Die 5. Kleine Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hatte am 18.8.23 im Rahmen eines Berufungsverfahrens über die Frage zu entscheiden, ob bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter die Fahrerlaubnis zu entziehen ist, Aktenzeichen 5 NBs 59/23.WeiterlesenTrunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter – Entzug der Fahrerlaubnis ist eine Frage des Einzelfalls
Schlagwort: eScooter
Rechtsanwalt für e-Scooter: Ein eScooter ist ein leichtes zweirädriges Fahrzeug, das von einem Elektromotor angetrieben wird. Diese Roller sind sehr mobil und werden häufig für kurze Strecken in städtischen Gebieten eingesetzt. Sie können oft über eine App gemietet werden und erfreuen sich in vielen Städten weltweit zunehmender Beliebtheit.
Einige der strafrechtlichen Probleme, die im Zusammenhang mit E-Scootern auftreten können, sind folgende
- Verkehrsregeln: Es gibt verschiedene Verkehrsregeln für eScooter, die sich von Land zu Land und sogar von Stadt zu Stadt unterscheiden können. Manche Nutzer halten sich nicht an diese Regeln, was zu Verkehrsverstößen oder sogar Unfällen führen kann. In Deutschland zum Beispiel dürfen eScooter nicht auf Gehwegen fahren und die Geschwindigkeit ist auf 20 km/h begrenzt.
- Alkohol und Drogen: Wie bei anderen Fahrzeugen auch, kann das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu strafrechtlichen Problemen führen. Einige Nutzer unterschätzen möglicherweise die Gefahren, die mit dem Fahren eines eScooters unter Einfluss von Drogen verbunden sind.
- Nutzung durch Minderjährige: In vielen Ländern ist die Nutzung von eScootern auf Personen ab einem bestimmten Alter beschränkt. In Deutschland muss man beispielsweise mindestens 14 Jahre alt sein, um einen eScooter fahren zu dürfen.
- Falschparken: Ein weiteres Problem ist, dass einige Nutzer ihre eScooter falsch parken und dadurch den Fußgängerverkehr behindern. Auch dies kann zu Bußgeldern führen.
- Sicherheitsausrüstung: In einigen Ländern ist das Tragen eines Helms oder anderer Sicherheitsausrüstung beim Fahren eines eScooters vorgeschrieben. Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, muss mit Bußgeldern rechnen.
Wer unter Cannabiseinfluss mit einem E-Scooter fährt, muss unter Umständen mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.WeiterlesenFührerscheinentzug wegen E-Scooter-Fahrt nach Cannabiskonsum
Eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter begründet die Regelvermutung, ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu sein. Von der Entziehung der Fahrerlaubnis kann auch hier nur in Ausnahmefällen abgesehen werden – so nun (auch) das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 08.05.2023 (1 Ss 276/22).WeiterlesenEntzug der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
Für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum darf die Stadt Köln von den Betreibern gewerblicher Verleihsysteme Sondernutzungsgebühren erheben. Die pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr für E-Scooter auch bei einer nur fünfmonatigen Nutzung ist aber rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit heute bekannt gegebenem Beschluss vom 11. Mai 2023 in einem Eilverfahren entschieden.WeiterlesenPauschale Jahresgebühr für Abstellen von E-Scootern rechtswidrig
Die von der Stadt Köln festgesetzten Sondernutzungsgebühren für den Betrieb von gewerblichen Verleihsystemen für E-Scooter sind rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln heute entschieden und die Klagen von vier E-Scooter-Betreibern abgewiesen. Einen in diesem Zusammenhang gestellten Eilantrag hat das Gericht heute ebenfalls abgelehnt.WeiterlesenSondernutzungsgebühren für E-Scooter rechtmäßig
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Halter von Elektrokleinstfahrzeugen (sog. E-Scooter) keine Verpflichtung zur verschuldensunabhängigen Haftung nach § 7 StVG trifft (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urt. v. 22.04.2021, 29 C 2811/20 (44)).WeiterlesenUnfall mit e-Scooter: Keine verschuldensunabhängige Haftung
Um eine Trunkenheitsfahrt auf einem eScooter ging es beim Landgericht Wuppertal, 25 Qs 63/21 (922 Js 3738/21), das im Ergebnis dem Nutzer des eScooter die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen hat. Anders noch das Amtsgericht vorher.WeiterlesenTrunkenheitsfahrt auf eScooter: Entzug der Fahrerlaubnis
Wenn jemand betrunken auf einem eScooter fährt, bedarf es konkreter Feststellungen zur fahrzeugtechnischen Einordnung des bei den Fahrten verwendeten Elektrorollers. Dies hat der BGH (4 StR 366/20) durchaus überracshend festgehalten. So genügen Feststellungen, dass mit dem Elektroroller ohne menschlichen Kraftaufwand eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erreicht werden kann, gerade nicht alleine für sich – auch…WeiterlesenAlkoholisiertes Führen von eRollern
Das BayObLG (205 StRR 216/20) hat hervorgehoben, dass eScooter – anders als Pedells – Kraftfahrzeuge im Sinne des StGB sind: Auch im Rahmen des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB ist für den Begriff „Kraftfahrzeug“ die verkehrsrechtliche Legaldefinition des § 1 Abs. 2 StVG maßgeblich. Demzufolge sind Kraftfahrzeuge im Sinne von § 69 StGB…WeiterleseneScooter sind Kraftfahrzeuge
E-Scooter, die in vielen Innenstädten auch zur kurzfristigen Miete angeboten werden, erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch bei der Nutzung im alkoholisierten Zustand ist Vorsicht geboten, hat nun das Landgericht Osnabrück in einem aktuellen Verfahren klargestellt (Beschluss vom 16. Oktober 2020, Az. 10 Qs 54/20).WeiterlesenLandgericht Osnabrück zu Promillegrenzen für E-Scooter-Fahrer
E-Scooter und Alkohol: Zu zwei vollkommen unterschiedlichen Sichtweisen kamen jetzt das Landgericht (LG) Halle und das Amtsgericht (AG) München, als es um Trunkenheitsfahrten mit einem E-Scooter ging. Insbesondere die Frage, ob ein E-Scooter eher der Gattung eines Kraftfahrzeugs oder eines Fahrrads zugehörig ist, hat Auswirkungen auf das Strafmaß. Es kommt auch darauf an, ob die…WeiterlesenTrunkenheitsfahrt mit E-Scooter
Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 14.7.2020, 2 Rv 35 Ss 175/20) sieht derzeit keine gesicherten naturwissenschaftlichen Erkenntnisse dafür, dass Fahrer von „Pedelecs“ mit einer Begrenzung der motorunterstützten Geschwindigkeit auf 25 km/h bereits unterhalb der für Fahrradfahrer geltenden Grenze von 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration absolut fahruntüchtig sind. Die vom Bundesgerichtshof festgelegte Grenze, wonach der Führer eines Kfz…WeiterlesenTrunkenheit im Verkehr: Keine 1,1-Promille-Grenze für „Pedelecs“
Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot: Es ist zwischen dem nur zeitweise verhängten Fahrverbot und der endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Der Entzug der Fahrerlaubnis kann durch Gericht oder Straßenverkehrsbehörde ausgesprochen werden. Ist Ihnen Ihre Fahrerlaubnis tatsächlich entzogen worden, so kann diese nur noch aufgrund einer entsprechenden Antragstellung in der Führerscheinstelle neu erteilt werden. Voraussetzung…WeiterlesenEntzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot