OLG Frankfurt zur Einziehung von Taterträgen nach § 423 StPO bei Steuerhinterziehung: Wenn Strafgerichte die Einziehung deliktischer Gewinne von der Hauptverhandlung abtrennen, stellt sich nicht selten die Frage, wie mit dem Zeitverzug bis zur Einziehungsentscheidung umzugehen ist. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Beschluss (Az. 3 Ws 409/24, vom 4. Februar 2025) genau…WeiterlesenEinziehung bei Steuerhinterziehung im selbständigen Einziehungsverfahren
Schlagwort: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§266a StGB): Rechtsanwalt Ferner hilft bei Vorwurf des „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“.
Unsere Kanzlei ist auf die Strafverteidigung spezialisiert, speziell im Arbeitsstrafrecht tätig. Bei uns finden Sie Ihren Rechtsanwalt für Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, etwa wenn Sie eine Hausdurchsuchung durch den Zoll oder die Steuerfahndung hatten.
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Bei dem Vorwurf „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“ geht es allerdings nicht darum, dass der Arbeitnehmer das Interesse an seinem Lohn hat! Vielmehr ist Rechtsgut das Interesse der „Solidargemeinschaft“ an der (Ab)Sicherung der Sozialversicherung. Deswegen verfängt auch die häufige Erklärung, dass man doch Arbeitslohn gezahlt habe, nicht. Ebenso ohne Bedeutung ist, ob sogar das Einverständnis des Arbeitnehmers dahin gehend vorliegt, dass seine Anteile nicht an die Sozialversicherung abgeführt werden.
Leistungsfähigkeit bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Ein weiterer Verteidigungspunkt beim Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach §266a StGB ist, dass zumindest die Möglichkeit vorhanden sein musste, die Zahlungen überhaupt leisten zu können. Alleine finanzielle Engpässe reichen hier aber nicht aus! Die Gerichte haben hier vielmehr sehr hohe Anforderungen hinsichtlich der Sicherung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere hat aus Sicht der Gerichte die Abführung der Arbeitnehmeranteile gegenüber anderen Zahlungsverpflichtungen des Arbeitgebers Vorrang, der nicht zu unterlaufen ist.
Die insolvenzrechtliche Deckungsanfechtung gemäß § 131 InsO ist ein scharfes Schwert des Insolvenzverwalters zur Rückholung vor Insolvenzeröffnung geleisteter Zahlungen. Eine zentrale Voraussetzung ist die Inkongruenz der Leistung, also das Fehlen eines fälligen, durchsetzbaren Anspruchs in exakt der gewährten Form. Die Dogmatik hierzu ist reich entwickelt – nicht jedoch in der Konstellation, in der Sozialversicherungsträger ihre Beiträge…WeiterlesenAnfechtbarkeit von Sozialversicherungszahlungen in der Krise
Am 16. Juni 2025 führt der Zoll eine bundesweite Razzia gegen Schwarzarbeit in der Baubranche durch. Mit rund 2.800 Beamtinnen und Beamten im Einsatz wurden Baustellen in ganz Deutschland kontrolliert, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu überprüfen. Im Folgenden geht es um einen Überblick über die heutigen Geschehnisse samt tieferem Einblick in die Hintergründe und…WeiterlesenBundesweite Zoll-Razzia gegen Schwarzarbeit auf dem Bau 2025
In vielen Unternehmen entsteht ein Strafbarkeitsrisiko nicht durch spektakuläre Korruptionsfälle, sondern durch ganz normale Lohn- und Personalarbeit. § 266a StGB – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt – gehört dabei zu den Delikten, die Ermittlungsbehörden und Gerichte seit Jahren regelmäßig beschäftigen. Wer Personalverantwortung trägt, sollte diese Norm nicht als Randthema des Steuerberaters verbuchen, sondern als klassischen Teil des eigenen…Weiterlesen§ 266a StGB: Wenn Lohnabgaben zur Strafsache werden
Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung ist seit ihrer Reform im Jahr 2017 ein zentrales Instrument im Kampf gegen wirtschaftskriminelles Verhalten. Ihre dogmatische Strenge zeigt sich jedoch immer wieder an der Kausalitätsfrage: Wann ist ein Vermögensvorteil tatsächlich „durch“ eine Straftat erlangt? Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2025 (Az. 1 StR 512/24) gibt auf diese Frage eine…WeiterlesenAbschöpfung von Vermögensvorteilen bei § 266a StGB
Keine Probleme mit später, abgetrennter Einziehung: Mit Beschluss vom 4. Februar 2025 (Az. 3 Ws 409/24) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main eine praxisrelevante Entscheidung zur Einziehung von Taterträgen getroffen. Trotz erheblicher Überschreitung der sechsmonatigen Frist des § 423 Abs. 2 StPO bestätigte das Gericht die Wertersatzeinziehung in Höhe von über 100.000 Euro – und unterstrich…WeiterlesenOLG Frankfurt zur Vermögensabschöpfung trotz Fristüberschreitung
LSG Baden-Württemberg verneint analoge Anwendung des § 8 Abs. 2 S. 3 SGB IV: Das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 16.12.2024 (Az. L 4 BA 2582/22) beschäftigt sich mit einem ebenso praxisrelevanten wie rechtlich vielschichtigen Thema: der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Saisonarbeitskräften und der Frage, ob bei Falschangaben zum beruflichen Status ein Vertrauensschutz zugunsten des…WeiterlesenArbeitsstrafrecht: Keine Versicherungsfreiheit für „Hausmänner“
Mit Beschluss vom 26.03.2025 (Az. 1 Ws 92/25, 1 Ws 93/25) hat das Oberlandesgericht (OLG) München ein juristisch und gesellschaftspolitisch brisantes Thema entschieden: den Umgang mit Zwangsarbeit, Ausländerbeschäftigung ohne Genehmigung und Lohnwucher in Kleingewerben. Die Entscheidung betrifft nicht nur die Strafbarkeit der beteiligten Unternehmer, sondern bezieht auch dezidiert Stellung zur gerichtlichen Zuständigkeit bei schwerwiegenden Wirtschaftsstrafsachen…WeiterlesenVon Ausbeutung zur großen Strafkammer – OLG München konkretisiert Maßstab zur Zuständigkeitsbestimmung bei Zwangsarbeit
Mit Beschluss vom 8. November 2024 (Az. Ws 389/24) hat das OLG Nürnberg die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens wegen § 266a StGB verworfen. Im Kern geht es um die Frage, ob als Gesellschafter einer OHG Beteiligte strafrechtlich doch als Arbeitnehmer zu behandeln sind – mit der Folge einer Beitragspflicht. Das Gericht…Weiterlesen§ 266a StGB bei OHG‑Gesellschaftern: OLG Nürnberg verneint Arbeitgebereigenschaft
Mit Beschluss vom 28. November 2024 (Az. 1 StR 376/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine aufschlussreiche Entscheidung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei systematischer Schwarzarbeit und Umsatzsteuerhinterziehung gefällt. In dem Verfahren standen zwei Angeklagte im Zentrum, die über ein kompliziertes Geflecht aus Scheinfirmen und Abdeckrechnungen illegale Beschäftigungsmodelle finanzierten und dabei massive Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuerzahlungen hinterzogen. Diese Entscheidung…WeiterlesenSchwarzlohn, Scheinfirmen und Steuertricks: Der Bundesgerichtshof zu illegaler Beschäftigung im Winterdienst
Mit Urteil vom 20. Februar 2025 (Az. L 8 BA 4/22) hat das Hessische Landessozialgericht einmal mehr die rechtliche Realität auf deutschen Baustellen in Erinnerung gerufen. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob ein über Jahre hinweg tätiger Bauarbeiter tatsächlich als selbstständiger Unternehmer für ein Bauunternehmen gearbeitet hatte – oder ob es sich um…WeiterlesenLSG Hessen zur Scheinselbstständigkeit auf dem Bau
Das Arbeits- und Steuerstrafrecht sind zwei Rechtsgebiete, die oft im Schatten anderer strafrechtlicher Themen stehen. Doch gerade für Unternehmen und deren Verantwortliche können hier erhebliche Risiken lauern – insbesondere, wenn die Behörden neue Prüfmethoden einsetzen. Eine dieser Entwicklungen ist der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV).WeiterlesenDRV setzt künstliche Intelligenz bei Betriebsprüfungen ein
Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug stellt eine zentrale Herausforderung für die Justiz dar. Besonders häufig geraten Unternehmen ins Visier der Strafverfolgungsbehörden, die systematisch Arbeitnehmer beschäftigen, ohne Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abzuführen. Ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az.: 1 Ws 141/24) befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Vermögensarrest gegen einen Unternehmer verhängt werden…WeiterlesenVermögensarrest und strafrechtliche Einziehung im Kontext von Schwarzarbeit
Das Wirtschaftsstrafrecht stellt einen essenziellen Bestandteil des Schutzes sozialer und wirtschaftlicher Ordnung dar. Besonders die Ahndung von Verstößen gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten ist von erheblicher Bedeutung, da diese Delikte nicht nur die betroffenen Arbeitnehmer benachteiligen, sondern auch das Sozialsystem als Ganzes gefährden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 18. November 2024 (Az. 5 StR…WeiterlesenSozialversicherungsbeiträge im Wirtschaftsstrafrecht
Im Arbeitsstrafrecht entscheidet der Arbeitgeberbegriff darüber, wer für das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266a StGB strafrechtlich verantwortlich ist. Besonders konfliktträchtig sind Konstellationen der Scheinselbstständigkeit, in denen die sozialversicherungsrechtliche Qualifikation der Tätigkeit die strafrechtliche Verantwortlichkeit prägt. Aktuelle Entscheidungen – etwa des BGH vom 24. September 2019 (1 StR 346/18) und des OLG Zweibrücken vom 22.…WeiterlesenScheinselbstständigkeit im Arbeitsstrafrecht: Wer ist Arbeitgeber im Sinne des § 266a StGB?















