Kennzeichnungspflichten und Abmahnungen: Weiterhin sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten akut, dabei ist es für mich überraschend, dass sich das Problem in den entsprechenden Branchen so begrenzt herumgesprochen hat. Um es überspitzt auszudrücken: Für nahezu jede Ware, die man verkaufen kann, existiert irgendwo irgendeine Kennzeichnungsverordnung oder eine ähnliche Pflicht, besondere Angaben zu leisten. So ketzerisch…WeiterlesenAbmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten (EnVKV, KosmetikV etc.)
Schlagwort: BattG
Das Batteriegesetz (BattG) ist eine deutsche Rechtsvorschrift, die den Umgang mit Batterien und Akkumulatoren regelt. Das Gesetz soll dazu beitragen, die Umwelt vor den negativen Auswirkungen von Batterien und Akkumulatoren zu schützen und die Sicherheit von Mensch und Umwelt beim Umgang mit diesen Produkten zu gewährleisten.
Dieses Gesetz regelt unter anderem die Rücknahme und Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren sowie die Kennzeichnungspflichten für diese Produkte. Es verpflichtet Hersteller und Importeure, ihre Batterien und Akkumulatoren zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Außerdem müssen die Produkte entsprechend gekennzeichnet werden.
Verstöße gegen das Batteriegesetz können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Die Höhe der Bußgelder ist abhängig von der Art des Verstoßes und kann bis zu 100.000 Euro betragen. Beispielsweise kann ein Bußgeld verhängt werden, wenn ein Hersteller oder Importeur seine Rücknahmepflichten nicht erfüllt oder wenn Batterien nicht entsprechend gekennzeichnet werden. Beachten Sie unsere Beiträge zu Batterien hier im Haupteintrag.
Ende des Jahres 2022 erzielten das EU-Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über die Überarbeitung der EU-Batterievorschriften, die den technologischen Entwicklungen und künftigen Herausforderungen Rechnung trägt. Die vereinbarten Regeln werden laut dortiger Mitteilung den gesamten Lebenszyklus von Batterien abdecken, vom Entwurf bis zum Ende der Lebensdauer, und für alle in der EU verkauften Batterietypen…WeiterlesenNeue EU-Vorschriften für Design, Produktion und Abfallbehandlung von Batterien (2022)
Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Beklagte unterhält das Kundenbindungs- und Rabattsystem „Payback“. Der Kläger nimmt den Beklagten im Wesentlichen auf Unterlassung der Verwendung dreier Klauseln in Anspruch, die dieser in Papierformularen verwendet, mit denen sich Verbraucher zur Teilnahme am Rabattprogramm anmelden können. Das Berufungsgericht hat die Verwendung der Klauseln nicht…WeiterlesenSchutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS
Was ist zu beachten bei einem Import aus Asien, speziell China oder Vietnam – wo liegen Fallstricke beim Import von Waren aus China und aus dem asiatischen Raum? Interessant ist, dass Unternehmen mitunter recht blauäugig an den internationalen Handel herangehen. Dabei zeigt sich, dass man mitunter äußerst vorsichtig sein muss – in unserer Kanzlei wurden…WeiterlesenImport aus China: Was ist zu beachten?
Dass es sich bei dem in § 4 Abs. 1 Satz 1 BattG vorgesehenen Verbot des Vertriebs von Batterien ohne vorangegangene Anzeige gegenüber dem Umweltbundesamt um eine dem Schutz der Mitbewerber dienende Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG handelt, konnte der BGH klarstellen: Die Bedeutung des in § 3 Abs. 3 BattG geregelten Verkehrsverbots…WeiterlesenAnzeige gegenüber dem Umweltbundesamt bei Vertrieb von Batterien