Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Beschluss vom 1. November 2024 (2 BvR 684/22) entschieden, dass die Verwertung von EncroChat-Daten in deutschen Strafverfahren nicht gegen die Verfassung verstößt. Diese Entscheidung fügt sich in die bestehende Rechtsprechung ein und setzt einen wichtigen Akzent in der Diskussion um digitale Beweismittel und Beweisverwertungsverbote.WeiterlesenBVerfG zu Encrochat: Keine generellen Beweisverwertungsverbote
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: Messenger
Ein Messenger ist eine Anwendung für Smartphones und Computer, mit der Nachrichten, Bilder, Videos und andere Dateien gesendet und empfangen werden können. Die bekanntesten Messenger sind WhatsApp, Telegram, Signal, Facebook Messenger und WeChat.
Im Alltag treten bei der Nutzung von Messengern häufig strafrechtliche Probleme auf, insbesondere in den Bereichen Beleidigung, Volksverhetzung, Verleumdung, Bedrohung, Stalking und Verbreitung von kinderpornografischem Material.
Kriminelle nutzen Messenger häufig zur Planung und Durchführung von Straftaten wie Drogen- oder Waffenhandel, Erpressung, Geldwäsche, Cyber-Angriffe und Terrorismus. Die Verschlüsselung der Nachrichten durch einige Messenger-Dienste erschwert oft die strafrechtliche Verfolgung solcher Taten.
Ein auf Strafrecht & IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann bei strafrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Messengern helfen und auch Fragen zur IT-Sicherheit beantworten.
In einem großangelegten internationalen Einsatz, der unter dem Codenamen „Operation Passionflower“ lief, haben europäische Strafverfolgungsbehörden den verschlüsselten Kryptomessenger MATRIX abgeschaltet. Der Messenger war ein Werkzeug für Cyberkriminelle und diente der Koordination von Drogen- und Waffenhandel sowie Geldwäsche. Wichtig: Dieses MATRIX hat nichts mit dem Open-Source-Protokoll Matrix.org zu tun, das sicher und legal genutzt werden kann.Weiterlesen„Operation Passionflower“ – Schlag gegen kriminellen Kryptomessenger MATRIX
Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Dezember 2023 (Az. 15 U 211/21) setzt ein klares Signal hinsichtlich der Nutzung moderner Kommunikationsmittel im Geschäftsverkehr. Das Gericht entschied, dass eine per WhatsApp übermittelte Mängelrüge nicht das Schriftformerfordernis gemäß § 13 V Nr. 1 S. 2 VOB/B erfüllt und daher keine Verjährungsverlängerung bewirken kann. Diese…WeiterlesenOLG Frankfurt a.M.: Keine Verjährungsverlängerung durch Mängelrüge per WhatsApp
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 11. November 2024 (Az.: 19 U 200/24 e) beleuchtet in bemerkenswerter Weise die Rolle von Emojis und WhatsApp-Nachrichten im Vertragsrecht. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob und wie mittels Emojis ausgedrückte Aussagen rechtlich zu interpretieren sind, insbesondere im Hinblick auf den Rechtsbindungswillen.WeiterlesenOLG München schafft Klarheit zur WhatsApp-Kommunikation im Vertragsrecht
Das Oberlandesgericht Hamm (4 Ws 154/24) hat in einer ganz aktuellen Entscheidung die rechtlichen Grenzen der Verwertbarkeit von Beweismitteln, die aus der Überwachung des Kryptomessenger-Dienstes ANOM gewonnen wurden, präzisiert. Die zentrale Frage war, ob und in welchem Umfang solche Erkenntnisse in einem Strafverfahren verwendet werden dürfen. Der Beschluss bezieht sich insbesondere auf die Vorschriften der…WeiterlesenOLG Hamm zur Verwertbarkeit von Beweismitteln aus dem Kryptomessenger-Dienst ANOM
In einem Urteil des LG Traunstein (Az. 9 O 173/24) wird sich sich mit dem Anspruch eines Nutzers eines sozialen Netzwerks befasst, der verlangte, dass seine personenbezogenen Daten ausschließlich in Europa gespeichert und verarbeitet werden. Hierbei stehen zentrale Themen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Fokus, insbesondere im Hinblick auf die internationale Datenübermittlung, die Verarbeitung von Daten…WeiterlesenKein Anspruch eines Nutzers eines sozialen Netzwerks auf Datenspeicherung in Europa
Gestern erlebte die internationale Strafverfolgung einen weiteren beachtlichen Erfolg: Der verschlüsselte Messenger „Ghost“, ein favorisierter Kommunikationskanal krimineller Netzwerke, wurde von Ermittlern infiltriert und schließlich stillgelegt. Dieser Einsatz stellt den bisher größten Schlag gegen die organisierte Kriminalität seit der Zerschlagung von „EncroChat“ dar.WeiterlesenProject Overclock und das Ende von „Ghost“
Das Kammergericht Berlin (KG) hat sich im Beschluss vom 30. April 2024 (Az. 5 Ws 67/24) mit der Frage der Verwertbarkeit von EncroChat-Daten im Lichte des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) auseinandergesetzt. Die Entscheidung beruht auf der gesetzlichen Neuregelung des Umgangs mit Cannabis, die am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Diese Regelung hat möglicherweise weitreichende…WeiterlesenKCanG: KG sieht keine Verwertbarkeit von Encrochat-Chats
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall „Kurkut and Others v. Turkey“ (Anträge Nr. 58901/19 und 6 weitere) beleuchtet die Rechte der Verteidigung in Verwaltungsverfahren, insbesondere in Bezug auf das Recht auf ein kontradiktorisches Verfahren und die Offenlegung von Beweismitteln. Diese Entscheidung hat weitreichende Implikationen für die Wahrung der Grundsätze des fairen…WeiterlesenRecht auf ein kontradiktorisches Verfahren
Encrochat beim EUGH – die Zeichen stehen auf Wechsel in deutschen Strafprozessen, die Verwertung ist jedenfalls kein Selbstläufer! Heute richtet sich die Aufmerksamkeit der juristischen Welt erneut auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH), wo die wegweisende Entscheidung zur Verwertung der EncroChat-Daten in deutschen Strafprozessen verkündet wurde, wobei die Pressemitteilung recht schwammig ist – aber einen wesentlichen…WeiterlesenEUGH zu Encrochat 2024: Effektive Verteidigung muss in Deutschland sichergestellt sein
Das Rätsel von ANOM: Stellen Sie sich einen Messenger-Dienst vor, der absolute Sicherheit und Unknackbarkeit verspricht. Genau das bot ANOM, ein Krypto-Messenger, entwickelt vom FBI und verdeckt unter Kriminellen verbreitet (ich habe immer wieder mal berichtet). Was die Nutzer nicht wussten: Das FBI konnte jede Nachricht mitlesen. Eine perfekte Falle, die sich wie ein Spionagethriller…WeiterlesenANOM-Urteil des LG Memmingen
Während in der EU im Jahr 2024 immer noch um ein Recht auf verschlüsselte Kommunikation gerungen wird, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Februar 2024 ein wegweisendes Urteil im Fall Podchasov v. Russia (33696/19). Dieser Fall beleuchtet zentrale Fragen der Internetkommunikation und des Datenschutzes im digitalen Zeitalter.WeiterlesenEGMR-Urteil zu Datenschutz und Verschlüsselung
Am 8.12.2023 habe ich einen kurzen Vortrag zum Thema digitale Beweismittel gehalten. Auf diese Seite habe ich verwiesen für Interessierte, die die entsprechenden Inhalte und Links aus meinem Vortrag suchenWeiterlesenLinkliste Vortrag Alsberg-Preisverleihung 2023
Das Oberlandesgericht München (1 Ws 525/23) hat sich in einem inhaltlich auffallend kritischen Beschluss zur Verwertbarkeit von ANOM-Chats geäußert – und diese verneint. Damit stellt sich das Münchener OLG gegen die Auffassungen aus Frankfurt, Saarbrücken und Köln (Köln ist bisher nicht veröffentlicht, liegt mir aber vor), wobei diesen OLG sowie dem BGH ins Stammbuch geschrieben…WeiterlesenOLG München: ANOM-Chats nicht verwertbar (und Encrochat auch nicht?)
Während in Deutschland noch gestritten wird, wie man mit digitalen Beweismitteln umzugehen hat – und vor allem, wie damit umzugehen ist, wenn wie bei Encrochat-Verfahren kein Zugriff auf Rohdaten für die Verteidigung besteht, hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hier längst postiert. Besonders das Verfahren Yalçınkaya gegen Türkei spielt hierbei eine erhebliche Rolle: Der…WeiterlesenEGMR zu Anforderungen an digitale Beweismittel und Kryptomessenger