Schlagwort: Scrum

Scrum ist ein agiles Projektmanagement-Framework, das in der Softwareentwicklung weit verbreitet ist. Scrum ermöglicht es Teams, flexibel und effizient zu arbeiten, indem es die iterative und inkrementelle Entwicklung von Produkten oder Dienstleistungen unterstützt.

Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Scrum können sich beispielsweise aus der Verwendung von Open Source Software ergeben, die bei der Entwicklung von Softwareprodukten im Rahmen von Scrum häufig eingesetzt wird. Hier können urheber- und lizenzrechtliche Fragen auftreten, die geklärt werden müssen, um keine Urheberrechts- oder Lizenzverletzungen zu begehen.

Darüber hinaus können sich bei der Durchführung von Projekten mit Scrum auch Fragen der Haftung oder der Vertragsgestaltung ergeben. Hier ist es wichtig, frühzeitig entsprechende Vereinbarungen zu treffen und mögliche rechtliche Risiken zu minimieren.

Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann Unternehmen und Privatpersonen beraten und unterstützen, um rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Scrum und agiler Softwareentwicklung zu klären und mögliche Risiken zu minimieren.

Hinweis: Das Vorgehen nach SCRUM wird in unserem Blog als Schlagwort neben der agilen Softwareentwicklung genutzt.

  • Scheinselbständigkeit: Leitfaden für das Management

    Scheinselbständigkeit: Leitfaden für das Management

    Scheinselbständigkeit ist längst kein Randthema mehr, sondern ein Dauerrisikofeld für Unternehmen – gerade dort, wo projektbezogen gearbeitet und mit externen Spezialisten operiert wird. In Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung und in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren taucht der Vorwurf inzwischen regelmäßig auf. Für das Management geht es daher nicht um Detailfragen der Vertragsgestaltung, sondern um handfeste Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken.

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  • Rücktritt von Software-Projekt wegen Dokumentationsmängeln

    Rücktritt von Software-Projekt wegen Dokumentationsmängeln

    Das Landgericht Bonn, 10 O 296/19, hatte sich mit der Frage zu befassen, wie zu verfahren ist, wenn eine agile Softwareentwicklung scheitert und das Projekt trotz bereits erbrachter Leistungen abgebrochen werden soll. In diesem Fall ging es um die Frage, ob ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist. Das Landgericht kam in diesem Fall zu dem Schluss, dass der Kläger durch den erklärten Rücktritt nicht von dem gesamten Vertrag zurücktreten und Rückabwicklung auch hinsichtlich der bereits erbrachten und vergüteten Teilleistungen (Inkrements) verlangen konnte.

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  • Verletzung der nachwirkenden gesellschafterlichen Treuepflicht durch den ausgeschiedenen Mitgesellschafter einer Zwei-Personen-GmbH

    Das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2 U 143/21) hat entschieden, dass ein aus einer Zwei-Personen-GmbH ausgeschiedener Mitgesellschafter gegen seine nachwirkende mitgliedschaftliche Treuepflicht verstößt, wenn er die von ihm für eine Kundin der GmbH übernommene Projektleitung für eine Softwareentwicklung in agiler Arbeitsweise ohne Zustimmung der Gesellschaft in seinem neuen beruflichen Tätigkeitsfeld fortsetzt.

    Hinweis: Die Entscheidung wurde von RA JF besprochen im jurisPR-ITR 16/2023 Anm. 6

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  • Kein Anspruch auf identische Zeugnisse in agilen Projekt-Teams

    Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber bei Ausscheiden ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Dies gilt auch in agilen Projekt-Teams, die nach der sogenannten Scrum-Methode arbeiten. Allerdings steht ihnen ein bestimmter Zeugniswortlaut einschließlich einer bestimmten Bewertung nicht bereits deshalb zu, weil der Arbeitgeber einem anderen Teammitglied ein entsprechendes Zeugnis erteilt hat.

    Professionelles IT-Vertragsrecht

    Unser Fachanwalt für IT-Recht berät und vertritt Unternehmen in IT-Vertragsangelegenheiten, insbesondere in Bezug auf Künstliche Intelligenz und Cloud-Dienste, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Einhaltung relevanter Vorschriften zu gewährleisten.

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  • Scrum: Kein Anspruch auf identische Zeugnisse in agilen Projekt-Teams

    Mitarbeiter können von ihrem Arbeitgeber bei Ausscheiden ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Dies gilt auch in agilen Projekt-Teams, die nach der sog. Scrum-Methode arbeiten. Allerdings steht ihnen ein bestimmter Zeugniswortlaut einschließlich einer bestimmten Bewertung nicht bereits deshalb zu, weil der Arbeitgeber einem anderen Team-Mitglied ein entsprechendes Zeugnis erteilt hat. Dies hat das Arbeitsgericht Lübeck am 22. Januar 2020 (Az. 4 Ca 2222/19) entschieden.

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  • Agile Softwareentwicklung: Zur vertraglichen Einordnung des SCRUM-Verfahrens

    Agile Softwareentwicklung: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (5 U 152/16; Revision beim BGH Anhängig unter dem Aktenzeichen VII ZR 203/17) konnte sich zur vertraglichen Einordnung des SCRUM-Verfahrens äussern. Im Streit stand die bei agiler Softwareentwicklung bisher ungeklärte Frage, ob auf das Vertragsverhältnis das ein Vorgehen im SCRUM-Verfahren zum Gegenstand hatte entweder Dienstvertragsrecht oder Werkvertragsrecht anwendbar ist. Das Gericht konnte sich im Kern um die Einordnung drücken, da letztlich kein Mangel erkannt wurde und somit über einen Werkvertrag wie über einen Dienstvertrag das gleiche Ergebnis der Zahlungspflicht zu begründen war.
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