Ein Patentinhaber gibt Anlass zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage, wenn er dem potentiellen Nichtigkeitskläger trotz Aufforderung nicht schon vor Klageerhebung eine Rechtsposition verschafft, die mit derjenigen nach Nichtigerklärung des Patents vergleichbar ist, so der BGH (X ZR 59/21) unter Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung. Eine vorherige Aufforderung durch den Nichtigkeitskläger ist nicht schon deshalb entbehrlich, weil der…WeiterlesenAnlass zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage durch Patentinhaber
Rechtsanwalt Ferner, Schlagwort: Nichtigkeitsklage
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Nach Erlöschen des Streitpatents ist eine Nichtigkeitsklage nur zulässig, wenn der Kläger ein eigenes, in seiner Person begründetes Interesse an der Nichtigerklärung des Patents hat. Ein nur in der Person eines Dritten begründetes Interesse kann eine Nichtigkeitsklage ebenso wenig rechtfertigen wie ein Interesse der Allgemeinheit (BGH, X ZR 31/21).WeiterlesenNichtigkeitsklage nach Erlöschen des Streitpatents?
Für den Patentprozess betont der Bundesgerichtshof (X ZR 120/20), dass die nach § 82 Abs. 2 PatG mögliche Entscheidung über eine Patentnichtigkeitsklage nach Versäumung der Erklärungsfrist eine sachliche Prüfung des Klagevorbringens erfordert. Nur die Tatsachenbehauptungen des Klägers sind als wahr zu unterstellen. Die rechtliche Prüfung auf der Grundlage dieser Behauptungen hat dagegen wie im Streitverfahren…WeiterlesenVersäumung der Frist zur Erklärung über eine Patentnichtigkeitsklage
Dass mit § 99 Abs. 3 PatG der Antrag auf Akteneinsicht durch andere als die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens nur dann von der zusätzlichen Darlegung eines berechtigten Interesses abhängig ist, wenn eine Partei des Nichtigkeitsverfahrens ein entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse darlegt, hat der BGH hervorgehoben: Nach § 99 Abs. 3 PatG, der im Nichtigkeitsberufungsverfahren entsprechend anzuwenden ist,…WeiterlesenPatentrecht: Akteneinsicht im Nichtigkeitsverfahren
Der Bundesgerichtshof hat sich insbesondere in drei wegweisenden Entscheidungen zum markenrechtlichen Schutzumfang von dreidimensionalen Marken geäußert. Die Leitsätze werden hier zur Übersicht aufgenommen.WeiterlesenMarkenrecht: Zum markenrechtlichen Schutz einer Form als dreidimensionale Marke
Grundsätze für beschränkte Verteidigung im Löschungsverfahren BGH, Beschluss vom 14.9.2004, X ZB 25/02WeiterlesenLöschungsverfahren bei Geschmacksmustern
Eine Designanmeldung kann nichtig sein, was entsprechend § 33 Abs. 1 Nr. 1 DesignG der Fall ist, wenn die Erscheinungsform des Erzeugnisses kein Design im Sinne des § 1 Nr. 1 DesignG ist. Dies kann der Fall sein, wenn das Design als solches nicht den Vorgaben des Designgesetzes entspricht – oder auch, wenn die Anmeldung…WeiterlesenDesignrecht: Einheitlicher Schutzgegenstand im Sinne des Designgesetzes & Nichtigkeit einer Designanmeldung