Wer jemandem im nächtlichen Gedränge sein Handy als Taschenlampe leiht, rechnet nicht damit, dass dieser Gefallen zum Auftakt eines Raubdelikts wird – und doch entscheidet sich an genau solchen Alltagsmomenten, ob ein Täter wegen Unterschlagung, Nötigung oder schwerer räuberischer Erpressung verurteilt wird. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 14. Januar 2025 (4 StR 444/24) einen solchen Fall entschieden und dabei eine Frage berührt, die die Strafgerichte seit Jahren beschäftigt: Wann genügt der Zugriff auf ein fremdes Smartphone für die Annahme einer Zueignungsabsicht?
(mehr …)Schlagwort: Unterschlagung
Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Unterschlagung: Unterschlagung (§246 StGB) ist im strafrechtlichen Sinne die rechtswidrige Aneignung oder Vorenthaltung einer fremden beweglichen Sache.
Unsere Fachanwälte für Strafrecht verteidigen Sie im gesamten Wirtschaftsstrafrecht!
Im Wirtschaftsleben kann die Unterschlagung von besonderer Bedeutung sein, wenn z.B. ein Mitarbeiter oder Geschäftspartner ein Unternehmen oder eine Organisation um Gelder oder Warenbestände betrügt. Wird ein Arbeitnehmer bei einer Unterschlagung erwischt, kann dies zu einer fristlosen Kündigung führen.
Eine strafbare Unterschlagung liegt mit §246 StGB vor, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet – man wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Bewährungswiderruf bei unterlassener Geldauflage
Die Entscheidung des Landgerichts Trier vom 19. Januar 2026 (Az: 1 Qs 54/25) fokussiert die strengen Anforderungen an die Erfüllung von Bewährungsauflagen – insbesondere bei Geldzahlungen. Der Fall zeigt, wie schnell ein Verurteilter die Chance auf eine Strafaussetzung verspielt, wenn er seine Obliegenheiten nicht ernst nimmt. Doch die Entscheidung geht weiter: Sie präzisiert, wann eine Auflage hinreichend bestimmt ist, wann ein Verstoß als „beharrlich“ gilt und warum Gerichte in solchen Fällen kaum Spielraum für mildere Reaktionen haben.
Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.
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Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel
Computerbetrug, § 263a StGB – Strafbarkeit wegen Computerbetrug
Computerbetrug (§ 263a StGB): Der Computerbetrug nach § 263a StGB ist bis heute eine der im Alltag am meisten missverstandenen Normen des StGB – gerade im Umfeld von Online‑Banking, Phishing‑Angriffen, manipulierten Zahlungsprozessen und KI‑gestützten Social‑Engineering‑Angriffen.
Dies nicht nur von Laien, auch und gerade bei der Polizei werden nach meiner Erfahrung gerne Ermittlungen wegen Computerbetruges geführt, die bestenfalls ein „normaler“ Betrug sind, denn: Häufig wird vorschnell „Computerbetrug“ angenommen, sobald irgendwie IT‑Hardware oder das Internet beteiligt ist; tatsächlich greift § 263a StGB aber nur, wenn der Datenverarbeitungsvorgang selbst und nicht das Vorstellungsbild einer natürlichen Person im Zentrum der Tat steht.
Ihnen wird Computerbetrug (§ 263a StGB) vorgeworfen oder Sie haben eine Vorladung wegen Computerbetrugs erhalten? In meiner Kanzlei verteidige ich seit vielen Jahren Mandanten bei Vorwürfen rund um Online‑Banking, Phishing, manipulierte Zahlungsprozesse und andere Formen des Computerbetrugs. Ich bin spezialisiert auf strafrechtliche und prozessuale Fragen der Cyberkriminalität samt digitaler Beweismittel – und biete damit ganz besondere Orientierung in solchen Strafverfahren.
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Untreue oder Unterschlagung bei missbräuchlicher Nutzung überlassener Bankkarten
Die missbräuchliche Verwendung einer fremden Bankkarte wirft überraschend komplexe strafrechtliche Fragen auf: Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat in einem aktuellen Beschluss vom 20. Oktober 2025 (206 StRR 157/25) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen eine solche Handlung als Untreue (§ 266 StGB) oder als Unterschlagung (§ 246 StGB) zu qualifizieren ist.
Besonders relevant ist die Entscheidung für Fälle, in denen ein langjähriges Vertrauensverhältnis besteht und die Karte mit Wissen des Kontoinhabers überlassen wurde. Das Gericht betont, dass eine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht auch dann vorliegen kann, wenn die Bank selbst die Weitergabe von Karte und PIN vertraglich untersagt. Gleichzeitig zeigt der Fall, wie schwierig die Abgrenzung zwischen beiden Delikten in der Praxis sein kann – und warum eine sorgfältige Prüfung der individuellen Umstände unerlässlich ist.
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Unterschlagung von PKW ohne Aneignungswille: Abgrenzung von Vertragsbruch und Straftat
Die Grenze zwischen vertragswidrigem Verhalten und strafbarer Unterschlagung ist mitunter fließend, wie eine aktuelle Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG, 206 StRR 326/25) zeigt, in der es um die Frage ging, ob das bloße Nichtzurückgeben eines Mietwagens bereits den Tatbestand der Unterschlagung (§ 246 StGB) erfüllt. Das Gericht sprach den Angeklagten frei – mit der Begründung, dass ein bloßer Entzug der Sache nicht ausreicht, wenn der notwendige Aneignungswille fehlt. Man findet hier Orientierungshilfe zu den notwendigen Fragen der Auslegung des Zueignungsbegriffs – mit klarem Rüffel, wie sorgfältig Gerichte zwischen zivilrechtlichen Pflichtverletzungen und strafrechtlicher Verantwortung unterscheiden müssen.
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Trickbetrug als absetzbare steuerliche Belastung?
Das Finanzgericht Münster befasst sich mit der Abzugsfähigkeit von Betrugsverlusten: Die Frage, ob Verluste aus Straftaten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können, beschäftigt Finanzgerichte immer wieder mal. Besonders brisant wird es, wenn Opfer von Trickbetrug – wie im Fall der sogenannten „Schockanrufe“ beim „Enkeltrick“ – hohe Summen verlieren und diese als steuerlich abzugsfähig anerkannt bekommen möchten.
In einem aktuellen Urteil vom 2. September 2025 (Aktenzeichen 1 K 360/25 E) hat das Finanzgericht Münster klargestellt, dass solche Verluste nicht ohne Weiteres als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) anerkannt werden. Die Entscheidung wirft grundsätzliche Fragen auf: Wann ist ein Vermögensverlust durch eine Straftat so außergewöhnlich, dass der Staat ihn steuerlich entlastet? Und wo endet die individuelle Verantwortung des Opfers, sich vor Betrug zu schützen?
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Servicegesellschaft: Einziehung von Provisionen für Abdeckrechnungen
Die strafrechtliche Einziehung hat in den letzten Jahren einen erheblichen Bedeutungszuwachs erfahren – nicht nur im Bereich organisierter Kriminalität, sondern auch bei wirtschaftsstrafrechtlichen Sachverhalten wie Steuerhinterziehung.
In einer Entscheidung vom 19. September 2023 (Az. 718 NBs 41/23) hat das Landgericht Hamburg die Einziehung von über 60.000 Euro gegen einen Angeklagten bestätigt, der als faktischer Geschäftsführer sogenannter „Servicefirmen“ Provisionen für das Ausstellen von Scheinrechnungen erhalten hatte. Die Entscheidung präzisiert, unter welchen Voraussetzungen die Zahlung von „Provisionen“ als Tatertrag im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB eingezogen werden kann – und grenzt diese Fallgestaltung von tatbezogenen Ausgaben oder Tatmitteln ab.
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Anstellungsbetrug: Gefälschte Zeugnisse
Wann liegt ein Anstellungsbetrug vor und wir wirken sich gefälschte Zeugnnisse oder Meisterbriefe aus: In einem Beschluss (Az. 1 ORs 2/23) vom 15. Dezember 2023 hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle über die Revisionen eines Angeklagten und der Staatsanwaltschaft entschieden, die sich gegen ein Urteil des Landgerichts Stade wegen Anstellungsbetrugs und veruntreuender Unterschlagung richteten. Es wird im Folgenden an Hand der Entscheidung ein wenig erläutert, welche Gefahren beim Verwenden gefälschter Zeugnisse bestehen – auch finanzieller Art.
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Steuerhinterziehung im Restaurantbetrieb
Am 12. Dezember 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Verfahren 1 StR 112/24 über die Revision eines Angeklagten, der wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen verurteilt worden war. Der Fall dreht sich um die komplexen juristischen Fragestellungen der Steuerhinterziehung, der Verfahrenseinstellung sowie der Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs. Ziel dieses Beitrags ist es, die Entscheidung des BGH detailliert zu analysieren und die rechtlichen Probleme präzise darzustellen.
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Unterschlagung und deren rechtliche Bewertung
In einem aktuellen Beschluss (Az. 4 StR 442/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) über die Verurteilung wegen Unterschlagung entschieden und wichtige Aspekte zur rechtlichen Bewertung dieser Straftat klargestellt. Die Entscheidung beleuchtet die Anforderungen an den Nachweis einer rechtswidrigen Zueignung und die Kriterien, die für eine Verurteilung wegen Unterschlagung erfüllt sein müssen.
(mehr …)Strafbare Beihilfe durch anwaltliche Vertragserstellung
Eine recht unerfreuliche Entscheidung, die Folgefragen aufwirft, hat das LG Nürnberg-Fürth (18 Qs 24/21) getroffen: Es geht darum, ob ein Rechtsanwalt strafbare Beihilfe zu einer Unterschlagung leistet, wenn er den zivilrechtlichen Vertrag für die Überlassung von Gegenständen aufsetzt.
Update: Zu dem Thema zur Vertiefung empfohlen wird Sommerer in NZWiSt 2022, 261, die vor dem Hintergrund der Cum/Ex-Geschäfte die Türe der Strafbarkeit anwaltlicher Berater noch weiter öffnet.
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Strafbarkeit bei betrügerischer Erlangung von Girokarte
Zur Strafbarkeit bei betrügerischer Erlangung der Geldkarte samt PIN, um sodann Geld abzuheben, konnte sich der Bundesgerichtshof (3 StR 63/21) nochmals umfassend äußern. Dabei muss ein solches Vorgehen abgegrenzt werden zum Diebstahl der Geldkarte, nach dem der Einsatz der Geldkarte dann bekanntlich in einem Computerbetrug mündet.
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Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers berechtigt zur fristlosen Kündigung
Ein Arbeitnehmer, der eine (ungenehmigte) Konkurrenztätigkeit ausübt, kann vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden. Dies entspricht gefestigter, ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Sorgt aber leider immer noch für erhebliche Probleme im Alltag, auch weil Arbeitnehmer sich mitunter verschätzen und nicht in der Lage sind, eine unerlaubte Nebentätigkeit (die regelmäßig abgemahnt werden muss) von einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit (die zur fristlosen Kündigung berechtigt) abzugrenzen.
(mehr …)Strafrecht: Tankbetrug ist Strafbar – aber nicht immer
Der Bundesgerichtshof hat sich im Jahr 2012 zwei mal dem Thema Tankbetrug gewidmet und dabei grundlegende Fragen geklärt. Als erstes stellte der BGH (4 StR 632/11) fest, dass es sich beim Tankbetrug auch wirklich um Betrug und nicht etwa um einen Diebstahl oder Unterschlagung handelt:
War das Bestreben des Täters […] von Anfang an darauf gerichtet, das Benzin an sich zu bringen, ohne den Kaufpreis zu entrichten, so macht er sich grundsätzlich nicht des Diebstahls oder der Unterschlagung, sondern des (versuchten) Betruges schuldig.
Denn: Wer als Kunde auftritt und sich wie ein solcher verhält, bringt mit dem BGH durch schlüssiges Verhalten zum Ausdruck, dass er das Benzin nach dessen Erhalt bezahlen werde. Durch diese Vortäuschung einer nicht vorhandenen Zahlungsbereitschaft wird bei dem Tankstelleninhaber (oder dessen Personal) ein Irrtum erweckt, mit der Folge, dass das Benzin in den Tank gelangt. Dahin stehen kann, ob es durch Personal eingefüllt wird oder selbst eingefüllt wird, also das Einfüllen zugelassen wird. Der BGH erkennt hier im Gesamtbild mehr ein „Geben“ als ein „Nehmen“, was letztlich gegen den Diebstahl spricht. Offen gelassen hat der BGH ausdrücklich, ob an dem eingefüllten Benzin bereits Eigentum erlangt wird, was aber durchaus noch von Relevanz sein kann (siehe unten).
Aber, so der BGH (4 StR 497/12 und 4 StR 632/11): „Ein vollendeter Betrug liegt jedoch nicht vor, wenn der Täter an einer Selbstbedienungstankstelle tankt, ohne vom Tankstelleninhaber oder dessen Mitarbeiter bemerkt zu werden“. Hier wird dann nur auf einen versuchten Betrug zu erkennen sein, mit der Folge, dass die Strafe entsprechend §§23 II, 49 I StGB zu mildern wäre.
Somit steht im Ergebnis beim Tankbetrug wenn, dann eine Betrugsstrafbarkeit im Raum. Entsprechend wird zu verlangen sein, dass bereits beim Tanken ein Vorsatz dahingehend vorhanden war, das Benzin nicht zu bezahlen. Wer irrtümlich ohne zu bezahlen fährt – diese Fälle gibt es, speziell bei Kommunikationsproblemen zwischen Beifahrer und Fahrer – wird nicht erfasst sein. Ebenfalls wird nicht erfasst sein, wer gar nicht vor hatte, nicht zu zahlen, und etwa erst hinterher merkt dass er kein Geld dabei hatte (das ist ähnlich zum Essen im Restaurant ohne zu bezahlen, siehe hier bei uns). Interessant wird es, wenn jemand nicht merkte dass nicht bezahlt wurde, hinterher den Sachverhalt von sich aus bemerkt und dann beschliesst, nicht zur Tankstelle zum Bezahlen zu fahren – es ist hier noch offen, ob eine Unterschlagung in diesem Moment vorliegen könnte. Sofern der Tankende das Eigentum an dem erlangten Benzin begründet hat (was der BGH bewusst offen liess – für einen Eigentumserwerb spricht §948 BGB), wäre m.E. keine Unterschlagung zu erkennen, sonst wohl ja.



