Im Urteil vom 29. Oktober 2024 (Az. II ZR 222/21) hatte der Bundesgerichtshof (BGH) eine Fortführungsklausel im Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu beurteilen. Der Fall betrifft grundlegende Fragen der Vertragsauslegung und die Konsequenzen für Gesellschafter beim Ausscheiden aus der Gesellschaft. Dieser Beitrag analysiert die Sachlage, die rechtlichen Erwägungen und die zentralen Aussagen des…WeiterlesenAuslegung einer Fortführungsklausel im Gesellschaftsvertrag einer GbR
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: GbR
Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine Gesellschaft, die von mindestens zwei Personen gegründet wird, um ein gemeinsames Unternehmen zu betreiben. Im Rahmen der GbR verpflichten sich die Gesellschafter, gemeinsam ein Unternehmen zu betreiben und die damit verbundenen Risiken und Gewinne zu teilen.
Einige der häufigsten Rechtsfragen im Zusammenhang mit der GbR sind
- Haftung: Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, sofern keine besonderen Haftungsbeschränkungen vereinbart wurden.
- Gründung: Die Gründung einer GbR bedarf der Zustimmung aller Gesellschafter. Darüber hinaus müssen die Gesellschafter einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag über die Gründung der GbR abschließen, in dem der Gesellschaftszweck, der Kapitalanteil jedes Gesellschafters und andere wichtige Bestimmungen festgelegt werden.
- Geschäftsführung: Die Geschäftsführung der GbR obliegt grundsätzlich allen Gesellschaftern gemeinsam, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Jeder Gesellschafter hat grundsätzlich ein Stimmrecht.
- Kündigung: Ein Gesellschafter kann durch Kündigung aus der GbR ausscheiden. Die Kündigung hat jedoch keinen Einfluss auf die Haftung des ausscheidenden Gesellschafters für Verbindlichkeiten, die vor seinem Ausscheiden entstanden sind.
- Beendigung: Die GbR kann durch den Tod eines Gesellschafters oder durch Beschluss aller Gesellschafter aufgelöst werden.
Es ist wichtig, dass alle Bestimmungen des GbR-Gründungsvertrages sorgfältig ausgearbeitet und dokumentiert werden, um mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Eine Anwaltskanzlei kann bei der Erstellung und Überprüfung des Gesellschaftsvertrages sowie bei allen anderen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der GbR behilflich sein.
-> Siehe dazu auch das Schlagwort Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Das Landessozialgericht München (L 7 BA 114/23) hat im August 2024 eine interessante und weitreichende Entscheidung getroffen, die das Verhältnis von Betriebsübergängen und Statusfeststellungen betrifft. Es ging in der Entscheidung darum, ob eine frühere Statusfeststellung, nach der eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder Betriebsinhabers weiter gilt. Im Kern entschied das Gericht,…WeiterlesenKeine Gültigkeit des Statusfeststellungsverfahrens bei Betriebsübergang
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