In vielen Unternehmen schlummern strafrechtliche Risiken, die weder durch Reputationskrisen noch durch unethisches Verhalten ausgelöst werden – sondern schlicht durch Nachlässigkeit im Personal- und Fremdfirmenmanagement. Der Straftatbestand des § 266a StGB – „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“ – ist dabei einer der meistunterschätzten Risikopunkte für Geschäftsleitung und HR-Verantwortliche. Doch was auf den ersten Blick wie ein…Weiterlesen§ 266a StGB: Das vergessene Risiko – wenn Arbeitsentgelt zum Straftatbestand wird
Schlagwort: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§266a StGB): Rechtsanwalt Ferner hilft bei Vorwurf des “Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt”.
Unsere Kanzlei ist auf die Strafverteidigung spezialisiert, speziell im Arbeitsstrafrecht tätig. Bei uns finden Sie Ihren Rechtsanwalt für Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, etwa wenn Sie eine Hausdurchsuchung durch den Zoll oder die Steuerfahndung hatten.
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Bei dem Vorwurf “Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt” geht es allerdings nicht darum, dass der Arbeitnehmer das Interesse an seinem Lohn hat! Vielmehr ist Rechtsgut das Interesse der “Solidargemeinschaft” an der (Ab)Sicherung der Sozialversicherung. Deswegen verfängt auch die häufige Erklärung, dass man doch Arbeitslohn gezahlt habe, nicht. Ebenso ohne Bedeutung ist, ob sogar das Einverständnis des Arbeitnehmers dahin gehend vorliegt, dass seine Anteile nicht an die Sozialversicherung abgeführt werden.
Leistungsfähigkeit bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Ein weiterer Verteidigungspunkt beim Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach §266a StGB ist, dass zumindest die Möglichkeit vorhanden sein musste, die Zahlungen überhaupt leisten zu können. Alleine finanzielle Engpässe reichen hier aber nicht aus! Die Gerichte haben hier vielmehr sehr hohe Anforderungen hinsichtlich der Sicherung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere hat aus Sicht der Gerichte die Abführung der Arbeitnehmeranteile gegenüber anderen Zahlungsverpflichtungen des Arbeitgebers Vorrang, der nicht zu unterlaufen ist.
Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung ist seit ihrer Reform im Jahr 2017 ein zentrales Instrument im Kampf gegen wirtschaftskriminelles Verhalten. Ihre dogmatische Strenge zeigt sich jedoch immer wieder an der Kausalitätsfrage: Wann ist ein Vermögensvorteil tatsächlich „durch“ eine Straftat erlangt? Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2025 (Az. 1 StR 512/24) gibt auf diese Frage eine…WeiterlesenAbschöpfung von Vermögensvorteilen bei § 266a StGB
Keine Probleme mit später, abgetrennter Einziehung: Mit Beschluss vom 4. Februar 2025 (Az. 3 Ws 409/24) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main eine praxisrelevante Entscheidung zur Einziehung von Taterträgen getroffen. Trotz erheblicher Überschreitung der sechsmonatigen Frist des § 423 Abs. 2 StPO bestätigte das Gericht die Wertersatzeinziehung in Höhe von über 100.000 Euro – und unterstrich…WeiterlesenOLG Frankfurt zur Vermögensabschöpfung trotz Fristüberschreitung
LSG Baden-Württemberg verneint analoge Anwendung des § 8 Abs. 2 S. 3 SGB IV: Das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 16.12.2024 (Az. L 4 BA 2582/22) beschäftigt sich mit einem ebenso praxisrelevanten wie rechtlich vielschichtigen Thema: der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Saisonarbeitskräften und der Frage, ob bei Falschangaben zum beruflichen Status ein Vertrauensschutz zugunsten des…WeiterlesenArbeitsstrafrecht: Keine Versicherungsfreiheit für “Hausmänner”
Mit Beschluss vom 26.03.2025 (Az. 1 Ws 92/25, 1 Ws 93/25) hat das Oberlandesgericht (OLG) München ein juristisch und gesellschaftspolitisch brisantes Thema entschieden: den Umgang mit Zwangsarbeit, Ausländerbeschäftigung ohne Genehmigung und Lohnwucher in Kleingewerben. Die Entscheidung betrifft nicht nur die Strafbarkeit der beteiligten Unternehmer, sondern bezieht auch dezidiert Stellung zur gerichtlichen Zuständigkeit bei schwerwiegenden Wirtschaftsstrafsachen…WeiterlesenVon Ausbeutung zur großen Strafkammer – OLG München konkretisiert Maßstab zur Zuständigkeitsbestimmung bei Zwangsarbeit
Mit Beschluss vom 08.11.2024 (Az. Ws 389/24) hat das Oberlandesgericht Nürnberg ein bemerkenswertes Urteil zur strafrechtlichen Relevanz vermeintlich „getarnter“ Arbeitsverhältnisse innerhalb einer OHG gefällt. Der Entscheidung lag der Vorwurf zugrunde, Gesellschafter einer OHG seien in Wirklichkeit abhängig Beschäftigte gewesen, für die Sozialversicherungsbeiträge hätten entrichtet werden müssen (§ 266a StGB). Das OLG wies die Beschwerde der…WeiterlesenKeine Sozialabgabenpflicht für OHG-Gesellschafter – Kein Hauptverfahren bei § 266a StGB
Mit Beschluss vom 28. November 2024 (Az. 1 StR 376/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine aufschlussreiche Entscheidung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei systematischer Schwarzarbeit und Umsatzsteuerhinterziehung gefällt. In dem Verfahren standen zwei Angeklagte im Zentrum, die über ein kompliziertes Geflecht aus Scheinfirmen und Abdeckrechnungen illegale Beschäftigungsmodelle finanzierten und dabei massive Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuerzahlungen hinterzogen. Diese Entscheidung…WeiterlesenSchwarzlohn, Scheinfirmen und Steuertricks: Der Bundesgerichtshof zu illegaler Beschäftigung im Winterdienst
Mit Urteil vom 20. Februar 2025 (Az. L 8 BA 4/22) hat das Hessische Landessozialgericht einmal mehr die rechtliche Realität auf deutschen Baustellen in Erinnerung gerufen. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob ein über Jahre hinweg tätiger Bauarbeiter tatsächlich als selbstständiger Unternehmer für ein Bauunternehmen gearbeitet hatte – oder ob es sich um…WeiterlesenLSG Hessen zur Scheinselbstständigkeit auf dem Bau
Das Arbeits- und Steuerstrafrecht sind zwei Rechtsgebiete, die oft im Schatten anderer strafrechtlicher Themen stehen. Doch gerade für Unternehmen und deren Verantwortliche können hier erhebliche Risiken lauern – insbesondere, wenn die Behörden neue Prüfmethoden einsetzen. Eine dieser Entwicklungen ist der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV).WeiterlesenDRV setzt künstliche Intelligenz bei Betriebsprüfungen ein
Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug stellt eine zentrale Herausforderung für die Justiz dar. Besonders häufig geraten Unternehmen ins Visier der Strafverfolgungsbehörden, die systematisch Arbeitnehmer beschäftigen, ohne Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abzuführen. Ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az.: 1 Ws 141/24) befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Vermögensarrest gegen einen Unternehmer verhängt werden…WeiterlesenVermögensarrest und strafrechtliche Einziehung im Kontext von Schwarzarbeit
Das Wirtschaftsstrafrecht stellt einen essenziellen Bestandteil des Schutzes sozialer und wirtschaftlicher Ordnung dar. Besonders die Ahndung von Verstößen gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten ist von erheblicher Bedeutung, da diese Delikte nicht nur die betroffenen Arbeitnehmer benachteiligen, sondern auch das Sozialsystem als Ganzes gefährden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 18. November 2024 (Az. 5 StR…WeiterlesenSozialversicherungsbeiträge im Wirtschaftsstrafrecht
Das Arbeitsstrafrecht ist ein sensibles und oft komplexes Rechtsgebiet, das die Schnittstelle zwischen Strafrecht und Arbeitsrecht bildet. Ein besonders herausforderndes Thema ist die Abgrenzung zwischen selbstständigen Tätigkeiten und abhängigen Beschäftigungen, da hiervon die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Arbeitgebern abhängt – etwa im Hinblick auf den Tatbestand des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen gemäß § 266a StGB. Die folgende…WeiterlesenScheinselbstständigkeit und Arbeitgeberbegriff im Arbeitsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein komplexes und dynamisches Feld, das nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleinere Betriebe und Einzelpersonen betreffen kann. Die Verteidigung in solchen Verfahren stellt nicht nur hohe Anforderungen an die juristische Expertise, sondern erfordert auch ein tiefes Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge und der individuellen Umstände des Betroffenen. In diesem Beitrag geben wir…WeiterlesenStrafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 30. April 2024 (1 StR 426/23) wesentliche Aspekte zur Bindungswirkung der A1-Entsendebescheinigung im arbeitsstrafrechtlichen Kontext klargestellt. Dieses Urteil behandelt die strafrechtlichen Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und stellt die Bedeutung der A1-Bescheinigung heraus, insbesondere wie diese Bescheinigung die Sozialversicherungspflicht und die Zuständigkeit…WeiterlesenA1-Entsendebescheinigung bindet deutsche Organe der Strafrechtspflege auch wenn sie erschlichen wurde
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem bemerkenswerten Beschluss (Az. 12 KLs 504 Js 1820/21) am 28. März 2024 entschieden, dass die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen Angeklagten wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie Betruges abgelehnt wird. Diese Entscheidung bietet eine umfassende Auseinandersetzung mit den rechtlichen Problemen rund um Scheingesellschaften, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen und die…WeiterlesenVorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Anklage abgewiesen