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Schlagwort: Abgabenordnung

Rechtsanwalt für Abgabenordnung im Steuerstrafverfahren: Die Abgabenordnung (AO) ist ein zentrales Gesetz des deutschen Steuerrechts. Sie regelt das Verfahren zur Erhebung und Festsetzung von Steuern und anderen Abgaben sowie die Rechte und Pflichten der Finanzbehörden und der Steuerpflichtigen. Unsere Kanzlei ist ausschliesslich im Steuerstrafrecht tätig.

Die AO ist ein sehr umfangreiches Gesetz und enthält unter anderem Regelungen zu folgenden Themen:

  • Steuerfestsetzung: Die AO regelt, wie die Steuerfestsetzung durch die Finanzbehörden erfolgt und welche Rechtsbehelfe dem Steuerpflichtigen gegen die Steuerfestsetzung zur Verfügung stehen.
  • Steuererklärung: Die AO legt fest, welche Angaben die Steuererklärung enthalten muss und in welcher Form sie abzugeben ist. Auch die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung sind in der AO geregelt.
  • Steuerpflichtiger und Steuerschuldner: Die AO definiert, wer als Steuerpflichtiger und wer als Steuerschuldner gilt. Außerdem regelt sie, welche Pflichten und Rechte Steuerpflichtige und Steuerschuldner haben.
  • Steuerfahndung und Steuerstrafverfahren: Die AO enthält Vorschriften zur Durchführung der Steuerfahndung und zur Verfolgung von Steuerstraftaten.
  • Verwaltungsvorschriften: Die AO ermächtigt die Finanzbehörden zum Erlass von Verwaltungsvorschriften, um das Verfahren der Steuererhebung zu regeln.

Die Abgabenordnung ist also quasi das Grundgesetz des deutschen Steuerrechts und bildet die rechtliche Grundlage für das Handeln der Finanzbehörden und der Steuerpflichtigen. Sie schafft eine klare Struktur für die Erhebung und Festsetzung von Steuern und anderen Abgaben und sorgt dafür, dass das Verfahren transparent und rechtssicher abläuft.

  • Razzien im Sicherheitsgewerbe 2026: Was hinter den Vorwürfen steckt – und welche strafrechtlichen Risiken drohen

    Razzien im Sicherheitsgewerbe 2026: Was hinter den Vorwürfen steckt – und welche strafrechtlichen Risiken drohen

    Am 25. Februar 2026 haben Einsatzkräfte des Zolls und der Steuerfahndung in sieben Bundesländern Wohn- und Geschäftsräume von Sicherheitsunternehmen und Dienstleistern durchsucht. Hintergrund ist der Verdacht, dass über ein Geflecht aus Scheinrechnungen über Jahre Schwarzlöhne gezahlt, Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten und Steuern hinterzogen wurden. Nach Angaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wurden sechs Tatverdächtige im Alter zwischen 24 und 52 Jahren festgenommen, der vorläufig bezifferte Schaden liegt bei über 3,1 Millionen Euro.

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  • Informationsfreiheit vs. Steuergeheimnis: Zugang zu Cum/Cum-Dokumenten

    Informationsfreiheit vs. Steuergeheimnis: Zugang zu Cum/Cum-Dokumenten

    Die Diskussion um Cum/Cum-Geschäfte und ihre steuerlichen Folgen ist seit Jahren ein politisch und rechtlich brisantes Thema. Während Finanzbehörden und Banken um Transparenz ringen, versuchen Journalisten, Wissenschaftler und Aktivisten, durch Informationsfreiheitsgesetze Einblick in interne Unterlagen zu erhalten. Doch wo liegen die Grenzen des Informationszugangs, wenn es um steuerrelevante Vorgänge geht? Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem aktuellen Beschluss vom 27. Januar 2026 (Az. 15 E 560/25) klargestellt, unter welchen Bedingungen der Verwaltungsrechtsweg für solche Anfragen eröffnet ist – und wann das Steuergeheimnis nicht greift.

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  • Verjährung im Steuerstrafrecht

    Verjährung im Steuerstrafrecht

    Die Verjährung ist im Steuerstrafrecht oft die erste und auch letzte Hoffnung für Beschuldigte. Doch was sich viele Unternehmen und Steuerpflichtige nicht vorstellen können: Die Fristen für die strafrechtliche Verfolgung von Steuerhinterziehung können sich über Jahrzehnte erstrecken – aus gutem Grund, denn Ermittlungsverfahren ziehen sich ebenfalls oft über Jahre hin. Zuletzt hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2020 die Verjährung für besonders schwere Fälle von zehn auf fünfzehn Jahre verlängert.

    In der Praxis bedeutet das: Wer heute eine Steuerhinterziehung begangen hat, kann quasi noch in vierzig Jahren damit rechnen, dass das Finanzamt an seine Tür klopft. Und die Sorge ist berechtigt, da Finanzämter immer wieder und von der Rechtsprechung gedeckt Daten ankaufen, die jahrzehntelange Rückschlüsse zulassen.

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  • Anonyme Anzeigen und das Steuergeheimnis

    Anonyme Anzeigen und das Steuergeheimnis

    Mit Urteil vom 25. September 2024 (Aktenzeichen 16 K 16096/23) hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg eine grundsätzliche Frage des Steuerverfahrensrechts entschieden. Dürfen Betroffene Einsicht in anonyme Anzeigen nehmen, die gegen sie erstattet wurden? Das Gericht verneint dies und bestätigt damit die strenge Auslegung des Steuergeheimnisses gemäß § 30 AO. Mit dieser Entscheidung wird die Abwägung zwischen dem Schutz von Anzeigenerstattern und dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Steuererhebung einerseits und den Informationsinteressen der Betroffenen andererseits deutlich. Das Ergebnis ist überraschend.

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  • Besteuerung von „Altwaren“ bei E-Zigaretten

    Besteuerung von „Altwaren“ bei E-Zigaretten

    FG Düsseldorf zur Reichweite des § 23f Abs. 1 Nr. 4 Alt. 2 TabStG: Mit der Reform des Tabaksteuerrechts hat der Gesetzgeber im Jahr 2022 Neuland betreten: Erstmals unterliegen auch sogenannte Substitute für Tabakwaren – insbesondere Liquids, Aromen und Einweg-E-Zigaretten – einer eigenständigen Verbrauchsteuer. Die praktische Umsetzung dieses neuen Steuerregimes ist jedoch mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten behaftet, wie das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11. Dezember 2024 (Az. 4 K 507/24 VTa) exemplarisch zeigt.

    Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Steuerpflicht für sogenannte „Altwaren“ besteht – also für Waren, die vor Inkrafttreten der neuen Besteuerungsvorschriften rechtmäßig und unversteuert in den Verkehr gelangt sind, aber nach dem 13. Februar 2023 weiterhin im Besitz von Händlern vorgefunden werden. Das Gericht hat die Steuerpflicht in vollem Umfang bejaht und damit zugleich die unionsrechtliche Zulässigkeit der einschlägigen Norm bestätigt.

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  • Cannabis im Haftraum und das KCanG

    Cannabis im Haftraum und das KCanG

    KG Berlin zur Reichweite des Konsumcannabisgesetzes: Mit der Legalisierung des privaten Besitzes und Anbaus von Cannabis durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat der Gesetzgeber einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel vollzogen, dessen Tragweite sich nun Schritt für Schritt in der Rechtsprechung entfaltet. Besonders heikel wird es dort, wo die gesetzlich erlaubten Mengen in Bereichen in Erscheinung treten, die der staatlichen Kontrolle unterliegen – etwa im Strafvollzug.

    In seinem Urteil vom 28. Mai 2025 (5 ORs 17/25) hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis im Haftraum eines Strafgefangenen von der straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Ahndung ausgenommen ist. Das Urteil rückt damit die Begrifflichkeit des „gewöhnlichen Aufenthalts“ in den Mittelpunkt und weist zugleich der Strafverfolgung wie auch der Vollzugspraxis enge Grenzen.

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  • Steuerhinterziehung im Restaurantbetrieb

    Steuerhinterziehung im Restaurantbetrieb

    Am 12. Dezember 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Verfahren 1 StR 112/24 über die Revision eines Angeklagten, der wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen verurteilt worden war. Der Fall dreht sich um die komplexen juristischen Fragestellungen der Steuerhinterziehung, der Verfahrenseinstellung sowie der Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs. Ziel dieses Beitrags ist es, die Entscheidung des BGH detailliert zu analysieren und die rechtlichen Probleme präzise darzustellen.

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  • Durchsuchung im Steuerstrafverfahren

    Durchsuchung im Steuerstrafverfahren

    Durchsuchung im Steuerstrafverfahren: Das Landgericht Nürnberg-Fürth (12 Qs 26/24) hat die Frage beurteilt, ob steuerliche Sachverhalte in einem Durchsuchungsbeschluss nach § 103 StPO offengelegt werden dürfen, wenn der Geschäftsführer einer GmbH zugleich Beschuldigter einer Steuerhinterziehung ist. Das LG Nürnberg-Fürth hob dabei einen zuvor ergangenen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Nürnberg auf und entschied, dass die Kosten des Verfahrens von der Staatskasse zu tragen sind.

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  • KCanG: Zusammenrechnung von Cannabismengen

    KCanG: Zusammenrechnung von Cannabismengen

    Im Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. Oktober 2024 (1 StR 276/24) wurde klargestellt, dass Cannabismengen, die an verschiedenen Wohnsitzen oder am gewöhnlichen Aufenthalt eines Angeklagten aufbewahrt werden, zur Bestimmung der strafrechtlich relevanten Freigrenze nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zusammenzurechnen sind.

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  • Steuerstrafrecht

    Steuerstrafrecht

    Das Steuerstrafrecht ist ein komplexer Bereich des deutschen Rechts, der sich mit der strafrechtlichen Ahndung von Verstößen gegen steuerrechtliche Pflichten befasst. Es bildet die Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Strafrecht und ist vor allem in der Abgabenordnung (AO) geregelt, insbesondere in den §§ 369 ff. AO.

    Das zentrale Delikt des Steuerstrafrechts ist die Steuerhinterziehung, die in § 370 AO definiert ist. Im Folgenden gebe ich einen verständlichen Überblick über die Grundzüge des Steuerstrafrechts.

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  • Kassensysteme: Steuerrechtlicher Blick auf TSE

    Kassensysteme: Steuerrechtlicher Blick auf TSE

    Bereits seit dem 1. Januar 2023 ist die Nutzung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland verpflichtend. Diese gesetzliche Neuerung zielt darauf ab, Manipulationen an digitalen Kassendaten zu verhindern und die Transparenz sowie Nachvollziehbarkeit von Umsätzen gegenüber der Finanzverwaltung zu gewährleisten. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmer, und welche steuerrechtlichen Konsequenzen sind zu beachten?

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  • Kassen-Nachschau: Keine hohen Hürden für den Übergang zu einer Außenprüfung

    Kassen-Nachschau: Keine hohen Hürden für den Übergang zu einer Außenprüfung

    Seit 2018 besteht die Möglichkeit einer Kassen-Nachschau gemäß Abgabenordnung (§ 146b AO). Dies ist ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte, u. a. im Kontext der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen. Die Kassen-Nachschau erfolgt grundsätzlich beim Steuerpflichtigen durch einen Amtsträger der Finanzbehörde – und zwar ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung. Das Finanzgericht Hamburg (6 K 47/22) hat sich nun mit den Voraussetzungen für den Übergang zu einer Außenprüfung beschäftigt.

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  • Zugangsvermutung bei regelmäßig zustellungsfreien Tagen innerhalb der Drei-Tages-Frist

    Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 24. August 2022 (Az. 7 K 7045/20) entschieden, dass die Zugangsvermutung gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung –AO– entfällt, wenn innerhalb der dort genannten 3-Tages-Frist an einem Werktag regelmäßig keine Postzustellung stattfindet.

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  • Steuerhehler & Einziehung bei Befreiung von Verbindlichkeit

    Am Beispiel geschmuggelter Zigaretten lässt sich recht plastisch die Rechtsprechung des BGH zur Einziehung bei Befreiung von einer Verbindlichkeit aufzeigen: Grundsätzlich unterliegt der aus Veräußerung von Zigaretten dem Steuerhehler zufließende Erlös der Einziehung als Surrogat des Erlangten (§ 73 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 StGB, dazu BGH, 1 StR 634/18, 1 StR 502/20, 1 StR 127/19 und 1 StR 244/18).

    Doch wie ist damit umzugehen, wenn nicht der Steuerhehler den Erlös aus den Verkäufen erlangt, sondern der Käufer den Kaufpreis direkt an den Lieferanten zahlt?

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  • Steuernachzahlungen und -erstattungen: Zinssatz von 0,15 % pro Monat

    Der Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen gemäß Abgabenordnung (§ 233a AO) ist rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 auf 0,15 % pro Monat (das heißt 1,8 % pro Jahr) gesenkt worden. Die Angemessenheit dieses Zinssatzes ist dann unter Berücksichtigung der Entwicklung des Basiszinssatzes nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 247 BGB) wenigstens alle zwei Jahre zu evaluieren. Die erste Evaluierung erfolgt spätestens zum 1.1.2024.

    Vorausgegangen war der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (Zweites Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung; BMF-Referentenentwurf mit Stand vom 14.2.2022).

    Die Angemessenheit dieses Zinssatzes ist dann unter Berücksichtigung der Entwicklung des Basiszinssatzes nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 247 BGB) alle drei Jahre mit Wirkung für nachfolgende Verzinsungszeiträume zu evaluieren, erstmals zum 1.1.2026.

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