In ein Homepage-Impressum gehört eine Email-Adresse, das ist hoffentlich bekannt. Nun wurde aber über einen speziellen Fall gestritten: Jemand hat in seinem Impressum den Text „Ich freue mich auf Emails“ geschrieben und diesen Test als Link mit seiner Email-Adrese verknüpft. Die Mail-Adresse war somit als Link verfügbar, mit blossen Auge auf Anhieb aber nicht zu…WeiterlesenOLG Naumburg: Email-Adresse muss leserlich in das Impressum
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: Impressum
Ein Impressum ist eine gesetzliche Pflichtangabe auf Webseiten und anderen digitalen Angeboten in Deutschland. Es informiert die Nutzer über den Anbieter der Website und ermöglicht eine einfache Kontaktaufnahme bei Fragen oder Beschwerden.
Das Impressum wirft in Deutschland besonders viele rechtliche Fragen auf. Zum einen ist es wichtig, dass das Impressum vollständig und korrekt ist, da sonst Abmahnungen oder Bußgelder drohen. Zum anderen müssen insbesondere Webseitenbetreiber im Bereich des E-Commerce, aber auch Blogger und Influencer eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften beachten, beispielsweise im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Telemediengesetz (TMG) oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Viele dieser Fragen kann ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt beantworten. Er hat sich auf das komplexe und schnelllebige Gebiet des IT-Rechts spezialisiert und verfügt über das nötige Fachwissen, um Rechtsfragen rund um das Impressum und andere digitale Angebote zu klären. So kann er Website-Betreibern helfen, ein rechtssicheres Impressum zu erstellen und Abmahnungen oder Bußgelder zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Impressum ein wichtiger Bestandteil jeder Website ist und sorgfältig erstellt werden sollte. Wer sich unsicher ist, wendet sich am besten an einen auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalt, um rechtliche Fragen zu klären und eine rechtssichere Website zu betreiben.
Das Landgericht Essen (41 O 5/09) hat einige grundlegende Aussagen zur Werbetätigkeit von Zahnärzten getroffen: Zahnärzte haben ein ordentliches Impressum anzubieten, dazu gehört vor allem auch das Anbieten der Informationen zu den rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit Eine unerwünschte kommerzialisierung des Arztberufes ist in jedem Fall zu vermeiden, speziell indem man auf schreiende Werbung verzichtet Ein…WeiterlesenLG Essen zur Werbung von Zahnärzten
Beim Verkaufen im Internet gibt es eine Vielzahl von Fallstricken, die am Ende zu einer Abmahnung führen können. In diesem Beitrag stelle ich eine Auswahl typischer Problemfälle dar, um einen Überblick über „Abmahnfallen“ zu geben. Der Beitrag soll nicht vollständig oder abschließend sein, es geht wirklich nur um einen Überblick der Themen, die aus meiner…WeiterlesenAbmahnung: Gründe für Abmahnungen von Online-Shops beim Verkauf im Internet
Was gehört in ein Impressum? Wie muss das Impressum gestaltet sein? Nur zwei von vielen Fragen, die bis heute ständig gestellt werden. Im Folgenden versuche ich die wichtigsten Informationen zum Thema Impressumspflicht zu sammeln und geordnet darzustellen.WeiterlesenImpressum Webseite – Impressumspflicht: Was gehört in ein Impressum?
Inhalt einer Unterlassungserklärung: Mit dem Erhalt einer Abmahnung ist es dann schnell Thema, was eine Unterlassungserklärung ist, warum man eine Unterlassungserklärung abgeben sollte und was genau in eine Unterlassungserklärung aufgenommen werden muss. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die Wesentlichen Fragen rund um die Unterlassungserklärung. Wir helfen bei Abmahnungen im gesamten Bereich des…WeiterlesenUnterlassungserklärung: Inhalt einer Unterlassungserklärung
Beim Oberlandesgericht Köln (6 U 100/19) ging es um die Frage, ob beim Verkauf von Smartphones auf im Rahmen des Betriebssystems bestehende Sicherheitslücken und fehlende Sicherheitsupdates hingewiesen werden muss. Die Entscheidung ist Wichtig, inhaltlich durchaus richtig – und offenbart zugleich kritisch zu hinterfragende Probleme im Umgang mit der Cybersicherheit. Passend dazu: Verkäufer muss nicht auf…WeiterlesenBei Verkauf technischer Geräte kein Hinweis auf bestehende Sicherheitslücken nötig
Das Amtsgericht (AG) Brandenburg (Az. 31 C 212/17) hat in einem Fall entschieden, bei dem es um die Herausgabe und Nutzung eines Facebook-Accounts sowie einer Domain ging, die von einem ehemaligen Mitarbeiter während seiner Beschäftigung angelegt worden waren. Diese Entscheidung beleuchtet die Zuständigkeiten der Gerichte und die rechtlichen Ansprüche eines Unternehmens gegenüber einem ehemaligen Mitarbeiter…WeiterlesenEntscheidung des Amtsgerichts Brandenburg zu Herausgabe von Facebook-Account und Domain durch Arbeitnehmer
Im Nachgang zu dem „Doxing-Skandal 2018/2019“ hat das Bundesjustizministerium im Januar 2019 ein Thesenpapier veröffentlicht (unten als Download), dem weitere Maßnahmen einer eventuellen zukünftigen Gesetzgebung im Bereich IT-Sicherheit zu entnehmen sind. Dies sind in aller Kürze: IT-Sicherheit mit Updateverpflichtung: Es soll EU-weit einheitliche und rechtlich verbindliche Standards geben, die den Herstellern und Diensteanbietern klare Anforderungen…WeiterlesenBundesjustizministerium zu den weiteren Entwicklungen im IT-Sicherheitsrecht – Ausblick auf die Gesetzgebung im Cybercrime 2019
Das Landgericht Würzburg (11 O 1741/18) sieht einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch wenn Vorgaben der DSGVO nicht eingehalten werden, hier insbesondere ein Kontaktformular auf einer nicht verschlüsselten Webseite angeboten wird: Dem Antragsteller steht ein Verfügungsanspruch auf Unterlassung zu, das der Antragsteller glaubhaft gemacht hat, dass die Antragsgegnerin bezüglich ihrer Homepage gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die spätestens seit…WeiterlesenLG Würzburg: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen der Nichteinhaltung der DSGVO
Wieder einmal zu einem fehlerhaften Impressum konnte sich das OLG Frankfurt (6 U 44/16) äussern und aufzeigen, dass man auch mit einem Muster-Impressum bzw. dem Verwenden von Platzhalten – natürlich! – vorsichtig sein muss. So fanden sich im Impressum diese Daten, die jedenfalls bei mir den Eindruck erwecken, es handelte sich um einen Mustertext in…WeiterlesenImpressum: Wettbewerbsverstoß wenn Nullen als Platzhalter im Impressum vorgehalten werden
Lange stand es im Raum, nun im März 2017 wurde es (plötzlich) bekannt gegeben: Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz). Mit diesem soll zielgerichtet auf Betreiber sozialer Netzwerke eingewirkt werden, damit diese rechtswidrige Inhalte unterbinden. Hinweis: Die Materialien zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz finden sich hierWeiterlesenAusblick: Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Wer Waren oder Dienstleistungen im Internet anbietet, der muss auf seiner Webseite einen Link zur OS-Plattform im Sinne der ODR-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 524/2013) bereitstellen. Doch inzwischen gibt es zwei Streitfragen mit divergierender Rechtsprechung zu dieser scheinbar einfachen Thematik: Muss es sich um einen anklickbaren Link handeln? Ist auf einem Marktplatz wie Ebay der einzelne…WeiterlesenODR-Verordnung: Webseite muss Link zur OS-Plattform anbieten
Das Landgericht Traunstein (1 HK O 168/16) hat in aller Kürze bestätigt, dass die Angabe eines Postfachs im Impressum nicht ausreichend ist und einen Wettbewerbsverstoss darstellt: Unstreitig ist der Beklagte im gerügten Internetauftritt unter einer Postfachnummer aufgetreten. Das ist unzureichend (Jan D. Müller-Broich, Telemediengesetz, 1. Auflage 2012 § 5 Rn. 5). Das ist zwischen den…WeiterlesenImpressum: Angabe eines Postfachs im Impressum nicht ausreichend
Eine interessante Klarstellung hat das OLG Frankfurt am Main (6 U 214/15) hinsichtlich der Benennung der Aufsichtsbehörde im Impressum getroffen. Es geht darum, dass diese nur zu benennen ist, wenn das erlaubnispflichtige Angebot überhaupt Gegenstand der jeweiligen Webseite ist: Die sich aus § 5 I Nr. 3 TMG ergebende Verpflichtung, in einem Internetauftritt die zuständige…WeiterlesenImpressumspflicht: Aufsichtsbehörde ist nur anzugeben wenn erlaubnispflichtige Tätigkeit Gegenstand der Webseite ist
Der BGH (I ZR 194/14) hat sich zu einem gedruckten Prospekt mit einer Verkaufsaktion befasst und der Frage, inwieweit hier konkret die Märkte zu benennen sind, die an der Verkaufsaktion teilnehmen – hier muss eine klare Aussage getroffen werden: Es genügt nicht, dass sich unter diesen Märkten auch die örtlich nahegelegenen Märkte befunden haben, die…WeiterlesenWerberecht: Werbeprospekt mit Verkaufsaktion muss teilnehmende Märkte benennen