Behörden dürfen Betreiber von Internetplattformen zur Buchung und Vermietung von Privatunterkünften verpflichten, bei einem Anfangsverdacht auf Zweckentfremdung die Daten der Vermieter herauszugeben. Dabei müssen jedoch Mindeststandards eingehalten werden, wie der VGH München, 12 BV 23.725, klargestellt hat. So reicht allein die gelegentliche, ggf. auch mehrfache kurzzeitige oder auch längerfristige Vermietung oder Gebrauchsüberlassung von Wohnraum angesichts…WeiterlesenKeine generalpräventive Auskunft von AirBNB
Schlagwort: Kurzzeitvermietung
Kurzzeitvermietungen, wie sie von Plattformen wie Airbnb angeboten werden, sind Vermietungen von Wohnraum für einen begrenzten Zeitraum, in der Regel weniger als einen Monat. Dabei kann es sich um Wohnungen, Häuser oder einzelne Zimmer in einem bewohnten Haus handeln.
Trotz der Beliebtheit dieser Art der Vermietung gibt es eine Reihe von rechtlichen Problemen, die auftreten können:
- Zoneneinteilung und Wohnverordnungen: In einigen Städten und Gemeinden gibt es spezielle Zonierungsgesetze und Wohnungsverordnungen, die Kurzzeitvermietungen einschränken oder sogar verbieten können. Dies ist oft ein Versuch, den Wohnungsmarkt zu schützen und touristische Überlastung zu vermeiden.
- Steuern: In vielen Ländern ist die kurzfristige Vermietung steuerpflichtig. Es kann sich jedoch als schwierig erweisen, diese Steuern effektiv einzutreiben, da viele Vermieter ihre Einkünfte möglicherweise nicht ordnungsgemäß angeben.
- Eigentümer- und Mieterrechte: Es kann zu Konflikten zwischen Eigentümern, Mietern und Nachbarn kommen. Beispielsweise können Mieter, die ihre Wohnung untervermieten, gegen die Bedingungen ihres Mietvertrags verstoßen. Nachbarn könnten sich durch Lärm oder andere Belästigungen gestört fühlen.
- Versicherung: Kurzzeitvermietungen können auch Versicherungsprobleme aufwerfen, da viele herkömmliche Haus- und Wohnungspolicen diese Art der Nutzung nicht abdecken.
- Sicherheit und Gesundheit: In einigen Fällen können Kurzzeitvermietungen auch Fragen der Sicherheit und Gesundheit aufwerfen, insbesondere wenn die Unterkunft nicht ordnungsgemäß gewartet oder gereinigt wird.
Insgesamt ist es wichtig, dass sowohl Vermieter als auch Mieter die lokalen Gesetze und Vorschriften für Kurzzeitvermietungen verstehen und einhalten.
Eine kurzfrequentierte Untervermietung von Wohnraum über ein Internetportal kann trotz Vorgabe einer Mindestnutzungsdauer eine genehmigungspflichtige Fremdenbeherbergung darstellen.WeiterlesenUnzulässige Fremdenbeherbergung bei Untervermietung über Internetportal
Die EU-Kommission hat eine Verordnung vorgeschlagen, um die kurzfristige Vermietung von Unterkünften EU-weit transparenter, effektiver und nachhaltiger zu machen. Der Vorschlag soll die derzeitige Fragmentierung in der EU bei der Weitergabe von Daten durch Online-Plattformen beheben und letztlich illegale Angebote verhindern. Daten von Gastgebern und Online-Plattformen sollen in Zukunft besser erhoben und ausgetauscht werden. Sie…WeiterlesenEU-Verordnung zu Kurzzeitvermietungen vorgelegt
Das Arbeitsgericht Hamburg (4 Ca 356/20) hat in einer streitigen Situation entschieden, dass davon auszugehen ist, dass sich der Arbeitnehmer ein Geschäftsgeheimnis nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 GeschGehG unbefugt angeeignet hat, wenn er den Datenträger, auf den er die Dateien kopiert hat, nicht in den Betriebsräumen der Arbeitgeberin zurückgelassen, sondern mitgenommen hat.WeiterlesenUnbefugtes Aneignen von Geschäftsgeheimnis durch Mitnahme von Datenträger
Behörden dürfen die Betreiber von Internet-Plattformen zur Buchung und Vermietung privater Unterkünfte bei einem Anfangsverdacht für eine Zweckentfremdung verpflichten, die Daten der Vermieter zu übermitteln. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin (VG 6 K 90/20) entschieden.WeiterlesenAirbnb: Pflicht zur Übermittlung von Vermieterdaten bei Anfangsverdacht
Reisemangel, was tun: Pauschalurlauber sind nicht schlecht gestellt, wenn auf einer Reise etwas schiefläuft. Das Gesetz gewährt ihnen insbesondere in den §§ 651a bis 651m Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine ganze Reihe von Rechten und Ansprüchen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Reisende diese fristgerecht geltend macht. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht, wobei Sie bitte auch…WeiterlesenReiserecht: Ansprüche von Pauschalurlaubern und Fristen bei Reisemängeln
Hausboote auf dem Wannsee in Berlin zu Übernachtungszwecken ohne Baugenehmigung zu vermieten, ist untersagt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin (VG 13 K 326.18) jetzt entschieden.WeiterlesenHausboote sind keine Ferienwohnungen
Kommt es zu Streitigkeiten hinsichtlich der Anmietung einer Ferienwohnung, darf der Vermieter nicht ohne Weiteres das Schloss austauschen. Dies zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin.WeiterlesenEigenmächtiges Handeln des Vermieters von Ferienwohnung
Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung sind steuerlich nur anzuerkennen, wenn eine Einkünfteerzielungsabsicht besteht. Zu dem Kriterium der „ortsüblichen Vermietungszeit“ liefert die aktuelle Rechtsprechung neue Erkenntnisse.WeiterlesenEinkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
Ob dauerhafte Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung anzuerkennen sind, hängt vor allem von zwei Aspekten ab: Kein Vorbehalt einer Selbstnutzung und die ortsübliche Vermietungszeit. Mit dem zweiten Punkt hat sich nun das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (3 K 276/15,) befasst.WeiterlesenEinkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung
Untermiete: Das Amtsgericht München wies durch Urteil vom 11.12.2019 die Klage des Mieters gegen seine Münchner Vermieterin auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 4.800 Euro wegen zu Unrecht verweigerter Untervermietung ab.WeiterlesenVerweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung
Am 18.4.16 wurde eine 38-jährige Münchnerin wegen einer Ordnungswidrigkeit des Überlassens von Wohnraum für andere als Wohnzwecke zu einer Geldbuße von 2000 Euro verurteilt.WeiterlesenWohnung als Ferienwohnung vermietet: Geldbuße wegen Zweckentfremdung einer Wohnung
Ein unbeirrbarer Mythos ist, dass man beim Vermieten von Ferienwohnungen nicht vom allgemeinen Reisevertragsrecht des BGB erfasst wird, solange man keine sonstigen Reiseleistungen anbietet. Dem steht allerdings die klare Rechtsprechung des BGH entgegen der bereits 1992 (BGH, VII ZR 7/92) eine andere Auffassung vertreten hat und diese in aktueller Rechtsprechung nochmals bestätigt hat: Auf Verträge,…WeiterlesenReiserecht: Vermietung von Ferienwohnungen fallen unter Reisevertragsrecht
Bei Werbung für eine Ferienwohnung müssen zwingende Zusatzkosten wie die Endreinigung schon in der ersten Werbung angegeben werden.WeiterlesenWerberecht: Kosten für Endreinigung müssen bei Werbung für Ferienwohnung enthalten sein
Ein Rücktritt vom Mietvertrag einer Ferienwohnung setzt in der Regel voraus, dass dem Vermieter eine Frist zur Abhilfe der Mängel gesetzt wird.WeiterlesenRücktritt vom Mietvertrag einer Ferienwohnung