Im KunstUrhG ist das Recht am eigenen Bild festgelegt. Im §23 KunstUrhG findet man hierzu Ausnahmen, eine der wohl bekanntesten für den Normalsterblichen (Nicht-Prominenten) ist dabei die Nr.2: Keine Probleme bereiten “Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen”. Nur kurz ist festzuhalten, dass es nur um „Landschaften…WeiterlesenRecht am eigenen Bild: Wann ist man ein „Beiwerk“?
Schlagwort: Dekorative Verwendung
Dekorative Verwendung: Die dekorative Verwendung oder Benutzung spielt vor allem im Markenrecht eine Rolle, wo es darum geht, wann eine markenmäßige Benutzung vorliegt.
Im Markenrecht bezieht sich die „dekorative Verwendung“ auf die Verwendung einer Marke auf Produkten, die nicht vom Markeninhaber stammen, sondern nur zu dekorativen Zwecken verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Marke nicht dazu verwendet wird, um Produkte zu verkaufen, sondern nur um ein ästhetisches oder dekoratives Element auf dem Produkt darzustellen.
Wenn eine Marke dekorativ verwendet wird, handelt es sich in der Regel nicht um eine Markenverletzung, da die Verwendung der Marke keine Verwechslungsgefahr oder Assoziation mit dem Markeninhaber auslöst und somit keine Beeinträchtigung des Markeninhabers vorliegt. Allerdings gibt es keine allgemein anerkannten Regeln, die bestimmen, was als „dekorative Verwendung“ zu betrachten ist, und jeder Fall wird individuell bewertet.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Verwendung einer Marke in einer dekorativen Art und Weise in einigen Ländern möglicherweise gegen die Gesetze des geistigen Eigentums verstößt, insbesondere wenn die Marke auf eine Weise verwendet wird, die den Ruf oder das Ansehen der Marke beeinträchtigt.
Der BGH (I ZB 69/14) hat sich bei der Frage einer eventuellen böswilligen Anmeldung einer Marke dahin gehend geäußert, dass alleine das Vorgehen gegen rein dekorativ verwendete Verwendungsformen nicht den Verdacht einer böswilligen Anmeldung begründet: Der Umstand, dass eine Marke gegen rein dekorative Verwendungsformen ins Feld geführt wird, begründet nicht den Vorwurf einer böswilligen Anmeldung…WeiterlesenMarkenrecht: Vorgehen gegen rein dekorative Verwendung begründet keine Böswilligkeit
Das wird dem jungen Weinheimer Unternehmen sicherlich einiges Aufsehen bescheren: Unter der Registernummer 302012038338 hat man beim Marken- und Patentamt das „@“-Symbol als Wortmarke eintragen lassen, wobei die Widerspruchsfrist jetzt noch läuft. Die Marke ist dabei für verschiedene Klassen eingetragen: Neben eher abenteuerlichen Klassen wie Klasse 29 (Fleisch, Fisch…) und Klasse 30 (Kaffee, Tee, Kakao..)…WeiterlesenMarkenanmeldung des Monats: Firma trägt „@“ als Marke ein
Wie kann man sein Firmenlogo schützen: Eine häufige und berechtigte Frage: „Wie kann ich mein Logo schützen lassen?“. Dabei wird aus irgendeinem Grund von Laien gerne davon gesprochen, das Logo „patentieren“ zu wollen. Glücklicherweise stehen diverse Schutzebenen zur Verfügung, das Patent aber ist ausgerechnet das, was gerade nicht zur Diskussion steht. Im Folgenden ein Überblick…WeiterlesenWerberecht: Eigenes Logo schützen lassen
Der Gerichtshof der Europäischen Union (C-205/13) hat festgestellt, dass Formen, die durch die Funktion der Ware bedingt sind, und Formen, die einer Ware mit mehreren Eigenschaften in unterschiedlicher Weise jeweils einen wesentlichen Wert verleihen können, von der Eintragung als Marke ausgeschlossen werden können.WeiterlesenMarkenrecht: Eintragung einer Form als Marke
Was das KG Berlin (5 U 35/08) entschieden hat, ist leichter zu verstehen, wenn man den Sachverhalt kennt: In einer der bekannten „bunten Zeitschriften“ (Boulevard) war ein in der Öffentlichkeit stehender Mensch abgebildet unter dem Titel „M.R. – 4 Kinder von 4 Frauen“. Auf einem Foto ist er zu sehen, wie er seinerseits eine Fotografie…WeiterlesenDas Foto eines Fotos kann ein Urheberrechtsverstoss sein
Strafbare Markenverletzung im Markenstrafrecht: Grundvoraussetzung einer strafbaren Verletzung einer Marke oder Gemeinschaftsmarke ist, dass im geschäftlichen Verkehr gehandelt wurde – was immer der Fall ist, wenn die konkrete Benutzungshandlung i.S.v. § 143a MarkenG im Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit steht und nicht dem privaten Bereich zuzuordnen ist. Dies ist etwa…WeiterlesenStrafbare Markenverletzung
Markenmässige Verwendung vs. dekorative oder beschreibende Nutzung von Marken am Beispiel von Marken auf T-Shirts: Immer wieder ist festzustellen, dass Online-Shops abgemahnt werden, weil T-Shirts angeboten werden, auf denen fremde Marken ohne Erlaubnis verwendet werden. Dabei geht es eher selten um Produktpiraterie. Ständig gibt es Fälle, in denen beliebte Begriffe, die rein als dekoratives Statement…WeiterlesenBeschreibende Nutzung oder markenmässige Verwendung von Marken (am Beispiel „Fun-T-Shirts“)
Das Bundespatentgericht hat sich in den Jahren 2015 und 2016 in zwei sehr ausführlichen Entscheidungen zu der Frage geäußert, ob ein QR-Code als Marke eingetragen werden kann. Dabei stellte das Bundespatentgericht dann insgesamt fest, dass einem QR-Code an sich, in seiner üblichen Erscheinungsform ohne zusätzliche individualisierende Merkmale, die Unterscheidungskraft schlichtweg fehlt.WeiterlesenMarkenrecht: QR-Code kann mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke eingetragen werden
Werbung mit Hotelsternen muss nach offizieller Klassifikation ablaufen.WeiterlesenWerberecht: Keine rein dekorative Verwendung von Sternen bei Hotels
Hotels haben gerne Sterne – und potentielle Kunden bevorzugen nicht selten manche Hotels auf Grund Ihrer Sterne; da wundert es nicht, wenn man versucht zu „schummeln“ – oder auch aus Arglosigkeit mit Sternen wirbt, mit denen man so nicht werben darf. In Deutschland ist es dabei recht einfach: Wer Sterne im Rahmen der DEHOGA-Hotelklassifizierung erhalten…WeiterlesenHotelsterne: Sternvergabe muss transparent sein