Was ist zu beachten bei einem Import aus Asien, speziell China oder Vietnam – wo liegen Fallstricke beim Import von Waren aus China und aus dem asiatischen Raum? Interessant ist, dass Unternehmen mitunter recht blauäugig an den internationalen Handel herangehen.
Dabei zeigt sich, dass man mitunter äußerst vorsichtig sein muss – in unserer Kanzlei wurden früher Mandanten, speziell Start-ups, betreut, die darauf angewiesen sind, Produkte aus dem asiatischen Raum und insbesondere China einzuführen, seien diese auf Wunsch der Mandanten gefertigt oder dort von der Stange geliefert.
Hinweis: Wir sind in diesem Bereich heute nur noch bei strafrechtliche Compliance und im IT-Recht tätig, sehen Sie von Anfragen bei anderen aus Asien importierten Produkten bitte vollständig ab.
Import aus China
Es gibt beachtliche Gründe, Produkte aus China zu importieren. Der Hauptgrund ist natürlich immer ein finanzieller. Zur hiesigen Mandantschaft gehören unter anderem Importeure von CD-Rohlingen, Werkzeugkästen und Spielzeug, deren Produkte bundesweit vertrieben wird. Im Gesamtvertrieb wirken sich dabei die erheblich günstigeren Produktionskosten aus China spürbar aus, selbst die Versandkosten für die Containerladungen fallen letztlich nicht ins Gewicht, wenn das Absatzmodell nur groß genug ist.
Beim Import aus China ist vieles rechtlich zu beachten – informieren Sie sich rechtzeitig vorher, bevor Ärger über Sie hereinbricht.
Warum ist der Import aus China überhaupt eine Diskussion?
Im Fokus steht regelmäßig die Gesundheitsproblematik, auf die auch die EU-Kommission immer wieder zu sprechen kommt (siehe im März 2014 etwa hier). Tatsächlich muss zum einen darauf geachtet werden, welche Grundstoffe überhaupt für die Produktion verwendet werden.
Dabei ist leider mitunter festzustellen, dass nicht immer die Angaben der produzierenden Firma vollständig korrekt sind, sodass eigene Kontrolle Pflicht ist. Daneben ergeben sich regelmäßig Urheber-, Marken- und Designrechtliche Probleme: Wenn plötzlich die eigene Lieferung vom Zoll angehalten wird oder nach Inverkehrbringen in den Verkaufsmarkt, plötzlich die Abmahnung kommt und ein Rückruf droht.
Was ist beim Import aus China zu beachten?
Folgende Aspekte sind in aller Kürze beispielsweise zu erwähnen, wenn man sich fragt, was beim Import aus China zu beachten ist, die immer wieder auftreten:
Allgemeines Vertragsrecht
Gefährlich ist es, nicht ordentlich zu klären, welches Recht Anwendung finden soll. Die Kritik am UN-Kaufrecht (u.a. CISG) ist m.E. mitunter stark überzogen, jedenfalls kann man auf dieser Basis durchaus brauchbare Ergebnisse erzielen in den typischen Streitpunkten, insbesondere wenn es um Mängel und Fristen geht.
Wettbewerbsrecht
Wenn Sie Produkte teilweise im Ausland fertigen lassen und dennoch „Made in Germany“ aufdrucken lassen (etwa weil letztendliche Fertigungsschritte in Deutschland erfolgen), muss geklärt sein, ob das überhaupt noch zulässig ist. Die Streitigkeiten in dem Bereich mehren sich.
Produktpiraterie I
Seien Sie vorsichtig, Produktpiraterie ist ein grösseres Problem, das man nicht unterschätzen darf. Dass versehentlich ein Bekleidungsstück zum Weitervertrieb gekauft wird, bei dem sich plötzlich heraus stellt,dass es Geschmacksmusterrechte verletzt, ist leider keine Seltenheit. Ebenso wie, dass der Zulieferer plötzlich nicht mehr erreichbar ist und sich querstellt, wenn man Regress nehmen möchte oder auch nur Auskünfte begehrt.
Importbestimmungen und Vorgaben
Es gibt rigide Vorgaben zu Inhaltsstoffen von Produkten, je nach Produktkategorie, die bei Import in den EU-Raum und nach Deutschland zu beachten sind. Die Klassiker kennt jeder, etwa Phtalate (Weichmacher) oder die berühmte bleihaltige Farbe, die sich auf manchen importierten Produkten befand. Wenigstens vertraglich ist Vorsorge für den Fall zu treffen, dass von klaren Vorgaben abgewichen wird. Inwiefern man auf die Zusagen der Lieferanten bauen kann, lasse ich an dieser Stelle dahingestellt.
Produktpiraterie II
Es ist leider auch schon vorgekommen, dass Sie ordnungsgemäß ein Produkt bestellen, etwa ein Verpackungsdesign oder eine Bedienungsanleitung. Das wird Ihnen geliefert, sie verwenden es – und dann kommt die Abmahnung. Hintergrund: Das angeblich für Sie gefertigte Verpackungsdesign wurde von einem anderen Anbieter (irgendwo auf der Welt) kopiert. Jedenfalls hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs stehen Sie nun wieder im Regen, die Vermarktung Ihrer Produkte wird mindestens verzögert und gefährdet.
Sachmängel
Wann liegt ein Mangel vor? Natürlich, wenn etwas defekt ist, ist es Mangelhaft. Wie aber gehen Sie damit um, wenn Sie USB-Sticks in grosser Masse aus dem asiatischen Raum importieren, um diese unter eigenem Namen weiter zu veräußern – und plötzlich steht auf den USB-Sticks der Name des Zulieferers samt Webaddresse aufgedruckt? Auch um einen solchen Fall musste ich schon streiten.
Produktpiraterie III
Leider auch schon erlebt – Sie lassen sich ein Produktbundle im Ausland anfertigen, bestehend aus Bedienungsanleitung, Produkt und Umverpackung. Es funktioniert reibungslos, alle sind Glücklich – was sie aber nicht merken ist, dass Ihr Vertragspartner „in Übersee“ heimlich Ihre Vorlagen kopierte und als „günstige Vorlagen“ für andere Vertragspartner nutzt.
Nebengesetze
Es gibt diverse Nebengesetze wie etwa das Elektrogesetz, die dem Erstimporteur von Waren, die ausserhalb Europas gefertigt werden, besondere (Kennzeichnungs-)Pflichten auferlegen.
Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung
Sie dürfen nicht zu naiv sein, eine Warnung die ich leider immer wieder Aussprechen muss. Wenn Sie etwa Waren aus China importieren, die mit dem Körper eines Konsumenten in Berührung kommen (Beispiel: E-Zigaretten), ist das grundsätzliche Risiko einer Verletzung zu sehen. Sie müssen hier schon im eigenen Interesse darauf achten, dass die vertriebenen Waren bestmöglich abgesichert sind. Sie müssen auch daran denken, dass Sie als Importeur in den europäischen Wirtschaftsraum bei zahlreichen Produkten für eine CE-Kennzeichnung sorgen müssen (zur CE-Kennzeichnung hier bei uns mehr Informationen).
Zoll & Einfuhr
Die Einfuhr ist ein formalisiertes Verfahren, das schlicht zu beachten ist. Sie müssen hier die notwendigen Vorgaben beachten, um unnötige zeitliche Verzögerungen zu beachten. Bei kleineren Warenwerten unter 1000 Euro wird es noch relativ einfach ablaufen, spätestens aber wenn grössere Mengen importiert werden, drohen empfindliche Zeitverluste wenn das entsprechende Verfahren nicht vorbereitet ist
Zoll & Markenrecht
Und als letztes Beispiel der Blick auf importierte iPhones, die als „refurbished Modelle“ aus dem asiatischen Raum importiert werden und überraschend vom Zoll wegen des Verdachts der Markenverletzung festgehalten werden. Sie werden nach meiner Erfahrung feststellen, dass man dieses Problem durchaus sehr zeitnah mit Unterstützung der Brand Protection von Apple in den Griff bekommen kann. Gleichwohl werden Sie merken, dass bei einem laufenden Veräußerungsgeschäft, wenn durch diese kurzfristige Aktion eine Lieferverzögerung von gut 2 Wochen bei ihrem dringend benötigten Nachschub eintritt, erhebliche Probleme auftreten. Danach werden Sie sich jedenfalls nicht mehr in Abhängigkeit einer einzelnen Lieferung aus dem asiatischen Raum begeben.
Zahlungsabwicklung
Spätestens wenn man erheblich grössere Mengen bestellt (manche unserer Mandanten bestellen Containerlieferungen) muss man sich mit der Frage der Zahlung beschäftigen – mit Kreditkarten kommt man da nicht mehr weiter. Während wir in erster Linie bei Zahlungen mittels Bankavalen tätig waren, gibt es eine Vielzahl weiterer Zahlmöglichkeiten, die hier in einer Übersicht zu finden sind.
Import von Software oder IT-Hardware aus China?
In der heutigen globalisierten Welt ist der Handel mit Software und Hardware zwischen verschiedenen Ländern an der Tagesordnung. Die Volksrepublik China hat sich in den letzten Jahrzehnten als einer der größten Produzenten und Exporteure von IT-Produkten etabliert. Dennoch sind beim Import von Software und IT-Hardware aus China nach Deutschland einige rechtliche Hürden zu überwinden. Dieser Text erläutert die wichtigsten rechtlichen Aspekte, die bei der Einfuhr solcher Produkte aus China zu beachten sind.
Bei der Einfuhr von Software und Hardware – speziell bei Mikrochips – aus China nach Deutschland sind eine Vielzahl rechtlicher Aspekte und Vorschriften zu beachten. Importeure sollten sich daher eingehend mit zollrechtlichen Bestimmungen, CE-Kennzeichnung, Gewährleistungs- und Haftungsbedingungen, Datenschutz– und Datensicherheitsvorschriften sowie dem Schutz geistigen Eigentums und Urheberrechten auseinandersetzen.
Eine sorgfältige Prüfung und Einhaltung dieser Anforderungen ist entscheidend, um mögliche rechtliche Probleme und Haftungsrisiken zu vermeiden. Es empfiehlt sich, die Unterstützung von Experten oder spezialisierten Rechtsanwälten in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und der Import von Software und IT-Hardware aus China nach Deutschland reibungslos verläuft.
- Zollvorschriften und Einfuhrabgaben: Bei der Einfuhr von Software und IT-Hardware aus China nach Deutschland unterliegen die Produkte zunächst den zollrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union und Deutschlands. Dazu gehören die Einhaltung von Einfuhrbestimmungen, die Zahlung von Einfuhrabgaben und ggf. Zöllen sowie die Beachtung von Einfuhrbeschränkungen.
- CE-Kennzeichnung und Produktsicherheit: Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die CE-Kennzeichnung, die für viele Produkte, darunter auch IT-Hardware, vorgeschrieben ist. Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass ein Produkt den geltenden europäischen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen entspricht. Importeure sind dafür verantwortlich, dass die importierten Produkte den geltenden Richtlinien und Normen entsprechen.
- Gewährleistung und Haftung: Die Gewährleistungs- und Haftungsbedingungen sind in China und Deutschland unterschiedlich. In Deutschland gelten gesetzliche Gewährleistungsfristen von zwei Jahren für Neuwaren und einem Jahr für gebrauchte Waren. Importeure müssen sicherstellen, dass die Produkte diesen Anforderungen entsprechen und entsprechende Garantien anbieten.
- Datenschutz und Datensicherheit: Beim Import von Software aus China sind Datenschutz und Datensicherheit von besonderer Bedeutung. Es ist darauf zu achten, dass die Software den Anforderungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) entspricht. Importeure müssen die Einhaltung dieser Vorschriften überprüfen und gegebenenfalls Änderungen an der Software vornehmen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Ebenso sind die in China geltenden datenschutzrechtlichen Bedingungen zu beachten, wobei in China Standardvertragsklauseln existieren, auf die zurückgegriffen werden kann.
- Geistiges Eigentum und Copyright: Der Schutz von geistigem Eigentum und Urheberrechten ist ein weiterer kritischer Punkt beim Import von Software und IT-Hardware aus China. Importeure müssen sicherstellen, dass sie keine Produkte importieren, die Patente, Marken oder Urheberrechte verletzen. Andernfalls können sie sich in Deutschland strafbar machen oder Schadenersatzforderungen ausgesetzt sein.
Vorsicht bei Import von Rohstoffen – China beginnt seit der Mitte des Jahres 2023 Rohstoffe, die für digitale Hardware notwendig sind, zu regulieren. Etwa mit Gallium zusammenhängende Güter sowie Germanium-bezogene Artikel benötigen eine Ausfuhrgenehmigung. Verstöße sind mit (Verwaltungs-)Strafen belegt!
Batterien
Import von Batterien aus China?
Es gelten die obigen Ausführungen im Allgemeinen, darüber hinaus gibt es einige Besonderheiten speziell mit Blick auf Batterien als Produkt.
Stellen Sie sicher, dass die in China hergestellten Batterien den in Deutschland und der EU geltenden Normen und Vorschriften entsprechen. Dazu gehören Sicherheits- und Leistungsanforderungen, Umweltvorschriften und Materialbeschränkungen wie die RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) und die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals).
Batterien, insbesondere Lithium-Ionen-Batterien, gelten als Gefahrgut und unterliegen daher besonderen Transportvorschriften. Stellen Sie sicher, dass Ihre Batterien ordnungsgemäß verpackt, gekennzeichnet und transportiert werden, um die Sicherheitsanforderungen für den Transport von Gefahrgut zu erfüllen. Abschließend denken Sie daran, dass Sie, gleich ob Sie nur importieren oder auch selber herstellen, als Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes und der neuen Batterie-Verordnung der EU gelten.
Fazit beim Import aus China
Die obigen Beispiele zum Import aus China sind willkürlich ausgewählt. Der Rat ist: Geben Sie Obacht! Zu blauäugiger Import rächt sich schnell, wobei nicht zuletzt hinreichende Erfahrung im Umgang mit derartigen Import-Geschäften nicht zu unterschätzen ist. Dabei bietet der asiatische und chinesische Markt durchaus hohe Chancen, die nicht kleingeredet werden sollen. Allerdings sind bestimmte Aspekte bereits vorab, bei Verhandlungen mit potenziellen Lieferanten bzw. Produzenten, schon zu berücksichtigen.
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