Schlagwort: Firmenname

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • LG München I zur Haftung für KI-generierte Äußerungen

    LG München I zur Haftung für KI-generierte Äußerungen

    Mit dem ganz aktuellen Endurteil des LG München I vom 28.05.2026 (26 O 869/26) und dem Urteil des OLG Hamm vom 12.05.2026 (4 UKl 3/25, hier im Blog) liegen nun innerhalb weniger Tage zwei Entscheidungen der Oberlandesgerichte vor, die KI-generierte Inhalte dem Betreiber als eigene Äußerung zurechnen – das LG München I äußerungsrechtlich, das OLG Hamm lauterkeitsrechtlich. Beide Entscheidungen verwerfen den Rückzug auf Provider- und Störerprivilegien.

    Parallel dazu beschäftigt sich die Literatur mit der Frage, ob die revidierte Produkthaftungs-RL für fehlerhaften Chatbot-Output greift. Im Folgenden ordne ich diese Linien (wenn auch recht gerafft) dogmatisch ein, zeige ihren gemeinsamen Nenner – die Verlagerung des Zurechnungsschwerpunkts vom Einzeloutput auf das Systemdesign – auf und führe sie mit der hier bereits früher entwickelten vertrags- und deliktsrechtlichen Betrachtung zusammen.

    (mehr …)
  • OLG Nürnberg zur fiktiven Lizenz bei Verletzung des Firmennamens

    OLG Nürnberg zur fiktiven Lizenz bei Verletzung des Firmennamens

    Wer über Jahre unbehelligt unter einem Namen wirtschaftet, der dem eines fremden Unternehmens ähnelt, lebt mit einer tickenden Uhr – und merkt es oft erst, wenn die Verjährung des Unterlassungsanspruchs längst kein Schutz mehr ist und die Schadensersatzrechnung auf dem Tisch liegt. Genau diese Situation hatte das Oberlandesgericht Nürnberg in seinem Endurteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 3 U 2375/24) zu entscheiden. Im Kern ging es um eine Frage, die in der Praxis über tausende Euro entscheidet: Wie hoch ist die fiktive Lizenzgebühr, die ein Kennzeichenverletzer im Wege der Lizenzanalogie zu zahlen hat – und welche Umstände fließen in ihre Bemessung ein?

    (mehr …)
  • Äußerungsfreiheit vs. Persönlichkeitsschutz: Zulässigkeit scharfer Kritik durch Exiljournalisten

    Äußerungsfreiheit vs. Persönlichkeitsschutz: Zulässigkeit scharfer Kritik durch Exiljournalisten

    Die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz sind in der modernen Medienlandschaft oft fließend – besonders dann, wenn kritische Berichterstattung auf wirtschaftliche und politische Macht trifft. Das Landgericht Berlin hat nun mit seinem Urteil vom 4. November 2025 (Az: 27 O 329/25 eV) eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Rechte von Exiljournalisten stärkt und gleichzeitig klare Grenzen für unwahre Tatsachenbehauptungen zieht.

    Im Mittelpunkt stand die Frage, wie weit ein vietnamesischer Exiljournalist mit seinen Äußerungen gehen darf, wenn er sich gegen einen mächtigen Konzern und dessen Führungspersönlichkeiten wendet. Das Gericht differenzierte präzise zwischen zulässiger Kritik und unzulässigen Tatsachenbehauptungen, die das Persönlichkeitsrecht verletzen.

    (mehr …)
  • Domainnamen als Firma?

    Domainnamen als Firma?

    BGH zur fehlenden Unterscheidungskraft von Internetdomains im Handelsregister: Mit seinem Beschluss vom 11. März 2025 (Az. II ZB 9/24) hat der Bundesgerichtshof eine aufsehenerregende Entscheidung zur firmenrechtlichen Zulässigkeit von Domainnamen gefällt. Im konkreten Fall verweigerte das Registergericht die Eintragung einer Aktiengesellschaft unter der Firma „v.[Gattungsbegriff].de AG“ – und erhielt sowohl vom Kammergericht Berlin als auch nun vom BGH Rückendeckung.

    Die Entscheidung verdeutlicht, dass Internetpräsenzen und deren formale Eindeutigkeit nicht ohne Weiteres zur Individualisierung im firmenrechtlichen Sinne genügen. Es bedarf eines eigenständigen Maßstabs, der auf Unterscheidungskraft im allgemeinen Geschäftsverkehr abstellt – nicht auf technische Alleinstellung im Internet.

    (mehr …)
  • Firmenmissbrauchsverfahren: BGH-Entscheidung zum Namensrecht einer Partnerschaftsgesellschaft

    Firmenmissbrauchsverfahren: BGH-Entscheidung zum Namensrecht einer Partnerschaftsgesellschaft

    Firmenmissbrauchsverfahren bei STreit um Namen eines Partnerschaftsgesellschaft: In einer neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, II ZB 13/23) wurde die Frage der Namensführung innerhalb einer Partnerschaftsgesellschaft thematisiert. Der Fall dreht sich um die Rechtsbeschwerde gegen die Nutzung des Namens eines verstorbenen Partners in der Firma einer neu gegründeten Partnerschaftsgesellschaft.

    (mehr …)
  • Markenrecht und Schutz von Firmennamen

    Markenrecht und Schutz von Firmennamen

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Januar 2024 (I ZR 95/22) steigt in die komplexe Materie des Markenrechts ein, insbesondere im Kontext von Unternehmenskennzeichen und dem Umgang mit identischen Firmennamen. Der Fall betrifft die beiden Unternehmen Peek & Cloppenburg, die jeweils in Düsseldorf und Hamburg ansässig sind und unter gleichem Namen agieren.

    (mehr …)
  • BGH-Urteil zur bundesweiten Werbung bei gleichnamigen Unternehmen

    BGH-Urteil zur bundesweiten Werbung bei gleichnamigen Unternehmen

    Ein bemerkenswertes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Januar 2024 (I ZR 95/22) befasst sich mit der Frage der Zulässigkeit einer bundesweiten Werbung von gleichnamigen Unternehmen, insbesondere im Fall von Peek & Cloppenburg.

    (mehr …)
  • Werbung mit „Made in Germany“

    Werbung mit „Made in Germany“

    Made in Germany: Wann darf ein Produkt als „Made in Germany“ beworben werden, wie sieht es bei „made in germany“ mit der rechtlichen Grundlage aus?

    Diese Frage ist durchaus berechtigt, denn in der heutigen Zeit werden Produkte mitunter an verschiedenen Orten gefertigt – und zugleich ist das Qualitätsmerkmal „Made in germany“ beliebt. Schnell kommt dann die Diskussion auf, welche Fertigungsschritte in Deutschland notwendig sind, damit das Produkt auch als „Made in Germany“ beworben werden darf. Denn wer sich hier unlauter verhält kann vollkommen zu Recht von Wettbewerbern auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

    (mehr …)
  • Schutz von Technologien

    Schutz von Technologien

    Technologien können im Allgemeinen einem juristischen Schutz vor Nachahmung unterliegen – es kommt auf den Einzelfall an. Wir haben eine kleine Übersicht zum Schutz von Technologien erarbeitet:

    Schutzrechte im Überblick

    Wir beraten rund um Schutzrechte, speziell bei Geschäftsgeheimnissen, im Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht – dabei unterstützen wir Unternehmen bei der Rechtsdurchsetzung und Verteidigung ihrer Schutzrechte, speziell beim Schutz von Technologien wie Software.

    Urheberrecht

    Durch das UrhG werden eigene Schöpfungen geschützt (keine Ideen)

    • Schutz von Werken
    • persönliche geistige Schöpfung
    • Schutz von konkreter Ausdrucksform, aber kein Schutz gegen parallele Schöpfungen

    Markenrecht

    Schutz von Kennzeichen zur Abgrenzung von Waren oder Leistungen

    • Schutz der Unterscheidungsfunktion von Kennzeichen
    • Unterscheidungskraft ist nötig
    • Schutz gegen unbefugte Nutzung der Marke

    Design

    Schutz äußerlicher Erscheinung, primär nach Designrecht, aber auch nach Wettbewerbsrecht

    • Es wird die 2D/3D Form eines Objekts oder eines Teils davon bzw. seiner Dekoration geschützt
    • Eigenart und Neuheit des Designs sind nötig
    • Schutz des ausschließlichen Rechts der Benutzung inkl. Herstellen und Inverkehrbringen
    • Im UWG nach §4 Nr.3 UWG

    Geheimnisschutz

    Schutz wertvoller Informationen eines Betriebes

    • Schutz von Information mit Wert, die nicht allgemein bekannt ist
    • Nötig sind wirtschaftlicher Wert, Schutzmaßnahmen und berechtigtes Interesse
    • Schutz gegen unbefugte Verbreitung oder Erlangung der Information

    Patent

    Schutz technischer Innovation

    • Schutz einer Erfindung
    • Es muss sowohl eine „Erfindung“ im juristischen Sinne aber auch als Neuheit vorliegen
    • Umfassender Schutz gegen jegliche Nutzung

    Hinzu treten besondere Schutzgesetze, wie etwa zum Halbleiterschutz oder Sortenschutz. Vieles hängt aber am Einzelfall, etwa beim Schutz von Software, wo es stark auf die Abgrenzung zwischen nur technischer Umsetzung und eigener Schöpfung ankommt.

    3D-Urheberrecht

    Dreidimensionales Urheberrecht klingt erst einmal nicht aufregend – doch es gibt erhebliche Rechtsfragen rund um das 3D-Urheberrecht und den 3D-Druck. In unserem Beitrag erhalten Sie einen Einstieg.

    Computerspiele

    Computerspiele sind spannend – die Entwicklung und ihr Schutz, insbesondere der Schutz des Gameplays, auch. RA JF ist nicht nur begeisterter Spieler auf diversen Konsolen, sondern beschäftigt sich auch mit Rechtsfragen von Computerspielen.

    Schutz des Firmennamens

    Der Firmenname ist schon fast etwas altbacken als Thema – darf aber nicht zu kurz kommen. Wir bieten einen ersten Einstieg in die Thematik des Schutzes des Firmennamens.

    Urheberrechtlicher Schutz

    Wann besteht ein urheberrechtlicher Schutz – was ist urheberrechtlich geschützt?

    Urheberrecht & Software

    Wann ist Software urheberrechtlich geschützt – nun ist es mit der Frage nicht ganz so einfach, auch wenn natürlich ein grundsätzlicher Schutz im Raum steht. Wir bieten Ihnen einen Überblick zum urheberrechtlichen Schutz von Software.

  • UWG: Irreführung durch Verwendung des Begriffs „Manufaktur“

    In einer spannenden Entscheidung ging es beim OLG Frankfurt (6 U 46/20) um die Frage, wann die Verwendung des Begriffes „Manufaktur“ im Firmennamen irreführend und damit wettbewerbswidrig sein kann. Hintergrund ist, dass mit der gerichtlichen Entscheidung landläufig mit dem Begriff der „Manufaktur“ – abgrenzend zur industriellen Herstellung von Produkten – eine Herstellungsstätte mit langer Tradition und Handfertigung hoher Qualitäten verbunden wird.

    Dies führt zu der grundlegenden Entscheidung: Die Firmierung als „Manufaktur“ ist irreführend, wenn nicht überwiegend in Handarbeit gefertigt wird.

    (mehr …)
  • Gerichtshof erläutert den Begriff „Betrieb“ bei Massenentlassungen

    Besteht ein Unternehmen aus mehreren Einheiten, ist der Begriff „Betrieb“ in der Richtlinie über Massenentlassungen dahin auszulegen, dass er sich auf die Einheit bezieht, der die von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewiesen sind.

    Eine Richtlinie der Union sieht im Fall von Massenentlassungen Informations- und Konsultationspflichten vor. Plant ein Arbeitgeber eine Massenentlassung, so hat er insbesondere die Arbeitnehmervertreter rechtzeitig zu konsultieren, um zu einer Einigung zu gelangen. „Massenentlassungen“ sind u. a. Entlassungen, die ein Arbeitgeber aus einem oder mehreren Gründen, die nicht in der Person der Arbeitnehmer liegen, vornimmt und deren Zahl innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen mindestens 20 beträgt; dies gilt unabhängig davon, wie viele Arbeitnehmer in der Regel in dem betreffenden Betrieb beschäftigt sind (EUGH, C-80/14).

    Probleme am Arbeitsplatz? Unsere Experten für (IT-)Arbeitsrecht und Kündigungsschutz helfen Ihnen weiter!

    In unserer renommierten Kanzlei bieten wir umfassende Beratung im Arbeitsrecht mit besonderem Fokus auf IT-Arbeitsrecht für Unternehmen und Geschäftsführer. Unser erfahrenes Team von Rechtsanwälten steht Ihnen zur Seite, um Ihre arbeitsrechtlichen Probleme zu lösen. Mit unserer spezialisierten Expertise im IT-Arbeitsrecht sind wir in der Lage, komplexe rechtliche Herausforderungen im Zusammenhang mit Managerhaftung, Technologie und Arbeitsverhältnissen zu bewältigen.

    (mehr …)
  • Unternehmenstradition: Zur „Alterswerbung“ mit Unternehmensgeschichte

    Werbung mit Unternehmenstradition: „Alterswerbung“ ist beliebt – immer wieder liest man, dass Unternehmen mit Familientradition und „100jähriger Erfahrung“ werben. Das kommt bei den Kunden gut an, schliesslich wird jemand, der in der dritten Generation ein spezielles Handwerk im gleichen Betrieb ausübt, schon gut wissen, was er tut.

    Aber: Nicht jeder darf damit werben und gerne gibt es Streit darüber, ob das beworbene Unternehmen wirklich eine so alte wie beworbene Tradition bietet.

    (mehr …)
  • Schutz des Firmennamens: Schutz auch bei Verwendung des Vornamens im Firmenname

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (6 U 27/16) hat festgehalten, dass auch die Bezeichnung eines Unternehmens, die sich aus Vornamen und Hinweis auf den Unternehmensgegenstand zusammensetzt originär unterscheidungskräftig und damit als Unternehmenskennzeichen geschützt sein kann. Es ging um die Bezeichnung „Peter Objektservice“, wobei es regelmäßig im Streit steht, inwieweit ein Personenname überhaupt kennzeichenrechtlichen Schutz erwerben kann – ein Problem insbesondere bei kleineren KMU mit regionalem Bezug. Das OLG führt hierzu aus:

    Es ist zwar richtig, dass Unternehmenskennzeichen im Sinne des § 5 II S. 1 MarkenG, die der namensmäßigen Individualisierung von Unternehmen dienen, über eine Namensfunktion verfügen müssen. In der Rechtsprechung zu § 12 BGB ist anerkannt, dass Vornamen in Alleinstellung in der Regel keine Namensfunktion besitzen, weil sie vom Verkehr nicht als individualisierender Hinweis auf eine Person verstanden werden (BGH GRUR 1983, 262, 263 – Uwe). Etwas anderes gilt nur dann, wenn z.B. aufgrund der Prominenz der Person schon der alleinige Gebrauch des Vornamen beim angesprochenen Verkehr die Erinnerung an einen bestimmten Träger weckt (vgl. BGH GRUR 2008, 1124, [BGH 05.06.2008 – I ZR 96/07] Rn. 12 – Zerknitterte Zigarettenschachtel).

    Bei § 5 II S. 1 MarkenG geht es – im Gegensatz zu den genannten Entscheidungen zu § 12 BGB – nicht um die namensmäßige Individualisierung einer natürlichen Person, sondern eines Unternehmens. Die Individualisierung kann zwar auch hier durch Namhaftmachung des Unternehmensträgers erfolgen; Kennzeichnungsobjekt ist aber allein das Unternehmen bzw. der Geschäftsbetrieb, nicht der Unternehmensträger als Person (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 5, Rn. 6). Für ein Unternehmen kann einem Vornamen – ggf. in Verbindung mit einem den Unternehmensgegenstand beschreibenden Zusatz – durchaus eine Namensfunktion zukommen. Der Grund dafür, dass Vornamen grundsätzlich nicht geeignet sind, natürliche Personen zu individualisieren, liegt in ihrer weiten Verbreitung. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Unternehmen und Geschäftsbetriebe. Die Benennung von Unternehmen mit dem Vornamen des Inhabers ist gerade nicht weit verbreitet. Die Bezeichnung „Peter Objektservice“ ist jedenfalls ohne weiteres geeignet, bei der Verwendung im Verkehr als Name des Unternehmens zu wirken.

    Das Unternehmenskennzeichen des Beklagten verfügt auch über originäre Unterscheidungskraft. Die Anforderungen an die Unterscheidungskraft sind nicht hoch anzusetzen. Es reicht aus, dass sich eine bestimmte beschreibende Bedeutung nicht feststellen lässt (BGH GRUR 2008, 1104 Rn. 17 [BGH 31.07.2008 – I ZR 171/05] – Haus & Grund II). Der vorliegenden Wortkombination kann die originäre Unterscheidungskraft nicht abgesprochen werden. Sie verbindet den gängigen Vornamen „Peter“ mit einem den Unternehmensgegenstand glatt beschreibenden Begriff, wobei der Vorname sprachunüblich mit einem „’s“ versehen ist. Eine beschreibende Bedeutung der Bezeichnung „Peter“ ist nicht feststellbar. Insofern gilt nichts anderes wie für die Namen stationärer Geschäfte und Lokale, bei denen die Bezeichnung mit Vornahmen ebenfalls grundsätzlich als unterscheidungskräftig angesehen wird (z.B. „Johannes Apotheke“, vgl. Ströbele/Hacker, 9. Aufl., § 5, Rn. 30).

  • Domainrecht: Zur Haftung von Domain-Parking Anbietern wie Sedo

    Gerne wird um Domains gestritten bzw. um die Frage, ob eine Domain fremde Rechte verletzt. Dabei kommt es mitunter – wenn nicht gar regelmäßig – vor, dass eine im Streit stehende Domain gar nicht auf eine Webseite mit „echtem Inhalt“ verweist, sondern vielmehr „geparkt“ ist. Hintergrund zum Domain-Parking ist folgender: Es gibt Anbieter, die sich auf den Handel mit Domains spezialisiert haben, ich sehe da etwa Sedo.de. Wer möchte, bietet hier eine Domain zum Verkauf an und kann die Domain dabei auf eine Seite umleiten, die darauf verweist, dass die Domain zum Verkauf steht. Hier können dann auch Werbeanzeigen – etwa aus dem Google-Werbenetzwerk – eingeblendet werden. Vorteil der Werbeanzeigen: Es fliesst vielleicht etwas Geld obwohl die Domain brach liegt. Nachteil: Man bewegt sich im geschäftlichen Verkehr. Und: Wenn dann auch noch Werbeanzeigen für Konkurrenzangebote desjenigen gezeigt werden, der seine Namensrechte verletzt sieht, wird der sich erst recht wehren wollen.

    Die Frage in dieser Situation ist dann oft: Kann man nicht nur den – sich gerne hinter einer ausländischen Limited versteckenden – Domaininhaber in Anspruch nehmen, sondern auch den Anbieter der Domain-Parking-Seite? Die Rechtsprechung gibt Antwort.
    (mehr …)