FG Düsseldorf zur Reichweite des § 23f Abs. 1 Nr. 4 Alt. 2 TabStG: Mit der Reform des Tabaksteuerrechts hat der Gesetzgeber im Jahr 2022 Neuland betreten: Erstmals unterliegen auch sogenannte Substitute für Tabakwaren – insbesondere Liquids, Aromen und Einweg-E-Zigaretten – einer eigenständigen Verbrauchsteuer. Die praktische Umsetzung dieses neuen Steuerregimes ist jedoch mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten behaftet, wie das…WeiterlesenBesteuerung von „Altwaren“ bei E-Zigaretten
Schlagwort: Abgabenordnung
Rechtsanwalt für Abgabenordnung im Steuerstrafverfahren: Die Abgabenordnung (AO) ist ein zentrales Gesetz des deutschen Steuerrechts. Sie regelt das Verfahren zur Erhebung und Festsetzung von Steuern und anderen Abgaben sowie die Rechte und Pflichten der Finanzbehörden und der Steuerpflichtigen. Unsere Kanzlei ist ausschliesslich im Steuerstrafrecht tätig.
Die AO ist ein sehr umfangreiches Gesetz und enthält unter anderem Regelungen zu folgenden Themen:
- Steuerfestsetzung: Die AO regelt, wie die Steuerfestsetzung durch die Finanzbehörden erfolgt und welche Rechtsbehelfe dem Steuerpflichtigen gegen die Steuerfestsetzung zur Verfügung stehen.
- Steuererklärung: Die AO legt fest, welche Angaben die Steuererklärung enthalten muss und in welcher Form sie abzugeben ist. Auch die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung sind in der AO geregelt.
- Steuerpflichtiger und Steuerschuldner: Die AO definiert, wer als Steuerpflichtiger und wer als Steuerschuldner gilt. Außerdem regelt sie, welche Pflichten und Rechte Steuerpflichtige und Steuerschuldner haben.
- Steuerfahndung und Steuerstrafverfahren: Die AO enthält Vorschriften zur Durchführung der Steuerfahndung und zur Verfolgung von Steuerstraftaten.
- Verwaltungsvorschriften: Die AO ermächtigt die Finanzbehörden zum Erlass von Verwaltungsvorschriften, um das Verfahren der Steuererhebung zu regeln.
Die Abgabenordnung ist also quasi das Grundgesetz des deutschen Steuerrechts und bildet die rechtliche Grundlage für das Handeln der Finanzbehörden und der Steuerpflichtigen. Sie schafft eine klare Struktur für die Erhebung und Festsetzung von Steuern und anderen Abgaben und sorgt dafür, dass das Verfahren transparent und rechtssicher abläuft.
KG Berlin zur Reichweite des Konsumcannabisgesetzes: Mit der Legalisierung des privaten Besitzes und Anbaus von Cannabis durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat der Gesetzgeber einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel vollzogen, dessen Tragweite sich nun Schritt für Schritt in der Rechtsprechung entfaltet. Besonders heikel wird es dort, wo die gesetzlich erlaubten Mengen in Bereichen in Erscheinung treten, die der…WeiterlesenCannabis im Haftraum und das KCanG
Am 12. Dezember 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Verfahren 1 StR 112/24 über die Revision eines Angeklagten, der wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen verurteilt worden war. Der Fall dreht sich um die komplexen juristischen Fragestellungen der Steuerhinterziehung, der Verfahrenseinstellung sowie der Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs. Ziel dieses Beitrags ist es, die Entscheidung des BGH detailliert…WeiterlesenSteuerhinterziehung im Restaurantbetrieb
Durchsuchung im Steuerstrafverfahren: Das Landgericht Nürnberg-Fürth (12 Qs 26/24) hat die Frage beurteilt, ob steuerliche Sachverhalte in einem Durchsuchungsbeschluss nach § 103 StPO offengelegt werden dürfen, wenn der Geschäftsführer einer GmbH zugleich Beschuldigter einer Steuerhinterziehung ist. Das LG Nürnberg-Fürth hob dabei einen zuvor ergangenen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Nürnberg auf und entschied, dass die Kosten des…WeiterlesenDurchsuchung im Steuerstrafverfahren
Im Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. Oktober 2024 (1 StR 276/24) wurde klargestellt, dass Cannabismengen, die an verschiedenen Wohnsitzen oder am gewöhnlichen Aufenthalt eines Angeklagten aufbewahrt werden, zur Bestimmung der strafrechtlich relevanten Freigrenze nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zusammenzurechnen sind.WeiterlesenKCanG: Zusammenrechnung von Cannabismengen
Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht ist ein komplexer Bereich des deutschen Rechts, der sich mit der strafrechtlichen Ahndung von Verstößen gegen steuerrechtliche Pflichten befasst. Es bildet die Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Strafrecht und ist vor allem in der Abgabenordnung (AO) geregelt, insbesondere in den §§ 369 ff. AO. Das zentrale Delikt des Steuerstrafrechts ist die Steuerhinterziehung, die in…WeiterlesenSteuerstrafrecht
Bereits seit dem 1. Januar 2023 ist die Nutzung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland verpflichtend. Diese gesetzliche Neuerung zielt darauf ab, Manipulationen an digitalen Kassendaten zu verhindern und die Transparenz sowie Nachvollziehbarkeit von Umsätzen gegenüber der Finanzverwaltung zu gewährleisten. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmer, und welche steuerrechtlichen Konsequenzen…WeiterlesenKassensysteme: Steuerrechtlicher Blick auf TSE
Seit 2018 besteht die Möglichkeit einer Kassen-Nachschau gemäß Abgabenordnung (§ 146b AO). Dies ist ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte, u. a. im Kontext der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen. Die Kassen-Nachschau erfolgt grundsätzlich beim Steuerpflichtigen durch einen Amtsträger der Finanzbehörde – und zwar ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung. Das Finanzgericht Hamburg…WeiterlesenKassen-Nachschau: Keine hohen Hürden für den Übergang zu einer Außenprüfung
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 24. August 2022 (Az. 7 K 7045/20) entschieden, dass die Zugangsvermutung gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung –AO– entfällt, wenn innerhalb der dort genannten 3-Tages-Frist an einem Werktag regelmäßig keine Postzustellung stattfindet.WeiterlesenZugangsvermutung bei regelmäßig zustellungsfreien Tagen innerhalb der Drei-Tages-Frist
Am Beispiel geschmuggelter Zigaretten lässt sich recht plastisch die Rechtsprechung des BGH zur Einziehung bei Befreiung von einer Verbindlichkeit aufzeigen: Grundsätzlich unterliegt der aus Veräußerung von Zigaretten dem Steuerhehler zufließende Erlös der Einziehung als Surrogat des Erlangten (§ 73 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 StGB, dazu BGH, 1 StR 634/18, 1 StR 502/20, 1…WeiterlesenSteuerhehler & Einziehung bei Befreiung von Verbindlichkeit
Der Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen gemäß Abgabenordnung (§ 233a AO) ist rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 auf 0,15 % pro Monat (das heißt 1,8 % pro Jahr) gesenkt worden. Die Angemessenheit dieses Zinssatzes ist dann unter Berücksichtigung der Entwicklung des Basiszinssatzes nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 247 BGB) wenigstens alle zwei Jahre zu evaluieren.…WeiterlesenSteuernachzahlungen und -erstattungen: Zinssatz von 0,15 % pro Monat
Eine dritte Anschlussprüfung ist bei einem Freiberufler zulässig, falls keine Ermessensfehler bei der Anordnung vorliegen und insbesondere nicht gegen das Willkürverbot oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen wird. Das hat der Bundesfinanzhof (VIII B 130/20) klargestellt.WeiterlesenBetriebsprüfung: Wie viele Anschlussprüfungen sind bei Freiberufler zulässig?
Dass das Finanzamt faktisch einen Anspruch gegenüber der Staatsanwaltschaft hat, Einsicht in laufende STrafakten zu nehmen, hat das BayObLG mit Beschluss vom 20.12.2021 (203 VAs 389/21) klargestellt: Das Finanzamt … als öffentliche Stelle hat gegenüber der Staatsanwaltschaft … einen Anspruch auf Auskunftserteilung gemäß § 474 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO i.V.m. § 13 Abs. 1 Ziffer 1…WeiterlesenEinsicht in Strafakte durch Finanzamt
Durchsuchung durch den Zoll: In Betrieben, speziell in Bereichen wie der Baubranche, gehören “Besuche” vom Zoll durchaus zur Tagesordnung. Hintergrund ist, dass mit § 2 Abs. 1 SchwarzArbG die Behörden der Zollverwaltung nachprüfen, ob bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen verschiedene sozialversicherungsrechtliche Melde- oder sonstigen Pflichten erfüllt sowie weitere sozialrechtliche Vorgaben eingehalten wurden. Zudem…WeiterlesenDurchsuchung durch den Zoll
Nach Ablauf einer zinsfreien Karenzzeit von grundsätzlich 15 Monaten wird bei Steuernachzahlungen und -erstattungen ein Zinssatz von 0,5 % pro Monat zugrunde gelegt. Mit Beschluss vom 8.7.2021 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die jährliche 6%ige Verzinsung für Zeiträume seit 2014 für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich nun in einem umfangreichen Schreiben zu Anwendungsfragen geäußert.WeiterlesenFinanzämter: 6 Prozent verfassungswidrig – vorerst keine Zinsfestsetzungen








