Wer einer Person hierarchisch unterlegen ist, einem Vorgesetzten oder Praktikumsleiter, kann in eine sexuelle Situation geraten, in der sie zwar nicht körperlich gezwungen wird, sich aber innerlich gefangen fühlt. Genau an dieser Schnittstelle zwischen innerem Unwillen und nach außen sichtbarem Verhalten entscheidet sich, ob eine Tat nach dem reformierten § 177 StGB strafbar ist. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 17. März 2026 (1 StR 487/25) klargestellt, dass der aktive Vollzug sexueller Handlungen ohne Zwang grundsätzlich gegen die Erkennbarkeit eines entgegenstehenden Willens spricht – ein Satz, der die Beweis- und Begründungsanforderungen des „Nein-heißt-Nein“-Modells präzisiert.
(mehr …)Schlagwort: Vergewaltigung
Strafverteidiger & Rechtsanwalt beim Vorwurf Vergewaltigung: Vergewaltigung ist ein schweres Sexualdelikt im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB).
Rechtsanwalt Ferner, Fachanwalt für Strafrecht, der Strafverteidiger-Profi im Raum Aachen, bei Vorwurf der Vergewaltigung. In unserer Kanzlei werden Sie im Sexualstrafrecht mit jahrelanger Erfahrung vertreten
Eine Vergewaltigung liegt vor, wenn eine Person gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen vornimmt, indem sie Gewalt anwendet, sie bedroht oder durch eine andere Form der Überlegenheit einschüchtert. Auch wenn die betroffene Person aufgrund ihres körperlichen oder geistigen Zustands nicht in der Lage ist, ihren Willen zu äußern oder sich gegen die Handlung zu wehren, kann von einer Vergewaltigung ausgegangen werden. Vergewaltigung ist ein schweres Verbrechen und wird mit mehrjährigen Freiheitsstrafen geahndet.
Lassen Sie sich beim Vorwurf der Vergewaltigung umgehend beraten, hier drohen inzwischen erhebliche Strafen, je nach Umständen von nicht weniger als 2 Jahren, sodass hart für eine Bewährung nach einer Vergewaltigung gekämpft werden muss. Insbesondere steht auch eine Untersuchungshaft bei Vorwurf der Vergewaltigung im Raum. Ein Rechtsanwalt für Vergewaltigung hilft, dabei ist gerade im Sexualstrafrecht und beim Vorwurf der Vergewaltigung ein erfahrener Strafverteidiger nötig. Beachten Sie hier unsere Ausführungen mit Fallbeispielen zur Vergewaltigung.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!


Wann sexuelle Gewalt juristisch zur Vergewaltigung wird
Wenn ein Jugendlicher seinem Mitbewohner einen Gegenstand gegen dessen Willen in den Körper einführt, um ihn zu demütigen, mag das auf den ersten Blick wie eine – wenn auch brutale – Quälerei wirken. Strafrechtlich kann es sich um eine besonders schwere Vergewaltigung handeln, und zwar unabhängig davon, ob der Täter dabei sexuelle Lust empfindet. Diese Klarstellung trifft der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 4. März 2026 (6 StR 448/25), das die Grenzen des Sexualstrafrechts dort schärft, wo Erniedrigung und nicht Begehren das Motiv ist.
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Vergewaltigungsvorwurf, § 177 StGB: Wenn jede Stunde zählt
Wer morgens aufwacht und erfährt, dass gegen ihn ein Verfahren wegen Vergewaltigung eingeleitet wurde, steht schlagartig vor einer Situation, die das Leben in Sekunden auf den Kopf stellen kann. Beruf, Familie, Freiheit – alles steht auf dem Spiel, noch bevor auch nur ein Richter den Namen des Beschuldigten gelesen hat.
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 13.300 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und schwerem sexuellem Übergriff polizeilich erfasst – ein Höchststand seit Jahren und das sechste Jahr in Folge mit steigenden Zahlen. Das Bundeskriminalamt führt den Anstieg unter anderem auf eine höhere Anzeigebereitschaft zurück. Was diese Zahl nicht sagt: Wie viele dieser Verfahren mit Einstellung oder Freispruch enden. Denn die polizeiliche Kriminalstatistik bildet das Hellfeld der Ermittlungen ab, nicht den Ausgang des Strafverfahrens. Wir verteidigen seit Jahrzehnten ebenso soezialisiert wie erfahren in unserer Kanzlei beim Vorwurf Vergewaltigung und wissen nicht nur, was zu tun ist, sondern auch, wie aufgelöst Betroffene sind.
Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.
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Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel
Messer im Schlafraum: Vorwurf schwerer Vergewaltigung
Wer eine Frau zum Geschlechtsverkehr zwingt und dabei ein Messer in Griffweite hat, ohne es bei der Tat in die Hand zu nehmen, steht schnell nur als „einfacher“ Vergewaltiger vor Gericht – und merkt erst spät, dass der Unterschied zwischen § 177 Abs. 7 Nr. 1 und Abs. 8 StGB über Jahre zusätzlicher Haft entscheidet. Genau an dieser Schwelle setzt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. März 2026 (2 StR 419/25) an, mit dem der 2. Strafsenat ein Urteil des Landgerichts Erfurt aufgehoben hat, weil dieses die schwere Vergewaltigung gar nicht erst geprüft hatte.
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Presserechtliche Auskunft im Ermittlungsverfahren: Grenzen der Verdachtsrecherche
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 24. März 2026 (6 B 27/25) den Eilantrag eines überregionalen Zeitungsverlags zurückgewiesen, der von der Staatsanwaltschaft Flensburg Auskunft über ein Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen kommunalen Amtsträger sowie die Nennung seines Strafverteidigers begehrte. Die Entscheidung verdichtet die Grundsätze, nach denen sich presserechtlicher Informationszugang und Persönlichkeitsrechte im Vorfeld einer möglichen Hauptverhandlung zueinander verhalten, und markiert zugleich die Grenzen einer an § 4 Abs. 1 PresseG SH orientierten Verdachtsrecherche.
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Vergewaltigung: Irrtum über die Person des Sexualpartners
Die Frage, ob ein Irrtum über die Identität des Sexualpartners die Einvernehmlichkeit einer sexuellen Handlung entfallen lässt, ist nicht nur juristisch komplex, sondern berührt auch grundlegende Aspekte der sexuellen Selbstbestimmung. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem aktuellen Beschluss vom 7. Oktober 2025 (Aktenzeichen: 4 ORs 25 SRs 363/25) klargestellt, dass ein solcher Irrtum – selbst wenn er durch Täuschung hervorgerufen wurde – nicht automatisch zur Strafbarkeit nach § 177 Abs. 1 StGB führt.
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Strafverteidigungen 2025
Ich möchte auf das Jahr 2025 zurückblicken, konkret auf ausgewählte Erfahrungen im letzten Jahr. Nach über einem Jahrzehnt als Strafverteidiger ist es dann doch immer wieder überraschend, was man alles erlebt – und was sich alles wiederholt –, trotz oder gerade angesichts der mitgebrachten Erfahrung.
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Red Notice
Was ist eine „Red Notice“: Die „Red Notice“ ist ein weltweites, über Interpol gesteuertes Ersuchen an die nationalen Strafverfolgungsbehörden, eine Person ausfindig zu machen und vorläufig festzunehmen, die sich in Erwartung einer Auslieferung, Übergabe oder eines ähnlichen Gerichtsverfahrens befindet. Kurz beschrieben: Eine „Red Notice“ ist eine internationale Fahndungsmeldung, aber kein Haftbefehl.
Eine Red Notice bedeutet in der Praxis: Sie können an einer Grenze, auf einem Flughafen oder bei einer einfachen Polizeikontrolle plötzlich festgenommen werden – oft, ohne jemals offiziell informiert worden zu sein, dass Sie international gesucht werden. Viele Mandanten erfahren erst von der Ausschreibung, wenn sie bereits in Haft sitzen oder die Einreise verweigert wird; wer sich in dieser Situation befindet, benötigt eine klare Strategie, keine Panik und vor allem einen Verteidiger, der sowohl Auslieferungsrecht als auch Interpol‑Mechanismen versteht.
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Vergewaltigung: Fentanylpflaster als „gefährliches Werkzeug“?
Die Abgrenzung zwischen einer gefährlichen Substanz und einem gefährlichen Werkzeug mag auf den ersten Blick wie übetrieben kleinteiliges Denken wirken. Doch im Strafrecht entscheidet diese Unterscheidung darüber, ob ein Täter wegen eines besonders schweren sexuellen Übergriffs verurteilt wird oder nicht. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 15. Mai 2025 (6 StR 360/24) klargestellt, dass ein Fentanylpflaster – selbst in hoher Dosierung – kein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des § 177 Abs. 8 StGB darstellt.
Man sieht hier, wie präzise die Rechtsprechung zwischen Tatmitteln und Tatwerkzeugen differenziert und welche Konsequenzen dies für die Strafbarkeit hat. Besonders brisant wird dies in Fällen, in denen Täter gezielt Medikamente einsetzen, um ihre Opfer wehrlos zu machen. Doch wo liegt die Grenze zwischen einer gefährlichen Substanz und einem Werkzeug? Und warum scheitert hier die Annahme einer Qualifikation, obwohl die Tat objektiv lebensbedrohlich war?
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Erneute Beweisaufnahme im Zivilprozess trotz rechtskräftigen Strafurteils
Freie Beweiswürdigung im Zivilprozess: Ein rechtskräftiges Strafurteil entfaltet im Zivilprozess keine Bindungswirkung. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg in einem aktuellen Urteil vom 20. Oktober 2025 (2 U 23/24) klargestellt. Im Mittelpunkt stand die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Zivilgericht eine erneute Beweisaufnahme durchführen muss, wenn die Feststellungen des Strafgerichts bereits vorliegen. Besonders relevant war dabei die Glaubhaftigkeitsbeurteilung von Zeugenaussagen und die Anwendung aussagepsychologischer Maßstäbe. Man sieht hier exemplatisch, wie hoch die Hürden für die Überzeugungskraft einer Aussage sind – und wie leicht Zweifel an ihrer Erlebnisbasiertheit die Beweisführung entkräften können.
Hinweis: Die Thematik der Bindungswirkung im Zivilprozess an strafprozessuale Feststellungen habe ich in jurisPR-StrafR 13/2025 Anm. 4 (unter „Auswirkungen für die Praxis“) im Detail anhand der Rechtsprechung dargestellt!
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Beischlafähnlichkeit bei Sexualdelikten
In seinem Urteil 4 StR 363/25 hat der Bundesgerichtshof ausführlich erläutert, wann eine „Beischlafähnlichkeit” bei Sexualdelikten vorliegt. Eine Beischlafähnlichkeit setzt keine äußerliche Ähnlichkeit mit dem Bewegungsablauf beim Vollzug des Beischlafs voraus. Eine Ähnlichkeit mit dem Beischlaf liegt vielmehr regelmäßig schon dann vor, wenn die sexuelle Handlung auf Seiten des Opfers oder des Täters unter Einbeziehung des primären Geschlechtsteils geschieht. Maßgeblich ist dabei vor allem das Gewicht der Rechtsgutverletzung.
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Vorläufige Überstellungshaft eines mutmaßlichen Kriegsverbrechers
OLG Brandenburg zur Zusammenarbeit mit dem IStGH: In einer aktuellen Entscheidung hat sich das Oberlandesgericht Brandenburg (2 OAus 31/25) mit der Anordnung einer vorläufigen Überstellungshaft auf Ersuchen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) befasst. Anlass war der Haftbefehl gegen einen ehemaligen Milizionär, dem schwerste Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt werden. Die Entscheidung wirft grundlegende Fragen zum Zusammenspiel zwischen deutschem Recht, dem IStGH-Gesetz und dem Römischen Statut auf – insbesondere zur Rolle nationaler Gerichte bei der vorläufigen Vollstreckung internationaler Haftbefehle.
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Vorbehalt der Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht
Wie weit reicht das Ermessen des Tatgerichts bei der Anordnung vorbehaltener Sicherungsverwahrung gegen heranwachsende Straftäter? Diese Frage steht im Zentrum des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 6. März 2025 (Az. 6 StR 524/24), in dem das höchste deutsche Strafgericht eine Verurteilung wegen schwerster Gewalt- und Sexualdelikte teilweise aufhob. Trotz der Schwere der Tat geht es dabei nicht nur um Prognosen künftiger Gefährlichkeit, sondern vor allem um die methodische Ausübung gerichtlicher Entscheidungsbefugnis im Jugendstrafrecht. Die Entscheidung verdeutlicht, wie eng formelle und materielle Anforderungen bei freiheitsentziehenden Maßregeln miteinander verflochten sind.
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BGH zur audiovisuellen Zeugenvernehmung
In einem Strafprozess wegen Vergewaltigung hatte das Landgericht Hamburg entschieden, die minderjährige Nebenklägerin (Opferzeugin) nicht im Sitzungssaal, sondern per Videoübertragung aus einem anderen Raum zu vernehmen. Grund war der Schutz der jungen Zeugin, die an einer posttraumatischen Belastungsstörung litt.
Die Verteidigung rügte später, das Gericht habe dabei Verfahrensregeln verletzt, weil:
- der Beschluss über die audiovisuelle Vernehmung außerhalb der Hauptverhandlung gefasst wurde, und
- die Zeugin später erneut vernommen wurde, ohne dass das Gericht für die zweite Vernehmung einen neuen Beschluss erlassen habe.

Einsatzstrafe und ihre Erhöhung
BGH klärt Grenzen bei der Gesamtstrafe: Wer im deutschen Strafrecht mehrere Straftaten begeht, erhält in der Regel keine Sammlung einzelner Strafen, sondern eine Gesamtstrafe. Dieses System dient der Praktikabilität und dem gerechten Schuldausgleich: Der Täter soll für sein Gesamtverhalten eine Strafe verbüßen, die alle Taten angemessen berücksichtigt — ohne, dass sich die Strafen mechanisch summieren.
Herzstück dieser Gesamtstrafe ist die sogenannte Einsatzstrafe: Sie ist die schwerste Einzelstrafe und bildet den Ausgangspunkt, an den die Strafen für weitere Taten „angekoppelt“ werden — über einen Zuschlag.
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