Das Arbeitsstrafrecht ist ein sensibles und oft komplexes Rechtsgebiet, das die Schnittstelle zwischen Strafrecht und Arbeitsrecht bildet. Ein besonders herausforderndes Thema ist die Abgrenzung zwischen selbstständigen Tätigkeiten und abhängigen Beschäftigungen, da hiervon die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Arbeitgebern abhängt – etwa im Hinblick auf den Tatbestand des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen gemäß § 266a StGB. Die folgende…WeiterlesenScheinselbstständigkeit und Arbeitgeberbegriff im Arbeitsstrafrecht
Schlagwort: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§266a StGB): Rechtsanwalt Ferner hilft bei Vorwurf des „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“.
Unsere Kanzlei ist auf die Strafverteidigung spezialisiert, speziell im Arbeitsstrafrecht tätig. Bei uns finden Sie Ihren Rechtsanwalt für Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, etwa wenn Sie eine Hausdurchsuchung durch den Zoll oder die Steuerfahndung hatten.
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Bei dem Vorwurf „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“ geht es allerdings nicht darum, dass der Arbeitnehmer das Interesse an seinem Lohn hat! Vielmehr ist Rechtsgut das Interesse der „Solidargemeinschaft“ an der (Ab)Sicherung der Sozialversicherung. Deswegen verfängt auch die häufige Erklärung, dass man doch Arbeitslohn gezahlt habe, nicht. Ebenso ohne Bedeutung ist, ob sogar das Einverständnis des Arbeitnehmers dahin gehend vorliegt, dass seine Anteile nicht an die Sozialversicherung abgeführt werden.
Leistungsfähigkeit bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Ein weiterer Verteidigungspunkt beim Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach §266a StGB ist, dass zumindest die Möglichkeit vorhanden sein musste, die Zahlungen überhaupt leisten zu können. Alleine finanzielle Engpässe reichen hier aber nicht aus! Die Gerichte haben hier vielmehr sehr hohe Anforderungen hinsichtlich der Sicherung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere hat aus Sicht der Gerichte die Abführung der Arbeitnehmeranteile gegenüber anderen Zahlungsverpflichtungen des Arbeitgebers Vorrang, der nicht zu unterlaufen ist.
Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein komplexes und dynamisches Feld, das nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleinere Betriebe und Einzelpersonen betreffen kann. Die Verteidigung in solchen Verfahren stellt nicht nur hohe Anforderungen an die juristische Expertise, sondern erfordert auch ein tiefes Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge und der individuellen Umstände des Betroffenen. In diesem Beitrag geben wir…WeiterlesenStrafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 30. April 2024 (1 StR 426/23) wesentliche Aspekte zur Bindungswirkung der A1-Entsendebescheinigung im arbeitsstrafrechtlichen Kontext klargestellt. Dieses Urteil behandelt die strafrechtlichen Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und stellt die Bedeutung der A1-Bescheinigung heraus, insbesondere wie diese Bescheinigung die Sozialversicherungspflicht und die Zuständigkeit…WeiterlesenA1-Entsendebescheinigung bindet deutsche Organe der Strafrechtspflege auch wenn sie erschlichen wurde
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem bemerkenswerten Beschluss (Az. 12 KLs 504 Js 1820/21) am 28. März 2024 entschieden, dass die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen Angeklagten wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie Betruges abgelehnt wird. Diese Entscheidung bietet eine umfassende Auseinandersetzung mit den rechtlichen Problemen rund um Scheingesellschaften, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen und die…WeiterlesenVorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Anklage abgewiesen
Ein neuer Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. Januar 2024 (2 StR 195/23) hebt die Bedeutung präziser Feststellungen in Strafverfahren hervor, insbesondere wenn es um komplexe Sachverhalte wie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt geht. Dieses Urteil, das das vorherige Urteil des Landgerichts Aachen aufhebt und zur Neuverhandlung zurückverweist, beleuchtet kritische Aspekte in der Justizpraxis.WeiterlesenBGH stellt hohe Anforderungen an die Dokumentation in Verfahren wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt
Gesellschafter-Geschäftsführer sind abhängig Beschäftigte: Das Bundessozialgericht (B 12 R 4/20 R) stellt klar, dass eine Versicherungspflicht aufgrund der Beschäftigung von Rechtsanwälten als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft nicht von vornherein deshalb ausgeschlossen ist, weil ein Rechtsanwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist, dessen Unabhängigkeit bei der Ausübung des Rechtsanwaltsberufs gewährleistet sein muss.WeiterlesenGesellschafter-Geschäftsführer als abhängig Beschäftigte
Ob jemand Arbeitgeber im Sinne des § 266a StGB ist, richtet sich nach dem Sozialversicherungsrecht, das seinerseits insoweit auf das Dienstvertragsrecht der §§ 611 ff. BGB verweist. Arbeitgeber ist danach derjenige, dem gegenüber der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit gegen Entgelt verpflichtet ist und zu dem er in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis steht, das sich vor…WeiterlesenArbeitgeber im Sinne des §266a StGB
Der Schuldumfang bei Straftaten des Vorenthaltens von Beiträgen nach § 266a Abs. 1 und 2 StGB im Rahmen illegaler, aber versicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse bestimmt sich nach dem nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben zu ermittelnden Bruttoarbeitsentgelt und der daran anknüpfenden Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge (§ 28d SGB IV). Einbezogen im Sinne des § 266a StGB sind die nach den sozialversicherungsrechtlichen…WeiterlesenSchuldumfang bei Straftaten der Beitragsvorenthaltung gemäß § 266a Abs. 1 und 2 StGB
Stellt sich die Tätigkeit einer natürlichen Person nach deren tatsächlichem Gesamtbild als abhängige Beschäftigung dar, ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht deshalb ausgeschlossen, weil Verträge nur zwischen dem Auftraggeber und einer Kapitalgesellschaft bestehen, deren alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter die natürliche Person ist. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts heute in drei Revisionsverfahren (Aktenzeichen B 12 BA…WeiterlesenKein Ausschluss von Sozialversicherungspflicht durch Vertragsbeziehung mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaft
Dass es Aufgabe des Tatgerichts ist, die geschuldeten Beiträge – getrennt für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte – nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Arbeitsentgelten der Arbeitnehmer und Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse zu ermitteln, ist wahrlich nicht neu. Gleichwohl durfte sich der Bundesgerichtshof (1 StR 101/23) jetzt noch einmal dazu äußern – und zugleich etwas zum subjektiven…WeiterlesenDarstellung der Berechnung bei Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt
Der Bundesgerichtshof (1 StR 188/22) hat sich zu der äußerst praxisrelevanten Frage geäußert, wie die Abgrenzung von sog. scheinselbständigen Rechtsanwälten und freien Mitarbeitern in einer Rechtsanwaltskanzlei stattzufinden hat. Die spezifischen Umstände dieser Berufsgruppe lassen dabei Rückschlüsse auf die Beschäftigung freier, freiberuflicher Mitarbeiter zu – und lassen aufhorchen.WeiterlesenVorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt bei freien Mitarbeitern
Schätzung bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: In Strafverfahren des Arbeitsstrafrechts wegen Schwarzlohns müssen die Gerichte die Höhe der vorenthaltenen Steuern bzw. Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a Abs. 1, 2 StGB) bestimmen. Naturgemäß ist es in solchen Verfahren so, dass eben gar keine, keine brauchbare oder massiv lückenhafte Buchhaltung existiert. An diesem Punkt muss – und darf…WeiterlesenSchätzung bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Gerade im Baugewerbe gibt es ständig Probleme mit Zahlungen an die „SoKa Bau“, was dann nicht selten zu Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen §266a StGB führt. Hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Beweisproblematik zum betrieblichen Geltungsbereich der VTV konnte nun das Bundesarbeitsgericht (10 AZR 458/21) die hier geltenden Beweisregeln klarstellen.WeiterlesenBeitragspflicht zu Sozialkassen des Baugewerbes
Handel mit Abdeckrechnungen
Der Bundesgerichtshof (1 StR 436/21) konnte klarstellen, dass bereits nach allgemeinen Grundsätzen ein Handel mit Abdeckrechnungen nicht steuerbar ist. Dies schon deshalb, weil ein Wettbewerb zwischen einem legalen und einem illegalen Wirtschaftszweig ausgeschlossen ist. Dies gilt mit dem BGH auch für damit verbundene Nebenleistungen. Eine legale Verwendung von Abdeckrechnungen erscheint nicht denkbar. Sie haben –…WeiterlesenHandel mit Abdeckrechnungen
Beim LSG Baden-Württemberg (L 8 BA 1374/20) ging es um die Frage der Scheinselbstständigkeit eines Softwareentwicklers. Dabei konnte das Landessozialgericht hervorheben, dass bei diesem Beruf ein durchaus gewichtiges Argument die Frage sein kann, ob Spezialkenntnisse – etwa hinsichtlich einer speziellen Programmiersprache – vorhanden sind. Grundsätzlich gilt bekanntlich, dass kein Indiz für eine selbstständige Tätigkeit ist,…WeiterlesenScheinselbstständigkeit eines Programmierers