Das Mordmerkmal der Tötung mit einem gemeingefährlichen Mittel ist erfüllt, wenn der Täter ein Tötungsmittel einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine unbestimmte Vielzahl von Menschen an Leib oder Leben gefährden kann, weil er den Umfang der Gefahr nicht beherrscht. Dabei ist nicht allein auf die abstrakte Gefährlichkeit des Mittels abzustellen, sondern auf seine Eignung…WeiterlesenTötung mit einem gemeingefährlichen Mittel
Rechtsanwalt Ferner, Kategorie: Kapitalstrafrecht
Kapitalstrafrecht: Mord- und Totschlag sind die mit schwerwiegendsten Delikte im deutschen Strafrecht. Rechtsanwalt Ferner berichtet hier zu den strafrechtlich relevanten Themen Mord und Totschlag mit Urteilen. In unserer auf das Strafrecht spezialisierten Kanzlei werden Sie professionell bei Kapitaldelikten wie beim Vorwurf von Mord oder Totschlag verteidigt.
Der Ausdruck Kapitalstrafrecht bezeichnet dabei besonders schwerwiegende Delikte, hat also nichts mit „Kapital“ im Sinne von Vermögen zu tun, sondern mit dem Lateinischen Ausdruck „Capitalis“ was Haupt/Kopf bedeutet. Heute werden darunter vor allem die mit dem Tod eines Menschen verbundenen Delikte verstanden.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir sind bundesweit tätig, spezialisiert auf Strafverteidigung & Technologie-/IT-Recht – ergänzt um Arbeitsrecht.
- Erreichbarkeit: bitte per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, telefonisch nur bei Strafverteidigungen unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
- Kontaktzeiten: Mo bis Do 06:30 – 18:00 + Fr & Sa 06:30 – 10:00
- Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
- Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
- Unsere Kosten sind transparent, werden nachvollziehbar erklärt und sind auf Raten möglich. Keine kostenlose Erstberatung.
In Verdeckungsabsicht handelt auch derjenige, welcher – um der Strafverfolgung zu entgehen – das Opfer einer Straftat tötet, selbst wenn dieses die Tat bereits einer anderen Person mitgeteilt hatte, jedoch allein aufgrund der Aussage eines solchen Zeugen vom Hörensagen die Tatumstände noch nicht in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang aufgedeckt würden (so schon BGH, 1…WeiterlesenVerdeckungsabsicht beim Mord
Damit beim Tatvorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge eine entsprechende Verurteilung erfolgen kann, muss als Folge der Körperverletzung tatsächlich auch der Tod eines anderen eingetreten sein. Hier aber gibt es Verteidigungspotential: Für eine Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) genügt es gerade nicht, dass zwischen der Körperverletzungshandlung und dem Todeserfolg ein schlicht ursächlicher Zusammenhang besteht, die…WeiterlesenKörperverletzung mit Todesfolge
Der Bundesgerichtshof (1 StR 405/12) hat sich recht prägnant zur Frage geäußert, wann eine versuchte Anstiftung – hier: zu einem Mord – angenommen werden kann: Der Tatbestand der versuchten Anstiftung nach § 30 Abs. 1 StGB knüpft allein an die abstrakte Gefährlichkeit des Tatverhaltens an, die darin liegt, dass derjenige, der einen anderen zur Begehung…WeiterlesenBGH: Wann liegt versuchte Anstiftung zum Mord vor?
Der Bundesgerichtshof (4 StR 357/12) hat etwas scheinbar Dogmatisches abgesegnet, was aber von besonderer Praxisrelevanz ist: Der BGH hat nunmehr endgültig abgesegnet, wenn Instanzgerichte bei Tötungsdelikten von der objektiven Gefährlichkeit des Handelns auf einen bedingten Tötungsvorsatz (und gerade nicht nur „bewusste Fahrlässigkeit“) rückschließen. Die bemerkenswerte Entscheidung des BGH (Hervorhebung von mir): Bedingt vorsätzliches Handeln setzt…WeiterlesenStrafrecht: Objektive Gefährlichkeit des Handelns kann Rückschluss auf bedingten Tötungsvorsatz rechtfertigen
„Strafe muss wehtun“ titelt heute Jan Fleischhauer bei Spiegel-Online und will die These vertreten: „Sinn von Strafe ist nicht Besserung, sondern Vergeltung.“ – Eine gute Gelegenheit, das immer wieder, auch von Laien, diskutierte Thema kurz anzugehen.WeiterlesenHängt ihn höher: Von der Vergeltung im Recht
Am Ostersonntag, dem 23. März 2008, ließ der Angeklagte bei Oldenburg einen 5,9 kg schweren und 24 cm hohen Holzklotz von einer Brücke auf die Bundesautobahn A 29 fallen und traf – wie von ihm gewollt – einen dort mit 130 bis 140 km/h fahrenden Pkw. Dieser war mit einem Ehepaar und dessen neun- sowie…WeiterlesenBGH: Urteil im „Holzklotzfall“ ist rechtskräftig
Das Thema Sicherungsverwahrung ist – obgleich sich in der Sachlage bisher noch (!) nichts geändert hat – interessanterweise aus dem Interesse der Medien verschwunden. Gleichwohl wird das Jahr 2011 von einem radikalen Wechsel im System der Sicherungsverwahrung geprägt sein. Der Bundesrat hat (erwartungsgemäß) die Reform der Sicherungsverwahrung nicht blockiert. Es ist damit zu rechnen, dass…WeiterlesenSicherungsverwahrung: Handhabe der „Altfälle“
Der Bundesgerichtshof (5 StR 472/12) hat klargestellt, dass ein minder schwerer Fall des Totschlags (§213 StGB) mit herabgesenktem Strafrahmen durchaus möglich sein kann, je nach schwere der vorangegangenen Beleidigung. Vorliegend ging es um eine sicher nicht alltägliche Auseinandersetzung zwischen Ehepartnern, an deren Ende der Ehemann die Ehefrau erstickte: Nach den Feststellungen des Landgerichts kam es…WeiterlesenStrafrecht: Minder schwerer Fall des Totschlags wegen vorangegangener Beleidigung ist möglich
Anstiftung zum Mord
Für die Anstiftung zum Heimtückemord genügt bedingter Vorsatz des Anstifters, der auch gegeben sein kann, wenn der Anstifter aus Gleichgültigkeit mit jeder eintretenden Möglichkeit der Tatausführung einverstanden ist. Ist bei dem Täter einer bezahlten Auftragstötung das Handeln aus Habgier neben anderen Motiven nicht bewußtseinsdominant, kommen auch sonstige niedrige Beweggründe als Mordmerkmal in Betracht. Fehlt beim…WeiterlesenAnstiftung zum Mord
Der Bundesgerichtshof (BGH, 1 StR 578/12) hat sich mit der Frage beschäftigt, wann der Versuch einer besonders schweren Brandstiftung begonnen wurde. Die Entscheidung fasst die aktuelle Rechtsprechung zum Thema nochmals gut zusammen und zeigt auch, wie vorschnell manche Gerichte bei diesem sensiblen Thema agieren. Insbesondere ist es immer wieder ein Problem, dass als (einziger) Schadensfaktor…WeiterlesenStrafrecht: Zum Versuchsbeginn bei besonders schwerer Brandstiftung
Zum Mordmerkmal „mit gemeingefährlichen Mitteln“ beim Einsatz eines Kraftfahrzeugs als Tatwerkzeug. BGH Urteil vom 16.8.2005, Az: 4 StR 168/05WeiterlesenMordmerkmal „gemeingefährliches Mittel“ und KFZ
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Arg- und Wehrlosigkeit desOpfers ist grundsätzlich der Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs, also der Eintritt des Tötungsdelikts in das Versuchsstadium. Dies gilt aber nicht uneingeschränkt: In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass bei einer von langer Hand geplanten und vorbereiteten Tat das heimtückische Vorgehen im Sinne…WeiterlesenZeitpunkt für das Vorliegen der Arg- und Wehrlosigkeit
Immer wieder überraschend ist, wie oft Gerichte ein Problem mit dem Doppelverwertungsverbot haben. Als Verteidiger ist man gut beraten, genau darauf zu achten, dass nicht ein schon im Gesetz vorgesehenes (strafschärfendes) Tatbestandsmerkmal nochmals in der Strafzumessung – daher doppelt – herangezogen wird. In einem aktuellen Fall zeigt der BGH auf, dass bei der Strafrahmenwahl und…WeiterlesenKörperverletzung mit Todesfolge und Doppelverwertungsverbot
Verteidigung bei Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung: Zwar muss die Tathandlung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB nicht dazu führen, dass das Opfer der Körperverletzung tatsächlich in Lebensgefahr gerät; jedoch muss die jeweilige Einwirkung durch den Täter nach den konkreten Umständen generell geeignet sein, das Leben des Opfers zu…WeiterlesenKörperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung