Schlagwort: Verdachtsberichterstattung

Unter Verdachtsberichterstattung versteht man im presserechtlichen Sinne die Berichterstattung über strafrechtlich relevante Sachverhalte, bei denen ein bestimmter Verdacht besteht, aber noch keine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vorliegt.

Dabei handelt es sich um eine komplexe Materie, die den Konflikt zwischen verschiedenen Grundrechten beinhaltet: der Pressefreiheit und dem Recht der Öffentlichkeit auf Information auf der einen Seite und dem Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten auf der anderen Seite.

In Deutschland ist die Verdachtsberichterstattung grundsätzlich zulässig, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden. Insbesondere muss es sich um einen Sachverhalt von erheblicher öffentlicher Bedeutung handeln und der Sachverhalt muss sorgfältig recherchiert worden sein. Zudem darf der Verdacht nicht als Tatsache dargestellt werden und die Unschuldsvermutung muss gewahrt bleiben.

Die Medien müssen bei der Verdachtsberichterstattung einen sensiblen Ausgleich zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den Rechten des Betroffenen finden. Eine missbräuchliche oder unzutreffende Verdachtsberichterstattung kann dem Ansehen und den Persönlichkeitsrechten des Beschuldigten erheblichen Schaden zufügen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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  • Berichterstattung: bewusst einseitig ist schon unwahr

    Wer in einer politischen Auseinandersetzung öffentlich an den Pranger gestellt wird, erlebt die Folgen meist ganz konkret: Geschäftsbeziehungen brechen weg, Kontakte frieren ein, ein über Jahre aufgebauter Ruf als Unternehmer und Kommunalpolitiker steht plötzlich im Raum als „extrem rechts“. Genau an dieser Stelle setzt das Urteil des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 2026 (VI ZR 346/24) an – und zieht die Grenze zwischen zulässiger Zuspitzung und unzulässiger Verzerrung bei der Berichterstattung neu und sehr klar.

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  • Meinung statt Tatsache: Verdacht zwischen den Zeilen

    Wer als gut vernetzter Strippenzieher in eine Affäre um Millionenaufträge gerät, sieht sich schnell einem Fernsehbeitrag ausgesetzt, der vieles andeutet, ohne etwas offen zu behaupten – und merkt dann, dass gerade das Unausgesprochene juristisch besonders schwer zu greifen ist. Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 9. März 2026 (Az. 18 U 3650/25 Pre e) im einstweiligen Verfügungsverfahren die Grenzen abgesteckt, innerhalb derer eine Verdachtsberichterstattung „zwischen den Zeilen“ angreifbar ist – und dem betroffenen Lobbyisten eine klare Absage erteilt.

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  • Deepfake-Vorwurf und Pressefreiheit: Was ein Promi-Verfahren über Verdachtsberichterstattung lehrt

    Deepfake-Vorwurf und Pressefreiheit: Was ein Promi-Verfahren über Verdachtsberichterstattung lehrt

    Ein bekannter Schauspieler liest am Frühstückstisch, dass ein Magazin ihn auf der Titelseite mit dem Satz „Du hast mich virtuell vergewaltigt“ pointiert – und erfährt zugleich, dass er sich mit presserechtlichen Mitteln kaum dagegen wehren kann. Genau diese Erfahrung steht hinter dem Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 7. Mai 2026 (Az. 324 O 149/26), der einen Verfügungsantrag eines Moderators gegen einen Verlag überwiegend abwies. Die Entscheidung ist deshalb instruktiv, weil sie zeigt, wie das Äußerungsrecht auf ein Phänomen reagiert, für das der Strafgesetzgeber noch keine eigene Antwort gefunden hat: die Erstellung und Verbreitung von Deepfake-Pornografie.

    Beachten Sie zum Thema Deepfakes auch meinen juristischen Fachaufsatz „Technischer und rechtlicher Überblick zu Deepfakes“, erschienen in Ferner, AnwZert ITR 20/2024 Anm. 2

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  • Presserechtliche Auskunft im Ermittlungsverfahren: Grenzen der Verdachtsrecherche

    Presserechtliche Auskunft im Ermittlungsverfahren: Grenzen der Verdachtsrecherche

    Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 24. März 2026 (6 B 27/25) den Eilantrag eines überregionalen Zeitungsverlags zurückgewiesen, der von der Staatsanwaltschaft Flensburg Auskunft über ein Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen kommunalen Amtsträger sowie die Nennung seines Strafverteidigers begehrte. Die Entscheidung verdichtet die Grundsätze, nach denen sich presserechtlicher Informationszugang und Persönlichkeitsrechte im Vorfeld einer möglichen Hauptverhandlung zueinander verhalten, und markiert zugleich die Grenzen einer an § 4 Abs. 1 PresseG SH orientierten Verdachtsrecherche.

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  • Verdachtsberichtserstattung bei Haftbefehl

    Verdachtsberichtserstattung bei Haftbefehl

    Mit Urteil vom 31. März 2026 hat der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München (Az. 18 U 3853/25 Pre) die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I aufgehoben und der Berufung des verklagten Presseverlags stattgegeben: Ein gegen die Betroffene erlassener und vollstreckter Haftbefehl genügt – flankiert durch eine privilegierte Pressemitteilung der Ermittlungsbehörden – dem von der höchstrichterlichen Rechtsprechung geforderten Mindestbestand an Beweistatsachen und kann eine identifizierende Verdachtsberichterstattung tragen, selbst wenn das Verfahren formal noch im Ermittlungsstadium steht.

    Die Entscheidung ist die unmittelbare Reaktion auf die beiden Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November und 9. Dezember 2025 (1 BvR 573/25 und 1 BvR 584/25), die der bisherigen Linie des Senats zur Verdachtsberichterstattung in einem Parallelverfahren der hiesigen Verfügungsklägerin verfassungsrechtlich Grenzen aufgezeigt hatten.

    Hinweis: Ich kommentiere Grundsätze der Pressearbeit der Staatsanwaltschaft im BeckOK-StPO unter BeckOK StPO/Ferner RiStBV 242b Rn. 5-8

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  • Berichterstattung zum Überwachungsskandal um die Spionagesoftware Pegasus zulässig

    Berichterstattung zum Überwachungsskandal um die Spionagesoftware Pegasus zulässig

    Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Februar 2026 in zwei Parallelverfahren (VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23) entschieden, dass ausländische Staaten in Deutschland keinen äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen private Medien geltend machen können, wenn sie durch eine Verdachtsberichterstattung in ihrem Ansehen betroffen sind. Kläger war in beiden Fällen das Königreich Marokko, das sich gegen Beiträge von ZEIT ONLINE und der Süddeutschen Zeitung zum Überwachungsskandal um die Spionagesoftware Pegasus gewandt hatte.

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  • Exiljournalismus: Grenzen der Meinungsfreiheit

    Exiljournalismus: Grenzen der Meinungsfreiheit

    Die Rolle von Journalisten im Exil ist oft von besonderer Brisanz geprägt. Sie berichten unter erschwerten Bedingungen über politische und wirtschaftliche Vorgänge in ihren Herkunftsländern, wo Presse- und Meinungsfreiheit häufig eingeschränkt sind. Doch selbst in diesem Kontext gelten strenge rechtliche Maßstäbe, wie das Landgericht Berlin in einem aktuellen Urteil vom 13. Januar 2026 (Az. 27 O 340/25) klarstellt. Die Entscheidung wirft grundsätzliche Fragen auf: Dürfen Exiljournalisten bei ihrer Arbeit geringere Sorgfaltsanforderungen erfüllen, wenn sie über Vorgänge in autoritären Staaten berichten? Und wo liegen die Grenzen zwischen zulässiger Kritik und persönlichkeitsrechtsverletzender Berichterstattung?

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  • OLG FFM: Öffentliches Interesse an chinesischer Einflussnahme

    OLG FFM: Öffentliches Interesse an chinesischer Einflussnahme

    Die Frage, inwieweit ausländische Regierungen versuchen, das eigene Bild im Ausland zu prägen, ist nicht nur politisch, sondern zunehmend auch rechtlich brisant. Das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 16 W 52/25) hat in einem aktuellen Beschluss vom 18. November 2025 klargestellt, dass ein hohes öffentliches Interesse an der Berichterstattung über mögliche Einflussnahmen der chinesischen Regierung auf das China-Bild in Deutschland besteht.

    Die Entscheidung betrifft einen Fall, in dem ein in Deutschland lebender, gebürtiger Chinese gegen eine wissenschaftliche Stiftung klagte, die ihn in einer Studie als Beispiel für die sogenannte „X-Arbeit“ nannte – ein Konzept, das die gezielte Einbindung chinastämmiger Personen in politische Diskurse im Ausland beschreibt. Das Gericht wies die Klage ab und bestätigte damit die Wissenschaftsfreiheit sowie das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

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  • BVerfG kartiert Grenzen der Verdachtsberichterstattung

    BVerfG kartiert Grenzen der Verdachtsberichterstattung

    Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz im Wirecard-Skandal: Eine Verfassungsbeschwerde des SPIEGEL gegen Unterlassungsurteile im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Wirecard-Skandal hat das Bundesverfassungsgericht zu einer grundsätzlichen Klärung der Grenzen zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz veranlasst.

    Mit Beschluss vom 3. November 2025 hob das BVerfG (1 BvR 573/25) eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. Im Kern ging es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Medien über Verdachtsmomente in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren berichten dürfen – und wo die Rechte Betroffener beginnen, die sich gegen eine identifizierende Darstellung wehren.

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  • Unzulässiges Framing und die Grenzen der Verdachtsberichterstattung

    Unzulässiges Framing und die Grenzen der Verdachtsberichterstattung

    LG Berlin zur Manipulation durch Zitate: Die Art und Weise, wie Medien über politische Akteure berichten, ist nicht nur eine Frage des Journalismus, sondern zunehmend auch des Rechts. Das Landgericht Berlin hat in einem aktuellen Urteil vom 8. Juli 2025 (Az. 27 O 198/25) klare Grenzen gezogen: Wer Zitate verkürzt, aus dem Kontext reißt oder durch gezieltes „Framing“ eine verzerrte Wahrnehmung erzeugte, verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

    Gleichzeitig machte das Gericht deutlich, dass selbst die Wiedergabe von Gerüchten nicht ohne hinreichende faktische Anknüpfungspunkte zulässig ist. Die Entscheidung betrifft einen Bundestagsabgeordneten, dessen Äußerungen zu einem Nahost-Konflikt sowie mutmaßliche Sympathiebekundungen für den Iran in einem Medium so dargestellt wurden, dass der Eindruck einer einseitigen Parteinahme entstand. Das Urteil ist nicht nur für die Presselandschaft, sondern auch für die rechtliche Bewertung von Meinungsäußerungen im digitalen Zeitalter von Bedeutung.

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  • OLG Dresden bekräftigt strenge Anforderungen an Verdachtsberichterstattung bei privaten Blogs

    OLG Dresden bekräftigt strenge Anforderungen an Verdachtsberichterstattung bei privaten Blogs

    Die Abgrenzung zwischen zulässiger Verdachtsberichterstattung und unzulässiger Rufschädigung bleibt ein juristisches Minenfeld – besonders im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz. Mit Beschluss vom 14. April 2025 hat das Oberlandesgericht Dresden (4 U 1466/24) klargestellt, dass auch ein privater Blogbetreiber, der sich als journalistisch arbeitend präsentiert, die strengen journalistischen Sorgfaltspflichten beachten muss. Die Entscheidung stellt Grundprinzipien der Verdachtsberichterstattung im digitalen Raum heraus und erteilt substanzlosen Mutmaßungen unter identifizierender Namensnennung eine deutliche Absage.

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  • BGH zur Zulässigkeit einer identifizierenden Presseberichterstattung über Polizeigewalt

    BGH zur Zulässigkeit einer identifizierenden Presseberichterstattung über Polizeigewalt

    Eine richtungsweisende Entscheidung zur identifizierenden Presseberichterstattung über Polizeieinsätze hat der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 87/24) getroffen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine Zeitung einen Polizeibeamten mit Foto und Ortsangabe in Verbindung mit dem Vorwurf unverhältnismäßiger Polizeigewalt identifizierend darstellen darf.

    Das Gericht entschied, dass die Presse zwar grundsätzlich über Vorwürfe gegen Polizeibeamte berichten darf, dass jedoch die namentliche oder bildliche Identifizierung eines nicht prominenten Beamten ohne zwingenden öffentlichen Informationswert unzulässig ist.

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  • Berichterstattung über laufendes Strafverfahren

    Berichterstattung über laufendes Strafverfahren

    Die Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren ist gemäß den Anforderungen an die Verdachtsberichterstattung u.a. daran gebunden, dass der betroffene Angeklagte vor der Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme hatte und seine Reaktion in die Berichterstattung einfließt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 07.11.2024 hebräische Veröffentlichungen des Beklagten über ein laufendes Strafverfahren gegen einen israelischen Staatsbürger ohne vorherige Anhörung untersagt.

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  • OLG Köln zum Rechtsschutz gegen rufschädigende Presseveröffentlichungen

    OLG Köln zum Rechtsschutz gegen rufschädigende Presseveröffentlichungen

    Am 31. Oktober 2024 entschied der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln in einem brisanten Fall, der den Schutz der Persönlichkeitsrechte gegen rufschädigende Berichterstattung im Internet und Printmedien betraf (Az. 15 W 99/24). Das Urteil bietet einen tiefen Einblick in die Anforderungen an die gerichtliche Kontrolle der Medienberichterstattung und den Umfang von Unterlassungsverfügungen.

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  • Stellungnahmemöglichkeit vor identifizierender Berichterstattung

    Stellungnahmemöglichkeit vor identifizierender Berichterstattung

    Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat in einer Entscheidung vom 8. Mai 2024 (Aktenzeichen 16 U 33/23) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen eine Verdachtsberichterstattung zulässig ist.

    Die Entscheidung befasst sich mit der Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und setzt klare Anforderungen an die Sorgfaltspflichten der Medien. Im Folgenden wird die Entscheidung detailliert analysiert und deren Auswirkungen auf die Medienpraxis erläutert.

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