Wendet sich ein Nutzer eines sozialen Netzwerks (hier: YouTube) gegen die Sperrung eines Beitrages, ist auf die vertraglichen Regelungen zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen, entschied das OLG Dresden (4 W 118/21). Es stellte zudem klar, dass die Änderung der Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerks nur wirksam ist, wenn sich der Anbieter entweder eine einseitige…WeiterlesenAuswirkungen von AGB-Änderungen bei Sperrung von YouTube-Video
Rechtsanwalt Ferner, Schlagwort: YouTube
YouTube ist eine Video-Sharing-Website, auf der Nutzer Videos hochladen, bewerten, kommentieren und teilen können. Es wurde 2005 gegründet und 2006 von Google übernommen. Die Website bietet Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen eine Plattform für die Veröffentlichung und den Austausch verschiedenster Inhalte, von selbstgedrehten Filmclips über Musikvideos bis hin zu Fernsehsendungen und Dokumentarfilmen.
Bei der Erstellung und Verbreitung von Inhalten auf YouTube können verschiedene rechtliche Probleme auftreten:
- Urheberrechtsverletzungen: Wenn ein Nutzer ein Video mit Inhalten hochlädt, die nicht seine eigenen sind (z. B. Musik, Filmausschnitte, Fernsehsendungen usw.), kann dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen. YouTube verfügt über ein System namens Content ID, das versucht, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu identifizieren und zu verwalten.
- Verletzung von Persönlichkeitsrechten: Wenn in einem Video Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung abgebildet oder anderweitig dargestellt werden, kann dies zu rechtlichen Problemen führen. Dies kann auch für Videos gelten, die in Privatwohnungen oder auf Privatgrundstücken gedreht wurden.
- Hassreden und verleumderische Inhalte: YouTube hat strenge Regeln gegen Hassreden und verleumderische Inhalte. Nutzer, die gegen diese Regeln verstoßen, können rechtlich belangt und ihre Inhalte entfernt werden.
- Werberichtlinien: YouTube hat auch Richtlinien für Werbung und Monetarisierung, die eingehalten werden müssen. Dazu gehören die Offenlegung von gesponserten Inhalten oder Partnerschaften und die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften für Werbung.
- Datenschutz: Wenn persönliche Daten von Personen in Videos dargestellt oder offengelegt werden, kann dies zu rechtlichen Problemen aufgrund von Datenschutzgesetzen führen.
- Jugendschutz: Inhalte, die für Minderjährige nicht geeignet sind, müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann ebenfalls rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
All diese rechtlichen Aspekte müssen YouTube-Nutzer bei der Erstellung und Verbreitung von Inhalten beachten. Eine Nichtbeachtung kann zur Löschung von Inhalten, zur Sperrung von Kanälen oder sogar zu rechtlichen Sanktionen führen.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir sind bundesweit tätig, spezialisiert auf Strafverteidigung & Technologie-/IT-Recht – ergänzt um Arbeitsrecht.
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Beim OLG Frankfurt (16 U 253/20) ging es um die Haftung des Plattform-Betreibers YouTube für hochgeladene Videos als Störer, was verneint wurde.WeiterlesenUnterlassung der Verbreitung von Videos auf YouTube
Die Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, die einen weiten Bereich beruflicherTätigkeiten erfasst, legt einen allgemeinen Rahmen für die Bekämpfung der Diskriminierung u. a. wegen dersexuellen Ausrichtung fest, wie der EUGH (C-356/21) klargestellt hat.WeiterlesenSexuelle Ausrichtung kein Grund für verweigerten Vertragsabschluss mit Selbständigen
Der Bundesgerichtshof (I ZR 111/21) konkretisiert die Maßnahmen, die Rechteinhaber ergreifen müssen, bevor sie einen Anspruch auf Einrichtung von Websperren geltend machen: Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen Rechteinhaber von Internetprovidern die Sperrung des Zugangs zu Internetseiten nach § 7 Abs. 4 TMG verlangen können.…WeiterlesenBGH zur Einrichtung von DNS- / Websperren
Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung eines Lehrers des Landes Berlin als wirksam erachtet, der auf YouTube ein Video veröffentlicht hat, das eine Darstellung des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift „IMPFUNG MACHT FREI“ enthielt.WeiterlesenKündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift „IMPFUNG MACHT FREI“ bei YouTube
Im Kontext der Verbreitung identifizierender Videos (hier: über die Videoplattform YouTube) konnte sich das Verwaltungsgericht Bremen (4 K 1338/21) in einer Entscheidung vom 10.10.22 zu den Befugnissen einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde äußern und klarstellen, dass eine DSGVO-Behörde das Werkzeug hat, um folgende Anordnungen zu treffen: Sowohl Videos als auch ein Screenshot, bereitgehalten auf einer Internetseite, sind…WeiterlesenBefugnisse datenschutzrechtlicher Aufsichtsbehörde bei unzulässiger Verbreitung von Videos
Urheberrechtsschutz im Internet
Der BGH (I ZR 135/18, „uploaded III“) hat entschieden: Zur Anwendbarkeit deutschen Rechts führt der BGH aus: Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, die auch unter Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 – I ZR 20/17, GRUR…WeiterlesenUrheberrechtsschutz im Internet
Zentrale Vorschriften des novellierten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) sind wegen Verstoßes gegen unionsrechtliche Vorschriften unanwendbar. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln (6 L 1277/21 und 6 L 1354/21) entschieden und damit Eilanträgen der Google Ireland Ltd. und der Meta Platforms Ireland Limited gegen die Bundesrepublik Deutschland teilweise stattgegeben.WeiterlesenVG Köln: Netzwerkdurchsetzungsesetz verstößt teilweise gegen Unionsrecht
Beim OLG Zweibrücken (1 OLG 2 Ss 33/21) ging es um die Prüfung der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Anordnung einer Herausgabe eines Mobiltelefons.WeiterlesenZur Rechtmäßigkeit polizeilicher Anordnung der Herausgabe von Mobiltelefon
Gerade Kleinkriminelle unterschätzen massiv die Bedeutung sozialer Medien für die Polizei: In meinen Akten ist es nichts Besonderes mehr, dass Identifizierungen von Verdächtigen anhand von Fotos erfolgen, die man etwa in sozialen Netzwerken hochlädt. Auch gibt es Opfer von Straftaten, die selber in sozialen Medien suchen und mit Ausdrucken dann zur Polizei laufen. Zudem spielen…WeiterlesenErmittlungen in sozialen Medien durch Polizei immer wichtiger
Die 2Faktor-Authentifizierung ist, das scheint mir inzwischen Usus zu sein, der „neue“ Standard sicherer Log-ins. Dabei kann ich in meiner Rolle als Verteidiger nur davor warnen, ich sehe erhebliche Gefahren für Individuen und die digitale Gesellschaft – aber in technischer Hinsicht auch einen Trend, der in ein paar Jahren die neue Version von „bitte ändern…WeiterlesenGefahr durch 2Faktor-Authentifizierung
Ein wenig länger hat es gedauert, aber das Video der deutschen Post zur Webkonferenz (Thema: ePost) ist nun endlich online, man kann es sich hier ansehen. Ich habe eben die Mail erhalten, in der der Link mitgeteilt wird und konnte noch nicht selber reinsehen, daher zur Zeit kein weiterer Kommentar. Ich kann nur empfehlen, es…WeiterlesenePost-Webkonferenz: Video nun online
Beim OLG Köln (6 U 206/11 Im Folgenden ein Blick auf die Entscheidung aus Köln.WeiterlesenOLG Köln: Keine Urheberrechtsverletzung bei Frames
Der Betreiber eines Videoportals wie „YouTube“ haftet für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern hochgeladene Videos nur dann, wenn er in Kenntnis der Rechtsverletzung gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten verstößt. Das hat am 20.04.2012 das Landgericht Hamburg (310 O 461/10) in einem Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und dem Videoportal YouTube entschieden.WeiterlesenLG Hamburg zu den Urheberrechtlichen Pflichten eines Videoportalbetreibers
Das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 505/13) hat wenig überraschend festgestellt: Auch im Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsratswahl darf ein Arbeitnehmer nicht wissentlich falsche, geschäftsschädigende Behauptungen über die betrieblichen Verhältnisse aufstellen und über digitale Medien verbreiten oder verbreiten lassen. Sachliche Kritik an den betrieblichen Gegebenheiten ist jedoch erlaubt. Für die Grenzziehung kommt es auf den Inhalt und…WeiterlesenArbeitsrecht: Kündigung des Arbeitnehmers wegen Youtube-Video