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Schlagwort: Trunkenheit im Verkehr

Trunkenheit im Verkehr: Unsere Kanzlei ist auf Strafverteidigung und Verkehrsstrafrecht ausgerichtet. Wenn Sie der Vorwurf „Trunkenheit im Verkehr“ trifft, stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen. Oft lässt sich zumindest eine Schadensbegrenzung betreiben, auch wenn es Anfangs noch Aussichtslos ist.

Die Trunkenheit im Verkehr ist in §316 StGB geregelt und sieht vor: „Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.“