Versicherungsschutz bei Relay Attack: Das LG München I (23 S 4598/20) hat die vorherige Entscheidung des AG München dahin gehend bestätigt, dass der Einsatz einer „Relay Attack“ weder das Eindringen mittels eines falschen Schlüssels noch eines anderen, nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmten Werkzeugs im Sinne eines Einbruchsdiebstahls darstellt: Ob eine „Relay Attack“ nach ihrer Funktionsweise…WeiterlesenRelay Attack: Digitaler Einbruch in PKW ist kein Aufbrechen
Schlagwort: Autohack
Moderne Personenkraftwagen sind zunehmend mit Computer- und Kommunikationstechnologien ausgestattet, die es Hackern ermöglichen, auf verschiedene Weise auf das Fahrzeug zuzugreifen und es zu manipulieren. Nachfolgend einige Beispiele für typische Hackerangriffe auf moderne Fahrzeuge:
- Remote Hacking: Ein Angreifer nutzt eine Schwachstelle in der Fernzugriffssoftware, um von außen in das Fahrzeug einzudringen und verschiedene Funktionen wie das Einschalten der Scheinwerfer oder das Öffnen der Türen zu steuern.
- Manipulation des On-Board-Diagnosesystems (OBD): Durch Manipulation des On-Board-Diagnosesystems (OBD) kann der Angreifer Steuerungen und Sensoren des Fahrzeugs deaktivieren oder verändern, was zum Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug führen kann.
- Infotainment-System-Hacking: Über Schwachstellen im Infotainment-System moderner Autos können Angreifer auf Informationen wie GPS-Daten, Musik- und Telefonbuchdaten sowie Zugangsdaten zugreifen.
- CAN-Bus-Hacking: Das Controller Area Network (CAN) ist das zentrale Steuerungssystem eines modernen Autos. Durch Manipulation des CAN-Busses können Hacker verschiedene Funktionen des Fahrzeugs steuern, darunter Antrieb, Bremsen und Lenkung.
- Keyless-System-Hacking: Keyless-Systeme ermöglichen es Autofahrern, ihr Fahrzeug ohne Schlüssel zu öffnen und zu starten. Durch das Ausnutzen von Schwachstellen in diesen Systemen können Hacker Zugang zu den Fahrzeugen erlangen und sie manipulieren.
Solche Angriffe sind derzeit zwar noch relativ selten und erfordern in der Regel ein hohes Maß an technischem Know-how, aber sie kommen vor und sind schon Gegenstand von Urteilen. Dennoch stellen sie ein ernst zu nehmendes Risiko dar, das die Sicherheit von Fahrzeugen gefährden kann.
Der Bundesgerichtshof (4 StR 52/22) konnte sich endlich klarstellen zur Frage äußern, ob ein Diebstahl vorliegt, wenn ein Funksignal eines Keyless-Systems „verlängert“ wird und somit genutzt wird, um einen PKW zu entwenden. Die Frage bejaht der BGH nun am Rande und es zeigt sich, dass es juristisch einen Unterschied macht, ob das Signal aktiv verwendet…WeiterlesenBGH: Besonders schwerer Diebstahl durch Verlängerung von Keyless-System
Die Auslegung von Versicherungsvertragsbedingungen ist oft komplex und nicht so eindeutig, wie sich die Versicherungsnehmer wünschen. Mitunter kann es in Streitfällen zu überraschenden gerichtlichen Entscheidungen kommen, wie kürzlich das Amtsgericht München (274 C 7752/19, bestätigt durch das LG München I) bezüglich des Hackerangriffs auf ein Auto klarstellte.WeiterlesenHackerangriff auf PKW ist kein Einbrechen
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 18.02.2019 (Az. 32 C 2803/18 (27) entschieden, dass die Hausratversicherung bei fehlenden Aufbruchspuren nicht für die aus einem Auto entwendete Gegenstände aufkommen muss, selbst wenn es möglich erscheine, dass Diebe den Verriegelungsmechanismus elektronisch manipuliert haben könnten. Hinweis: Versicherte unterschätzen die hier bestehende Beweislast oft – auch…WeiterlesenKein Versicherungsschutz bei Diebstahl aus KFZ durch „Relay Attack“ oder „Jamming“