Ein Patentinhaber gibt Anlass zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage, wenn er dem potentiellen Nichtigkeitskläger trotz Aufforderung nicht schon vor Klageerhebung eine Rechtsposition verschafft, die mit derjenigen nach Nichtigerklärung des Patents vergleichbar ist, so der BGH (X ZR 59/21) unter Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung. Eine vorherige Aufforderung durch den Nichtigkeitskläger ist nicht schon deshalb entbehrlich, weil der Patentinhaber im Rahmen von Lizenzverhandlungen zu erkennen gegeben hat, dass er einem Rechtsstreit nicht aus dem Wege gehen wird.
(mehr …)Schlagwort: Nichtigkeitsklage
Nichtigkeitsklage nach Erlöschen des Streitpatents?
Nach Erlöschen des Streitpatents ist eine Nichtigkeitsklage nur zulässig, wenn der Kläger ein eigenes, in seiner Person begründetes Interesse an der Nichtigerklärung des Patents hat. Ein nur in der Person eines Dritten begründetes Interesse kann eine Nichtigkeitsklage ebenso wenig rechtfertigen wie ein Interesse der Allgemeinheit (BGH, X ZR 31/21).
(mehr …)Versäumung der Frist zur Erklärung über eine Patentnichtigkeitsklage
Für den Patentprozess betont der Bundesgerichtshof (X ZR 120/20), dass die nach § 82 Abs. 2 PatG mögliche Entscheidung über eine Patentnichtigkeitsklage nach Versäumung der Erklärungsfrist eine sachliche Prüfung des Klagevorbringens erfordert. Nur die Tatsachenbehauptungen des Klägers sind als wahr zu unterstellen. Die rechtliche Prüfung auf der Grundlage dieser Behauptungen hat dagegen wie im Streitverfahren zu erfolgen. Diese Würdigung unterliegt der Überprüfung in der Beschwerdeinstanz.
(mehr …)
Nach Ansicht des Gerichtshofs erfordert die Achtung der Grundrechte eine Beschränkung der in der PNR-Richtlinie vorgesehenen Befugnisse auf das absolut Notwendige
Besteht keine reale und aktuelle oder vorhersehbare terroristische Bedrohung eines Mitgliedstaats, steht das
Unionsrecht nationalen Rechtsvorschriften entgegen, die eine Übermittlung und Verarbeitung von PNR-Daten
bei EU-Flügen sowie bei Beförderungen mit anderen Mitteln innerhalb der Union vorsehen, so der EUGH (C-817/19).Die PNR-Richtlinie schreibt zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität die systematische Verarbeitung einer großen Zahl von PNR-Daten (Passager Name Record) der Fluggäste von Flügen zwischen der Union und Drittstaaten (Drittstaatsflüge) bei der Einreise in die bzw. der Ausreise aus der Union vor. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten diese Richtlinie nach ihrem Art. 2 auch auf Flüge innerhalb der Union (EU-Flüge) anwenden.
Hinweis: Die Entscheidung ist ein Meilenstein in der Bewertung der Zulässigkeit von KI-Lösungen speziell mit Blick auf Ethik und Diskriminierung!
(mehr …)Patentrecht: Akteneinsicht im Nichtigkeitsverfahren
Dass mit § 99 Abs. 3 PatG der Antrag auf Akteneinsicht durch andere als die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens nur dann von der zusätzlichen Darlegung eines berechtigten Interesses abhängig ist, wenn eine Partei des Nichtigkeitsverfahrens ein entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse darlegt, hat der BGH hervorgehoben:
Nach § 99 Abs. 3 PatG, der im Nichtigkeitsberufungsverfahren entsprechend anzuwenden ist, ist der Antrag auf Akteneinsicht durch andere als die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens nicht von der zusätzlichen Darlegung eines berechtigten Interesses abhängig (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2011 – X ZR 84/11, Rn. 3).
Die Darlegung eines solchen Interesses kann nur dann erforderlich werden, wenn eine Partei des Nichtigkeitsverfahrens ein entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse darlegt. Ein solches Interesse kann sich daraus ergeben, dass durch die Akteneinsicht geheimhaltungsbedürftige Betriebsinterna bekannt werden können (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1971 – X ZR 1/69, GRUR 1972, 331 – Akteneinsicht IX; Beschluss vom 22. März 2016 – X ZR 96/14, juris Rn. 3). Die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens können zudem ein berechtigtes Interesse daran haben, dass eine im Verletzungsprozess angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungsform einem Wettbewerber nicht durch eine uneingeschränkte Akteneinsicht offenbart wird (BGH, Beschluss 27. Juni 2007 – X ZR 56/05, GRUR 2007, 815 – Akteneinsicht XVIII).
BGH, X ZR 103/21Markenrecht: Zum markenrechtlichen Schutz einer Form als dreidimensionale Marke
Der Bundesgerichtshof hat sich insbesondere in drei wegweisenden Entscheidungen zum markenrechtlichen Schutzumfang von dreidimensionalen Marken geäußert. Die Leitsätze werden hier zur Übersicht aufgenommen.
(mehr …)Löschungsverfahren bei Geschmacksmustern
Grundsätze für beschränkte Verteidigung im Löschungsverfahren
BGH, Beschluss vom 14.9.2004, X ZB 25/02 (mehr …)Designrecht: Einheitlicher Schutzgegenstand im Sinne des Designgesetzes & Nichtigkeit einer Designanmeldung
Eine Designanmeldung kann nichtig sein, was entsprechend § 33 Abs. 1 Nr. 1 DesignG der Fall ist, wenn die Erscheinungsform des Erzeugnisses kein Design im Sinne des § 1 Nr. 1 DesignG ist. Dies kann der Fall sein, wenn das Design als solches nicht den Vorgaben des Designgesetzes entspricht – oder auch, wenn die Anmeldung fehlerhaft ist, etwa mehrere Designs mit abweichenden Darstellungen ausgewählt wurden.
(mehr …)
Antidumpingzölle auf Siliziummangan
In der Rechtssache T-107/08 vor dem Gericht der Europäischen Union ging es um die Nichtigkeitsklage von Transnational Company „Kazchrome“ AO und ENRC Marketing AG gegen die Verordnung (EG) Nr. 1420/2007 des Rates, die endgültige Antidumpingzölle auf Einfuhren von Siliciummangan mit Ursprung in China und Kasachstan einführte.
Die Kläger, zwei Gesellschaften (ENRC), forderten die Nichtigerklärung dieser Verordnung, soweit sie die von Kazchrome hergestellten Einfuhren betrifft.
(mehr …)
