In einer interessanten Entscheidung des Landgerichts Berlin (15 O 464/23) wurde ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch im Kontext sozialer Medien behandelt. Das Gericht musste die Frage klären, inwieweit die Mutter für das urheberrechtswidrige Posten ihrer Tochter auf Instagram haftet.WeiterlesenStörerhaftung und Urheberrecht in den sozialen Medien
Schlagwort: Störerhaftung
Die Störerhaftung im deutschen Recht bezieht sich auf die zivilrechtliche Haftung von Personen oder Unternehmen, die nicht direkt eine Rechtsverletzung begangen haben, aber in irgendeiner Weise zur Verletzung beigetragen oder diese ermöglicht haben. Es handelt sich also um eine mittelbare Haftung.
Ein klassisches Beispiel für die Anwendung der Störerhaftung war die Haftung des Anschlussinhabers eines WLAN-Netzwerks für Urheberrechtsverletzungen, die von Dritten über dieses Netzwerk begangen wurden. Wenn das WLAN nicht ausreichend gesichert war und jemand anderes darüber illegal Musik oder Filme heruntergeladen hat, konnte der Anschlussinhaber als Störer in Anspruch genommen werden, auch wenn er selbst nichts mit der Rechtsverletzung zu tun hatte.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Störerhaftung keine Verschuldenshaftung ist. Das bedeutet, dass der Störer auch dann haften kann, wenn ihm kein persönliches Verschulden an der Rechtsverletzung nachgewiesen werden kann. Es reicht aus, dass er die Rechtsverletzung objektiv ermöglicht oder nicht verhindert hat.
In den letzten Jahren gab es jedoch einige gesetzliche Änderungen und Gerichtsentscheidungen, die die Anwendung der Störerhaftung, insbesondere im Bereich des Urheberrechts und des offenen WLANs, eingeschränkt haben. Es ist daher ratsam, sich bei konkreten Fragen zur Störerhaftung an, einen Rechtsanwalt zu wenden, gerade mit Blick auf die seit den 2020ern laufende neue europäische Plattformregulierung.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main befasste sich in seiner Entscheidung vom 16. März 2023 mit der Haftung eines Bevollmächtigten nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) für Schutzrechtsverletzungen. Im Kern ging es darum, ob ein Bevollmächtigter im Sinne von § 2 Nr. 6 ProdSG für die durch den Hersteller verursachten Schutzrechtsverletzungen als Gehilfe oder Störer haften kann.WeiterlesenHaftung eines Bevollmächtigten nach ProdSG für Schutzrechtsverletzungen
Störerhaftung 2023
Kommt die Störerhaftung bei frei zugänglichem WLAN wieder zurück nach Deutschland? Nach vielen Jahren des Ringens wurde im heutigen §8 TMG eine weitgehende Privilegierung aufgenommen, die sich auch auf Unterlassungsansprüche erstreckt. Das TMG wird allerdings durch das „Digitale Dienste Gesetz“ (DDG) abgelöst werden, mit dem in Deutschland die Umsetzung des Digital Service Act (DSA) erfolgt.…WeiterlesenStörerhaftung 2023
Beim OLG Frankfurt (16 U 253/20) ging es um die Haftung des Plattform-Betreibers YouTube für hochgeladene Videos als Störer, was verneint wurde.WeiterlesenUnterlassung der Verbreitung von Videos auf YouTube
Das Landgericht Köln hat sich in seiner Entscheidung vom 29. September 2022 (Aktenzeichen 14 O 29/21) mit der Frage befasst, ob ein DNS-Resolver-Betreiber für urheberrechtliche Verstöße auf von ihm aufgelösten Webseiten haftet. Die Entscheidung war insbesondere vor dem Hintergrund der Haftung von Internetdiensten für von Dritten begangene Rechtsverletzungen von Bedeutung. Heute ist Sie durch eine…WeiterlesenLG Köln zur Haftung eines DNS-Resolvers bei Urheberrechtsverletzung
Der Bundesgerichtshof (I ZR 111/21) konkretisiert die Maßnahmen, die Rechteinhaber ergreifen müssen, bevor sie einen Anspruch auf Einrichtung von Websperren geltend machen: Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen Rechteinhaber von Internetprovidern die Sperrung des Zugangs zu Internetseiten nach § 7 Abs. 4 TMG verlangen können.…WeiterlesenBGH zur Einrichtung von DNS- / Websperren
Urheberrechtsschutz im Internet
Der BGH (I ZR 135/18, „uploaded III“) hat entschieden: Zur Anwendbarkeit deutschen Rechts führt der BGH aus: Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, die auch unter Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 – I ZR 20/17, GRUR…WeiterlesenUrheberrechtsschutz im Internet
Dass der Betreiber eines Instagram Accounts weder als Störer noch wegen der Reichweite einer vertraglich übernommenen Unterlassungsverpflichtung dazu verpflichtet ist, die Abrufbarkeit eines Videos auf einer von einem Dritten betriebenen (beliebten) Facebook Seite zu unterbinden, hat das Landgericht Köln, 14 O 127/20, hervorgehoben: Der Beklagte haftet aber auch nicht als Störer oder aufgrund des Unterlassungsvertrags…WeiterlesenPflichten des Betreibers eines Instagram Accounts nach Unterlassungserklärung
Üblicherweise drehen sich im Urheberrecht viele Fragen um die Störerhaftung und seltener um die Täterschaft. Umso interessanter, dass sich der Bundesgerichtshof (I ZR 88/13) zur Frage geäußert hat, wann man Täter einer Urheberrechtsverletzung ist. Bei der Gelegenheit stellt der BGH dann auch klar, dass reine Hilfspersonen auf der einen Seite als Täter ausscheiden, aber Online-Shops,…WeiterlesenUrheberrecht: Täterschaft bei Urheberrechtsverletzung
Der Bundesgerichtshof (I ZR 61/20) konnte sich sehr umfangreich zu Unterlassungsansprüchen äußern, die wegen einer Verletzung eines Schutzrechts im Raum stehen – nicht nach einer Handlung, sondern nach einem Unterlassen. Dabei führt der BGH aus, dass Ansprüche wegen der Verletzung eines Ausschließlichkeitsrechts nach den allgemeinen Grundsätzen voraussetzen, dass ein Zurechnungszusammenhang zwischen dem als pflichtwidrig geltend…WeiterlesenAnsprüche nach einer Markenrechtsverletzung – wegen Unterlassen
An dieser Stelle im Folgenden ohne jegliche Kommentierung die Begründungen bzw. Ausführungen zur Einführung des §97a UrhG. Da zur Zeit zunehmend über die Deckelung des Ersatzanspruches im Rahmen des §97a II UrhG diskutiert wird – und dies mit Veröffentlichung des Urteils des BGH in Sachen WLAN./.Störerhaftung sicherlich weiter ansteigen wird – wird die Begründung hier…WeiterlesenDeckelung von Kosten einer Abmahnung im Urheberrecht nach §97a UrhG (Gesetzesfassung 2010)
Das Landgericht Düsseldorf (23 S 359/09) hatte sich mit einem Anbieter von Webspace („Sharehoster“) beschäftigt und festgestellt, dass dieser für urheberrechtliche Verletzungen durch dort vorgehaltene Downloads nicht als Täter in Anspruch zu nehmen ist. Offen liess das Gericht allerdings, ob eine Haftung als Störer in Betracht käme, scheint dem aber eher abgeneigt zu sein. In…WeiterlesenSharehosting: Webspace-Anbieter haftet bei Urheberrechtsverletzung erst ab Kenntnisnahme
Nachdem der Bundesgerichtshof im Mai 2010 (I ZR 121/08, „Sommer unseres Lebens“, hier bei uns) im Kern die Störerhaftung für Internet-Anschlüsse und insbesondere (freie) WLAN bestätigt hat, wurde schon gefragt: Was bedeutet das für (Internet-)Cafes? Die Folge war absehbar und ist nun im grösseren Stil aufgetreten: RP-Online berichtete früher, dass eine Café-Kette mehrfach abgemahnt wurde und…WeiterlesenStörerhaftung: Störerhaftung wenn Hotels oder Internet-Cafes WLAN anbieten?
Der Bundesgerichtshof (I ZR 121/08, „Sommer unseres Lebens“) hat sich im Jahr 2010 in Sachen Störerhaftung bei Betrieb eines WLAN geäußert. Die Entscheidung kann mit Fug und Recht als Grundlagen-Entscheidung zur Störerhaftung beim Betrieb von WLAN bzw. Netzwerken bezeichnet werden und hatte schon mit der Pressemitteilung für viel Aufsehen gesorgt. Im Kern hatte der BGH eine…WeiterlesenBGH zur Störerhaftung bei WLAN-Betrieb („Sommer unseres Lebens“, 2010)
Hinsichtlich gerichtlicher Unterlassungsgebote hat der Bundesgerichtshof schon 1991 festgestellt, dass bei Unterlassungsgeboten zu unterscheiden ist: Wenn der Vollstreckungsschuldner eines Unterlassungsgebots ausschließlich eine juristische Person ist, dann ist bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung einmal das Ordnungsgeld gegen die juristische Person und die ersatzweise bestimmte Ordnungshaft sodann gegen das Organmitglied festzusetzen, das schuldhaft gegen das Verbot verstoßen hat…WeiterlesenUnterlassungserklärung von juristischer Person und Geschäftsführer – trotzdem nur eine Vertragsstrafe