Das Landgericht Bonn, 10 O 296/19, hatte sich mit der Frage zu befassen, wie zu verfahren ist, wenn eine agile Softwareentwicklung scheitert und das Projekt trotz bereits erbrachter Leistungen abgebrochen werden soll. In diesem Fall ging es um die Frage, ob ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist. Das Landgericht kam in diesem Fall zu dem…WeiterlesenRücktritt von Software-Projekt wegen Dokumentationsmängeln
Schlagwort: Agile Softwareentwicklung
Agile Softwareentwicklung: Rechtsanwalt für Agile Softwareentwicklung – Fachanwalt für IT-Recht Ferner stellt Urteile rund um die Agile Softwareentwicklung vor. In unserer auf das IT-Recht spezialisierten Kanzlei finden Sie mit Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner, selber Softwareentwickler, ihren Rechtsanwalt für agile Softwareentwicklung!
Agile Softwareentwicklung ist ein Ansatz, bei dem Softwareprojekte in kurzen Entwicklungszyklen (Iterationen) durchgeführt werden. Dabei arbeiten Entwickler, Kunden und andere Beteiligte eng zusammen, um eine schnelle und flexible Entwicklung zu ermöglichen.
Agile Methoden basieren auf den Prinzipien des Agilen Manifests, das besagt, dass die Zusammenarbeit mit dem Kunden, die Flexibilität, die Lieferung funktionsfähiger Software und die Anpassung an Veränderungen oberste Priorität haben sollten.
Bei der agilen Softwareentwicklung werden die Anforderungen nicht zu Beginn des Projekts vollständig definiert, sondern schrittweise während der Entwicklung erarbeitet. Die Entwickler arbeiten in kleinen Teams und treffen sich regelmäßig, um den Projektfortschritt zu besprechen und die nächste Iteration vorzubereiten.
Ziel der agilen Softwareentwicklung ist es, schnell und flexibel auf Änderungen reagieren zu können und eine hohe Qualität der Software zu gewährleisten. Agile Methoden werden in der Softwareindustrie immer häufiger eingesetzt und haben sich als effektive Methode für die Entwicklung von Softwareprojekten erwiesen.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
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Das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2 U 143/21) hat entschieden, dass ein aus einer Zwei-Personen-GmbH ausgeschiedener Mitgesellschafter gegen seine nachwirkende mitgliedschaftliche Treuepflicht verstößt, wenn er die von ihm für eine Kundin der GmbH übernommene Projektleitung für eine Softwareentwicklung in agiler Arbeitsweise ohne Zustimmung der Gesellschaft in seinem neuen beruflichen Tätigkeitsfeld fortsetzt. Hinweis: Die Entscheidung wurde…WeiterlesenVerletzung der nachwirkenden gesellschafterlichen Treuepflicht durch den ausgeschiedenen Mitgesellschafter einer Zwei-Personen-GmbH
Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber bei Ausscheiden ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Dies gilt auch in agilen Projekt-Teams, die nach der sogenannten Scrum-Methode arbeiten. Allerdings steht ihnen ein bestimmter Zeugniswortlaut einschließlich einer bestimmten Bewertung nicht bereits deshalb zu, weil der Arbeitgeber einem anderen TeamMitglied ein entsprechendes Zeugnis erteilt hat.WeiterlesenKein Anspruch auf identische Zeugnisse in agilen Projekt-Teams
Mitarbeiter können von ihrem Arbeitgeber bei Ausscheiden ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Dies gilt auch in agilen Projekt-Teams, die nach der sog. Scrum-Methode arbeiten. Allerdings steht ihnen ein bestimmter Zeugniswortlaut einschließlich einer bestimmten Bewertung nicht bereits deshalb zu, weil der Arbeitgeber einem anderen Team-Mitglied ein entsprechendes Zeugnis erteilt hat. Dies hat das Arbeitsgericht Lübeck am 22. Januar…WeiterlesenScrum: Kein Anspruch auf identische Zeugnisse in agilen Projekt-Teams
Agile Softwareentwicklung: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (5 U 152/16; Revision beim BGH Anhängig unter dem Aktenzeichen VII ZR 203/17) konnte sich zur vertraglichen Einordnung des SCRUM-Verfahrens äussern. Im Streit stand die bei agiler Softwareentwicklung bisher ungeklärte Frage, ob auf das Vertragsverhältnis das ein Vorgehen im SCRUM-Verfahren zum Gegenstand hatte entweder Dienstvertragsrecht oder Werkvertragsrecht anwendbar…WeiterlesenAgile Softwareentwicklung: Zur vertraglichen Einordnung des SCRUM-Verfahrens
Softwarerecht: Beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main (5 U 152/16) stritt man um die Mangelhaftigkeit einer Softwarelösung die mittels agiler Entwicklung entwickelt wurde. Der Auftraggeber bemängelte eine unzureichende Dokumentation einmal der Software insgesamt aber auch hinsichtlich einer (vereinbarten) Kommentierung des Software-Quelltextes. Das Gericht macht deutlich, dass eben auch eine „äusserst knappe“ Kommentierung des Quelltextes ausreichend sein…WeiterlesenZur Mangelhaftigkeit von Software bei ungenügender Dokumentation