Die Gegendarstellung: Eine kurze Darstellung zum presserechtlichen Gegendarstellungsanspruch: Worum handelt es sich dabei, wie wird er geltend gemacht und wir ist er von den Medien umzusetzen.WeiterlesenPresserecht: Gegendarstellungsanspruch und seine Umsetzung
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: Impressum
Ein Impressum ist eine gesetzliche Pflichtangabe auf Webseiten und anderen digitalen Angeboten in Deutschland. Es informiert die Nutzer über den Anbieter der Website und ermöglicht eine einfache Kontaktaufnahme bei Fragen oder Beschwerden.
Das Impressum wirft in Deutschland besonders viele rechtliche Fragen auf. Zum einen ist es wichtig, dass das Impressum vollständig und korrekt ist, da sonst Abmahnungen oder Bußgelder drohen. Zum anderen müssen insbesondere Webseitenbetreiber im Bereich des E-Commerce, aber auch Blogger und Influencer eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften beachten, beispielsweise im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Telemediengesetz (TMG) oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Viele dieser Fragen kann ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt beantworten. Er hat sich auf das komplexe und schnelllebige Gebiet des IT-Rechts spezialisiert und verfügt über das nötige Fachwissen, um Rechtsfragen rund um das Impressum und andere digitale Angebote zu klären. So kann er Website-Betreibern helfen, ein rechtssicheres Impressum zu erstellen und Abmahnungen oder Bußgelder zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Impressum ein wichtiger Bestandteil jeder Website ist und sorgfältig erstellt werden sollte. Wer sich unsicher ist, wendet sich am besten an einen auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalt, um rechtliche Fragen zu klären und eine rechtssichere Website zu betreiben.
Auch Vereine müssen ein Impressum bereit halten – das Landgericht Essen hat sich zur Darstellung des Impressums geäußert. Wichtig: Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist auch unter Vereinen möglich, dabei reicht schon das nur mittelbare Bewerben eines Produktes vollkommen aus!WeiterlesenLandgericht Essen zur Impressumspflicht eines Vereins
Immer wieder findet man in einem Impressum den Hinweis „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“. Es ist ein – rechtlich bisher übrigens vollkommen irrelevantes – verbreitetes Verhalten, dass manche Webseiten-Betreiber und Shops in Ihr Impressum nämlich Sätze wie diesen Schreiben: „Vor einer Abmahnung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir werden einen eventuell Rechtsverstoss umgehend…WeiterlesenWettbewerbsrecht und Disclaimer: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt?
Im Homepage-Impressum ist die Angabe von Registernummer, Eintragungsbehörde und Sitz der Eintragungsbehörde zwingend, sofern vorhanden (§5 I Nr.4 Telemediengesetz). Wer es unterlässt, kann abgemahnt werden, wobei ein Streitwert von 1.500 Euro angemessen sein soll, so das LG Ingolstadt (1 HK O 105/12). Damit liegt eine einheitliche Linie mit dem Kammergericht vor (5 U 144/10, hier besprochen),…WeiterlesenKeine Registernummer im Impressum: 1.500 Euro Streitwert
Nachdem das LG Berlin (103 O 34/10) meinte, die fehlende Angabe von Handelsregisters samt Registernummer sowie Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum sei nur eine Bagatelle, weil: Die im Internetangebot der Beklagten fehlenden Angaben sind nicht geeignet, die Interessen der Verbraucher, nämlich die Fähigkeit, sich aufgrund von Informationen zu entscheiden, spürbar zu beeinträchtigen. Sinn und Zweck des §…WeiterlesenImpressumspflicht: Angabe von Umsatzsteuer-ID wesentlich
In §5 TMG wird die grundsätzliche Impressumspflicht für Webseiten festgelegt. Während eine Verletzung der dortigen Pflichten im Regelfall wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich zieht, gibt es auch die Möglichkeit, Bußgelder zu verhängen. Letzteres wird bisher eher selten praktiziert, weswegen es insgesamt eher in Vergessenheit gerät. Gleichwohl kommt es hin und wieder vor, so auch im Bereich…WeiterlesenAG Tübingen hebt Bußgeldbescheid wegen Verletzung der Impressumspflicht auf
Wenn eine Seite journalistisch-redaktionell gestaltet ist, fällt sie in den Anwendungsbereich des Rundfunkstaatsvertrages (RfStV), damit geht u.a. eine Impressumspflicht einher, ggfs. aber auch Gegendarstellungsansprüche eines Dritten, der von den Inhalten betroffen ist. Fraglich nur, wann eine solche Gestaltung vorliegt. Das Hanseatische OLG Bremen (2 U 115/10) hat sich damit beschäftigt und kommt zu dem Ergebnis:…WeiterlesenZur journalistisch-redaktionellen Gestaltung einer Webseite
Im Folgenden einige ausgewählte aktuellere Urteile zum Thema Impressumspflicht auf der eigenen Homepage. Insgesamt sollte sich inzwischen – nach fast 10 Jahren – herumgesprochen haben, dass man im Regelfall ein Impressum haben muss, es zumindest bereit halten sollte (als Einstieg empfiehlt sich die Lektüre der §§5,6 TMG sowie der §§54, 55 RfStV). Hinweis: Dieser Artikel…WeiterlesenAktuelle Urteile zur Impressumspflicht
Das BVerfG (1 BvR 1443/10) hat die Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwälten zurückgewiesen, die Rechteinhaber in so genannten „Filesharing-Abmahnungen“ vertreten. Es ging um die Beschwerde gegen einen ablehnenden Beschluss des LG Mannheim bzw. OLG Karlsruhe, die dem Antrag der Beschwerdeführer auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Die Beschwerdeführer sahen sich in ihrem Recht auf rechtliches Gehör verletzt und…WeiterlesenDie Verfassungsbeschwerde ist binnen eines Monats zu erheben…
Der von der Werbung eines Internet-Versandhauses angesprochene Durchschnittsverbraucher erwartet in der Regel, daß die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, wenn nicht auf das Bestehen einer abweichenden Lieferfrist unmißverständlich hingewiesen wird.BGH Urteil vom 7.4.2005, Az: I ZR 314/02WeiterlesenLieferfrist im Online-Shop als irreführende Werbung