Vertragswirksamkeit bei digitalen Leistungen: „Internet-System-Verträge“ sind weit verbreitet – Verträge, in denen Dienstleister Unternehmen Webauftritte inklusive Hosting, Gestaltung und Suchmaschinenoptimierung versprechen. Der rechtliche Umgang mit solchen komplexen Vertragsgestaltungen ist jedoch nicht immer trivial. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 04.04.2024 – 2 U 34/23) verdeutlicht, welche Anforderungen an die Vertragswirksamkeit, die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Beweisführung gestellt werden – und stellt dabei zentrale Weichen für die gerichtliche Bewertung solcher Vertragstypen.

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  • KG Berlin zur Beweisaufnahme im Verfügungsverfahren und §312h als Marktverhaltensregel

    KG Berlin zur Beweisaufnahme im Verfügungsverfahren und §312h als Marktverhaltensregel

    In seinem Beschluss vom 12. Dezember 2024 (Az. 5 U 77/22) behandelt das Kammergericht Berlin eine zentrale Fragestellung des digitalen Verbraucherschutzrechts: Reicht eine digital unterzeichnete Kündigungsvollmacht zur wirksamen Kündigung eines Energieversorgungsvertrags durch einen Drittanbieter aus? Das Verfahren beleuchtet nicht nur die Auslegung des § 312h BGB als Marktverhaltensregel, sondern illustriert zudem sehr plastisch, welche Anforderungen an die Beibringung und Verwertung von Beweismitteln im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gelten – insbesondere bei elektronischen Beweismitteln wie Audio-CDs.

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  • Was ist ein Geschäftsgeheimnis?

    Was ist ein Geschäftsgeheimnis?

    Der Schutz von Know-how ist für viele Unternehmen essenziell – nicht selten ist es gerade dieses Wissen, das den entscheidenden Wettbewerbsvorsprung ausmacht. Seit Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) im April 2019 hat sich die damalige Rechtslage grundlegend geändert. Der Schutz unterliegt nun klaren gesetzlichen Anforderungen – und verlangt aktives Handeln. Für das Management bedeutet das: Wer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht systematisch schützt, verliert im Ernstfall nicht nur die Kontrolle über sensible Informationen, sondern auch die rechtliche Handhabe.

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  • Insolvenzverschleppung

    Insolvenzverschleppung

    Rechtsanwalt für Insolvenzverschleppung – Insolvenzverschleppung ist strafbar: Unter Umständen muss seitens eines Unternehmens ein Insolvenzantrag gestellt werden. Wer das nicht tut, obwohl er es muss, riskiert eine Strafbarkeit wegen so genannter „Insolvenzverschleppung“ nach §15a InsO. Immer wieder gibt es hierzu in den Medien falsche Berichte oder auch Ängste von Betroffenen wegen falscher Vorstellungen.

    Ihr Rechtsanwalt bei Vorwurf der Insolvenzverschleppung: Bei dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung gilt es, eine komplexe BGH-Rechtsprechung zu Beachten, die manche Instanzgerichte überfordert. Wir bieten als Ihr Rechtsanwalt zur Insolvenzverschleppung eine ruhige, unaufgeregte strafrechtliche Vertretung, konzentriert auf die Sachfrage um auf diesem Wege ein Ergebnis in Ihrem Sinne zu erzielen.

    Zum Tatbestand der Insolvenzverschleppung im Folgenden einige grundsätzliche Ausführungen.

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  • Beweissicherung versus Datenschutz: Unzulässigkeit der Aufbewahrung privater Videoaufnahmen im Nachbarschaftsstreit

    Beweissicherung versus Datenschutz: Unzulässigkeit der Aufbewahrung privater Videoaufnahmen im Nachbarschaftsstreit

    Die Frage, wann private Foto- oder Videoaufnahmen im zivilrechtlichen Kontext datenschutzrechtlich zulässig sind, beschäftigt die Gerichte regelmäßig – nicht zuletzt seit Inkrafttreten der DSGVO. Das Urteil des Amtsgerichts Lörrach vom 3. März 2025 (Az. 3 C 1099/24) ist in dieser Hinsicht von besonderem Interesse: Es stellt klar, dass selbst ein nachvollziehbares Interesse an Beweissicherung im nachbarschaftlichen Umfeld nicht jede Datenverarbeitung rechtfertigt. Entscheidend ist vielmehr die Erforderlichkeit der Datenverarbeitung – und diese kann objektiv fehlen, selbst wenn subjektiv ein Konflikt vorliegt.

    Das Gericht stellt dabei hohe Anforderungen an die Zulässigkeit privater Überwachungshandlungen und betont zugleich die gerichtliche Kontrollkompetenz hinsichtlich der behaupteten Indizqualität solcher Aufnahmen. Das Urteil zeigt exemplarisch, wie sich der datenschutzrechtliche Grundsatz der Datenminimierung auch im Spannungsfeld privater Rechtsdurchsetzung behauptet.

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  • DSGVO: Der objektive Kontrollverlust als immaterieller Schaden

    DSGVO: Der objektive Kontrollverlust als immaterieller Schaden

    Grundrechtsschutz bei Scraping-Vorfällen: Mit seinem Urteil vom 20. März 2025 (Az. 5 U 129/24) hat das Oberlandesgericht Celle eine wegweisende Entscheidung zur datenschutzrechtlichen Bewertung sogenannter Scraping-Vorfälle getroffen. Im Zentrum steht die Frage, ob der bloße Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten – ohne den Nachweis konkreter Ängste oder Schäden – bereits einen immateriellen Schaden im Sinne von Art. 82 Abs. 1 DSGVO darstellen kann.

    Das Gericht bejaht dies ausdrücklich und grenzt sich damit in wesentlichen Punkten von einer restriktiveren Linie, etwa der des OLG Hamm, ab. Die Entscheidung positioniert sich deutlich zugunsten eines effektiven Grundrechtsschutzes im digitalen Raum und bringt zugleich mehr Kontur in die dogmatische Auslegung des Schadensbegriffs der DSGVO.

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  • E-Mail-Kommunikation im Geschäftsverkehr: Mailzugang trotz Autoresponder mit Hinweis auf Deaktivierung

    E-Mail-Kommunikation im Geschäftsverkehr: Mailzugang trotz Autoresponder mit Hinweis auf Deaktivierung

    Digitale Kommunikation ist aus dem modernen Geschäftsverkehr nicht mehr wegzudenken und sollte wirklich kein Neuland mehr sein: E-Mails haben den Briefverkehr weitgehend ersetzt und gelten als schnelle, effiziente und rechtsverbindliche Kommunikationsform. Doch was passiert, wenn eine E-Mail zwar eingeht, aber automatisch von dem funktionierenden Postfach als „nicht zugestellt“ oder „nicht weitergeleitet“ gemeldet wird?

    Das Amtsgericht Hanau hat sich in seinem Urteil vom 3. März 2025 (Az. 32 C 226/24) mit der Frage befasst, ob eine E-Mail als zugegangen gilt, wenn der Empfänger eine automatisierte Antwort erhält, die darauf hinweist, dass die Adresse nicht mehr genutzt wird. Das Gericht entschied, dass eine solche automatische Rückmeldung den Zugang der E-Mail nicht verhindert. Dies hat erhebliche Implikationen für Unternehmen, die sich auf E-Mail-Kommunikation verlassen – sei es im Vertragswesen, bei Fristwahrungen oder in geschäftlichen Vereinbarungen.

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  • Rechtmäßigkeit betriebsbedingter Kündigung wenn Arbeitsplatz durch unternehmerische Entscheidung wegfällt

    Rechtmäßigkeit betriebsbedingter Kündigung wenn Arbeitsplatz durch unternehmerische Entscheidung wegfällt

    Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az. 3 SLa 156/24) hat am 15. Januar 2025 eine für arbeitnehmer wie Arbeitgeber interessante Entscheidung zur rechtlichen Zulässigkeit betriebsbedingter Kündigungen gefällt. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob der Wegfall eines Großauftrags die Kündigung einer langjährigen Mitarbeiterin rechtfertigen kann, insbesondere unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen nach § 1 Abs. 2 und 3 Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

    Das Gericht bejahte dies und bestätigte die Wirksamkeit der Kündigung. Die Entscheidung ist nicht nur wegen ihrer präzisen Analyse der betriebsbedingten Erfordernisse bemerkenswert, sondern auch, weil sie die Grenzen der unternehmerischen Freiheit und die Anforderungen an die Sozialauswahl konkretisiert.

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  • LAG Niedersachsen zur Beweislast bei Überstunden

    LAG Niedersachsen zur Beweislast bei Überstunden

    Streitfall Überstundenvergütung: Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat sich in seiner Entscheidung vom 9. Dezember 2024 (Az. 4 SLa 52/24) ausführlich mit der Frage der Beweislast für Überstunden befasst. Dabei ging es insbesondere um die Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitnehmers und die Reaktion des Arbeitgebers darauf. Die Entscheidung ist von großer praktischer Bedeutung, da sie die abgestufte Darlegungs- und Beweislast bei Überstunden präzisiert und die Pflichten des Arbeitgebers hinsichtlich der Arbeitszeiterfassung beleuchtet. Diese Analyse beschäftigt sich eingehend mit den rechtlichen Problemen und den Implikationen des Urteils für die Arbeitsvertragsparteien.

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  • Kündigung von Whistleblowern und Schutz vor Repressalien nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

    Kündigung von Whistleblowern und Schutz vor Repressalien nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

    Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat mit Urteil vom 11. November 2024 (Az. 7 SLa 306/24) eine Entscheidung getroffen, die die Anforderungen an den Schutz von Whistleblowern vor Kündigungen konkretisiert. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Kündigung eines Compliance-Managers während der Probezeit gegen das Verbot von Repressalien nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verstößt.

    Das Gericht stellte klar, dass der Arbeitnehmer das Vorliegen einer rechtmäßigen Meldung sowie eine darauf folgende Benachteiligung substantiiert darlegen und gegebenenfalls beweisen muss. In diesem Fall scheiterte der Kläger, weil er seine Vorwürfe nicht hinreichend konkretisierte und die Voraussetzungen für den Schutz durch das HinSchG nicht erfüllt waren. Diese Entscheidung setzt Maßstäbe für den Schutz von Hinweisgebern und die Anforderungen an die Darlegungslast bei Kündigungen, die vermeintlich als Repressalie ausgesprochen wurden.

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  • Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Presseberichterstattung über Clankriminalität

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Presseberichterstattung über Clankriminalität

    Unwahre Tatsachenbehauptungen und ihre Grenzen: Das Landgericht (LG) Berlin II hat mit Urteil vom 20. Februar 2025 (Az. 27 O 74/24) eine zentrale Entscheidung zur Frage getroffen, unter welchen Voraussetzungen Medien über mutmaßliche Clanmitglieder berichten dürfen. Im Mittelpunkt stand die Abwägung zwischen Meinungs- und Pressefreiheit auf der einen Seite sowie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht auf der anderen.

    Konkret ging es um die Frage, ob eine Zeitung behaupten darf, der Kläger sei ein Verwandter einer Person, die zuvor strafrechtlich angeklagt, aber freigesprochen worden war. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und stellte fest, dass es sich bei der veröffentlichten Aussage um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt, für die die Beklagte keine ausreichenden Beweise erbringen konnte. Damit bejahte das Gericht einen Unterlassungsanspruch des Klägers und untersagte der Zeitung, die fragliche Äußerung weiter zu verbreiten.

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  • Datenschutzklagen und Beweislast: Entscheidung des OLG Dresden zu „Have I Been Pwned“ als Beweisquelle

    Datenschutzklagen und Beweislast: Entscheidung des OLG Dresden zu „Have I Been Pwned“ als Beweisquelle

    Für IT-verständige Menschen ist es ein naheliegender Gedanke, zum Nachweis der Betroffenheit eines Datenlecks auf einschlägige Webseiten zu verweisen – und genau darum ging es beim OLG Dresden (4 U 1090/24): Im Zentrum des Falls stand die Frage, ob eine Abfrage auf der Website „Have I Been Pwned“ (HIBP) ausreicht, um den Nachweis eines Datenschutzverstoßes zu führen.

    Der Kläger, der sich auf ein Datenleck berief, konnte nach Ansicht des Gerichts nicht substantiiert belegen, dass seine Daten tatsächlich betroffen waren und dass er dadurch einen Schaden erlitten hatte. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für Datenschutzprozesse und die Anforderungen an den Nachweis eines Schadens.

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  • Kein Schadensersatz für beschädigtes Gemälde – Kunstmarkt und Haftungsfragen im Fokus

    Kein Schadensersatz für beschädigtes Gemälde – Kunstmarkt und Haftungsfragen im Fokus

    Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem aufsehenerregenden Fall über die Schadensersatzpflicht für ein beschädigtes Kunstwerk entschieden (Urteil vom 4. Dezember 2024, Az. 7 U 4874/21). Streitgegenstand war ein wertvolles Gemälde, das auf einer Ausstellung präsentiert wurde und während des anschließenden Transports Schaden nahm. Die zentrale Frage lautete: Wer trägt die Verantwortung für die Beschädigung – der Kunsthändler, der das Werk in Kommission nahm, oder die Auftraggeberin, die den Transport veranlasste?

    Das OLG bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München I und verneinte eine Haftung der beklagten Galerie. Dabei spielte das anwendbare englische Recht eine entscheidende Rolle, insbesondere hinsichtlich der Auslegung der vertraglichen Pflichten und der Beweislastverteilung.

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  • Schutz vor und Nachweis von LLM-Destillation

    Schutz vor und Nachweis von LLM-Destillation

    Im Bereich der künstlichen Intelligenz stellt sich – auch aufgrund aktueller Entwicklungen – die Frage, ob ein LLM durch Knowledge Destillation aus einem anderen Modell trainiert wurde. Dies ist nicht nur eine technische Herausforderung, sondern hat auch rechtliche und wirtschaftliche Relevanz.

    Unternehmen investieren erhebliche Mittel in die Entwicklung von KI-Modellen und möchten verhindern, dass ihre Modelle durch Destillation unrechtmäßig reproduziert werden. Ich möchte einen kurzen Überblick über die technischen Verfahren zur Identifikation von Destillation geben – und die rechtlichen Schutzmöglichkeiten sowie die prozessuale Beweisführung darstellen.

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