Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Schlagwort: Subunternehmer

Ein Subunternehmer ist ein Unternehmen oder eine Person, die von einem Hauptunternehmer beauftragt wird, bestimmte Arbeiten im Rahmen eines Auftrags auszuführen. Der Subunternehmer erbringt also Dienstleistungen oder liefert Waren im Auftrag des Hauptunternehmers. Aus strafrechtlicher und Compliance-Sicht kann der Subunternehmer eine Rolle spielen, wenn er beispielsweise in illegale Aktivitäten verwickelt ist, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, ebenso im Datenschutzrecht und bei Lieferketten. In diesem Fall kann der Hauptunternehmer für die Handlungen seines Subunternehmers haftbar gemacht werden. Es ist daher wichtig, dass der Hauptunternehmer seine Subunternehmer sorgfältig auswählt und überprüft, um sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Ein auf Strafrecht oder Compliance spezialisierter Rechtsanwalt kann Unternehmen bei der Auswahl und Überprüfung von Subunternehmern beraten und so dazu beitragen, Risiken zu minimieren.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Wirtschaftsspionage

    Wirtschaftsspionage

    Wirtschaftsspionage bezeichnet den Prozess, bei dem vertrauliche Informationen, Technologien oder Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens oder einer Organisation illegal erlangt werden. Dies kann durch Hacking, Bestechung von Mitarbeitern, Unterwanderung oder andere unethische Methoden geschehen.

    Die Wirtschaftsspionage zielt darauf ab, einem Konkurrenten oder einem fremden Staat wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen. Doch was bedeutet das in der Praxis für Unternehmen? (Hinweis: Der Beitrag wurde im September 2024 nochmals vollständig überarbeitet)

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  • Rechtliche Fragen beim Recycling von Batterien

    Rechtliche Fragen beim Recycling von Batterien

    Das Recycling von Batterien ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung von Umweltverschmutzung und zur Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft. Allerdings ist das Thema nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus rechtlicher Sicht komplex. In diesem Blog-Beitrag werden wir uns auf die rechtlichen Fragen konzentrieren, die beim Recycling von Batterien auftreten können, insbesondere im Kontext des Strafrechts und des IT- bzw. Technologierechts.

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  • Umsatzsteuerpflicht im Bordellbetrieb

    In modernen Bordellbetrieben kann rechtlich unklar sein, wer Anbieter und Erbringer der Prostitutionsleistungen ist: Bordellbetreiber oder Sexarbeiterin selbst.

    Ein Gericht muss insoweit Feststellungen zum Geschäftsmodell und der Organisation des Bordellbetriebs sowie insbesondere zum Auftreten der Betreiber und der Prostituierten nach Außen – gegenüber den Freiern als Vertragspartner der Verträge über die Prostitutionsleistungen feststellen. Nur dann kann beurteilt werden, ob nicht etwa die Betreiber Anbieter und Erbringer der Prostitutionsleistungen und damit auch insoweit Unternehmer (§ 2 Abs. 1 UStG) sind – oder die Prostituierten selbst. Der Bundesgerichtshof (1 StR 475/21) konnte dies nun etwas klarer ausformulieren.

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  • Nachweis der Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns

    Das OLG Brandenburg (4 U 111/21) konnte klarstellen, dass die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 lit. f DGSVO für einen Nachweis der Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns durch einen Subunternehmer an den Generalunternehmer im Hinblick auf zur Nachweisführung erforderlichen persönliche Daten der Beschäftigten des Subunternehmers vorliegen.

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  • Wem gehören die Kundendaten und Kontakte?

    Wem gehören die Kundendaten und Kontakte?

    „Wem gehören die Kundendaten?“ – eine Frage, die gar nicht so modern ist, wie es auf den ersten Blick scheint. Allerdings ist zu sehen, dass die Fragestellung sich in der heutigen Zeit massiv verschärft hat.

    Wo früher vielleicht die Kundenkartei auf dem Schreibtisch stand oder in einer zentralen Registratur erfasst war, stehen heute unmittelbare Kontakte in persönlichen Netzwerken wie LinkedIN und Datenspeicherungen auf Smartphones. Theoretisch ist es denkbar, dass ein Arbeitnehmer oder Subunternehmer von heute auf morgen die Geschäftsbeziehung beendet – und ohne erneut das Büro zu betreten, Zugriff auf alle wichtigen Kundendaten hat.

    Ein Problem, das immer noch unterschätzt wird – insbesondere auch strafrechtlich, wie unser Alltag zeigt. Denn zunehmend sind Arbeitnehmer mit dem Vorwurf konfrontiert, Kundendaten „gestohlen“ zu haben.

    Hinweis: Beachten Sie bitte, dass wir zum Thema Geschäftsgeheimnisschutz oder Whistleblowing nur für Unternehmen tätig sind und Mandate von Arbeitnehmern nicht übernehmen (ausgenommen Strafverteidigungen!)

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  • Pauschalpreisvertrag

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrags bei nur geringfügig erbrachten Teilleistungen, BGH, Urteil vom 25.11.2004, VII ZR 394 (mehr …)

  • EUGH zur Vergabe: Subunternehmerleistung darf nicht begrenzt werden

    Die Frage, mit welchem Anteil am Gesamtauftrag ein Subunternehmer bei VgV­-Verfahren (Vergabe öffentlicher Aufträge) maximal beauftragt werden darf, ist seit Jahren umstritten. Der Europäische Gerichtshof (C-63/18) hat jetzt klargestellt, dass nationale Begrenzungen nicht zulässig sind. Damit ist die Unsicherheit beendet.

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  • Bürgenhaftung nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz

    Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz haftet ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, für dessen Verpflichtung zur Zahlung des Mindestentgelts an seine Arbeitnehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Dieser Haftung unterliegen allerdings nicht Unternehmer, die lediglich als bloße Bauherren eine Bauleistung in Auftrag geben, was das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Oktober 2019 – 5 AZR 241/18 – klarstellen konnte.

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  • Mindestlohngesetz: Haftung des Auftraggebers

    Das Mindestlohngesetz sieht neben der Sicherstellung des Mindestlohns durch den Arbeitgeber auch eine Haftung des Auftraggebers vor – so verweist §13 Mindestlohngesetz auf § 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, wo u.a. zu lesen ist:

    Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines von dem Unternehmer oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleihers zur Zahlung des Mindestentgelts an Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (…)

    Das bedeutet, dass auch Auftraggeber grundsätzlich darauf zu achten haben, dass bei ihren Auftragnehmern der Mindestlohn gezahlt wird. Die einfache Zusage des Auftragnehmers dahingehend, dass der Mindestlohn gezahlt wird, ist hierzu gerade nicht ausreichend – vielmehr hat der Auftraggeber eigene Maßnahmen zu ergreifen.
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  • Wettbewerbsverbot: Gesetzliche Regeln gelten auch für Subunternehmer

    Die für kaufmännische Angestellte geltenden Wettbewerbsregeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) sind wegen des vergleichbaren Schutzbedürfnisses auch auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter (Subunternehmer) anzuwenden.
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  • Sorgfaltspflicht: Auftraggeber muss vor Weiterverarbeitung Arbeit des Subunternehmers prüfen

    Ein Bauunternehmer, der einen Subunternehmer mit der Herstellung eines Gewerks beauftragt, verletzt seine Sorgfaltspflicht, wenn er auf diesem Gewerk aufbaut, ohne es vorher zu prüfen. Hätte er bei der gebotenen Prüfung einen Fehler des Vorgewerks feststellen können, würde ihn ein Mitverschulden an dem durch den Fehler des Vorgewerks entstandenen Schaden treffen.
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  • Gesellschaftsgründung: Gründerhaftung bei Geschäftsfortführung trotz Scheiterns der Gründung

    Scheitert die Gründung einer GmbH, die im Einverständnis ihrer Gesellschafter schon vor der Eintragung in das Handelsregister die Geschäfte aufgenommen hat, so haften die Gründer für sämtliche Verbindlichkeiten der Vorgesellschaft, wenn sie die Geschäfte trotz des Scheiterns der Gründung fortführen.
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