Das Recycling von Batterien ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung von Umweltverschmutzung und zur Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft. Allerdings ist das Thema nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus rechtlicher Sicht komplex. In diesem Blog-Beitrag werden wir uns auf die rechtlichen Fragen konzentrieren, die beim Recycling von Batterien auftreten können, insbesondere im Kontext des Strafrechts…WeiterlesenRechtliche Fragen beim Recycling von Batterien
Schlagwort: urkundenfälschung
Urkundenfälschung: Urkundenfälschung im Sinne des Strafgesetzbuches ist das Herstellen, Verfälschen oder Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde, die im Rechtsverkehr zum Beweis rechtserheblicher Tatsachen geeignet und bestimmt ist. Eine Urkunde kann dabei jede schriftliche oder elektronische Aufzeichnung sein. Urkundenfälschung ist ein Straftatbestand und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unter den Vorwurf der Urkundenfälschung fallen also die Handlungen, die den Beweiswert von Urkunden manipulieren.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen allein Strafverteidigungen und sind daneben beratend für Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht & IT-Recht tätig.
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Der Bundesgerichtshof (5 StR 458/22) macht deutlich, dass bei einem Widerspruch gegen die Verwertung eines Beweismittels die Begründung sich auch zu materiell-rechtlichen Erwägungen verhalten muss. Hinweis: Dazu die Besprechung von RA JF in jurisPR-Strafrecht 14/2023, Anmerkung 2 beachten!WeiterlesenBGH: Widerspruch gegen Verwertung muss auch rechtliche Erwägungen ausführen
Die Fälschung von Gesundheitszeugnissen nach § 277 StGB aF steht nicht in einem privilegierenden Spezialitätsverhältnis zur Urkundenfälschung nach § 267 StGB, wie der BGH (5 StR 283/22) klargestellt hat.WeiterlesenFälschung von Gesundheitszeugnissen und Urkundenfälschung
Die Vorschrift des § 275 Abs. 1a StGB ist – ebenso wie die Neufassungen der §§ 277 bis 279 StGB – durch das âGesetz zur Ãnderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Bedeutungâ vom 22. November 2021 (BGBl. I 4906) am 24. November 2021 in Kraft…WeiterlesenImpfausweise als taugliche Tatobjekte des § 275 Abs. 1a StGB
Mittäterschaft bei Urkundenfälschung
Der Bundesgerichtshof hat noch einmal betont, dass es sich bei der Herstellung und dem Gebrauch einer unechten Urkunde nicht um ein eigenhändiges Delikt handelt, so dass eine Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) möglich ist (so BGH, 2 StR 341/22 unter Verweis auf BGH, 4 StR 26/67, 3 StR 481/88 und 4 StR 510/12). Eine…WeiterlesenMittäterschaft bei Urkundenfälschung
Schwere mittelbare Falschbeurkundung
Der Gebrauch eines falschen Ausweises kann erhebliche Auswirkungen haben, etwa wenn man diesen bei einem notariellen Vertrag vorlegt: Der notarielle Vertrag stellt eine öffentliche Urkunde dar. Wenn nun der darin genannte Name falsch ist (wegen der Verwendung des falschen Ausweises) bezieht sich auch der öffentliche Glaube der Urkunde, also die volle Beweiskraft für und gegen…WeiterlesenSchwere mittelbare Falschbeurkundung
Eine knifflige Rechtsfrage, die demnächst in juristischen Staatsexamen auftauchen wird, hatte das OLG Zweibrücken (1 OLG 2 Ss 70/21) zu klären. Nämlich die Frage, ob das Aufbringen einer zu einer pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackung gehörenden GTIN (Global Trade Item Number) samt Sicherheitsignet auf einem anderen Trägermedium eine Urkudenfälschung oder eine Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) darstellt. Die…WeiterlesenUrkundenfälschung bei Anbringen von GTIN auf fremdem Medium?
Konkurrenzen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gerichte sind überraschend häufig damit überfordert, korrekt zu entscheiden, ob bei mehreren Fahrten ohne Fahrerlaubnis einheitliche Taten im juristischen Sinne oder mehrere Taten vorliegen. Hintergrund ist, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis als Dauerdelikt auch mehrere Fahrten umfassen kann und zudem durch zugleich begangene Delikte verklammert werden kann. Zu den Konkurrenzen…WeiterlesenFahren ohne Fahrerlaubnis: Konkurrenzen
Während seit einer Gesetzesreform im November 2021 das Fälschen von Impfausweisen eine Straftat darstellt, ist die Vorbereitung in Form von Blankett-Impfausweisen wohl straflos. Denn: Blankett-Impfausweise sind keine Gesundheitszeugnisse. Sie enthalten keine Aussage über den Gesundheitszustand eines konkreten individualisierbaren Menschen: Das Dokumentieren einer nicht durchgeführten Schutzimpfung in einem Blankett-Impfausweis ist schon deshalb nicht als Urkundenfälschung nach…WeiterlesenGefälschter Blankett-Impfausweis nicht strafbar
Die 3. groÃe Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hat mit Beschluss vom 26. Oktober 2021 eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Osnabrück vom 12. Oktober 2021, mit der der Antrag gemäà § 98 Abs. 2 StPO auf gerichtliche Bestätigung einer Beschlagnahme eines mutmaÃlich gefälschten Impfausweises zurückgewiesen wurde, verworfen.WeiterlesenVorzeigen eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke kein strafbares Handeln
Anazhl der Taten bei einer Urkundenfälschung: Wenn eine Urkunde mehrfach gebraucht wird, steht jeder dieser Fälle grundsätzlich im Verhältnis der Tatmehrheit; etwas anderes kann aber (nur) gelten, wenn die spätere Verwendung des Falsifikats schon beim Fälschen ganz konkret und nicht nur in allgemeinen Umrissen geplant war. So führt der BGH hierzu aus: Nach den Feststellungen…WeiterlesenUrkundenfälschung: Tatmehrheit oder Tateinheit
Das OLG Hamburg (2 – 63/11 (REV)) hat sich mit einem Beschluss zur Frage geäuÃert, ob es sich bei Fax- und Email-Ausdrucken um Urkunden handeln kann und dies zu Recht verneint: Eine Fernkopie, die über das Empfangsgerät des Empfängers ausgedruckt wird, stellt regelmäÃig schon keine Urkunde dar, da lediglich ein Schriftstück, das eine Gedankenerklärung verkörpert,…WeiterlesenUrkundenfälschung: Fax-Ausdruck und Email-Ausdruck sind keine Urkunden
Ein aktuelles Urteil des BGH (5 StR 488/09) stellt nochmals fest, dass bei einer jedenfalls als Reproduktion erkennbaren Fotokopie keine Urkundenfälschung in Betracht kommt. Im vorliegenden Fall hatte der Betroffene eine eingescannte Notarielle Urkunde ausgedruckt, wobei der Scan vorher verändert wurde (ob von dem Betroffenen selbst, ist unklar). Der von dem Betroffenen hergestellte Ausdruck wich…WeiterlesenBGH: Keine Urkundenfälschung bei Verwendung einer Fotokopie