Für die zur Beurteilung der Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung gebotene ex ante-Betrachtung ist entscheidend, wie sich die Lage aus der Sicht eines objektiven, umfassend über den Sachverhalt informierten Dritten in der Tatsituation des Beschuldigten nach der unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes zu bildenden tatrichterlichen Überzeugung darstellt. Die Tatsituation eines Verteidigers wird dabei auch durch den ihm in…WeiterlesenErforderlichkeit einer Notwehrhandlung
Schlagwort: Notwehr
Notwehr im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) ist ein Rechtsinstitut, das einer Person in bestimmten Situationen erlaubt, sich gegen einen rechtswidrigen Angriff zu verteidigen, um sich selbst, andere Personen oder Sachen zu schützen.
Notwehr ist gerechtfertigt, wenn eine gegenwärtige, rechtswidrige und unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum einer Person besteht und die Abwehr durch Anwendung angemessener Gewalt geboten ist. Dabei darf die Verteidigung nicht über das erforderliche Maß hinausgehen und muss verhältnismäßig sein.
Eine Notwehrhandlung kann verschiedene Formen annehmen, wie z.B. körperliche Gewalt, der Einsatz von Waffen oder das Festhalten einer Person. Eine Person, die in Notwehr handelt, macht sich nicht strafbar und muss auch keinen Schadenersatz leisten.
Wichtig ist jedoch, dass eine Notwehrhandlung immer im Nachhinein gerichtlich überprüft wird und die Gerichte hier sehr kritisch sind. Es bedarf einer guten Verteidigung, wenn man sich auf Notwehr berufen will: Wenn sich herausstellt, dass die Handlung nicht notwendig oder unverhältnismäßig war, kann dies zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Notwehr
Notwehr (§32 StGB) ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.WeiterlesenNotwehr
Es gibt Fälle, in denen die Grenzen der Notwehr aus Furcht (§ 33 StGB) überschritten werden und der Betroffene dann wegen eines Notwehrexzesses ohne Schuld gehandelt hat. Grundlegende Voraussetzung ist dabei das Bestehen einer objektiv gegebenen Notwehrlage; auf Fälle der sogenannten Putativnotwehr ist die Vorschrift des § 33 StGB nicht anwendbar!WeiterlesenÜberschreiten der Grenzen der Notwehr aus Furcht
Erlaubnistatbestandsirrtum bei Notwehr
Ein analog § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB zum Ausschluss des Vorsatzes führender Erlaubnistatbestandsirrtum liegt vor, wenn der Angegriffene sich irrig Umstände vorstellt, die – wenn sie vorlägen – einen anerkannten Rechtfertigungsgrund begründen würden. Ein Erlaubnistatbestandsirrtum kommt daher in Betracht, wenn der Angegriffene irrig annimmt, angegriffen zu werden, weiterhin, wenn er zu einem objektiv…WeiterlesenErlaubnistatbestandsirrtum bei Notwehr
Provoziert der Angeklagte den Geschädigten zu einem Angriff, kann er sich nicht ohne Weiteres auf Notwehr berufen: Eine schuldhafte Provokation kann zur Einschränkung des Notwehrrechts führen, wenn bei vernünftiger Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalls der Angriff als adäquate und voraussehbare Folge der Pflichtverletzung des Angegriffenen erscheint.WeiterlesenKeine Notwehr bei vorheriger Provokation
Die Berichterstattung aus Strafprozessen hat inzwischen eine ganz besondere Bedeutung angenommen. Früher war es tatsächlich wohl so, dass vorwiegend besonders auffällige Prozesse Beachtung gefunden haben. Insbesondere die nicht nur einmalige Berichterstattung über den Ausgang des Prozesses, sondern die kontinuierliche Berichterstattung über den gesamten Verlauf hinweg, war vor allem bei derartig ‚grösseren‘ Prozessen eher anzutreffen. Dies…WeiterlesenProzessberichterstattung im Strafprozess
BGHSt 37, 214 – Hoferbenfall
Beim Hoferbenfall wird die Frage behandelt, wie damit umzugehen ist, wenn ein zur Tat angestifteter einem error in persona unterliegt. Es ist eine moderne Fassung des Rose-Rosahl-Falles und gerade in Klausuren des kleinen Scheines anzutreffen. Die Aussage des BGH dazu: Der Irrtum des Täters über die Person des Tatopfers ist für den Anstifter unbeachtlich, es…WeiterlesenBGHSt 37, 214 – Hoferbenfall
Bereits zwei Landgerichte hatten entschieden, dass eine verdeckte Überwachung eines PKW durch eine Detektei eine datenschutzrechtliche Straftat darstellen kann (siehe hier dazu von mir). Nunmehr hat der Bundesgerichtshof (1 StR 32/13) diese Rechtsprechung – zu Recht – bestätigt: Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die heimliche Überwachung der „Zielpersonen“ mittels eines GPS-Empfängers grundsätzlich…WeiterlesenBundesgerichtshof: Verdeckte Überwachung von Personen durch GPS-Empfänger am Fahrzeug ist strafbar
Das Landgericht Berlin (518 Qs 60/09) hat sich damit beschäftigt, wann eine Körperverletzung vorliegt, wenn ein Lehrer einen Schüler am Arm aus dem Klassenzimmer führt. Dabei hatte der Lehrer den schüler derart heftig gepackt, dass dieser nicht nur Schmerzen hatte, sondern sogar ein Hämatom an der Griffstelle. Das LG Berlin verneint eine Strafbarkeit, die Argumentation…WeiterlesenKeine Körperverletzung, wenn Schüler am Arm geführt wird
Greift der Arbeitnehmer den Arbeitgeber tätlich an, rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung. Diese Klarstellung traf das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz im Fall eines Arbeitnehmers, der seinem Chef im Streit einen Faustschlag versetzt hatte. Daraufhin war ihm fristlos gekündigt worden. Im Prozess hatte er vorgetragen, in Notwehr gehandelt zu haben. Der Chef habe ihn zuvor mit der…WeiterlesenKündigungsrecht: Faustschlag führt zur Kündigung
BGHSt 35, 347 – Katzenkönig
Der Katzenkönig-Fall ist ein echter Klassiker und muss bekannt sein. Der Sachverhalt ist abstrus, aber gut zu lesen, auch wenn man nicht glaubt, dass es dem echten Leben entsprungen ist. Wesentlich ist diese Entscheidung wenn es um die Abgrenzug vin Anstiftung zur mittelbaren Täterschaft geht. Der BGH stellt hier auf die objektive Tatherrschaft ab und…WeiterlesenBGHSt 35, 347 – Katzenkönig
BGHSt 39,133 – Rotlichtfall
Ein entschuldigtes Überschreiten der Notwehr im Sinne von § 33 StGB kommt nicht in Betracht, wenn der Täter sich planmäßig in eine tätliche Auseinandersetzung mit seinem Gegner eingelassen hat, um unter Ausschaltung der erreichbaren Polizei einen ihm angekündigten Angriff mit eigenen Mitteln abzuwehren und die Oberhand über seinen Gegner zu gewinnen. Die Nötigung zur Unterlassung…WeiterlesenBGHSt 39,133 – Rotlichtfall
Das OLG Celle (15 KLs 21 Js 1192/13) konnte klarstellen, dass die – auf § 176 GVG gestützte -Anordnung, in der Hauptverhandlung eine medizinische Maske zu tragen, regelmäßig nicht zu beanstanden sein dürfte: Die Anordnung des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen ist angesichts der derzeitigen SARS-CoV2-Pandemie geeignet, Infektionen zu vermeiden. Nach den Empfehlungen des gemäß § 4…WeiterlesenAuch ein Verteidiger muss in Hauptverhandlung medizinische Maske tragen
Mit der gefestigten Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass eine schuldhafte Provokation zu einer Einschränkung des Notwehrrechts führen kann, wenn bei vernünftiger Würdigung aller Umstände des Einzelfalls der Angriff als adäquate und voraussehbare Folge der Pflichtverletzung des Angegriffenen erscheint. Eine Notwehreinschränkung wegen zumindest leichtfertiger Provokation setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings voraus, dass die tatsächlich…WeiterlesenEinschränkung des Notwehrrechts durch Provokation
Einschränkung der Notwehr
Die Notwehr unterliegt mitunter Einschränkungen: Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfährt das Notwehrrecht unter anderem dann eine Einschränkung, wenn der Verteidiger gegenüber dem Angreifer ein pflichtwidriges Vorverhalten an den Tag gelegt hat, das bei vernünftiger Würdigung aller Umstände des Einzelfalls den folgenden Angriff als eine adäquate und voraussehbare Folge der Pflichtverletzung des Angegriffenen erscheinen lässt…WeiterlesenEinschränkung der Notwehr