KI-generierte „Wegwerfsoftware“ verschiebt den Schwerpunkt des IT-Vertragsrechts weg von Dauerschuldverhältnissen wie Cloud-Abonnements hin zu Werkverträgen und Haftungsfragen, wobei Urheberrecht und Produkthaftung zu den zentralen Streitfeldern werden. Der folgende Beitrag ordnet diese Verschiebung ein und erweitert die bisherige Analyse um die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von KI-Code und die konkreten Haftungsrisiken fehlerhafter KI-Ausgaben.
(mehr …)Schlagwort: IT-Projekt
Rechtsanwalt für IT-Projekt: Ein IT-Projekt ist ein Projekt, das sich mit der Planung, Entwicklung, Implementierung oder Wartung von Informationstechnologie befasst. Dabei kann es sich beispielsweise um die Entwicklung einer neuen Software, den Aufbau eines Netzwerkes oder die Implementierung eines E-Commerce-Systems handeln.
In Deutschland stellen sich im Zusammenhang mit IT-Projekten besonders viele rechtliche Fragen, insbesondere im Bereich des IT-Rechts. Hier können insbesondere vertragsrechtliche, aber auch datenschutz-, urheber- oder haftungsrechtliche Fragen relevant sein. Auch strafrechtliche Fragen wie die Verletzung von Datenschutzbestimmungen oder Betrug können im Zusammenhang mit IT-Projekten auftreten.
Ein Fachanwalt für IT-Recht verfügt über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des IT-Rechts und kann Unternehmen und Privatpersonen bei Fragen rund um IT-Projekte unterstützen und beraten. Er kann beispielsweise bei der Vertragsgestaltung oder bei der Abwehr von Haftungsansprüchen behilflich sein.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!


EVB-IT: Open Source wird zum Standard
Was die modernisierten EVB-IT für die öffentliche Beschaffung mit Open Source bedeuten
Ende März 2026 hat der Bund die wichtigsten Vertragsvorlagen für IT-Beschaffung grundlegend überarbeitet. Wer Software an die öffentliche Hand liefert – oder als Behörde beschafft – sollte die neuen Spielregeln kennen. Sie verschieben nicht nur Detailklauseln, sondern eine grundsätzliche Logik … wofür es auch an der Zeit war.
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EU-Maschinenverordnung (Verordnung über sichere Maschinenprodukte 2027)
Im Juni 2022 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den Vorschlag für eine Verordnung über Maschinenprodukte. Mit diesem Vorschlag wurde die Maschinenrichtlinie aus dem Jahr 2006 schließlich in eine Verordnung umgewandelt und diese neue EU-Maschinenverordnung verschiebt die Verantwortung für die Maschinensicherheit bei Produkten mit integrierter KI noch stärker ins Management.
Wer Maschinen entwickelt, beschafft oder betreibt, muss seine Produktstrategie, Compliance und Governance bis 2027 an das deutlich komplexere Zusammenspiel von Maschinenverordnung, KI-Verordnung, Cyber-Resilience-Act und allgemeinem Produktsicherheitsrecht anpassen. Zugleich eröffnet der Rechtsrahmen die Chance, Safety, Cybersecurity und datengetriebene Geschäftsmodelle konsistent zu verzahnen. Wer früh strukturiert vorgeht, kann Rechtssicherheit und Wettbewerbsvorteile verbinden.
Hinweis, Update Januar 2026: Dieser Beitrag wurde ursprünglich im Jahr 2022 verfasst und wird seitdem laufend aktualisiert, um alle Entwicklungen möglichst zu beachten. Beachten Sie auch, dass dieser Beitrag bei Wikipedia referenziert wird.
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Rechtliche Aspekte und Handlungsempfehlungen für IT-Projekte
Ihr Rechtsanwalt für IT-Projekte: IT-Projekte sind komplexe Vorhaben, die eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen aufwerfen. Diese reichen von urheberrechtlichen Themen bis hin zu vertraglichen Regelungen, die sowohl während der Durchführung als auch beim Abbruch eines Projekts relevant werden können. In diesem Beitrag beleuchte ich als Fachanwalt für IT-Recht die wichtigsten rechtlichen Aspekte in einem kurzen Überblick – und gebe einige praktische Tipps für eine rechtssichere Umsetzung von IT-Projekten.
Rechtsanwalt Jens Ferner ist nicht nur Fachanwalt für IT-Recht: Als Softwareentwickler betreute er früher eigene IT-Projekte und ist im Projektmanagement ständig fortgebildet – so insbesondere zertifiziert im Projektmanagement (Fernuni Hagen).
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Der Data Act ist da: Was er regelt – und was Unternehmen jetzt tun müssen
Der Data Act (VO (EU) 2023/2854) ist seit dem 12. September 2025 in weiten Teilen anwendbar – mit dem erklärten Ziel, Datennutzung in Europa einfacher, fairer und interoperabler zu machen. Er richtet sich vor allem an Hersteller vernetzter Produkte, Dateninhaber und Nutzer, außerdem an Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten (Cloud, PaaS, SaaS, IaaS). Die Verordnung ergänzt die DSGVO, sie ersetzt sie nicht: Wo personenbezogene Daten betroffen sind, gelten weiterhin die DSGVO-Spielregeln; der Data Act zielt primär auf nicht-personenbezogene Nutzungsdaten und damit verbundene Metadaten ab.
Wer in diesen Kategorien fällt? Praktisch jedes Unternehmen, das smarte, datenproduzierende Güter herstellt oder betreibt – vom Industriegerät über Fahrzeuge bis zum Haushaltssystem – und alle, die entsprechende Cloud-Leistungen anbieten oder beziehen. Für Start-ups und Kleinstunternehmen gibt es punktuelle Ausnahmen, die Grundlinie bleibt aber: Datenzugang und -weitergabe sollen rechtlich und technisch möglich werden.
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EuGH-Entscheidung zum Softwarerecht: Auswirkungen auf öffentliche IT-Beschaffungen und den Softwaremarkt
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist von zentraler Bedeutung für die Regulierung des europäischen Binnenmarkts, insbesondere im Bereich des Vergaberechts und der Softwarelizenzen. In einem aktuellen Urteil befasste sich der EuGH mit der Frage, ob ein Vertrag zwischen zwei öffentlichen Auftraggebern über die kostenfreie Überlassung einer Software als entgeltlicher öffentlicher Auftrag einzustufen ist. Die Entscheidung ist speziell mit Blick auf die IT-Beschaffungspraxis öffentlicher Stellen und die Wettbewerbsbedingungen auf dem Softwaremarkt von Interesse.
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Softwareprojekte zwischen Werk- und Dienstvertrag
In einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 10 U 201/22) vom 19. Dezember 2024 ging es um einen zentralen Konflikt bei IT-Dienstleistungen: die Abgrenzung zwischen einem Werk- und einem Dienstvertrag. Dabei ging es um die Entwicklung von Schnittstellen innerhalb eines größeren Softwareprojekts und die Frage, ob der Anbieter für einen konkreten Erfolg oder lediglich für ein sorgfältiges Tätigwerden haftet. Diese Entscheidung ist für Unternehmen von erheblicher Relevanz, da sie Leitlinien für die Vertragsgestaltung und die rechtliche Absicherung bei Softwareprojekten liefert.
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Herausforderungen bei der Entwicklung von KI-Systemen: Juristische Fallstricke für Softwareentwickler
In der heutigen digitalen Welt sind künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen mehr als nur Schlagworte – sie sind technologische Treiber, die in vielen Branchen transformative Auswirkungen haben. Für Softwareentwickler, die an der Spitze dieser Bewegung stehen, eröffnen sich neue Möglichkeiten, aber auch komplexe Herausforderungen.
Besonders juristische Fallstricke können den Entwicklungsprozess erschweren und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die zentralen Probleme und Unwägbarkeiten, die sich bei der Programmierung von KI-Systemen aus rechtlicher Sicht ergeben.
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Stillschweigende Übernahme eines Risikos
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung zur Verantwortlichkeit des Gläubigers nach § 323 Abs. 6 Fall 1 BGB und § 326 Abs. 2 Satz 1 Fall 1 BGB bestätigt und weiter präzisiert. Es geht dabei um die Frage, unter welchen Bedingungen ein Gläubiger das Risiko eines Leistungshindernisses übernimmt, das dann zur Befreiung des Schuldners von seiner Leistungspflicht führt. Die aus dem Schuldrecht entstammende Entscheidung dürfte für IT-Projekte beachtliche Auswirkungen haben.
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Geheimhaltungsvereinbarungen – Wann sind sie wichtig und was ist zu beachten?
Was ist eine Geheimhaltungsvereinbarung: Eine Vertraulichkeitsvereinbarung, oft auch Confidentiality Agreement oder Non-Disclosure Agreement (NDA) genannt, ist ein Rechtsinstrument, das die Geheimhaltung bestimmter Informationen zwischen zwei oder mehreren Parteien gewährleisten soll. Diese Art von Vereinbarung ist vor allem in der Wirtschaft üblich, wo der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von entscheidender Bedeutung ist.
(mehr …)Mehr zu konkreten IT-Verträgen finden Sie auf unserer Webseite, wir sind im IT-Vertragsrecht beratend tätig:

Rücktritt von Software-Projekt wegen Dokumentationsmängeln
Das Landgericht Bonn, 10 O 296/19, hatte sich mit der Frage zu befassen, wie zu verfahren ist, wenn eine agile Softwareentwicklung scheitert und das Projekt trotz bereits erbrachter Leistungen abgebrochen werden soll. In diesem Fall ging es um die Frage, ob ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist. Das Landgericht kam in diesem Fall zu dem Schluss, dass der Kläger durch den erklärten Rücktritt nicht von dem gesamten Vertrag zurücktreten und Rückabwicklung auch hinsichtlich der bereits erbrachten und vergüteten Teilleistungen (Inkrements) verlangen konnte.
(mehr …)Mangelhafte Software bei falschem Betriebssystem
Um einen echten Klassiker im Softwarerecht ging es beim OLG München (7 U 5822/20): Ein Immobilienverwaltungs-Unternehmen hatte eine wohnungswirtschaftlichen Software sowie hierzu vereinbarte Schulungs- und Supportleistungen eingekauft.
Dann gab es Streit um die Frage, ob die Software mangelhaft war, weil sie auf den MacOS-Systemen des Erwerbers nicht laufen konnte; Hintergrund war, dass für die Nutzung der Software ein Microsoft SQL-Datenbankserver erforderlich war, der schwerlich unter MacOS (nativ) ans Laufen zu bekommen sein wird. Dass die Erwerber, die ausschließlich Apple-Geräte, einsetzten, damit unglücklich waren, war mehr als nachvollziehbar.
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Internet-System-Vertrag: Werkvertrag und Kündigungsvergütung
Der Internet-System-Vertrag beschäftigt weiterhin die Gerichte, in erster Linie geht es darum, dass jemand aus dem Vertrag aussteigen möchte, weil ihm (bei ungünstigen Vertragskonditionen) die Vertragslaufzeit zu lange erscheint.
Vorher ist grundsätzlich die vertragliche Natur des Internet-System-Vertrages zu klären, wobei heute problemlos ein Internet-System-Vertrag anzunehmen ist. Wenn dann die sofortige Kündigung möglich ist, wird schnell Streit um die Kündigungsvergütung geführt.
(mehr …)Kürzung von Zahlungen bei Software
Mit einer spannenden Frage hat sich das Oberlandesgericht Hamm (18 U 93/17) beschäftigt: Vordergründig ging es um die Frage, ob ein Kassensystem als „erforderliche Unterlage“ im Sinne von § 86a Abs. 1 HGB einzustufen ist – was der Bundesgerichtshof längst bejaht hat. An diese Frage anknüpfend stellt sich aber eine weitere Frage:
Wenn eine Vereinbarung der entgeltlichen Überlassung eines Kassensystems im Hinblick auf eine einzelne Funktion (hier: Preisübermittlungsfunktion) dieses Systems unwirksam ist und dies zur Teilunwirksamkeit der Vereinbarung führt – wie ist dann das Entgelt zu kürzen? Das OLG geht einen Weg, der Softwareentwickler aufhorchen lassen sollte.
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DSGVO-Checkliste
Checkliste zur Datenschutzgrundverordung: Hier finden Sie einige Anhaltspunkte, an Hand derer man sich bei der Umsetzung der DSGVO „entlanghangeln“ kann. Ich selber bin im Bereich des Datenschutzrechtes vorwiegend tätig im Rahmen im Bereich der Konfliktlösung, gegenüber Betroffenen, im Rahmen von Abmahnungen und vor allem Klagen – zudem beratend für IT-Projekte und im IT-Arbeitsrecht.
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