Schlagwort: Wettbewerbsverhältnis

Die Frage, ob ein Wettbewerbsverhältnis nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG besteht, entscheidet oft über Erfolg oder Scheitern lauterkeitsrechtlicher Ansprüche. Gerade in digitalen Märkten und bei indirekten Wettbewerbsbeziehungen ist die Abgrenzung jedoch alles andere als trivial. Dieser Beitrag beleuchtet die aktuellen Maßstäbe der Rechtsprechung, typische Fallkonstellationen – von vergleichender Werbung bis zu gezielten Behinderungspraktiken – und gibt Unternehmen praktische Leitlinien an die Hand, um eigene Ansprüche durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Vorwürfe zu verteidigen. Besonders relevant wird dies vor dem Hintergrund der zunehmenden Dynamik in Plattformökonomien und B2B-Geschäftsmodellen.

  • Grenzen der Meinungsfreiheit zwischen Influencern

    Grenzen der Meinungsfreiheit zwischen Influencern

    Auseinandersetzungen zwischen Influencern beschäftigen irgendwie zunehmend die Justiz und im Kern geht es immer um die gleichen Themen: Wo verlaufen die Grenzen zwischen zulässiger Kritik, Persönlichkeitsrechtsschutz und wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen in der digitalen Öffentlichkeit?

    Ein Urteil des OLG Frankfurt vom 17. Juli 2025 (Aktenzeichen 16 U 80/24) zeigt, wie Gerichte die Spannungsfelder zwischen Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsschutz und wirtschaftlicher Konkurrenz im Influencer-Marketing bewerten. Besonders relevant ist die Entscheidung für Content-Creator, die sich in öffentlichen Kontroversen bewegen, sowie für juristische Beobachter, die die Entwicklung des Äußerungsrechts in sozialen Medien verfolgen.

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  • Weitergabe von Datenbank-Zugangsdaten im Konzern

    Weitergabe von Datenbank-Zugangsdaten im Konzern

    Datenbanken mit branchenspezifischen Informationen sind zu wertvollen Wirtschaftsgütern geworden, deren Nutzung oft an strenge Lizenzbedingungen geknüpft ist – aber was geschieht, wenn Zugangsdaten zu solchen Datenbanken innerhalb eines Konzerns weitergegeben werden, ohne dass eine zusätzliche Lizenz erworben wird? Handelt es sich dabei um einen unlauteren Wettbewerbsverstoß, eine Verletzung von Geschäftsgeheimnissen oder gar eine Urheberrechtsverletzung? Mit diesen Fragen setzte sich das Oberlandesgericht Nürnberg (3 U 158/25) in einem aktuellen Beschluss vom 18. Dezember 2025 auseinander.

    Der Fall betraf einen Anbieter einer kostenpflichtigen Datenbank mit gesundheitspolitischen Informationen, der gegen ein Pharmaunternehmen klagte, das Zugangsdaten an konzerninterne Mitarbeiter weitergegeben hatte. Das Gericht verneinte sowohl einen Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht als auch gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz und lehnte eine Urteilsveröffentlichung ab. Die Begründung des Senats zeigt, wie eng die Grenzen zwischen zulässiger interner Nutzung und unlauterem Marktverhalten gezogen sind – und wo die rechtlichen Instrumente des Schutzes von Datenbanken an ihre Grenzen stoßen.

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  • OLG Hamm zur Zulässigkeit von Spam-Kennzeichnungen

    OLG Hamm zur Zulässigkeit von Spam-Kennzeichnungen

    Die Frage, wo die Grenzen zwischen zulässiger Suchmaschinenoptimierung und unlauterem Suchmaschinen-Spamming verlaufen, ist nicht nur für Betreiber von Webseiten, sondern auch für Anbieter von Filtersoftware von Bedeutung. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem frühen Urteil vom 1. März 2007 (Aktenzeichen: 4 U 142/06) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen die Kennzeichnung einer Website als „Spam“ durch eine Filtersoftware rechtmäßig ist. Die Entscheidung betrifft den Konflikt zwischen dem Interesse an transparenter Suchmaschinennutzung und dem Schutz vor unlauterer Wettbewerbsbeeinträchtigung. Sie bietet eine brauchbare Orientierung für die Bewertung von Suchmaschinenmanipulationen und die Zulässigkeit von Gegenmaßnahmen durch Dritte.

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  • OLG Hamm zur rechtsmissbräuchlichen Abmahntätigkeit im Wettbewerbsrecht

    OLG Hamm zur rechtsmissbräuchlichen Abmahntätigkeit im Wettbewerbsrecht

    Wenn Vertragsstrafen zu Geschäftsmodellen werden: Die zivilprozessuale Durchsetzung lauterkeitsrechtlicher Ansprüche ist in besonderem Maße anfällig für strategischen Missbrauch. Insbesondere die Möglichkeit, durch Abmahnungen mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen systematisch Vertragsstrafen zu generieren, lädt dazu ein, das Wettbewerbsrecht in ein lukratives Geschäftsmodell zu überführen.

    Das Oberlandesgericht Hamm hat sich in seinem Urteil vom 4. Juni 2024 (Az. 4 U 247/22) in bemerkenswerter Klarheit mit den Grenzen solcher Praktiken auseinandergesetzt. Die Entscheidung konkretisiert, unter welchen Umständen die Geltendmachung einer Vertragsstrafe trotz eines objektiven Wettbewerbsverstoßes als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist – und rückt dabei speziell die wirtschaftlichen Hintergründe der Abmahntätigkeit in den Fokus.

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  • Forschungs- & Entwicklungsvertrag: Was bei F&E-Verträgen rechtlich zu bedenken ist

    Forschungs- & Entwicklungsvertrag: Was bei F&E-Verträgen rechtlich zu bedenken ist

    Forschungs- und Entwicklungsverträge (F&E-Verträge) sind rechtlich hochkomplexe Gebilde. Sie müssen auf eine Zusammenarbeit ausgerichtet sein, die inhaltlich oft vage beginnt, aber strukturell und rechtlich präzise geregelt werden muss.

    Wer sich auf eine solche Kooperation einlässt, tut gut daran, bereits vor Beginn der eigentlichen Zusammenarbeit zentrale Fragen zur Zielbestimmung, zur Nutzung von Hintergrundwissen, zur Verwertung neuer Ergebnisse sowie zum Umgang mit Rechten Dritter vertraglich zu regeln. Die Rechtsprechung ist dabei ebenso wachsam wie detailversessen – und die juristische Literatur liefert inzwischen eine beeindruckend differenzierte Dogmatik.

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  • UWG: Keine Unterlassung ohne Marktteilnahme

    UWG: Keine Unterlassung ohne Marktteilnahme

    OLG Frankfurt zur fehlenden Aktivlegitimation im Lauterkeitsrecht: Mit Urteil vom 14. November 2024 (Az. 6 U 188/24) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb nicht zugelassener Krebsarzneimittel aufgehoben. Der Grund: Die antragstellende pharmazeutische Gesellschaft stand zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zur Antragsgegnerin – sie war lediglich potenzielle Mitbewerberin. Die Entscheidung verdeutlicht die Konsequenzen der mit dem „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ verschärften Anspruchsberechtigung nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG und stärkt zugleich die Konturen des Begriffs des Mitbewerbers.

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  • Wettbewerbsverhältnis: BGH zu Mitbewerberstatus bei Fluggastrechteportalen

    Wettbewerbsverhältnis: BGH zu Mitbewerberstatus bei Fluggastrechteportalen

    Mit Urteil vom 27. März 2025 (Az. I ZR 64/24) hat der Bundesgerichtshof eine zentrale Weichenstellung im Lauterkeitsrecht vorgenommen: Betreiber von Onlineportalen, die gegen Provision Fluggastrechte im Auftrag von Reisenden geltend machen, stehen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu den Fluggesellschaften selbst – jedenfalls dann, wenn diese ebenfalls digitale Eingabetools zur Anspruchsverfolgung anbieten.

    Das Urteil grenzt sich in bemerkenswerter Deutlichkeit von einer zu engen wettbewerbsrechtlichen Lesart ab, wie sie etwa noch das Oberlandesgericht Hamburg vertreten hatte. Die Entscheidung stärkt die Anspruchsberechtigung der Marktteilnehmer untereinander und betont den funktionalen Begriff des Wettbewerbs.

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  • OLG Düsseldorf zur Überprüfung der Vertragsstrafe auf ihre Höhe

    OLG Düsseldorf zur Überprüfung der Vertragsstrafe auf ihre Höhe

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. Juni 2024 (2 U 37/24) wirft ein Licht auf die Bedeutung und Bemessung von Vertragsstrafen in Wettbewerbsstreitigkeiten. Im Zentrum des Falls stand ein Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zwischen zwei Dentalhandelsgesellschaften, die zu erheblichen Streitigkeiten über die Höhe der Vertragsstrafe führte.

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  • BGH zu Mitbewerbereigenschaft und Wettbewerbsverhältnis bei Plattform

    BGH zu Mitbewerbereigenschaft und Wettbewerbsverhältnis bei Plattform

    Am 21. November 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH, I ZR 107/23) eine Entscheidung getroffen, die die Voraussetzungen für die Mitbewerbereigenschaft sowie das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG näher konkretisiert. Im Zentrum der Entscheidung stand die Frage, ob ein Plattformbetreiber, der Tickets vermittelt, als Mitbewerber eines Veranstalters von Fußballspielen angesehen werden kann.

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  • Werbeemails aus dem Online-Shop

    Werbeemails aus dem Online-Shop

    Im Fokus unseres heutigen Beitrags steht ein interessantes Urteil des Landgerichts Paderborn (2 O 325/23), das wichtige Fragen zur Datenerhebung und -verarbeitung in Online-Shops im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berührt. Konkret geht es um die Verpflichtung, Gast-Bestellungen zu ermöglichen und die Relevanz dieser Praxis für den Datenschutz und die Verbraucherfreundlichkeit.

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  • Auslegung des Unterlassungsvertrags bzw. der Unterlassungserklärung

    Auslegung des Unterlassungsvertrags: Wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben und von der Gegenseite angenommen wird, entsteht ein Unterlassungsvertrag. Doch wie genau ist ein solcher Vertrag auszulegen? Naturgemäß, wenn ein vermeintlicher Verstoß vorliegt, liest der Schuldner den Vertrag enger als der Gläubiger – die Rechtsprechung bietet hier Auslegungshilfen.

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  • Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers

    Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers

    Zwar wird vermutet, dass der Arbeitnehmer auch dann keine Konkurrenztätigkeit ausüben darf, wenn feststeht, dass der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer betreuten Bezirk oder Kundenkreis nicht erreichen wird. Mit dieser Annahme ist jedoch kein Verzicht auf örtliche Gesichtspunkte bei der Bestimmung des „Handelszweiges“ im Sinne des § 60 Abs. 1 HGB bzw. des für das Wettbewerbsverhältnis zweier Unternehmen maßgeblichen Marktgebietes verbunden, wie das Landesarbeitsgericht Hamm, 18 SaGa 16/22, betont.

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  • Wettbewerbsrecht: Wann liegt ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vor?

    Wann liegt ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vor: Im Wettbewerbsrecht kann bei Vorliegen eines Wettbewerbsverstosses häufig treffend gestritten werden, ob überhaupt ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vorliegt. Die – nicht abschliessende! – Faustformel lautet, dass beide Wettbewerber im sachlich und räumlich konkurrierenden Bereich tätig sein müssen. Mitbewerber ist insoweit mit § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht. Letzteres liegt vor, wenn die Unternehmer gleiche oder gleichartige Waren bzw. Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen versuchen und durch die beanstandete Handlung den anderen Unternehmer beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann.

    Der Bundesgerichtshof hat dies mehrmals konkretisieren können.

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  • Deckelung von Kosten einer Abmahnung im Urheberrecht nach §97a UrhG (Gesetzesfassung 2010)

    An dieser Stelle im Folgenden ohne jegliche Kommentierung die Begründungen bzw. Ausführungen zur Einführung des §97a UrhG. Da zur Zeit zunehmend über die Deckelung des Ersatzanspruches im Rahmen des §97a II UrhG diskutiert wird – und dies mit Veröffentlichung des Urteils des BGH in Sachen WLAN./.Störerhaftung sicherlich weiter ansteigen wird – wird die Begründung hier schlicht zum Nachlesen eingestellt, auch damit bei Artikeln auf dieser Seite direkt (bei Bedarf) auf die Begründung verwiesen werden kann.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist veraltet und wird nur aus Recherchegründen weiter vorgehalten!
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  • Domainrecht: Tippfehler-Domain kann unzulässig sein

    Der Bundesgerichtshof hat sich in zwei Entscheidungen der Tippfehler-Domain bzw. der leicht abgewandelt geschriebenen Domain zugewandt. Dabei wurde durchaus mit einiger Überraschung entschieden, dass im Namensrecht nur selten Ansprüche zur Verfügung stehen werden, wettbewerbsrechtlich dagegen eine Gegenwehr möglich sein kann.

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