Verkauf von Cannabis und Cannabisprodukten („Hanf“): Mit der (Teil-)Legalisierung von Cannabis zum 01. April 2024 kommen natürlich die Wünsche nach einem legalen Vertrieb von Hanfprodukten auf. Auf den ersten Blick ist das auch möglich, doch es zeigt sich bei näherem Hinsehen: So einfach ist und wird das nichts.WeiterlesenHanf: Verkauf von Cannabis-Produkten mit dem Cannabisgesetz 2024
Schlagwort: Kosmetikrecht
Das Kosmetikrecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die für die Herstellung, Kennzeichnung, den Verkauf und die Werbung von Kosmetika gelten. Es soll sicherstellen, dass Kosmetika sicher und verbraucherfreundlich hergestellt werden und den geltenden Vorschriften entsprechen.
Hinweis: Wir unterstützen Unternehmen und Gewerbetreibende im Lebensmittelrecht und Kosmetikrecht!
Zentrale Aspekte des Kosmetikrechts sind
- Sicherheitsbewertung: Bevor ein kosmetisches Mittel auf den Markt gebracht wird, muss eine Sicherheitsbewertung durchgeführt werden. Diese Bewertung muss sicherstellen, dass das Produkt bei normalem Gebrauch sicher ist.
- Verantwortliche Person: Für jedes kosmetische Mittel muss eine in der EU ansässige „verantwortliche Person“ benannt werden. Dieser trägt die Hauptverantwortung für die Sicherheit und Konformität des Produkts.
- Produktinformation: Für jedes kosmetische Mittel ist eine Produktinformationsdatei zu erstellen und zu führen. Diese Datei enthält alle relevanten Informationen über das Produkt, einschließlich der Sicherheitsbewertung.
- Kennzeichnung: Kosmetische Mittel müssen auf der Verpackung bestimmte Informationen enthalten, wie z.B. Inhaltsstoffe, Mindesthaltbarkeitsdatum, besondere Vorsichtsmaßnahmen und Angaben zur verantwortlichen Person.
- Verbot von Tierversuchen: Die Verordnung verbietet Tierversuche für kosmetische Mittel und deren Bestandteile in der EU.
Das Kosmetikrecht ist ein spezielles Rechtsgebiet, das sich mit den besonderen Anforderungen und Herausforderungen bei der Herstellung und dem Vertrieb von Kosmetika befasst. Es stellt sicher, dass die Verbraucher vor möglichen Risiken geschützt werden und dass sie korrekte und klare Informationen über die Produkte erhalten, die sie verwenden.
Kennzeichnungspflichten und Abmahnungen: Weiterhin sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten akut, dabei ist es für mich überraschend, dass sich das Problem in den entsprechenden Branchen so begrenzt herumgesprochen hat. Um es überspitzt auszudrücken: Für nahezu jede Ware, die man verkaufen kann, existiert irgendwo irgendeine Kennzeichnungsverordnung oder eine ähnliche Pflicht, besondere Angaben zu leisten. So ketzerisch…WeiterlesenAbmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten (EnVKV, KosmetikV etc.)
Mit dem Cannabisgesetz (CannG) soll die Legalisierung von Cannabis betrieben werden. Der Gesetzentwurf ist inzwischen beschlossen und ich gehe im folgenden darauf ein. Dabei zeigt sich aus meiner Sicht, dass das Werk ein Systembruch ist, mit gravierenden Auswirkungen – in dem die von mir vielfach kritisierte mangelnde Beherrschung der deutschen Sprache durch den Gesetzgeber ihr…WeiterlesenCannabisgesetz (CannG)
Aktuell kursieren Abmahnungen unter Kosmetikern und Zahnärzten wegen beworbener „Faltenunterspritzungen“. Hintergrund der Abmahnung einer süddeutschen Kanzlei (im Namen eines Unternehmens mit Sitz in der Schweiz) ist, dass nur durch bestimmte Ärzte eine „Faltenunterspritzung“ vorgenommen werden darf, was bei der Bewerbung entsprechend zu Beachten ist. Wer etwa die Faltenunterspritzung zwar durch entsprechende Ärzte – also ordnungsgemäß…WeiterlesenAbmahnungen wegen Faltenunterspritzung bei Kosmetikern und Zahnärzten
Beim Verkaufen im Internet gibt es eine Vielzahl von Fallstricken, die am Ende zu einer Abmahnung führen können. In diesem Beitrag stelle ich eine Auswahl typischer Problemfälle dar, um einen Überblick über „Abmahnfallen“ zu geben. Der Beitrag soll nicht vollständig oder abschließend sein, es geht wirklich nur um einen Überblick der Themen, die aus meiner…WeiterlesenAbmahnung: Gründe für Abmahnungen von Online-Shops beim Verkauf im Internet
Mogelpackung: Durch die Verwendung einer so genannten Mogelpackung kann man Verbraucher täuschen und einen Wettbewerbsverstoss begehen – der Bundesgerichtshof (I ZR 78/16) hat aber deutlich gemacht, dass man es sich hier nicht zu leicht machen darf. So ist als erstes zu Fragen, ob der Verkehr nach den Umständen des Einzelfalls im Hinblick auf das konkret…WeiterlesenWettbewerbsrecht: Irreführung durch Mogelpackung
Ein häufiger Streit liegt in der Abgrenzung eines Arzneimittels zu einem Medizinprodukt oder Kosmetikprodukt. Medizinprodukte sind gemäß der Definition in § 3 Nr. 1 a MPG auch Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktionen zum Zwecke der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten zu dienen bestimmt sind und…WeiterlesenAbgrenzung: Medizinprodukt oder Arzneimittel
Das Oberlandesgericht Köln (6 U 101/16) hat geklärt, dass eine Apotheke sich „Tattoo Apotheke“ nennen darf. Hintergrund war der Streit, ob der Verkehr bei dieser Bezeichnung erwartet, dass man die Leistungen eines Tätowierers in der Apotheke angeboten bekommt – oder nur Pflegeprodukte für Tätowierungen, wobei das OLG sich letzterem angeschlossen hat: Der Senat ist –…WeiterlesenApotheke darf sich Tattoo Apotheke nennen
Artikel 20 Abs.1 der Kosmetik-Verordnung ist hinsichtlich von Werbeaussagen sehr deutlich: Bei der Kennzeichnung, der Bereitstellung auf dem Markt und der Werbung für kosmetische Mittel dürfen keine Texte, Bezeichnungen, Warenzeichen, Abbildungen und andere bildhafte oder nicht bildhafte Zeichen verwendet werden, die Merkmale oder Funktionen vortäuschen, die die betreffenden Erzeugnisse nicht besitzen. Hierzu stellt der BGH…WeiterlesenKosmetikrecht: BGH zu Werbeaussagen bei Kosmetik-Produkten
Das OLG Karlsruhe (4 U 134/15) führt aus, wie Kosmetik von Arzneimitteln zu trennen ist: Maßgebend für die Einordnung eines Produktes als Arzneimittel oder Kosmetikum ist seine an objektive Merkmale anknüpfende überwiegende Zweckbestimmung, wie sie sich für einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsbetrachter darstellt. Die Verkehrsanschauung wird regelmäßig durch eine schon bestehende Auffassung über…WeiterlesenKosmetikrecht: Abgrenzung von Kosmetik zur Arznei
Handgemachte Artikel sind wieder schwer in Mode, Konsumenten wissen Individualität und auch Qualität selbstgemachter Waren immer stärker zu schätzen – und Plattformen wie Dawanda gewinnen weiterhin enorm an Beliebtheit. Doch daneben etabliert sich auch das Modell, dass Geschäftslokale für Kleinunternehmer entstehen, die hier Ladenfläche mieten und ihre selbst gemachten Produkte ausstellen können. Eine Bereicherung für…WeiterlesenSelbstgemachtes Verkaufen – Rechtsfragen beim Verkauf handgemachter Sachen
Das Landgericht Braunschweig (21 O 2759/13 (102), verkündet am 22. August 2014) hat sich mit der Preisangabenverordnung im Zusammenhang mit Kosmetika beschäftigt. Die Entscheidung ist ein mustergültiges Beispiel für die Probleme, mit denen man vor Landgerichten in Wettbewerbsfragen rechnen muss.WeiterlesenPreisangabenverordnung: Zur Angabe des Preises bei Kosmetika
Beim Landgericht Wuppertal (12 O 38/13) ging es um die Pflichtangabe der Verwendungsdauer bei einem Nassrasierer: Bei dem Seifenblock des Rasierers handelt es sich um ein kosmetisches Mittel gem. Art. 2 Abs. 1a) EU-Kosmetik-VO. Es ist ein Gemisch, das dazu bestimmt ist, mit der Haut in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen Zweck,…WeiterlesenEU-KosmetikVO: Nassrasierer mit Seifenblock muss Verwendungsdauer benennen
Es ist soweit, die VERORDNUNG (EG) Nr. 1223/2009 (hier zu finden) über kosmetische Mittel ist umfänglich in Kraft getreten. Die in Deutschland bisher geltende Kosmetikverordnung wurde damit endgültig abgelöst. Im Folgenden ein Überblick der Verordnung, die auch zum Download angeboten wird.WeiterlesenKosmetikrecht: EU-Kosmetikverordnung in Kraft getreten
Das OLG Karlsruhe (4 U 197/11) hat festgestellt, dass das Faltenunterspritzen unter Verwendung von hyaluronsäurehaltigen Präparaten eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes darstellt. Da die Erlaubnispflicht des Heilpraktikergesetzes eine Marktverhaltensregel im Sinne des Wettbewerbsrechts nach § 4 Nr. 11 UWG (so auch Köhler/Bornkamm, UWG,§ 4 Rdnr. 11.78) darstellt, können Mitbewerber diesen Verstoss…WeiterlesenHeilmittelrecht und Wettbewerbsrecht: Verstoß gegen Heilpraktikergesetz durch Faltenunterspritzung ist abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß