Gesellschafter-Geschäftsführer sind abhängig Beschäftigte: Das Bundessozialgericht (B 12 R 4/20 R) stellt klar, dass eine Versicherungspflicht aufgrund der Beschäftigung von Rechtsanwälten als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft nicht von vornherein deshalb ausgeschlossen ist, weil ein Rechtsanwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist, dessen Unabhängigkeit bei der Ausübung des Rechtsanwaltsberufs gewährleistet sein muss. Die Entscheidung geht aber weit…WeiterlesenGesellschafter-Geschäftsführer als abhängig Beschäftigte
Schlagwort: Scheinselbstständigkeit
Rechtsanwalt für Scheinselbstständigkeit: Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn eine Person formal als Selbständiger tätig ist, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert und abhängig beschäftigt wird. Scheinselbständigkeit ist problematisch, da sie zu Verstößen gegen das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht führen kann. Ein Arbeitgeber kann dadurch Sozialversicherungsbeiträge sparen und Arbeitnehmerrechte wie Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Kündigungsschutz umgehen.
Im Arbeitsstrafrecht stellt die Scheinselbständigkeit eine Straftat dar, da sie gegen das Sozialversicherungsrecht verstößt. Das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen kann mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.
Ein Fachanwalt für Strafrecht kann Unternehmen und Arbeitnehmer/innen beraten und unterstützen, um Scheinselbständigkeit zu vermeiden oder sich gegen den Vorwurf der Scheinselbständigkeit zu verteidigen. Durch eine frühzeitige Beratung und Überprüfung der Arbeitsverträge kann das Risiko der Scheinselbstständigkeit minimiert werden.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen allein Strafverteidigungen und sind daneben beratend für Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht & IT-Recht tätig.
- Erreichbarkeit: Mo-Do von 6.30h bis 10h und 16h bis 19h unter 02404-92100 oder kontakt@ferner-alsdorf.de
- Räumliche Tätigkeit: In sinnvollen Fällen sind wir bundesweit tätig und beraten vorab, ob ein Auftrag sinnvoll ist
- Im Notfall: 0175 1075646 oder notfall@ferner-alsdorf.de
- Transparente Preise mit Ratenzahlungen aber keine kostenlose Erstberatung und keine Prozesskostenhilfe
Stellt sich die Tätigkeit einer natürlichen Person nach deren tatsächlichem Gesamtbild als abhängige Beschäftigung dar, ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht deshalb ausgeschlossen, weil Verträge nur zwischen dem Auftraggeber und einer Kapitalgesellschaft bestehen, deren alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter die natürliche Person ist. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts heute in drei Revisionsverfahren (Aktenzeichen B 12 BA…WeiterlesenKein Ausschluss von Sozialversicherungspflicht durch Vertragsbeziehung mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaft
Beim LSG Baden-Württemberg (L 8 BA 1374/20) ging es um die Frage der Scheinselbstständigkeit eines Softwareentwicklers. Dabei konnte das Landessozialgericht hervorheben, dass bei diesem Beruf ein durchaus gewichtiges Argument die Frage sein kann, ob Spezialkenntnisse â etwa hinsichtlich einer speziellen Programmiersprache â vorhanden sind. Grundsätzlich gilt bekanntlich, dass kein Indiz für eine selbstständige Tätigkeit ist,…WeiterlesenScheinselbstständigkeit eines Programmierers
Das übliche Modell bei verschleierten Geldflüssen aus einer Gesellschaft funktioniert so: Man überlässt dem Hauptakteur fortlaufend Scheinrechnungen (sei es als Scheinselbstständiger oder über eine „Service-Gesellschaft“) und zahlt einen erheblichen Teil überwiesener Gelder zurück. Im Gegenzug wird man dann zumindest teilweise mit ʺSchwarzgeldʺ entlohnt. Die Frage vor Gericht ist dann oft, ob hier nicht durch den…WeiterlesenArbeitsstrafrecht: Konkurrenzen bei Scheinrechnungen (§266a StGB)
Im Rahmen der verbreiteten Praxis, dass Physiotherapeuten als âfreie Mitarbeiterâ in einer physiotherapeutischen Praxis arbeiten, konnte sich nun ein Landessozialgericht dazu äuÃern, dass diese abhängig beschäftigt sind, wenn sie in die Organisation der Praxis eingegliedert sind und kein Unternehmerrisiko tragen. So das Landessozialgericht Baden- Württemberg (L 4 BA 75/20). Die Entscheidung zeigt nochmals im Allgemeinen…WeiterlesenScheinselbstständigkeit in physiotherapeutischer Praxis
Pentesting und IT-Sicherheit – in der IT-Sicherheit kommt man ohne einen professionellen Penetrationstest nicht aus: Bei einem Penetrationstest handelt es sich um einen umfassenden Sicherheitstest; hierbei geht es um die Prüfung der Sicherheit eines Netzwerks oder Softwaresystems mit den Mitteln und Methoden, die ein Angreifer voraussichtlich anwenden würde, um unautorisiert in das System einzudringen. Man „denkt“…WeiterlesenPentesting: Vertrag über Penetrationstest
Das Landesarbeitsgericht Köln (4 Sa 704/19) konnte sich im Rahmen des Themas „Scheinselbstständigkeit“ umfassend zur Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses zu einem freien Dienstverhältnis äussern. Insoweit kann es etwa passieren, dass man auf beiden Seiten von einer (selbstständigen) freien Mitarbeit ausging, tatsächlich aber eine Anstellung vorliegt.WeiterlesenAbgrenzung von Arbeitsverhältnis zu freiem Dienstverhältnis
Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung zur Rückforderung von im Zuge einer Scheinselbstständigkeit gezahlten Beträgen weiter konkretisiert. Dabei hebt das BAG nunmehr hervor, dass wenn sich ein vermeintlich freies Dienstverhältnis im Nachhinein als Arbeitsverhältnis darstellt, in der Regel nicht davon ausgegangen werden kann, dass die für freie Mitarbeit vereinbarte Vergütung der Höhe nach auch für eine…WeiterlesenScheinselbstständigkeit: Rückabwicklung von Zahlungen
Zuständigkeit des Arbeitsgerichts: Das Arbeitsgericht ist zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses. Zu Prüfen ist also, ob ein Beteiligter Arbeitnehmer iSd. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG ist. Besonders relevant ist diese Frage insbesondere in Zusammenhang mit dem Streit um die Arbeitnehmereigenschaft eines Geschäftsführers oder Scheinselbstständigen.WeiterlesenWann ist das Arbeitsgericht für Arbeitnehmer zuständig?
Beim Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 668/19, ging es um einen Scheinselbstständigen, der tatsächlich Arbeitnehmer war – was sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer nicht wussten und zuerst auch nicht wollten bei der Einstellung. Erst als der Scheinselbstständige einen Gründungszuschuss einklagen wollte und ihm das Sozialgericht attestierte, tatsächlich Arbeitnehmer zu sein, strebte er eine Klage gegen den…WeiterlesenKlage des Scheinselbstständigen ist nicht treuwidrig
Aus der Corona-Krise wurde schon früh eine wirtschaftliche Krise, die EindämmuungsmaÃnahmen der Regierungen führten dann verschärfend schnell dazu, dass insbesondere lokaler Handel und Mittelstand leiden. Nachdem in den vergangenen Jahren zunehmend ein Punkt erreicht wurde, an dem viele Selbstständige und Kleinst-Unternehmer nicht mal mehr von Quartal zu Quartal, sondern von Monat zu Monat lebten, schlagen…WeiterlesenCorona-Krise: Hilfe für Unternehmen & Selbstständige
Arbeitnehmerüberlassung: Es gibt verschiedene Formen des drittbezogenen Personaleinsatzes die voneinander abzugrenzen sind. Diese Abgrenzung richtet sich nach verschiedenen Kriterien, wobei nicht jeder drittbezogene Arbeitseinsatz eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG ist.WeiterlesenWann liegt Arbeitnehmerüberlassung vor – zur AÜG-Abgrenzung
Das Landesarbeitsgericht München (8 Sa 146/19) hat entschieden, dass zwischen einem „Crowdworker“ und dem Betreiber einer die Arbeit vermittelnden Internetplattform kein Arbeitsverhältnis besteht – denn: Eine Vereinbarung eines Crowdworkers mit dem Betreiber einer Internetplattform, die keine Verpflichtung zur Ãbernahme von Aufträgen enthält, begründet kein ArbeitsverhältnisWeiterlesenCrowdworker: Kein Arbeitsverhältnis mit Plattform die Arbeit vermittelt