Die zunehmende Verbreitung von Photovoltaikanlagen in Deutschland führt zu einer wachsenden Zahl von Rechtsstreitigkeiten zwischen Käufern und Anbietern. Häufig geht es um die mangelhafte Lieferung und Installation von Batteriespeichern, die nicht die erwartete Leistung erbringen oder aufgrund technischer Probleme vom Hersteller nachträglich in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Das Landgericht Bielefeld hat mit seinem Urteil vom 5. Dezember 2024 (Az. 9 O 212/24) einen weiteren bedeutenden Beitrag zur Rechtsprechung in diesem Bereich geleistet.
Das Urteil reiht sich in eine Serie ähnlich gelagerter Fälle ein, darunter Entscheidungen des Landgerichts Rostock und des Landgerichts Brandenburg. Dabei rückt insbesondere die Frage in den Fokus, ob eine nachträgliche Kapazitätsreduktion eines Batteriespeichers durch den Hersteller einen Sachmangel darstellt und welche Rechte Käufern in einer solchen Situation zustehen.
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