Kommt es bei einer Verfolgungsfahrt mit einem Polizeifahrzeug zu einem Unfall, so haftet der verfolgte Autofahrer auch für einen an dem Polizeiauto entstandenen Schaden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Fahrweise des Polizeifahrzeugs nicht völlig unangemessen war und sich die Beamten nicht in eine übermäßige Gefahr begeben haben. Das hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts…WeiterlesenFlüchtender Autofahrer haftet auch für beschädigten Streifenwagen
Schlagwort: Fahrerflucht
Rechtsanwalt für Fahrerflucht: Die „Fahrerflucht“ ist die synonyme Bezeichnung der Unfallflucht. Verkehrsunfallflucht, auch „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ genannt, ist ein Straftatbestand des deutschen Strafrechts, der in § 142 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. Sie liegt vor, wenn sich jemand nach einem Verkehrsunfall vom Unfallort entfernt, ohne zuvor die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.
Nach einem Unfall sind die Beteiligten verpflichtet, am Unfallort zu bleiben, bis
1. sie den anderen Beteiligten ihre Personalien (Name und Anschrift) sowie das amtliche Kennzeichen und die Art des beteiligten Fahrzeugs mitgeteilt haben und
2. den anderen Beteiligten und der Polizei (falls diese am Unfallort erscheint) die Möglichkeit gegeben haben, die Unfallsituation und den entstandenen Schaden festzustellen und zu protokollieren.
Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, ist es erlaubt, den Unfallort zu verlassen. Ist dies jedoch nicht der Fall und entfernt sich die Person dennoch vom Unfallort, begeht sie Fahrerflucht bzw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt und kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben: Geldstrafen, Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder sogar den Verlust der Fahrerlaubnis. Daher ist es wichtig, nach einem Unfall immer die richtigen rechtlichen Schritte einzuleiten.
Handelte es sich bei den gefährdeten und getöteten Personen um Mitinsassen des Tatfahrzeugs, steht dies der Anwendung der Qualifikationstatbestände des § 315d StGB – insbesondere § 315d Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und 5 StGB – nicht entgegen, wie der Bundesgerichtshof (4 StR 248/22) nunmehr klargestellt hat.WeiterlesenAutorennen und verletzte Insassen
Es ist ein verbreiteter „Trick“ der Ermittlungsbehörden: Wenn es eine Verkehrsstraftat mit unbekanntem Täter gegeben hat – speziell eine Fahrerflucht – wird der Halter des Fahrzeugs angeschrieben … als Zeuge. Als Zeuge hat man nun besondere Pflichten, insbesondere muss man seit einer Änderung der Strafprozessordnung bei der Polizei erscheinen und aussagen, wenn die Staatsanwaltschaft das…WeiterlesenHalter eines Fahrzeugs ist Beschuldigter und kein Zeuge
Beim OLG Köln (1 RVs 123/21) ging es darum, dass jemand – bei der Flucht vor einer Polizeikontrolle – einen Unfallort verlässt, weil er Sorge hatte, dass sein Handeltreiben mit BTM auffällt. In einem solchen Fall besteht ein untrennbarer innerer Zusammenhang zwischen dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort und einem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht…WeiterlesenKonkurrenzen bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
Bekanntlich wird die Fahrerlaubnis entzogen, wenn ein Fall des unerlaubten Entfernens vom Unfallort vorliegt, obwohl der Täter weiß oder wissen kann, dass bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist. Doch immer wieder streitbar ist die Frage, wann ein „bedeutender Schaden“ vorliegt. Das Oberlandesgericht…WeiterlesenEntziehung der Fahrerlaubnis bei bedeutendem Schaden nach Fahrerflucht
Vorwurf Fahrerflucht, auch wenn der Unfall nicht bemerkt wurde? Ja, das gibt es – und nicht selten. Leider aber glauben viele, schon aufgrund mangelnder Erfahrung, dass alleine die Behauptung man habe den Unfall nicht bemerkt, bereits eine Verteidigungstaktik ist. Tatsächlich aber ist die Verteidigung damit kein Selbstläufer. Infos zur Fahrerflucht Machen Sie es sich nicht…WeiterlesenFahrerflucht: Unfall nicht bemerkt
Fahrerflucht ohne Zeugen
Einer der Klassiker nach einer Fahrerflucht ist die Überzeugung, dass es eine Fahrerflucht ohne Zeugen war – man ist sich ganz sicher, dass niemand etwas gesehen hat. Wenn man dann aber Abends zu Hause sitzt, merkt man, wie Gewissen und zunehmende Panik einen befallen, denn ob es eine Fahrerflucht ohne Zeugen war, weiß man immer…WeiterlesenFahrerflucht ohne Zeugen
Fahrerflucht: Eine Fahrerflucht hat erhebliche Konsequenzen, bis hin zum dauerhaften Verlust der Fahrerlaubnis. In unserer Strafverteidiger-Kanzlei finden Sie Ihren Rechtsanwalt zur Verteidigung Gegend en Vorwurf der Fahrerflucht.WeiterlesenRechtsanwalt für Fahrerflucht: Verteidigung bei Fahrerflucht
Strafe beim Fahren ohne Fahrerlaubnis: Wenn Sie ohne Fahrerlaubnis ein Auto fahren, drohen empfindliche Strafen. WeiterlesenStrafe beim Fahren ohne Fahrerlaubnis
Schaden nicht bemerkt und dennoch Unfallflucht bzw. Fahrerflucht? In der Tat ist es keine Seltenheit, dass sich ein Mandant meldet, der glaubhaft versichert, nichts bemerkt zu haben und dem eine Unfallflucht vorgeworfen wird. Dabei ist – entgegen der Gerichte und Staatsanwaltschaften – gerade nicht automatisch von einer Schutzbehauptung auszugehen, von einem sich hinter einer Ausrede…WeiterlesenUnfallflucht: Schaden nicht bemerkt
„Bester Strafverteidiger in Aachen“ gesucht? Wir in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf sind spezialisierte Strafverteidiger im Raum Aachen. Hintergrund für diesen Artikel ist, dass auch wir als Strafverteidiger im Raum Aachen feststellen, dass es Menschen gibt, die „Bester Strafverteidiger Aachen“ oder „Wer ist der beste Strafverteidiger“ bei Google eingeben. Aus Sicht eines Fachanwalts für Strafrechts mit…WeiterlesenBester Strafverteidiger in Aachen gesucht?