Die – überraschend verbreitete – Herstellung samt Verkauf gefälschter Teilnahmebescheinigungen für Fahrerschulungen können komplexe strafrechtliche Fragen aufwerfen. Das Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen 1 ORs 24/25) hat hierzu die Abgrenzung zwischen Urkundenfälschung, mittelbarer Falschbeurkundung und Betrug präzisieren können.
(mehr …)Schlagwort: urkundenfälschung
Urkundenfälschung: Urkundenfälschung im Sinne des Strafgesetzbuches ist das Herstellen, Verfälschen oder Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde, die im Rechtsverkehr zum Beweis rechtserheblicher Tatsachen geeignet und bestimmt ist. Eine Urkunde kann dabei jede schriftliche oder elektronische Aufzeichnung sein. Urkundenfälschung ist ein Straftatbestand und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unter den Vorwurf der Urkundenfälschung fallen also die Handlungen, die den Beweiswert von Urkunden manipulieren.

Manipuliertes Beweismaterial: Keine Verfolgung Unschuldiger (?)
Das wird für Diskussionen sorgen: Ein Polizeibeamter, der einem Beschuldigten mutmaßlich Marihuana unterschieben wollte, um eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels zu erreichen, wurde freigesprochen. Wie das möglich ist, zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Mannheim vom 10. Dezember 2025 (5 Ls 2090 Js 19522/24), das grundsätzliche Fragen über die Grenzen polizeilicher Ermittlungspraxis aufwirft. Der Fall illustriert dabei, wie komplex die Abgrenzung zwischen legitimer Ermittlungsarbeit und strafbarer Beweismanipulation sein kann. Und wie wenig gerichtliche Ergebnisse mit dem Gerechtigkeitsempfinden von Normalbürgern zu tun haben müssen.
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Keine Urkundeneigenschaft von E-Mail-Anhängen
Die Frage, ob eine als E-Mail-Anhang versendete Bilddatei eine Urkunde im strafrechtlichen Sinne darstellt, hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG, 206 StRR 368/25) in einer aktuellen Entscheidung präzise beantwortet. Überraschend deutlich werden hier klare Maßstäbe für die Abgrenzung zwischen bloßen Kopien und strafrechtlich relevanten Urkunden gesetzt. Besonders relevant ist die Entscheidung für den Rechtsverkehr, in dem digitale Dokumente zunehmend an Bedeutung gewinnen, zumal die Verwaltung bundesweit schon bald E-Mails als normales Kommunikationsmittel zulassen möchte. Doch nicht jede digitale Reproduktion erfüllt die strengen Anforderungen des Urkundenbegriffs, was sich auch weiter auswirkt.
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Fälschung von Kontoverbindung: Risikolast bei unwahrscheinlichen Kausalverläufen
Was passiert, wenn eine Kontoverbindung durch einen unbekannten Dritten manipuliert wird und das Geld auf ein falsches Konto fließt? Wer haftet, wenn die Fälschung auf einem unwahrscheinlichen Kausalverlauf beruht – der Gläubiger, der die Daten übermittelt hat, oder der Schuldner, der die Überweisung veranlasst? Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 8. Oktober 2025 (IV ZR 161/24) klargestellt: Bei einer Fälschung, die nicht der Sphäre des Gläubigers zuzurechnen ist, bleibt das Verlustrisiko beim Schuldner. Es wird hier deutlich, wie eng die Grenzen der Gefahrtragung nach § 270 BGB gezogen sind – und wann Ausnahmen greifen. Die Ausführungen sind auch im Cybercrime von Interesse, wo fehlgeleitete Überweisungen ein Standard-Angriffsszenario sind.
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Verteidigererklärung als Einlassung des Angeklagten?
Wann Äußerungen des Verteidigers dem Mandanten zugerechnet werden dürfen: Ein Angeklagter schweigt – doch sein Verteidiger legt eine schriftliche Erklärung vor oder stellt einen Beweisantrag. Darf das Gericht diese Äußerungen als Einlassung des Angeklagten werten? Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer aktuellen Entscheidung (Az. 3 ORs 29/25) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Verteidigererklärungen als eigene Aussage des Mandanten gelten. Die Entscheidung zeigt, wie sorgfältig Gerichte zwischen prozessualen Erklärungen des Verteidigers und tatsächlichen Einlassungen des Angeklagten unterscheiden müssen – und wo die Grenzen einer Umdeutung liegen.
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Inhaltlich falscher Fortbildungsnachweis einer Fahrschule: Keine mittelbare Falschbeurkundung!
Die Frage, wann ein Verwaltungsakt trotz inhaltlicher Fehler noch als wirksam anzusehen ist, gehört zu den subtilen, aber praktisch bedeutsamen Problemen des öffentlichen Rechts. Das Landgericht Heilbronn hat sich in einem aktuellen Beschluss vom 8. September 2025 mit dieser Thematik auseinandergesetzt – und dabei klargestellt, dass nicht jede Rechtswidrigkeit automatisch zur Nichtigkeit führt.
Im Mittelpunkt stand die Vorlage eines inhaltlich falschen Fortbildungsnachweises zur Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klasse B um die Schlüsselzahl 196. Die Entscheidung zeigt, wie eng strafrechtliche Tatbestände wie die mittelbare Falschbeurkundung (§ 271 StGB) mit verwaltungsrechtlichen Grundsätzen verwoben sind. Besonders bemerkenswert ist, dass das Gericht hier eine klare Trennlinie zwischen der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts und seiner Wirksamkeit zieht – mit Konsequenzen für die Strafbarkeit der Beteiligten.
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Bankrott, Buchführungspflichten und die Fallstricke der Insolvenz
Die Abgrenzung zwischen nachlässigem Wirtschaften und strafbarem Bankrott ist oft eine Frage der Details. Das zeigt ein aktueller Beschluss des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2025 (4 StR 541/24), in dem das Gericht die Verurteilung eines faktischen Geschäftsführers wegen Bankrotts in mehreren Fällen aufhob und gleichzeitig grundsätzliche Klarstellungen zu den Voraussetzungen der Strafbarkeit traf. Der Fall illustriert, wie schnell unternehmerisches Fehlverhalten in der Krise zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann – aber auch, wo die Grenzen der Strafbarkeit liegen.
Dabei ging es um einen Angeklagten, der als faktischer Geschäftsführer zweier GmbHs fungierte und wegen Bankrotts, Insolvenzverschleppung sowie Vorenthaltens von Arbeitsentgelt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Der BGH hob Teile des Urteils auf und verwies die Sache zurück, weil das Landgericht Hagen in zentralen Punkten die rechtlichen Anforderungen an die Tatbestände des Bankrotts verkannt hatte. Besonders aufschlussreich sind die Ausführungen des Gerichts zu den Voraussetzungen der Buchführungspflichten, der Feststellung von Zahlungsunfähigkeit und den Grenzen der Täuschungshandlungen im Insolvenzkontext.
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BVerfG zieht Grenzen für Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung (Trojaner II)
Digitalisierung und Strafverfolgung im Spannungsfeld der Grundrechte: Während Kommunikationsdienste wie Messenger, Cloud-Speicher und Voice-over-IP-Telefonie für Nutzer selbstverständlich geworden sind, sehen sich Ermittlungsbehörden mit einer wachsenden Herausforderung konfrontiert: Verschlüsselung. Wo früher Telefonate oder E-Mails noch im Klartext abgehört werden konnten, liefern Provider heute oft nur noch unlesbare Datenströme.
Die Antwort des Gesetzgebers darauf waren die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ, § 100a Abs. 1 Sätze 2 und 3 StPO) und die Online-Durchsuchung (§ 100b StPO), die beide einen direkten Zugriff auf informationstechnische Systeme (IT-Systeme) ermöglichen. Doch diese Maßnahmen werfen tiefgreifende verfassungsrechtliche Fragen auf: Dürfen Ermittler heimlich in private Geräte eindringen, um Verschlüsselung zu umgehen? Wo liegen die Grenzen zwischen effektiver Strafverfolgung und unzulässiger Grundrechtsbeeinträchtigung?
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Anstellungsbetrug: Gefälschte Zeugnisse
Wann liegt ein Anstellungsbetrug vor und wir wirken sich gefälschte Zeugnnisse oder Meisterbriefe aus: In einem Beschluss (Az. 1 ORs 2/23) vom 15. Dezember 2023 hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle über die Revisionen eines Angeklagten und der Staatsanwaltschaft entschieden, die sich gegen ein Urteil des Landgerichts Stade wegen Anstellungsbetrugs und veruntreuender Unterschlagung richteten. Es wird im Folgenden an Hand der Entscheidung ein wenig erläutert, welche Gefahren beim Verwenden gefälschter Zeugnisse bestehen – auch finanzieller Art.
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Einziehung und Verhältnis von kumulativer Freiheits- und Geldstrafe
Ein Angeklagter hatte über Monate gefälschte Impfnachweise verkauft und sich damit einen beträchtlichen Gewinn verschafft. Das Landgericht Oldenburg verurteilte ihn wegen Urkundenfälschung in 85 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und verhängte daneben eine Gesamtgeldstrafe von 210 Tagessätzen. Außerdem ordnete es die Einziehung des Erlöses in Höhe von rund 15.800 € an.
Die Staatsanwaltschaft beanstandete, dass das Gericht Freiheits- und Geldstrafe kumulativ verhängt hatte, obwohl der unrechtmäßig erlangte Gewinn bereits durch Einziehung abgeschöpft wurde.
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Führerschein weg – und betrogen: Gefährliche Geschäfte rund um die MPU
Wer seine Fahrerlaubnis wegen Alkohol, Drogen oder Punkten verliert, muss zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) – im Volksmund oft als „Idiotentest“ bezeichnet. Dabei geht es nicht nur um Wissen oder eine medizinische Prüfung, sondern um die tiefgreifende Frage: Hat der Betroffene aus seinem Fehlverhalten gelernt und ist er wieder zuverlässig im Straßenverkehr?
Genau hier setzt eine wachsende Grauzone an – ein unregulierter Markt unseriöser Anbieter, die Betroffene mit fragwürdigen Versprechungen ködern. Recherchen und Ermittlungen zeigen nun das wahre Ausmaß eines perfiden Geschäftsmodells – mit drastischen rechtlichen Folgen für die Betroffenen.
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Transparenz im Verständigungsverfahren
Mit seinem Beschluss vom 11. Dezember 2024 (1 StR 356/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Bedeutung der Transparenz im Strafverfahren unterstrichen. Konkret ging es um die Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 StPO im Rahmen eines Verständigungsverfahrens. Die Entscheidung hebt hervor, dass das Gebot der Transparenz nicht nur eine formale Pflicht ist, sondern eine essenzielle Voraussetzung für ein rechtsstaatlich faires Verfahren darstellt.
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Arztstrafrecht: Abrechnung nicht erbrachter Leistungen
Ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Neu-Ulm vom 26. Juni 2024 (Az.: 2 Ls 106 Js 10145/22) behandelt einen Fall von Betrug und Urkundenfälschung durch einen Arzt, der über einen längeren Zeitraum hinweg Leistungen abgerechnet hatte, ohne die erforderlichen medizinischen Dokumentationen ordnungsgemäß zu führen. Es wurden ihm insgesamt sieben Fälle des Betrugs sowie fünf Fälle der Fälschung beweiserheblicher Daten zur Last gelegt.
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Urkundenfälschung bei Fälschung von Impfausweisen?
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in einem aktuellen Beschluss (Az.: 1 ORs 18/24) eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen, die die Strafbarkeit der Fälschung von Impfausweisen sowie elektronischen Genesenenbescheinigungen näher beleuchtet. Der Fall betrifft die Anstiftung zur Urkundenfälschung und die Fälschung beweiserheblicher Daten, wobei das OLG erhebliche Mängel in den Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils erkannte und dieses daher aufhob. Diese Entscheidung verdeutlicht die hohen Anforderungen, die an die Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen bei der Urkundenfälschung gestellt werden.
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EU-Antidumpingzölle auf Elektroautos – und strafrechtliche Risiken
Die Europäische Kommission hat kürzlich vorläufige Ausgleichszölle auf Importe von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen aus China eingeführt.
Diese Maßnahme soll unfaire Subventionen und wirtschaftliche Schäden in der EU-Autoindustrie bekämpfen. Während diese Zölle einen klaren regulatorischen Rahmen darstellen, bleibt die Frage, welche strafrechtlichen Risiken für Unternehmen und Einzelpersonen bestehen, die versuchen, diese Zölle zu umgehen.
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