Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!

Schlagwort: Data Act

Der Data Act regelt seit 2024 den fairen Zugang zu und die Weitergabe von Daten, die bei der Nutzung vernetzter Produkte und Dienstleistungen anfallen, und zielt darauf ab, Datenmonopole zu verhindern und Innovationen zu fördern. Für Unternehmen ergeben sich daraus weitreichende Pflichten – etwa zur Datenherausgabe an Nutzer oder Drittanbieter –, aber auch neue Geschäftsmodelle durch standardisierte Schnittstellen und klare Vertragsrahmen. Diese Übersicht beleuchtet die zentralen Compliance-Anforderungen, die Abgrenzung zum Datenschutzrecht (DSGVO) und die Konsequenzen bei Verstößen, die Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Umsatzes nach sich ziehen können. Besonders relevant wird dies für Hersteller smarter Geräte, Cloud-Anbieter und Datenintermediäre.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Eigene Plattformen rechtssicher betreiben … (?)

    Eigene Plattformen rechtssicher betreiben … (?)

    Ein Forschungsinstitut entwickelt eine Plattform, auf der Wissenschaftler Papiere austauschen, Daten gemeinsam auswerten oder Software erproben können. Zunächst läuft das Projekt im Kollegenkreis. Dann kommen externe Hochschulen hinzu, später Unternehmen. Spätestens jetzt trägt das Institut Verantwortung für Inhalte, Daten, Verfügbarkeit und Sicherheit eines Dienstes, dessen rechtliche Konstruktion oft noch aus einer Datenschutzerklärung und einigen technischen Nutzungsregeln besteht.

    Doch das reicht nicht: Wer eine digitale Plattform betreibt, stellt keine neutrale Infrastruktur bereit. Er organisiert fremde Kommunikation, verarbeitet Daten, entscheidet über Zugänge, moderiert Inhalte und verspricht eine technische Leistung. Wird die Lösung für Dritte geöffnet oder als Produkt angeboten, kommen Vertragsrecht, Plattformregulierung und Produkthaftung hinzu. Gerade wissenschaftliche Einrichtungen unterschätzen diesen Rollenwechsel, weil das Projekt aus Forschung, Lehre oder Technologietransfer entstanden ist. Das Recht interessiert sich für diese Entstehungsgeschichte nur begrenzt.

    Ich berate seit Jahren solche Projekte mit dem Ziel, eigene Plattformen zu schaffen, speziell von Universitäten betrieben. Vor der Öffnung einer Plattform für externe Nutzer sollten Betreiberrolle, Diensteeinordnung, Datenflüsse, Rechtekette, Moderationsverfahren, Sicherheitskonzept und Vertragsstruktur gemeinsam geprüft werden. Bei bereits laufenden Angeboten empfiehlt sich eine Bestandsaufnahme, bevor neue Partner, Funktionen oder Vertriebsmodelle hinzukommen.

    (mehr …)
  • KI-Gigafabrik in Jülich (Update 2026)

    KI-Gigafabrik in Jülich (Update 2026)

    Nur wenige Kilometer von Alsdorf entfernt entsteht in Jülich vielleicht – so die ganz grosse Hoffnung – in naher Zukunft ein Stück europäischer Digitalgeschichte: Der Supercomputer Jupiter, bereits heute der größte öffentliche Rechner außerhalb der USA, könnte zum Kern einer der ersten KI-Gigafabriken der EU werden. Warum das nicht nur eine technische, sondern auch eine rechtliche Chance ist.

    Update im Juni 2026: Irgendwie läuft es nicht rund (siehe unten …)

    (mehr …)
  • Deutschland bekommt ein KI-Gesetz: Bündelung der nationalen KI-Aufsicht bei der Bundesnetzagentur

    Deutschland bekommt ein KI-Gesetz: Bündelung der nationalen KI-Aufsicht bei der Bundesnetzagentur

    Mit dem am 10. Juni 2026 vom Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur Annahme empfohlenen und sodann beschlossenen Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 schafft der Bund die nationale Vollzugsarchitektur für den AI Act. Kernstück des Artikelgesetzes ist Artikel 1, mit dem das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungs-Gesetz (KI‑MIG) geschaffen wird und das die Bundesnetzagentur (BNetzA) zur zentralen Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle bestimmt … und zugleich ein verschachteltes System sektoraler und föderaler Zuständigkeiten konserviert.

    (mehr …)
  • Cloud-Souveränität, Abhängigkeit: Warum der Anbieterwechsel zur Compliance-Pflicht wird

    Cloud-Souveränität, Abhängigkeit: Warum der Anbieterwechsel zur Compliance-Pflicht wird

    Es trifft den IT-Leiter mittelständischer Unternehmen mit voller Wucht in dem Moment, in dem er aussteigen will: Die Daten liegen bei einem US-Hyperscaler, die Schnittstellen sind proprietär, das Datenformat ist anbieterspezifisch, und ein Wechsel würde Monate dauern und Unsummen kosten. Wer einmal drin ist, kommt kaum wieder heraus. Genau diese Erfahrung – über Jahre als unvermeidlicher Preis der Cloud hingenommen – steht seit September 2025 unter einem neuen rechtlichen Vorzeichen. Die Europäische Union hat das Lock-in zum Regelungsgegenstand erklärt, und damit verschiebt sich die Cloud-Compliance vom freiwilligen Risikomanagement hin zu einer Pflichtenlage, die jeden Anbieter und mittelbar jeden Nutzer betrifft.

    (mehr …)
  • KI und Cybersicherheit

    KI und Cybersicherheit

    Im Frühjahr 2026 hat sich im Verhältnis von Künstlicher Intelligenz und IT-Sicherheit etwas verschoben, das über den üblichen Takt technischer Innovation hinausgeht. Anthropic stellte mit „Claude Mythos Preview“ ein Modell vor, das in OpenBSD eine 27 Jahre alte Schwachstelle aufspürte, in FFmpeg eine seit 16 Jahren schlummernde Lücke fand und insgesamt Tausende Schwachstellen in Betriebssystemen und Browsern identifizierte.

    Das Modell wird nicht öffentlich angeboten, sondern nur rund vierzig Unternehmen – darunter Apple, Amazon, Microsoft, Cisco, Crowdstrike und Palo Alto Networks – im Rahmen von „Project Glasswing“ zugänglich gemacht. US-Finanzminister Scott Bessent und Notenbankchef Jerome Powell beriefen eine Dringlichkeitssitzung mit den Chefs der systemrelevanten Wall-Street-Banken ein, das BSI spricht von einer „Verschiebung der Angriffsvektoren“ und einem „Paradigmenwechsel“ in der Cyberbedrohungslage.

    Der IWF hat wenige Tage später, am 7. Mai 2026, in einem Blogbeitrag festgehalten, dass KI-getriebene Cyberrisiken zu einem makro-finanziellen Schock eskalieren können, wenn Entdeckung und Ausnutzung von Schwachstellen in Maschinentempo parallel in vielen Instituten erfolgen.

    Für den juristischen Beobachter ist das keine schlichte Randnotiz der Technikgeschichte: Der europäische Regulierungsrahmen für KI und Cybersicherheit wird nun an einer Realität gemessen, die schneller ist als der Gesetzgebungsprozess.

    (mehr …)
  • CLOUD Act und EU-eEvidence VO im Vergleich

    CLOUD Act und EU-eEvidence VO im Vergleich

    Europa bekommt die eEvidence-Verordnung, mit der auch grenzüberschreitende Zugriffe auf Daten möglich sind. Nun darf man fragen, ob das mit dem US Cloud Act vergleichbar ist … und vor allem: Taugt das zur Entschärfung der Kritik am US Cloud Act? Zwar bewegen sich der US CLOUD Act und die EU-eEvidence-Verordnung im selben Themenkomplex, dem grenzüberschreitenden Zugriff auf elektronische Beweismittel, in ihrer Logik und in ihren Folgen für die Datensouveränität sind sie jedoch grundverschieden. Gerade deshalb verbietet sich eine Gleichsetzung, wie ich in einem Nebensatz kürzlich auch in einem Beitrag bei BeckNews klargestellt habe. Der CLOUD Act bleibt für europäische Akteure deutlich gefährlicher, auch wenn eEvidence die Schwelle für staatlichen Zugriff innerhalb der EU absenkt.

    (mehr …)
  • Data Spaces und Datenpooling

    Data Spaces und Datenpooling

    Daten als strategischer Rohstoff: Ob in der Industrie 4.0, im Gesundheitswesen oder bei der Entwicklung von KI-Systemen – die Fähigkeit, Daten sicher, effizient und rechtlich einwandfrei zu teilen, entscheidet über Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft. Zwei Konzepte stehen dabei im Fokus: Data Spaces und Datenpooling. Beide verfolgen das Ziel, Daten für mehrere Akteure nutzbar zu machen, tun dies jedoch auf grundlegend unterschiedliche Weise.

    Während Data Spaces auf dezentrale, souveräne Datennutzung setzen, zielt Datenpooling auf die gemeinsame Bündelung von Daten in einem zentralen oder logisch einheitlichen Rahmen ab. Doch wie sind diese Modelle rechtlich einzuordnen? Welche Herausforderungen ergeben sich aus Datenschutz-, Wettbewerbs- und Vertragsrecht?

    (mehr …)
  • Weltmodelle und Datenrecht

    Weltmodelle und Datenrecht

    Wie KI die physische Welt begreift – und warum das Datenrecht darüber (mit-)entscheidet: Die nächste Stufe der Künstlichen Intelligenz wird nicht in Chatfenstern stattfinden, sondern in Fabriken, Logistikzentren und auf Straßen. Weltmodelle – KI-Systeme, die nicht Wörter, sondern physikalische Zustände vorhersagen – gelten als Schlüssel, um Maschinen ein echtes Verständnis ihrer Umgebung zu verleihen.

    Während Sprachmodelle wie ChatGPT statistische Muster in Texten erkennen, simulieren Weltmodelle die Gesetze der Physik, die Dynamik von Objekten und die Konsequenzen von Handlungen. Sie ermöglichen es Robotern, autonome Fahrzeuge oder Produktionsanlagen, sich in einer komplexen, unvorhersehbaren Welt zu orientieren, ohne jede Situation zuvor explizit programmiert zu haben. Doch dieser Fortschritt wirft nicht nur technische, sondern auch grundlegende rechtliche Fragen auf: Wer kontrolliert die Daten, auf denen diese Modelle trainieren? Wie lassen sich synthetische Trainingsdaten rechtssicher nutzen? Und welche Rolle spielt der europäische Data Act bei der Verteilung von Wertschöpfung und Risiko? Ein Überblick.

    (mehr …)
  • Der Data Act ist da: Was er regelt – und was Unternehmen jetzt tun müssen

    Der Data Act ist da: Was er regelt – und was Unternehmen jetzt tun müssen

    Der Data Act (VO (EU) 2023/2854) ist seit dem 12. September 2025 in weiten Teilen anwendbar – mit dem erklärten Ziel, Datennutzung in Europa einfacher, fairer und interoperabler zu machen. Er richtet sich vor allem an Hersteller vernetzter Produkte, Dateninhaber und Nutzer, außerdem an Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten (Cloud, PaaS, SaaS, IaaS). Die Verordnung ergänzt die DSGVO, sie ersetzt sie nicht: Wo personenbezogene Daten betroffen sind, gelten weiterhin die DSGVO-Spielregeln; der Data Act zielt primär auf nicht-personenbezogene Nutzungsdaten und damit verbundene Metadaten ab.

    Wer in diesen Kategorien fällt? Praktisch jedes Unternehmen, das smarte, datenproduzierende Güter herstellt oder betreibt – vom Industriegerät über Fahrzeuge bis zum Haushaltssystem – und alle, die entsprechende Cloud-Leistungen anbieten oder beziehen. Für Start-ups und Kleinstunternehmen gibt es punktuelle Ausnahmen, die Grundlinie bleibt aber: Datenzugang und -weitergabe sollen rechtlich und technisch möglich werden.

    (mehr …)
  • Künstliche Intelligenz und Vertragsrecht

    Künstliche Intelligenz und Vertragsrecht

    Ihr Rechtsanwalt für Vertragsrecht und künstliche Intelligenz: Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ist eine der treibenden Kräfte der digitalen Transformation und ist in jedem größeren Unternehmen ein Thema. Doch wie so oft bei Technik geht es auch hier schnell nach dem Prinzip „erst mal machen“, vor allem weil man den Anschluss nicht verlieren möchte – da werden grundlegende Fragen zum Vertragsrecht schnell aus dem Blick verloren. Im Folgenden geht es um die wichtigsten vertraglichen Herausforderungen mit dem Versuch praxisorientierter Impulse für Softwareentwickler und das Management.

    (mehr …)
  • Auswirkungen des Data Act auf Softwareentwicklung und Softwareangebote

    Auswirkungen des Data Act auf Softwareentwicklung und Softwareangebote

    Der Data Act (DA) zielt bekanntlich darauf ab, den Zugang zu und die Nutzung von Daten in der EU durch klare rechtliche Rahmenbedingungen zu regeln – dabei werden einige spezifische Regelungen zu Software getroffen, die bislang im öffentlichen Diskurs untergehen. Wobei der Data Act speziell bei den Regeln zum Cloud Switching alle Unternehmen betrifft, es gibt hier keine Ausnahme für KMU!

    So fokussiert sich der Data Act zum einen auf Datenportabilität, Interoperabilität und die Förderung eines fairen Wettbewerbs, was reflexartig spürbare Auswirkungen auf Softwareentwicklung und Softwareangebote hat, vornehmlich in Bereichen wie Software-as-a-Service (SaaS) und Cloud-Computing. Daneben werden ausdrückliche Regelungen zu Smart Contracts getroffen. Und Cybercrime kommt auch nicht zu kurz.

    (mehr …)
  • Rückzug aus der Cloud: Kosten, Herausforderungen und rechtliche Aspekte der Re-Migration

    Rückzug aus der Cloud: Kosten, Herausforderungen und rechtliche Aspekte der Re-Migration

    Die Cloud wurde über Jahre als Lösung für viele IT-Probleme vermarktet: flexible Skalierbarkeit, niedrigere Kosten und geringere Betriebskosten im Vergleich zu traditionellen, lokalen Serverstrukturen. Viele Unternehmen springen auf diesen Zug auf – doch mittlerweile zeichnet sich ein gegenteiliger Trend ab. Unternehmen migrieren Teile ihrer Workloads zurück in On-Premises- oder Private-Cloud-Lösungen. Doch warum entscheiden sich Unternehmen für diesen Schritt, und welche rechtlichen Hürden ergeben sich dabei?

    (mehr …)
  • Lesetipp: Wie der Data Act die Zukunft der Robotik revolutioniert

    Lesetipp: Wie der Data Act die Zukunft der Robotik revolutioniert

    Mit dem Data Act und den begleitenden rechtlichen Entwicklungen rund um den Daten-Governance-Rechtsakt (Data Governance Act) öffnet die EU den Weg zu weitreichenden Innovationen – und stellt Unternehmen zugleich vor neue Herausforderungen. In einem aktuellen Blog-Beitrag auf meiner Themenseite zum Robotikrecht beleuchte ich die Frage: Wie beeinflusst der Data Act die Zukunft der Robotik?

    (mehr …)
  • Entwicklung eines Datenschuldrechts?

    Entwicklung eines Datenschuldrechts?

    Die Europäische Union (EU) treibt mit Hochdruck die Schaffung eines harmonisierten Binnenmarkts für Daten voran und ein zentrales Element dieses Vorhabens ist der im Januar 2024 in Kraft getretene Data Act: Dieser zielt darauf ab, die wirtschaftliche Nutzung von Daten zu optimieren, indem er die rechtlichen Rahmenbedingungen für den europäischen Datenraum festlegt. Schwerpunkt-Thema des Data Act ist die Einführung eines neuen Datenschuldrechts, das eine klare Zuweisung von Zugriffs- und Nutzungsrechten an Daten regelt.

    (mehr …)
  • Data Act

    Data Act

    Data Act, ein kleiner Überblick: Die Europäische Kommission hat bereits 2022 Regeln für die Nutzung und den Zugang zu in der EU erzeugten Daten in allen Wirtschaftsbereichen vorgelegt. Der Datenrechtsakt („Data Act“) soll für Fairness im digitalen Umfeld sorgen, einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt fördern, Möglichkeiten für datengestützte Innovationen eröffnen und den Zugang zu Daten für alle erleichtern. Inzwischen ist der Data Act dabei, Realität zu werden und gilt bald europaweit.

    Der Data Act soll insbesondere zu neuen, innovativen Dienstleistungen und wettbewerbsfähigeren Preisen für Kundendienstleistungen und Reparaturen von vernetzten Gegenständen führen. Dieser letzte horizontale Baustein der Datenstrategie der Kommission wird eine Schlüsselrolle bei der digitalen Transformation im Einklang mit den digitalen Zielen für 2030 spielen.

    (mehr …)