Fahrerflucht: Eine Fahrerflucht hat erhebliche Konsequenzen, bis hin zum dauerhaften Verlust der Fahrerlaubnis. In unserer Strafverteidiger-Kanzlei finden Sie Ihren Rechtsanwalt zur Verteidigung Gegend en Vorwurf der Fahrerflucht.
Schlagwort: Unfallflucht und Fahrerflucht
Unfallflucht: Rechtsanwalt Ferner in der Region Aachen hilft bei Unfallflucht, Fahrerflucht. Wir helfen Ihnen als Strafverteidiger im Verkehrsstrafrecht beim Vorwurf der Unfallflucht.
Unfallflucht (umgangssprachlich auch Fahrerflucht genannt) bezeichnet gemeinhin das unerlaubte Entfernen eines Verkehrsteilnehmers vom Unfallort nach einem von ihm zumindest mit-verschuldeten Verkehrsunfall. Die Norm zur Unfallflucht findet sich in §142 StGB.
Schaden nicht bemerkt und dennoch Unfallflucht bzw. Fahrerflucht? In der Tat ist es keine Seltenheit, dass sich ein Mandant meldet, der glaubhaft versichert, nichts bemerkt zu haben und dem eine Unfallflucht vorgeworfen wird. Dabei ist – entgegen der Gerichte und Staatsanwaltschaften – gerade nicht automatisch von einer Schutzbehauptung auszugehen, von einem sich hinter einer Ausrede…
Was ist der öffentliche Verkehrsraum: Immer wieder ist die Frage, sowohl bei Trunkenheit im Verkehr aber auch bei Unfallflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis, was eigentlich eine „öffentliche Strasse“ ist, was der „Öffentlicher Verkehrsraum“ sein soll.
Entsprechend §69 Abs.2 Nr.3 StGB ist der Fahrer bei einer Unfallflucht regelmäßig als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen, wenn „an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist“. Fraglich und durchaus umstritten ist, was ein „bedeutender Schaden“ ist. Dazu auch bei uns: Verteidigung gegen den Vorwurf der Unfallflucht
Versicherungsschutz verloren nach Unfallflucht und Regress der Versicherung: Wer unerlaubt nach einem Unfall die Unfallstelle verlässt, muss jedenfalls teilweise der Haftpflicht-Versicherung den bereits regulierten Schaden ersetzen. Mancheiner ist bei einem Verkehrsunfall recht schnell – wenn es darum geht, zu verschwinden. Während je nach Fallkonstellation das durchaus keine strafrechtlichen Konsequenzen haben kann, heißt das aber nicht,…
§142 StGB stellt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, gemeinhin „Unfallflucht“, unter Strafe. Während viele hierbei die Kollision von zwei Fahrzeugen vor Augen haben, geht diese Norm aus juristischer Sicht noch sehr viel weiter und erfasst u.a. auch Fussgänger und Radfahrer. So auch Einkaufswagen, wie das OLG Düsseldorf (1 RVs 62/11) korrekt festgestellt hat. Der Sachverhalt…