Es gibt zunehmend gerichtliche Entscheidungen zu Computerspielen – der Artikel gibt eine Übersicht und zeigt zumindest kritische Probleme auf, die Spieler aber auch Spieleanbieter zu beachten haben. Grundsätzlich gilt, dass auch hier kein rechtsfreier Raum herrscht und sowohl Anbieter als auch Spieler einige Regeln zu beachten haben. Der Spass hat hier sprichwörtlich Grenzen, wie auch erste Gerichtsentscheidungen aufzeigen. WeiterlesenSpielerecht – Cheats, Bots & Co.: Rechtsfragen rund um Online-Computerspiele
Rechtsanwalt Ferner, Schlagwort: Spielerecht
Rechtsanwalt für Spielerecht: Im Spielerecht geht es um eine Vielzahl spannender Fragen, wie etwa Softwarerecht allgemein, Urheberrecht und Markenrecht. Beachten Sie unsere Beiträge zum Computerspiel! Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner berät Unternehmen im gesamten Spielerecht, speziell rund um Schutz, Entwicklung und Vertrieb von Spielen. Verbraucher werden nicht beraten oder vertreten.
Im Kontext von Entwicklung und Vertrieb von Computer- und Brettspielen stellen sich verschiedene rechtliche Fragen, z.B:
- Urheberrecht: Wer hat das Urheberrecht an dem Spiel, den Figuren, den Grafiken oder dem Soundtrack?
- Markenrecht: Gibt es bereits eingetragene Marken, die dem Namen oder den Elementen des Spiels ähneln und die Markenrechte verletzen könnten?
- Lizenzverträge: Sind Lizenzen erforderlich, um bestimmte Elemente wie Musik oder Grafiken in das Spiel zu integrieren?
- Vertragsgestaltung: Wie werden Verträge mit Entwicklern, Publishern und Vertriebspartnern rechtssicher gestaltet?
- Datenschutz und Jugendschutz: Müssen bestimmte Regeln und Vorschriften zum Datenschutz und Jugendschutz eingehalten werden?
Haftung: Wer haftet bei Rechtsverletzungen oder Schäden durch das Spiel?
Ein Fachanwalt für IT-Recht kann Unternehmen, die Spiele entwickeln und vertreiben, rechtlich beraten und unterstützen, damit alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Er kann beispielsweise bei der Prüfung von Urheber- und Markenrechten helfen, bei der Vertragsgestaltung und -verhandlung unterstützen, bei der Einhaltung von Datenschutz- und Jugendschutzbestimmungen beraten und bei der Durchsetzung von Haftungsansprüchen behilflich sein. Für Verbraucher sind wir in diesem Bereich gar nicht tätig!
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir sind bundesweit tätig, spezialisiert auf Strafverteidigung & Technologie-/IT-Recht – ergänzt um Arbeitsrecht.
- Erreichbarkeit: bitte per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, telefonisch nur bei Strafverteidigungen unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
- Kontaktzeiten: Mo bis Do 06:30 – 18:00 + Fr & Sa 06:30 – 10:00
- Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
- Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
- Unsere Kosten sind transparent, werden nachvollziehbar erklärt und sind auf Raten möglich. Keine kostenlose Erstberatung.
Beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (5 U 23/12) ging es um die Zulässigkeit des Angebots von „Software-Ergänzungsprodukten für die PlayStationPortable“. Was sperrig klingt ist ein klassisches Cheat-Produkt, wobei sich dann die Frage stellt, ob dies urheberrechtlich zulässig ist – und ob der Rechteinhaberin Unterlassungsansprüche zustehen: Diese Softwareprodukte funktionierten ausschließlich mit den Originalspielen der Klägerin. Die Ausführung…WeiterlesenUrheberrechtliche zulässigkeit von Cheat-Software (OLG HH)
Verkauf von Product Keys: Beim OLG München (29 U 2554/16) ging es um die Urheberrechtsverletzung durch öffentliche Zugänglichmachung einer Testversion und Verkauf von Product-Keys für ein Computerprogrammpaket. Dabei konnte das OLG nochmals hervorheben, dass man einen möglichen Wettbewerbsverstoss darin erkennt, schlichte Productkeys als Nutzungs-Lizenzen zu bewerben Mit dem Anbieten, Feilhalten und Inverkehrbringen von Product Keys…WeiterlesenGebrauchte Product-Keys: Urheberrechtsverletzung durch Zugänglichmachung von Testversion und Verkauf von Product-Keys
Das Landgericht Hamburg (312 O 322/12) hat festgestellt, dass der Anbieter eines Online-Spiels nicht dulden muss, dass Dritte (nach den Spielregeln unerlaubte) Bot-Software anbieten. Hier ergibt sich ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch aus § 4 Nr. 10 UWG. Korrekt weist das Gericht darauf hin: Zum einen wird der Ruf des Spieles beeinträchtigt, wenn Spieler enttäuscht oder verärgert…WeiterlesenSpielerecht: Anbieter eines Online-Spiels hat wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen Bot-Anbieter
Das OLG Hamburg (5 U 11/11, Vorinstanz LG Hamburg, 310 O 115/10) hat mit Urteil aus dem April 2012 festgestellt, dass Veränderungen am Programmcode im Arbeitsspeicher eine Urheberrechtsverletzung darstellen können, die einen Unterlassungsanspruch begründen können. In der Sache ging es um eine Software, die man auf den Speicherstick einer „Playstation Portable“ installieren sollte. Dort hat…WeiterlesenSpielerecht: Urheberrechtsverletzung durch Cheat-Software die Programmcode im Arbeitsspeicher verändert