In seinem Beschluss vom 18. März 2025 (3 StR 414/24) befasst sich der Bundesgerichtshof mit einem juristisch und gesellschaftlich hochsensiblen Tatbestand: dem Umgang mit kinderpornographischem Material im Sinne des § 184b StGB. Im Zentrum der Entscheidung steht die differenzierte Auslegung der Begriffe „Verbreiten“ und „Besitzverschaffen an Dritte“ sowie deren Abgrenzung. Der Fall verdeutlicht exemplarisch, wie…WeiterlesenAuslegung des § 184b StGB: Keine Verbreitung, aber strafbare Besitzverschaffung
Schlagwort: Messenger
Ein Messenger ist eine Anwendung für Smartphones und Computer, mit der Nachrichten, Bilder, Videos und andere Dateien gesendet und empfangen werden können. Die bekanntesten Messenger sind WhatsApp, Telegram, Signal, Facebook Messenger und WeChat.
Im Alltag treten bei der Nutzung von Messengern häufig strafrechtliche Probleme auf, insbesondere in den Bereichen Beleidigung, Volksverhetzung, Verleumdung, Bedrohung, Stalking und Verbreitung von kinderpornografischem Material.
Kriminelle nutzen Messenger häufig zur Planung und Durchführung von Straftaten wie Drogen- oder Waffenhandel, Erpressung, Geldwäsche, Cyber-Angriffe und Terrorismus. Die Verschlüsselung der Nachrichten durch einige Messenger-Dienste erschwert oft die strafrechtliche Verfolgung solcher Taten.
Ein auf Strafrecht & IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann bei strafrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Messengern helfen und auch Fragen zur IT-Sicherheit beantworten.
Hackerangriff auf Unternehmen – was sind die juristischen Probleme? Wenn Unternehmen Opfer eines Hackerangriffs werden, endet das Problem nicht mit der Wiederherstellung der IT-Systeme. Vielmehr beginnt dann erst der juristische Albtraum – ein Geflecht aus zivilrechtlichen, strafrechtlichen und regulatorischen Fragen, das schnell zur existenziellen Bedrohung wird. Für das Management ist das mehr als nur ein…WeiterlesenHackerangriff auf Unternehmen
Die Ermittler haben erneut im Darknet zugeschlagen – diesmal mit einem Paukenschlag: Fünf Männer zwischen 26 und 49 Jahren, darunter ein Apotheker, wurden festgenommen. Der Vorwurf: Organisierter Handel mit Betäubungsmitteln und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln über das Darknet und einen Messengerdienst. Über ein Jahr lang hatten Ermittlungsbehörden in Rheinland-Pfalz verdeckt recherchiert, bevor es nun zur großangelegten Razzia…WeiterlesenDarknet-Drogenhandel: Apotheker mischt mit
Mit Beschluss vom 29. Januar 2025 (Az. 2 StR 482/24) hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden wegen unzureichender Feststellungen aufgehoben, das den Angeklagten unter anderem wegen Besitzverschaffung kinderpornographischer Schriften zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die juristisch und tatsächlich anspruchsvolle Gratwanderung zwischen effektiver Strafverfolgung im besonders sensiblen…WeiterlesenBGH zur Beweiswürdigung und Darlegungspflicht im Bereich kinderpornographischer Straftaten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 9. Januar 2025 (Az. 1 StR 142/24) einen weiteren Beschluss zur Verwertbarkeit von Chatnachrichten des verschlüsselten Messengerdienstes SkyECC gefasst. Die Entscheidung erfolgte im Rahmen eines Verfahrens wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und bestätigt die Zulässigkeit der Nutzung dieser Chats als Beweismittel. Dabei stützte sich der BGH auf die…WeiterlesenBGH zur Rechtmäßigkeit der Beweisverwertung von SkyECC-Chats
Die digitale Überwachung durch Strafverfolgungsbehörden und die Frage der Verwertbarkeit solcher Erkenntnisse im Strafverfahren sind hochaktuelle und umstrittene Themen. Insbesondere der Einsatz von manipulierten Kommunikationsplattformen zur Bekämpfung organisierter Kriminalität wirft grundlegende verfassungs- und strafprozessrechtliche Fragen auf. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken (Az.: 1 Ws 141/24) setzt sich mit der Frage auseinander, ob Chatprotokolle…WeiterlesenOLG Zweibrücken zum Beweisverwertungsverbot bei ANOM-Chatprotokollen
Mit Urteil vom 24. September 2024 (Az.: 13 U 20/24) hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle die Berufung einer Anbieterin von Online-Coachings zurückgewiesen und festgestellt, dass auch bei Verträgen zwischen Unternehmern das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) zur Anwendung kommen kann. Der Fall betrifft das aktuell relevante Spannungsfeld zwischen digitalen Bildungsangeboten, Unternehmertum und Verbraucherschutzrecht. Das OLG Celle hat dabei…WeiterlesenOnline-Kurs als Fernunterricht: Unternehmerin scheitert mit Berufung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 17. April 2024 (Az. 2 StR 182/24) zur strafprozessualen Verwertbarkeit von Kommunikationsinhalten aus dem Kryptomessenger SkyECC Stellung genommen. Die Entscheidung betrifft insbesondere die Frage, ob durch ausländische Behörden erhobene, verschlüsselte Kommunikationsdaten im deutschen Strafverfahren verwertet werden dürfen.WeiterlesenVerwertbarkeit von Kommunikationsinhalten aus dem Kryptomessenger SkyECC
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Beschluss vom 1. November 2024 (2 BvR 684/22) entschieden, dass die Verwertung von EncroChat-Daten in deutschen Strafverfahren nicht gegen die Verfassung verstößt. Diese Entscheidung fügt sich in die bestehende Rechtsprechung ein und setzt einen wichtigen Akzent in der Diskussion um digitale Beweismittel und Beweisverwertungsverbote.WeiterlesenBVerfG zu Encrochat: Keine generellen Beweisverwertungsverbote
In einem großangelegten internationalen Einsatz, der unter dem Codenamen „Operation Passionflower“ lief, haben europäische Strafverfolgungsbehörden den verschlüsselten Kryptomessenger MATRIX abgeschaltet. Der Messenger war ein Werkzeug für Cyberkriminelle und diente der Koordination von Drogen- und Waffenhandel sowie Geldwäsche. Wichtig: Dieses MATRIX hat nichts mit dem Open-Source-Protokoll Matrix.org zu tun, das sicher und legal genutzt werden kann.Weiterlesen„Operation Passionflower“ – Schlag gegen kriminellen Kryptomessenger MATRIX
Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Dezember 2023 (Az. 15 U 211/21) setzt ein klares Signal hinsichtlich der Nutzung moderner Kommunikationsmittel im Geschäftsverkehr. Das Gericht entschied, dass eine per WhatsApp übermittelte Mängelrüge nicht das Schriftformerfordernis gemäß § 13 V Nr. 1 S. 2 VOB/B erfüllt und daher keine Verjährungsverlängerung bewirken kann. Diese…WeiterlesenOLG Frankfurt a.M.: Keine Verjährungsverlängerung durch Mängelrüge per WhatsApp
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 11. November 2024 (Az.: 19 U 200/24 e) beleuchtet in bemerkenswerter Weise die Rolle von Emojis und WhatsApp-Nachrichten im Vertragsrecht. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob und wie mittels Emojis ausgedrückte Aussagen rechtlich zu interpretieren sind, insbesondere im Hinblick auf den Rechtsbindungswillen.WeiterlesenOLG München schafft Klarheit zur WhatsApp-Kommunikation im Vertragsrecht
Das Oberlandesgericht Hamm (4 Ws 154/24) hat in einer ganz aktuellen Entscheidung die rechtlichen Grenzen der Verwertbarkeit von Beweismitteln, die aus der Überwachung des Kryptomessenger-Dienstes ANOM gewonnen wurden, präzisiert. Die zentrale Frage war, ob und in welchem Umfang solche Erkenntnisse in einem Strafverfahren verwendet werden dürfen. Der Beschluss bezieht sich insbesondere auf die Vorschriften der…WeiterlesenOLG Hamm zur Verwertbarkeit von Beweismitteln aus dem Kryptomessenger-Dienst ANOM
In einem Urteil des LG Traunstein (Az. 9 O 173/24) wird sich sich mit dem Anspruch eines Nutzers eines sozialen Netzwerks befasst, der verlangte, dass seine personenbezogenen Daten ausschließlich in Europa gespeichert und verarbeitet werden. Hierbei stehen zentrale Themen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Fokus, insbesondere im Hinblick auf die internationale Datenübermittlung, die Verarbeitung von Daten…WeiterlesenKein Anspruch eines Nutzers eines sozialen Netzwerks auf Datenspeicherung in Europa
Gestern erlebte die internationale Strafverfolgung einen weiteren beachtlichen Erfolg: Der verschlüsselte Messenger „Ghost“, ein favorisierter Kommunikationskanal krimineller Netzwerke, wurde von Ermittlern infiltriert und schließlich stillgelegt. Dieser Einsatz stellt den bisher größten Schlag gegen die organisierte Kriminalität seit der Zerschlagung von “EncroChat” dar.WeiterlesenProject Overclock und das Ende von “Ghost”