Kategorie: Steuerrecht

  • Polymarket und deutsches Glücksspielrecht

    Polymarket und deutsches Glücksspielrecht

    Bei Polymarket, einer Blockchain-basierten Wettplattform, können Menschen mit Kryptowährung auf politische Ereignisse, Wahlen, Kriege und Katastrophen wetten. Was als innovatives Prognoseinstrument vermarktet wird – „die Weisheit der Vielen”, monetarisiert durch Smart Contracts – entpuppt sich bei näherer Betrachtung jedoch als rechtliches Minenfeld und ethischer Abgrund. Die Plattform weigert sich aktuell, über 10,5 Millionen US-Dollar an Venezuela-Wetten auszuzahlen, da eine Militäroperation angeblich „keine Invasion” sei. Gleichzeitig läuft in den USA ein Gesetzgebungsverfahren gegen Insiderhandel auf Prognosemärkten.

    In Deutschland ist die Nutzung solcher Plattformen nicht nur verboten, sondern auch strafrechtlich verfolgt. Nach Einschätzung der Glücksspielbehörden ist sie nicht einmal genehmigungsfähig. Dabei sollte man im Blick halten, dass es hier nicht einfach nur um Glücksspiel oder Geschmacklosigkeiten geht! Vielmehr handelt es sich bei Polymarket um ein geschicktes Instrument zur Desinformation für diejenigen, die es zu nutzen wissen.

    Hinweis: Rechtsanwalt Jens Ferner wurde im Handelsblatt zu diesem Thema interviewt und der vorliegende Beitrag wurde zuletzt im Februar 2026 aktualisiert! Das Thema schlägt auch weiter hohe Wellen, so berichtet die Mitteldeutsche Zeitung unter Bezugnahme auf meine Ausführungen hier von einer Wette auf den Ausgang der Landtagswahl in Sachsen-Anwalt 2026.

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  • Steuerliche Einordnung von Erträgen aus Krypto-Lending

    Steuerliche Einordnung von Erträgen aus Krypto-Lending

    Die Frage, wie Erträge aus der vorübergehenden entgeltlichen Überlassung von Kryptowerten – dem sogenannten Krypto-Lending – steuerlich zu behandeln sind, beschäftigt nun langsam die Gerichte und mit Urteil vom 10. September 2025 (Az. 3 K 194/23) hat das Finanzgericht Köln eine klare Position bezogen: Erträge aus dem Verleihen von Bitcoin unterfallen nicht den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, sondern sind als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.

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  • Informationsfreiheit vs. Steuergeheimnis: Zugang zu Cum/Cum-Dokumenten

    Informationsfreiheit vs. Steuergeheimnis: Zugang zu Cum/Cum-Dokumenten

    Die Diskussion um Cum/Cum-Geschäfte und ihre steuerlichen Folgen ist seit Jahren ein politisch und rechtlich brisantes Thema. Während Finanzbehörden und Banken um Transparenz ringen, versuchen Journalisten, Wissenschaftler und Aktivisten, durch Informationsfreiheitsgesetze Einblick in interne Unterlagen zu erhalten. Doch wo liegen die Grenzen des Informationszugangs, wenn es um steuerrelevante Vorgänge geht? Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem aktuellen Beschluss vom 27. Januar 2026 (Az. 15 E 560/25) klargestellt, unter welchen Bedingungen der Verwaltungsrechtsweg für solche Anfragen eröffnet ist – und wann das Steuergeheimnis nicht greift.

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  • Strafbarkeit von Kindergeldbetrug

    Strafbarkeit von Kindergeldbetrug

    Bezug von Kindergeld kann zu einer Straftat führen. Zu Betrug mit Kindergeld findet sich ein Artikel bei der Aachener Zeitung: In Düren sind im Rahmen des LKA-Projekts „Missimo“ 32 Kinder aus 13 Familien identifiziert worden, für die zu Unrecht Kindergeld bezogen wurde; rund 16.000 Euro wurden zurückgefordert, weitere Auszahlungen im sechsstelligen Bereich verhindert und Strafverfahren eingeleitet.

    Der Befund passt ins bundesweite Bild: Kommunale Taskforces, Familienkassen und Polizei werden zunehmend auf „Sozialleistungsmissbrauch“ getrimmt, Kindergeldbezug rückt dabei in den Fokus. Wer die Schlagworte „Kindergeldbetrug“ und „Schlepperbanden“ liest, übersieht leicht, wie komplex die Rechtslage tatsächlich ist und wie schmal der Grat zwischen strafloser Fehlvorstellung, leichtfertiger Steuerverkürzung und Steuerhinterziehung sein kann.

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  • Grenzen der Haftungsinanspruchnahme bei Cum/Cum-Gestaltungen

    Grenzen der Haftungsinanspruchnahme bei Cum/Cum-Gestaltungen

    Eine Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg vom 7. März 2025 (Aktenzeichen 6 V 84/24) geht auf die komplexen verfahrensrechtlichen und materiellen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Haftungsinanspruchnahme von Depotbanken für nicht einbehaltene Kapitalertragsteuer in sogenannten Cum/Cum-Fällen stellen.

    Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen Finanzbehörden ergänzende Haftungsbescheide erlassen dürfen, wenn bereits ein Haftungsbescheid für denselben Sachverhalt existiert, aber noch nicht bestandskräftig ist. Das Gericht zeigt dabei nicht nur die verfahrensrechtlichen Hürden auf, sondern wirft auch grundsätzliche Zweifel an der materiellen Rechtmäßigkeit einer solchen Inanspruchnahme auf – insbesondere dann, wenn die Depotbank auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung vertraut hat.

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  • Steuerhinterziehung Gewerbeuntersagung trotz nachträglicher Schuldenbegleichung

    Steuerhinterziehung Gewerbeuntersagung trotz nachträglicher Schuldenbegleichung

    In einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 4. August 2025 (Aktenzeichen 1 L 1890/25) geht es um die strengen Maßstäbe, die an die gewerberechtliche Zuverlässigkeit von Unternehmern angelegt werden. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Rückführung von Steuerschulden und Sozialabgaben nach einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung ausreicht, um eine Gewerbeuntersagung abzuwenden.

    Das Gericht verneint dies und bestätigt damit eine grundsätzliche Linie der Rechtsprechung: Wer durch schwerwiegende Pflichtverstöße seine Unzuverlässigkeit unter Beweis gestellt hat, kann sich nicht allein durch nachträgliche Compliance wieder als vertrauenswürdig etablieren – zumindest nicht im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes.

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  • Anonyme Anzeigen und das Steuergeheimnis

    Anonyme Anzeigen und das Steuergeheimnis

    Mit Urteil vom 25. September 2024 (Aktenzeichen 16 K 16096/23) hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg eine grundsätzliche Frage des Steuerverfahrensrechts entschieden. Dürfen Betroffene Einsicht in anonyme Anzeigen nehmen, die gegen sie erstattet wurden? Das Gericht verneint dies und bestätigt damit die strenge Auslegung des Steuergeheimnisses gemäß § 30 AO. Mit dieser Entscheidung wird die Abwägung zwischen dem Schutz von Anzeigenerstattern und dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Steuererhebung einerseits und den Informationsinteressen der Betroffenen andererseits deutlich. Das Ergebnis ist überraschend.

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  • Schadensersatz für Steuerberaterfehler auch nach Verfahrenseinstellung (§ 153a StPO)

    Schadensersatz für Steuerberaterfehler auch nach Verfahrenseinstellung (§ 153a StPO)

    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil vom 28. März 2025 (Aktenzeichen 5 U 17/24) eine grundsätzliche Frage des Steuerberaterhaftungsrechts entschieden: Kann ein Mandant von seinem Steuerberater die Erstattung einer Zahlung verlangen, die er im Rahmen einer Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO geleistet hat, um ein Steuerstrafverfahren zu beenden? Das Gericht bejaht dies unter bestimmten Voraussetzungen und setzt damit klare Maßstäbe für die Ersatzfähigkeit von Aufwendungen, die zur Abwendung strafrechtlicher Risiken getätigt werden.

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  • Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

    Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

    Wenn wirklich alles schiefgelaufen ist, insbesondere in finanzieller Hinsicht, kann die Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit im Raum stehen. Selbst wenn noch Potenzial zur Verhinderung einer Gewerbeuntersagung im Raum stünde, machen viele Betroffene frühzeitig (weitere) Fehler, mit denen die Unzuverlässigkeit und in Konsequenz dann die Gewerbeuntersagung, geradezu untermauert werden. Ein besonders kritischer Punkt ist dabei die Unzuverlässigkeit auf Grund von begangener Steuerhinterziehung(en).

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  • Offshore-Datenankauf in NRW: Verwertbar trotz heikler Herkunft

    Offshore-Datenankauf in NRW: Verwertbar trotz heikler Herkunft

    Nordrhein-Westfalen nutzt den aktuellen Ankauf eines mehr als ein Terabyte großen Datenträgers mit Offshore-Strukturen als nächsten großen Schlag gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung. Die bisherige Rechtsprechung legt dabei nahe, dass die so erlangten Informationen sowohl steuerlich als auch strafprozessual grundsätzlich verwertbar sein werden. Zugleich bleibt die Diskussion um die Grenzen fairer Verfahrensgestaltung, die Zurechnung privaten Datendiebstahls zum Staat und mögliche „mosaikartige“ Entwicklungen in Richtung eines zukünftigen Verwertungsverbots hochaktuell.​

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  • Softwareentwicklung und Zollwert: Immaterielle Leistungen steigern Warenwert

    Softwareentwicklung und Zollwert: Immaterielle Leistungen steigern Warenwert

    Ein älteres, gleichwohl interessantes Urteil des Finanzgerichts München (AZ 14 K 2609/18) zeigt, wie komplex die Bewertung von Software im Rahmen der Zollabfertigung sein kann. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Entwicklungskosten für Software, die ein Importeur einem drittländischen Hersteller unentgeltlich zur Verfügung stellt, dem Zollwert der eingeführten Ware hinzugerechnet werden müssen. Die Entscheidung des Gerichts, gestützt auf eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs, klärt wichtige Grundsätze für die zollrechtliche Behandlung immaterieller Leistungen – und unterstreicht, dass auch Software einen wirtschaftlichen Wert darstellen kann, der bei der Zollwertermittlung zu berücksichtigen ist.

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  • Steuergestaltung und Scheingeschäfte

    Steuergestaltung und Scheingeschäfte

    Steuerliche Optimierung ist ein legitimes Anliegen unternehmerischen Handelns – doch wo endet die zulässige Gestaltung, und wo beginnt das Scheingeschäft? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 19. November 2025 (XII ZR 106/23) eine Konstellation entschieden, die diese Frage auf den Punkt bringt: Kann eine Spendenzusage an einen gemeinnützigen Mieter als verdeckte Mietminderung gewertet werden, und geht eine solche Verpflichtung automatisch auf den Grundstückserwerber über?

    Die Entscheidung klärt nicht nur die Grenzen zwischen zivilrechtlicher Wirksamkeit und steuerlicher Motivation, sondern unterstreicht auch die strengen Maßstäbe für den Eintritt in mietvertragliche Pflichten nach § 566 BGB. Besonders relevant ist der Fall für Investoren, die gewerblich vermietete Immobilien erwerben, und für gemeinnützige Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind.

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  • Journalismus oder Spendensammlung: Steuerlichen Einordnung von Blog-Einnahmen

    Journalismus oder Spendensammlung: Steuerlichen Einordnung von Blog-Einnahmen

    Die Digitalisierung hat nicht nur die Art und Weise verändert, wie wir Informationen konsumieren, sondern auch die Grenzen zwischen traditionellem Journalismus, Meinungsäußerung und wirtschaftlichen Aktivitäten verwischt. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Juni 2025 (Az.: 14 K 14067/24) wirft die Frage auf, wann freiwillige Zahlungen von Lesern an Blogbetreiber als steuerpflichtige Betriebseinnahmen zu qualifizieren sind – und wann nicht. Der Fall betrifft einen Blogger, der auf seiner Plattform tagesaktuelle, oft politisch kritische Beiträge veröffentlichte und von seinen Lesern freiwillige Zahlungen erhielt, die er als Schenkungen behandelte. Das Finanzamt sah dies anders und qualifizierte die Einnahmen als Betriebseinnahmen aus freiberuflicher journalistischer Tätigkeit. Das Gericht bestätigte diese Auffassung und wies die Klage des Bloggers ab.

    Die Entscheidung ist nicht nur für Blogbetreiber, sondern auch für die steuerliche Behandlung moderner Medienformen von Bedeutung. Sie zeigt, wie schwierig es ist, die Grenzen zwischen privater Meinungsäußerung, journalistischer Tätigkeit und wirtschaftlichem Handeln zu ziehen – und welche Konsequenzen dies für die Besteuerung hat.

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  • VG Frankfurt zur Regulierung von Krypto-Assets nach MiCAR und WpPG

    VG Frankfurt zur Regulierung von Krypto-Assets nach MiCAR und WpPG

    Staking, Stablecoins und Wertpapierrecht: Die Regulierung von Krypto-Assets steht vor einer doppelten Herausforderung: Einerseits soll sie Innovationen ermöglichen, andererseits Anleger schützen und Marktstabilität gewährleisten. Mit der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR), die seit Ende 2024 in der Europäischen Union voll anwendbar ist, wurde ein erster umfassender Rechtsrahmen für Kryptowerte geschaffen. Doch wie lassen sich traditionelle finanzmarktrechtliche Konzepte auf dezentrale Technologien wie Blockchain und Smart Contracts anwenden? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Mai 2025 (7 L 1257/25.F).

    Das Gericht hatte über die Rechtmäßigkeit einer öffentlichen Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu entscheiden, die sich gegen die Emittentin eines Stablecoins richtete. Der Fall zeigt, wie komplex die Abgrenzung zwischen verschiedenen Kategorien von Krypto-Assets sein kann – und wie rigoros die Aufsichtsbehörden bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften vorgehen.

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  • Trickbetrug als absetzbare steuerliche Belastung?

    Trickbetrug als absetzbare steuerliche Belastung?

    Das Finanzgericht Münster befasst sich mit der Abzugsfähigkeit von Betrugsverlusten: Die Frage, ob Verluste aus Straftaten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können, beschäftigt Finanzgerichte immer wieder mal. Besonders brisant wird es, wenn Opfer von Trickbetrug – wie im Fall der sogenannten „Schockanrufe“ beim „Enkeltrick“ – hohe Summen verlieren und diese als steuerlich abzugsfähig anerkannt bekommen möchten.

    In einem aktuellen Urteil vom 2. September 2025 (Aktenzeichen 1 K 360/25 E) hat das Finanzgericht Münster klargestellt, dass solche Verluste nicht ohne Weiteres als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) anerkannt werden. Die Entscheidung wirft grundsätzliche Fragen auf: Wann ist ein Vermögensverlust durch eine Straftat so außergewöhnlich, dass der Staat ihn steuerlich entlastet? Und wo endet die individuelle Verantwortung des Opfers, sich vor Betrug zu schützen?

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