Schlagwort: Dienstwagen

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Vom Compliance-Projekt zur Führungsaufgabe

    Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Vom Compliance-Projekt zur Führungsaufgabe

    Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL (EU) 2023/970) setzt den Gesetzgeber und absehbar auch Unternehmen unter Zugzwang. Spätestens ab Juni 2026 müssen nicht nur Gehaltsstrukturen offengelegt, sondern auch Bewerbungsprozesse, Berichtspflichten und interne Kommunikationswege grundlegend überarbeitet werden. Für Führungskräfte und Entscheider stellt sich die Frage, wie diese regulatorischen Vorgaben nicht als Last, sondern als Chance für eine moderne, faire und wettbewerbsfähige Personalpolitik genutzt werden können.

    Für das Top-Management geht es nicht nur um die Vermeidung von Sanktionen, sondern um eine strategische Positionierung im Wettbewerb um Talente, Reputation und Rechtssicherheit – und scheinbar versuchen viele schlicht die Augen davor zu verschliessen.

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  • Hohe Abfindung: Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses bei sexueller Belästigung

    Hohe Abfindung: Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses bei sexueller Belästigung

    In einer Entscheidung vom 9. Juli 2025 (Az. 4 SLa 97/25) hat das Landesarbeitsgericht Köln die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses auf Antrag der Klägerin bestätigt und eine Abfindung in Höhe von 68.153,80 Euro brutto zugesprochen. Anlass war ein massives Fehlverhalten des Geschäftsführers gegenüber der Klägerin, das in Form beleidigender, sexuell konnotierter und herabwürdigender WhatsApp-Nachrichten dokumentiert wurde. Die Entscheidung befasst sich ausführlich mit den rechtlichen Voraussetzungen des arbeitnehmerseitigen Auflösungsantrags und setzt sich zudem mit der dogmatischen Bedeutung von Genugtuungsaspekten bei der Abfindungsbemessung auseinander.

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  • Haftung des Arbeitnehmers bei unsachgemäßer Nutzung eines Dienstwagens

    Haftung des Arbeitnehmers bei unsachgemäßer Nutzung eines Dienstwagens

    Mit Urteil vom 14. Januar 2025 (Az. 7 SLa 175/24) hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden, dass ein Arbeitnehmer für übermäßige Verschmutzungen und Beschädigungen am Innenraum eines ihm überlassenen Firmenwagens haftet – auch dann, wenn es sich um die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt.

    Die Entscheidung präzisiert die Grenzen des arbeitgeberseitig zur Verfügung gestellten Eigentums, legt die Voraussetzungen einer arbeitnehmerseitigen Pflichtverletzung nach § 241 Abs. 2 BGB aus und grenzt zugleich die sogenannte beschränkte Arbeitnehmerhaftung dogmatisch sauber von Fällen rein privater Nutzung ab.

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  • Dienstwagenvorteil bei Gehaltsverzicht

    Dienstwagenvorteil bei Gehaltsverzicht

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 17. Dezember 2024 (Az. 4 UF 20/24) behandelt einen komplexen Sachverhalt aus dem Bereich des nachehelichen Unterhaltsrechts. Zentrale Frage war, wie die Nutzung eines Dienstwagens, finanziert durch Gehaltsverzicht, im Rahmen der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen ist. Neben der Bewertung geldwerter Vorteile beleuchtete das Gericht auch steuerliche Aspekte und die praktische Umsetzung im Unterhaltsrecht.

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  • Überlassung eines Dienstwagens

    Überlassung eines Dienstwagens

    Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat in seinem Urteil vom 23.01.2024 (6 Sa 1030/23) über die Überlassung eines Dienstwagens entschieden. Der Fall beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Vertragsauslegungen rund um die Bereitstellung eines Dienstwagens zur dienstlichen und privaten Nutzung. Besonders im Fokus stehen die Transparenz und Wirksamkeit von Widerrufsklauseln in Arbeitsverträgen sowie die Notwendigkeit regelmäßiger Überprüfungen der Nutzungsvoraussetzungen.

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  • Problematik der Fahrtenbuchführung – Finanzgericht Düsseldorf entscheidet

    Problematik der Fahrtenbuchführung – Finanzgericht Düsseldorf entscheidet

    Im Fokus beim Finanzgericht Düsseldorf (3 K 1887/22 H(L)) steht die Frage, ob die von der Klägerin, einer GmbH im Kraftstoffhandel, geführten Fahrtenbücher als ordnungsgemäß anzuerkennen sind.

    Zwei PKW des Unternehmens, genutzt auch für private Zwecke des Geschäftsführers L. V., wurden mittels eines elektronischen Fahrtenbuches „Fahrtenbuch Express“ dokumentiert. Die Fahrten wurden zunächst handschriftlich notiert und später ins elektronische Fahrtenbuch übertragen. Die Fahrtenbücher erlaubten nachträgliche Änderungen, protokollierten diese aber in separaten Dateien.

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  • Unfall mit privatem KFZ bei Dienstfahrt – kein Ersatz des Höherstufungsschadens der KFZ-Haftpflichtversicherung

    Unfall mit privatem KFZ bei Dienstfahrt – kein Ersatz des Höherstufungsschadens der KFZ-Haftpflichtversicherung

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Nutzt ein Beamter seinen privaten Pkw auch zu dienstlichen Zwecken, kann er keinen Ersatz verlangen, wenn er wegen eines Haftpflichtschadens in der KFZ-Haftpflichtversicherung höher gestuft wird. |

    Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Verwaltungsgericht Trier (VG Trier, Urteil vom 8.12.2017, 7 K 11815/17). Geklagt hatte ein Beamter. Er hatte seinen zu auch dienstlichen Zwecken gehaltenen, privaten PKW aus dienstlichem Anlass auf einem Parkplatz abgestellt. Als er zu einem späteren Zeitpunkt Unterlagen aus dem Fahrzeug holte, wurde dessen Tür beim Aussteigen von einer Sturmböe erfasst. Sie schlug gegen das daneben parkende Fahrzeug. Hierdurch entstanden an der Beifahrertür des fremden Fahrzeugs leichte Schäden. Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Beamten regulierte den Schaden. Infolgedessen werden die Versicherungsbeiträge des Beamten künftig über einen Zeitraum von fünf Jahren um voraussichtlich insgesamt ca. 600 EUR höhergestuft. Auf Antrag des Beamten lehnte es der Dienstherr ab, hierfür Schadenersatz zu leisten. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob der Beamte daher Klage.

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  • Keine Geschäftsführerhaftung bei Geldüberweisung aufgrund gefälschter Kontoverbindung

    Keine Geschäftsführerhaftung bei Geldüberweisung aufgrund gefälschter Kontoverbindung

    Das OLG Zweibrücken (4 U 198/21) betont, dass die Beauftragung von Überweisungen aufgrund einer falschen Mitteilung einer geänderten Kontoverbindung keine Verletzung einer organspezifischen Pflicht des Geschäftsführers darstellt. Denn: Eine solche Tätigkeit wäre üblicherweise eine solche der Buchhaltung gewesen. Die dem Geschäftsführer obliegende Geschäftsführung als solche wird dadurch nicht berührt, auch nicht in Form einer Verletzung von Überwachungspflichten.

    Hinweis: Die Entscheidung mach deutlich, dass Geschäftsführer, die auf einen „CEO-Fraud“ hereinfallen, zwar gegenüber der Gesellschaft in Haftung genommen werden können – aber auch erhebliches Verteidigungspotenzial im Einzelfall besteht. Ein solcher Einzelfall war die vorliegende Entscheidung, die nicht zu stark verallgemeinert werden darf. Ich bespreche die Entscheidung in der Ausgabe 23/2023 des JurisPR-IT-Recht, dort Anmerkung 6.

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  • Firmenwagen: Wechsel der Bewertungsmethode auch rückwirkend möglich

    Kann der Arbeitnehmer einen Firmenwagen dauerhaft für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist die 0,03 %-Regelung auch für Kalendermonate anzuwenden, in denen das Fahrzeug nicht für derartige Fahrten genutzt wurde. Dies ist gerade in Homeoffice-Zeiten alles andere als optimal. Doch jetzt gibt es eine erfreuliche Kehrtwende des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben vom 3.3.2022, IV C 5 – S 2334/21/10004 :001). Danach kann der Arbeitgeber rückwirkend eine Einzelbewertung vornehmen.

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  • Informationsfreiheit für amtlichen Quellcode?

    Das der Quellcode einer Software keine amtliche Information im Sinne des Informationsfreiheitsrechts ist, hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden (6 K 784/21.WI) klargestellt. Hier hatte jemand einen Anspruch auf Auskunft über den Quellcode sämtlicher im Schulportal des Landes vorhandenen Anwendungen für sich erkannt – was das Gericht zurückgewiesen hat.

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  • Neues Kaufrecht und Softwarerecht 2022

    Sind Ihre Verträge bereit für das nächste Jahrzehnt? Es ist ohnehin schon erschreckend, wie wenig Mühe sich Unternehmen mit Ihren Verträgen machen: Dabei beruhen hierauf doch sämtliche erzielten Umsätze.

    Und nun kommt auch noch etwas ganz Neues: Von der „größten Reform des Schuldrechts seit zwei Jahrzehnten“ spricht der Beck-Verlag zu Recht zur Neuauflage des Grüneberg-BGB-Kommentars (vormals Palandt). Die Umsetzung von Digitale-Inhalte-RL, Warenkauf-Richtlinie und des Gesetzes für faire Verbraucherverträge bringen weitreichende Änderungen, die man im kaufmännischen und vertragsrechtlichen Alltag ab dem 1.1.22 kennen muss. Weitreichende Änderungen im Kaufrecht und AGB-Recht werden die Arbeit der nächsten Jahre prägen, besonders für jeden, der mit der Überlassung digitaler Produkte zu tun hat oder der mit dem An- oder Verkauf sein Geld verdient.

    Zum Jahreswechsel 2022 trat ein neues, auf Digitalisierung ausgerichtetes Kaufrecht in Kraft, das erhebliche Neuerungen mit sich bringt. Zu diesem neuen Kaufrecht 2022 bieten wir eine Beitrags-Serie in unserem Blog, die zum Jahresende 2021 von Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner verfasst wurde:

    Teil 1: Überblick und neues Kaufrecht
    Teil 2: Sicherheit
    Teil 3: Digitale Produkte + Waren mit digitalen Elementen
    Teil 4: die Aktualisierungspflicht

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  • Dienstwagen und kleinere Fahrtenbuch-Mängel

    Kleinere Mängel und Ungenauigkeiten führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und der Anwendung der 1 %-Regelung (gemäß der pauschal 1% des Bruttolistenpreises eines auch privat genutzten Firmen- oder Dienstwagens pro Monat als geldwerter Vorteil zu versteuern ist), wenn die Angaben insgesamt plausibel sind. Dies sagt das Finanzgericht Niedersachsen (9 K 276/19).

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  • Bundesarbeitsgericht zum Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens

    Bundesarbeitsgericht zum Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens

    Das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 651/10) hat sich mit einer Widerrufsklausel in einem Arbeitsvertrag bezüglich der privaten Nutzung eines Dienstwagens beschäftigt.
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  • Dienstwagen: Betriebliche Verfallfrist auch für Schaden bei Privatfahrt

    Der Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Beschädigung des Firmenwagens während eines erlaubten privaten Abstechers bei der Rückkehr von einem auswärtigen Einsatz fällt unter eine tarifvertragliche Verfallfrist für Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen. (mehr …)

  • Arbeitsrecht: Schadenersatz wegen Dienstwagenschaden durch falschbetanken

    Wer falsch tankt muss Schadenersatz leisten
    Ein Beamter, der ein mit Dieselkraftstoff betriebenes Dienstfahrzeug mit Superbenzin betankt, muss dem Dienstherrn die durch die Fehlbetankung entstehenden Reinigungs- und Reparaturarbeiten ersetzen.

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