Es gibt zunehmend gerichtliche Entscheidungen zu Computerspielen – der Artikel gibt eine Übersicht und zeigt zumindest kritische Probleme auf, die Spieler aber auch Spieleanbieter zu beachten haben. Grundsätzlich gilt, dass auch hier kein rechtsfreier Raum herrscht und sowohl Anbieter als auch Spieler einige Regeln zu beachten haben. Der Spass hat hier sprichwörtlich Grenzen, wie auch erste Gerichtsentscheidungen aufzeigen. WeiterlesenSpielerecht – Cheats, Bots & Co.: Rechtsfragen rund um Online-Computerspiele
Schlagwort: Gebrauchte Software
Rechtsanwalt für Gebrauchte Software: Gebrauchte Software ist Software, die bereits von einem Nutzer erworben und genutzt wurde und anschließend weiterverkauft wird. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, gebrauchte Software zu verkaufen, z.B. über Auktionsplattformen im Internet oder durch Direktverkauf an einen Käufer. Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner ist im IT-Recht auf das Softwarerecht spezialisiert und befasst sich seit Jahren mit den rechtlichen Fragen beim Handel mit gebrauchter Software.
Der Verkauf gebrauchter Software wirft verschiedene rechtliche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf das Lizenz- und Vertragsrecht. Im Lizenzrecht stellt sich die Frage, ob eine Softwarelizenz überhaupt übertragbar ist und unter welchen Voraussetzungen eine Übertragung möglich ist. Dabei kommt es darauf an, ob es sich um eine befristete oder unbefristete Lizenz handelt und welche Einschränkungen die Lizenzbedingungen vorsehen.
Im Vertragsrecht geht es vor allem um die Gestaltung von Kaufverträgen und Nutzungsbedingungen. Hier ist zu klären, ob der Verkäufer überhaupt berechtigt ist, die Software weiterzuverkaufen und ob er dem Käufer eine uneingeschränkte Nutzung der Software zusichern kann. Auch mögliche Gewährleistungs- und Haftungsfragen sind zu klären.
Rechtlich umstritten ist auch, ob Softwarehersteller den Verkauf gebrauchter Software verbieten können. Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil festgestellt, dass der Weiterverkauf von Softwarelizenzen unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich zulässig ist.
Insgesamt ist beim Verkauf gebrauchter Software eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowohl durch den Verkäufer als auch durch den Käufer erforderlich. Eine Rechtsanwaltskanzlei kann hierbei unterstützen und rechtliche Fragen klären.
Die Unrichtigkeit einer beanstandeten Werbeaussage ist eine anspruchsbegründende Tatsache, die grundsätzlich vom Anspruchsteller zu beweisen ist. Vor dem Hintergrund des Art. 7 der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung können dem Kläger jedoch Darlegungs- und Beweiserleichterungen zugute kommen, soweit es sich um Tatsachen handelt, die in den Verantwortungsbereich des Werbenden fallen.WeiterlesenGebrauchte Software: Beweislast bei wettbewerbswidriger Bewerbung von Produktschlüsseln
Sind Ihre Verträge bereit für das nächste Jahrzehnt? Es ist ohnehin schon erschreckend, wie wenig Mühe sich Unternehmen mit Ihren Verträgen machen: Dabei beruhen hierauf doch sämtliche erzielten Umsätze. Und nun kommt auch noch etwas ganz Neues: Von der „größten Reform des Schuldrechts seit zwei Jahrzehnten“ spricht der Beck-Verlag zu Recht zur Neuauflage des Grüneberg-BGB-Kommentars…WeiterlesenNeues Kaufrecht und Softwarerecht 2022
Vorsicht ist geboten bei einem zu leichtfertigen Umgang mit fremder Markenware. Wer etwa im geschäftlichen Verkehr zwar originale Markenware zum Weiterverkauf erwirbt, diese aber ohne Zustimmung des Markeninhabers einführt (etwa von ausserhalb des europäischen Wirtschaftsraums nach Deutschland) macht sich strafbar. Die klassische Verteidigungspositionen an dieser Stelle hilft selten weiter; so wird typischerweise vorgebracht, dass auf Grund…WeiterlesenMarkenrecht und IT-Strafrecht: Strafbare Kennzeichenverletzung durch Parallelimport und Rebundling
Auch wenn nunmehr der Handel mit gebrauchter Software möglich sein wird mit dem EUGH (dazu die Besprechung hier bei uns), gibt es weiterhin Fallstricke, speziell auch für die Käufer solcher Software. Hintergrund ist der Grundsatz, dass im Urheberrecht der Nutzer fremder Werke seine Berechtigung nachweisen muss, notfalls die gesamte Rechtekette bis zum eigentlichen Urheber. Und…WeiterlesenKauf gebrauchter Software: Nutzungsrechte müssen nachweisbar sein
Der EUGH hat gesprochen: Der Handel mit gebrauchter Software begegnet keinen durchgreifenden Bedenken – auch dann nicht, wenn die Software nur als Download und nicht auf einem Datenträger (wie etwa einer CDROM) verteilt wird.WeiterlesenEUGH zum Softwarerecht: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
Der Verkauf von Software und Lizenzen geht mit vielen Tücken einher, alleine deswegen sind Abmahnungen bei Softwarehäusern und Softwareverkäufern ein dauerndes Thema. Gerade wer zwar geschäftlich aber nicht professionell agiert, begeht schnell Fehler, weil er mit laienhaften Verständnis Dinge falsch interpretiert. So möchte ich einleitend zusammenfassen, was aus meiner Sicht am Ende möglicherweise zu einer…WeiterlesenAbmahnung von Microsoft – Verkauf von Product Keys oder CoA
Erschöpfungsgrundsatz: Der Erschöpfungsgrundsatz hat eine besondere Bedeutung, da er nicht unerheblich in die Möglichkeiten der Kontrolle von Rechteinhabern eingreift. Speziell im Bereich des Handelns mit gebrauchter Software hat er eine spezielle Wirkung entfaltet. Im Folgenden kurz einige Zeilen zur Erörterung und Erläuterung, worum es sich beim Erschöpfungsgrundsatz handelt.WeiterlesenDer Erschöpfungsgrundsatz
Verkauf gebrauchter Software: Was ist zulässig, wo gibt es Grenzen – eine Übersicht zur Rechtsprechung zum Handel mit gebrauchter Software.WeiterlesenGebrauchte Software: Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zum Verkauf von Gebrauchtsoftware
Beim Verkaufen im Internet gibt es eine Vielzahl von Fallstricken, die am Ende zu einer Abmahnung führen können. In diesem Beitrag stelle ich eine Auswahl typischer Problemfälle dar, um einen Überblick über „Abmahnfallen“ zu geben. Der Beitrag soll nicht vollständig oder abschließend sein, es geht wirklich nur um einen Überblick der Themen, die aus meiner…WeiterlesenAbmahnung: Gründe für Abmahnungen von Online-Shops beim Verkauf im Internet
Die Volkswagen AG muss dem Käufer eines gebrauchten Audi A4 mit Dieselmotor EA 189 Eu5 aus dem Gesichtspunkt der sittenwidrigen vor- sätzlichen Schädigung den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten. Mit Beschluss vom 03.01.2019 hat der 18. Zivilsenat des Ober- landesgerichts Köln die Berufung der Volkswagen AG gegen ein dahin- gehendes Urteil des Landgerichts Köln als offensichtlich…WeiterlesenAbgasskandal: OLG Köln sieht auch eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden
Verkauf von Product Keys: Beim OLG München (29 U 2554/16) ging es um die Urheberrechtsverletzung durch öffentliche Zugänglichmachung einer Testversion und Verkauf von Product-Keys für ein Computerprogrammpaket. Dabei konnte das OLG nochmals hervorheben, dass man einen möglichen Wettbewerbsverstoss darin erkennt, schlichte Productkeys als Nutzungs-Lizenzen zu bewerben Mit dem Anbieten, Feilhalten und Inverkehrbringen von Product Keys…WeiterlesenGebrauchte Product-Keys: Urheberrechtsverletzung durch Zugänglichmachung von Testversion und Verkauf von Product-Keys
Auch das Landgericht Hagen (3 O 66/16) konnte sich zum Rücktritt vom Kauf eines gebrauchten PKW mit „Schummelsoftware“ hinsichtlich der Manipulation der Schadstoffwerte äußern und entschied, dass ein Rücktritt möglich ist. Die Entscheidung zeigt, dass auch beim Kauf von Gebrauchtwagen die Käufer nicht rechtlos sind und sich zur Wehr setzen können.WeiterlesenKaufrecht: Rücktritt vom Autokauf wegen Schummelsoftware – hier zum Gebrauchtwagen
Kauf von gebrauchter Software oder Productkeys – droht ein Strafverfahren?WeiterlesenErmittlungsverfahren wegen des Kaufs von gebrauchter Software oder Productkeys
Wieder einmal hat sich der BGH (I ZR 8/13, Usedsoft III) zum Handel mit gebrauchter Software geäußert und wieder einmal wurden die Marktbedingungen liberalisiert. Mit dem BGH ist nunmehr auch geklärt, dass eine Erschöpfung auch hinsichtlich der zur Weitergabe notwendig anzufertigenden Programmkopie eintritt. Die Begründung des BGH ist aus meiner Sicht recht deutlich und führt…WeiterlesenBGH zur Erschöpfung bei gebrauchter Software (Volumenlizenzen – Usedsoft III)