IT-Sicherheit: Rechtsanwalt für Cybersecurity
Rechtsanwalt Jens Ferner, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, ist im Bereich der IT-Sicherheit tätig und ergänzt damit inhaltlich seine Tätigkeit im Bereich Cybercrime, Softwarerecht und IT-Arbeitsrecht. Rund um Haftung, Strafbarkeiten und die rechtliche Absicherung unterstützt Strafverteidiger und Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner Unternehmen.
Rechtsanwalt für IT-Sicherheitsrecht im Raum Aachen
Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner | 02404 92100
Rechtsanwalt für IT-Sicherheit & Cybersecurity
Die IT-Sicherheit gerät zunehmend in den Fokus des Gesetzgebers und ist darüber hinaus ein wirtschaftlicher Faktor. Rechtsanwalt Jens Ferner ist als Strafverteidiger und Fachanwalt für Informationstechnologierecht mit Spezialwissen im Bereich des IT-Strafrechts (“Internet-Strafrecht”, “Cybercrime”) und IT-Sicherheitsrecht (“Cybersecurity”) aktiv. Unternehmen und Geschäftsführer werden im Bereich IT-Sicherheit umfassend beraten, etwa wenn Mitarbeiter im Homeoffice tätig sind oder bei der Frage notwendiger Beachtung im Rahmen von Softwareentwicklung.
Erste Hilfe zum Thema Cyberangriff:
- Hackangriff bzw. Cyberangriff – Was tun?
- Wie schütze ich mich vor einem Hackangriff?
- Bin ich von einem Hackangriff betroffen?
- Online-Betrug & Fake-Shops: Was tun?
- Glossar zum Cybercrime mit klassischen Angriffsszenarien
- Intime Fotos veröffentlicht – was kann ich tun?
- Übersicht: IT-Sicherheit
Jens Ferner ist als Rechtsanwalt & Fachanwalt für Informationstechnologierecht spezialisiert auf den Bereich IT-Sicherheit, IT-Strafrecht & Cybercrime. Rechtsanwalt Jens Ferner bietet sowohl eine umfassende juristische Expertise im Bereich IT-Recht, IT-Sicherheit, Cybercrime & Datenschutzrecht als auch eine umfangreiche technischen Erfahrung als Programmierer, Linux-Systemadministrator & Sicherheitsberater inkl. Wissen in den Bereichen Netzwerksicherheit, IT-Forensik & IT-Risikomanagement.
IT-Sicherheitsrecht
Im Bereich der Cybersecurity sind auf nationaler Ebene vor allem das BSI-Gesetz, die technischen Standards des BSI und das seit 2015 umgesetzte IT-Sicherheitsgesetz von Bedeutung, die europäische Vorgaben in Form der NIS-Richtlinie umsetzen.
Zur NIS-Richtlinie ist festzuhalten, dass IT-Sicherheit auch auf europäischer Ebene ein Thema mit hervorgehobener Bedeutung ist. Hier soll vornehmlich durch die “Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit” (“NIS-Richtlinie”) ein europaweit einheitlicher Standard geschaffen werden. Nachdem dieses Vorhaben über Jahre hinweg vor sich hindümpelte kam dann im Jahr 2016 der Durchbruch. Allerdings hatte der deutsche Gesetzgeber hier schon vorbereitend das IT-Sicherheitsgesetz erlassen, das bereits Teile der NIS-Richtlinie umgesetzt hatte.
Cybersecurity: Abgestuftes gesetzliches Sicherheitskonzept
In Deutschland besteht im Ergebnis im Bereich der Cybersicherheit (“Cybersecurity”) ein abgestuftes Sicherheitskonzept, das unterschiedliche Rahmenbedingungen je nach Dienst vorsieht. Es gibt so unterschiedliche Dienste, die teilweise ausdrücklich vorgesehen sind, aber auch sich als faktisches Ergebnis darstellen und für die dann jeweils eigene Sicherheitsstufen existieren:
- Kritische Dienste (KRITIS), die in der Richtlinie als „wesentliche Dienste“ beschrieben sind;
- digitale Dienste, hierzu gehören Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen und Cloud-Computing-Dienste, wobei es aber Ausnahmen für Kleinstunternehmer gibt;
- Telemedien allgemein, für die im Telemediengesetz seit dem IT-Sicherheitsgesetz allgemeine Sicherheitsvorgaben gemacht werden.
Während KRITIS eine vorbeugende Pflicht zu Sicherheitsmaßnahmen trifft müssen digitale Dienst eher im Nachhinein agieren und sind grundsätzlich zu verschärfter Wahrung der Sicherheit angehalten und zum Einrichten von Konzepten für Notfälle, während auf schwächster Stufe allgemein Telemedien angehalten sind, gängige Sicherheitsstandards einzuhalten.
Beiträge bei uns zur IT-Sicherheit
Gesetzliche Grundlagen der IT-Sicherheit in Deutschland
- BSI-Gesetz: Das BSI Gesetz kann im Kern als Definition der Rolle des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und Eckpfeiler der gesetzlich normierten IT-Sicherheit in Deutschland verstanden werden. Mehr zum BSI-Gesetz finden Sie hier von mir.
- IT-Sicherheitsgesetz: Das IT-Sicherheitsgesetz ist kein eigenständiges Gesetz, sondern ein Artikel-Gesetz, mit dem das BSI-Gesetz im Jahr 2015 spürbar “aufgebohrt” wurde sowie das Telemediengesetz um den Aspekt IT-Sicherheit erweitert wurde. Zusätzlich ergehen Rechtsverordnungen. Mehr zum IT-Sicherheitsgesetz finden Sie hier von mir.
- NIS-Richtlinie: Die NIS-Richtlinie finden Sie hier von mir umfassend besprochen.
- Gesetz zur Umsetzung der NIS-Richtlinie – ebenfalls in einem eigenen Artikel
- Datenschutzgrundverordnung: Die Datenschutzgrundverordnung sieht in den Artikel 25, 32 DSGVO vor, dass Anbieter einen Schutz von Daten bei Erhebung und Verarbeitung sicher zu stellen haben.
- Telemediengesetz: §13 Abs.7 TMG gibt für Telemediendiensteanbieter die klare Pflicht vor, Ihre Angebote nach dem Stand der Technik zu sichern – hier ist daran zu denken, dass dies dann auch für kommunizierende Software gilt die in Hardware verbaut ist (“Internet of Things”).
- Produktsicherheitsgesetz: Das Produktsicherheitsgesetz sieht eine grundsätzliche Sicherheit von Produkten vor, hier werden die DSGVO und das TMG mit hineinspielen.
Zumindest ein paar Sätze zu Standards in der IT-Sicherheit sind notwendig, dabei sind zwei Anlaufpunkte in den Fokus zu Rücken:
- Das BSI bietet mit den IT-Grundschutz-Katalogen eine Handreichung die als FUndament für die Praxis dienen.
- Das Angebot des BSI setzt letztlich die ISO-27000 Standards um, hier bietet sich über das Stichwort “Management für Informationssicherheit” ein geeigneter Einstieg.