Die Blickfangwerbung ist ein legitimes Mittel der Werbegestaltung – das aber „Spielregeln“ unterliegt, die von der Rechtsprechung geprägt sind: Der Bundesgerichtshof (I ZR 149/07) hat schon 2009 entschieden, dass ein klar und eindeutig zugeordneter „Sternchenhinweis“, der lesbar ist, grundsätzlich zulässig ist. Mit den etablierten Grundsätzen der Blickfangwerbung kann im Grundsatz nämlich immer dann, wenn der…WeiterlesenBlickfangwerbung
Schlagwort: Branchenbuch
Ein Branchenbuch ist ein Verzeichnis von Unternehmen, Organisationen oder Dienstleistern innerhalb einer bestimmten Branche oder Region. In der Regel enthalten Branchenverzeichnisse Informationen wie Firmenname, Adresse, Kontaktdaten, Öffnungszeiten, angebotene Produkte oder Dienstleistungen sowie gegebenenfalls Bewertungen oder Kundenmeinungen.
Im Zusammenhang mit Branchenverzeichnissen können sich rechtliche Fragen stellen, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz und das Wettbewerbsrecht. Der Betreiber eines Branchenverzeichnisses muss sicherstellen, dass er die Datenschutzbestimmungen einhält und die personenbezogenen Daten seiner Nutzer angemessen schützt. Er muss auch sicherstellen, dass er keine unzulässige Werbung für bestimmte Unternehmen oder Dienstleistungen betreibt, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen könnte.
Ein weiterer wichtiger rechtlicher Aspekt ist die Einwilligung der Unternehmen oder Organisationen, in das Branchenverzeichnis aufgenommen zu werden. Der Betreiber des Branchenverzeichnisses sollte sicherstellen, dass er die Einwilligung der betroffenen Unternehmen oder Organisationen zur Nutzung und Veröffentlichung ihrer Daten hat, um mögliche rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Das „EU Business Register“ schreibt auch im Jahr 2021 – plötzlich ist morgens die Mail mit Betreff „EU Business Register 2021/2022“ im Posteingang und lautet: Hello, In order to have your company inserted in the EU Business Register for 2021/2022, please print, complete and submit the attached form in a reply to this email. EU…WeiterlesenEU Business Register (2021)
Bis heute ist der Nepp mit vermeintlichen Branchenbuch-Einträgen („Branchenverzeichnis“) verbreitet – man erhält ein Schreiben (gerne per Mail oder Fax) und wenn man es ausgefüllt zurücksendet, entpuppt sich das vermeintlich amtliche oder zumindest kostenlose Schriftstück als kostenpflichtige „Leistung“. Die hat zwar keinen spürbaren Mehrwert, weswegen mit dem BGH schon keine Zahlungspflicht besteht, bezahlen soll man…WeiterlesenStrafrechtlich relevante Täuschung durch Branchenbuch-Angebot?
Das OLG Frankfurt (6 U 34/10) hat festgestellt, dass die Marke „Gelbe Seiten“ innerhalb Deutschlands Verwechslungsgefahr begründet. Dies, weil ein Durchschnittsverbraucher wird in der Verwendung der Bezeichnung „Gelbe Seiten“ in der Domain „branchenbuch-gelbeseiten.com“ einen kennzeichenmäßigen Gebrauch sehen. Denn dem Bestandteil „gelbeseiten“ kommt neben dem rein beschreibenden Begriff „branchenbuch“ die Funktion eines Hinweises auf den Ursprung…WeiterlesenUrteil: „Gelbe-Seiten“ darf ausserhalb Deutschlands in Domains genutzt werden
Ich sage es direkt zu Beginn hart und deutlich: Die Google-Suche ist überladener Werbemüll, und ärgert mich seit Monaten bereits sehr. Und es ärgert, dass wohl nur Bequemlichkeit und eine gewisse Verkrustung dazu führen, dass dieser Ballast sich immer noch hält. Tun Sie sich selber etwas Gutes und nutzen Sie Alternativen – und es gibt…WeiterlesenIT: Nutzen Sie Alternativen zur Google-Suche
Auch beim AG Frankfurt am Main (32 C 2278/17 (90)) ging es um ein „Online-Branchenverzeichnis“, das mit zweifelhafter Aufmachung um das Geld unfreiwilliger Kunden buhlte: Die Klägerin übersandte (…) ein Schreiben (…) welches mit „Eintragungsantrag/Korrekturabzug“ überschrieben ist und unterhalb dieser Überschrift eine – durch Fettdruck markierte – Fristsetzung zur Rücksendung enthält. Dieses Schreiben besteht im…WeiterlesenKein Zahlungsanspruch für Online-Branchenverzeichnis mit überraschenden Kosten
Mogelpackung: Durch die Verwendung einer so genannten Mogelpackung kann man Verbraucher täuschen und einen Wettbewerbsverstoss begehen – der Bundesgerichtshof (I ZR 78/16) hat aber deutlich gemacht, dass man es sich hier nicht zu leicht machen darf. So ist als erstes zu Fragen, ob der Verkehr nach den Umständen des Einzelfalls im Hinblick auf das konkret…WeiterlesenWettbewerbsrecht: Irreführung durch Mogelpackung
Das LG Bad Kreuznach (1 S 84/16) konnte sich zu den vertraglichen Voraussetzungen eines Internet-Werbevertrages äussern. Es ging um die Frage, ob eine vertragliche Forderung besteht, wenn der Vertrag nicht hinreichend bestimmt ist – das Gericht zeigt dabei auf, dass ein vertraglich schlecht abgefasster Werbevertrag zu einem vollständigen Forderungsausfall führen kann. So macht das Gericht…WeiterlesenInternet-Werbevertrag unwirksam: Werbewirksamkeit nicht ausreichend bestimmt
Mit etwas Enttäuschung habe ich die Entscheidung des Amtsgericht Aachen (113 C 8/16) bezüglich der Vergütungspflicht für ein Internet-Branchenbuch gelesen. Dabei ist die Entscheidung in den dargestellten Aspekten durchaus herausragend, etwa wenn ich die richtige und umfassende Darstellung zur Problematik eines Cold-Calls lese. Was aber vollkommen unter geht ist die gesamte BGH-Rechtsprechung zur Branchenbuchproblematik, weswegen…WeiterlesenAmtsgericht Aachen zur Vergütungspflicht für ein Internet-Branchenverzeichnis
Das Landgericht Wuppertal (9 S 40/14) hat nochmals kurz klargestellt, dass ein Branchenbuch-Vertrag sittenwidrig sein kann, wenn er wirtschaftlich vollkommen wertlos ist: Zu Recht hat das Amtsgericht auf eine Sittenwidrigkeit im Sinne des § 138 BGB abgestellt. Der durch Rücksendung des „Brancheneintragungsantrages“ (…) zustande gekommene Vertrag erfüllt die Voraussetzungen an ein wucherähnliches Rechtsgeschäft i.S. des…WeiterlesenAnzeigenrecht: Sittenwidrigkeit eines wirtschaftlich wertlosen Branchenbucheintrags
Auch beim Landgericht Saarbrücken (10 S 185/12) ging es um Branchenbuch-Abzocke. Dabei stellte das Gericht fest, dass auch das Erwähnen eines Preises nicht ausreicht, wenn er zu klein geschrieben ist: Eine Entgeltabrede für die Eintragung in ein Branchenverzeichnis im Internet, mit welcher der Empfänger eines Formularschreibens aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes nicht rechnen musste, kann auch…WeiterlesenEntgeltabrede in einem Formularschreiben für einen Online-Brancheneintrag als überraschende Klausel
Bereits im Jahr 2014 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf (I-15 U 43/14) entschieden, das zwar ein Unterlassungsanspruch bei systematisch täuschenden Schreiben besteht, die den Eindruck offizieller Anschreiben erwecken. Allerdings muss sauber geprüft werden, ob der Irrtum auch aufrecht erhalten wird: Versendet ein Gewerbetreibender planmäßig und systematisch Formulare an Gewerbetreibende, die den irreführenden Eindruck erwecken, von einer…WeiterlesenWettbewerbsrecht: Irreführende Formulare die über Branchenbucheintrag täuschen sind zu unterlassen
Das Landgericht Bonn (1 O 371/12) hat sich zur wettbewerbsrechtlichen Haftung für nicht veranlasste Branchenbucheinträge geäußert. Dabei hat es entschieden, dass dann wenn Dritte aus allgemein verfügbaren Informationen einen Branchenverzeichniseintrag mit wettbewerbswidrigem Inhalt erzeugen, der eingetragene nicht auf Unterlassung haftet, wenn er an der Entstehung des Eintrags nicht mitgewirkt hat und ihn auch keine Abwendungspflicht…WeiterlesenKein Unterlassungsanspruch bei fehlerhaftem Branchenbucheintrag
Beim Amtsgericht Bonn (105 C 49/13) findet sich eine veraltete Entscheidung zum Thema „Branchenbücher“, die mit heutiger Rechtsprechung des BGH aus meiner Sicht nicht mehr in Einklang zu bringen ist. Im Kern findet man die üblichen Ausführungen getreu dem Motto „steht doch alles da“, wie man sie insbesondere von jüngeren Richtern an Amtsgerichten, ohne entsprechende…WeiterlesenBranchenbuch: „Teuer“ allein kein Grund für Sittenwidrigkeit
Auch das Landgericht Wuppertal (9 S 40/14) hat sich mit der Sittenwidrigkeit – weil Nutzlosigkeit – von Brachenbucheintragungen im Internet beschäftigt. Das Landgericht bestätigte, dass eine Sittenwidrigkeit jedenfalls dann zu erkennen ist, wenn das Branchenverzeichnis mit Google nicht einmal zu finden ist und gleichwohl ein zumindest beachtlicher Betrag (hier: über 900 Euro) gezahlt werden soll.WeiterlesenBranchenbuch-Abzocke: Sittenwidrigkeit eines wertlosen Branchenbucheintrags