Beim Landgericht Frankfurt findet sich ein Urteil vom 10. September 2025 (Az: 2-06 O 271/25) mit einer beachtlichen Entscheidung zur Haftung von Suchmaschinenbetreibern für falsche KI-generierte Informationen: Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein marktbeherrschendes Unternehmen für unzutreffende, durch KI erstellte Übersichten in Suchergebnissen haftbar gemacht werden kann – und ob darin ein Missbrauch der…WeiterlesenHaftung von Suchmaschine für KI-generierte Suchergebnisse?
Schlagwort: Störerhaftung
Die Störerhaftung im deutschen Recht bezieht sich auf die zivilrechtliche Haftung von Personen oder Unternehmen, die nicht direkt eine Rechtsverletzung begangen haben, aber in irgendeiner Weise zur Verletzung beigetragen oder diese ermöglicht haben. Es handelt sich also um eine mittelbare Haftung.
Ein klassisches Beispiel für die Anwendung der Störerhaftung war die Haftung des Anschlussinhabers eines WLAN-Netzwerks für Urheberrechtsverletzungen, die von Dritten über dieses Netzwerk begangen wurden. Wenn das WLAN nicht ausreichend gesichert war und jemand anderes darüber illegal Musik oder Filme heruntergeladen hat, konnte der Anschlussinhaber als Störer in Anspruch genommen werden, auch wenn er selbst nichts mit der Rechtsverletzung zu tun hatte.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Störerhaftung keine Verschuldenshaftung ist. Das bedeutet, dass der Störer auch dann haften kann, wenn ihm kein persönliches Verschulden an der Rechtsverletzung nachgewiesen werden kann. Es reicht aus, dass er die Rechtsverletzung objektiv ermöglicht oder nicht verhindert hat.
In den letzten Jahren gab es jedoch einige gesetzliche Änderungen und Gerichtsentscheidungen, die die Anwendung der Störerhaftung, insbesondere im Bereich des Urheberrechts und des offenen WLANs, eingeschränkt haben. Es ist daher ratsam, sich bei konkreten Fragen zur Störerhaftung an, einen Rechtsanwalt zu wenden, gerade mit Blick auf die seit den 2020ern laufende neue europäische Plattformregulierung.
Die Verbreitung von Fake-Profilen in sozialen Netzwerken stellt Betroffene seit langem vor rechtliche und praktische Herausforderungen. Mit seinem Urteil vom 20. Januar 2026 (Aktenzeichen 18 U 2360/25) hat das Oberlandesgericht München klare Maßstäbe für die Verantwortung von Plattformbetreibern gesetzt. Das Gericht entschied, dass Social-Media-Anbieter als mittelbare Störer haften, wenn sie nach einer konkreten Beanstandung durch…WeiterlesenFake-Profile: Haftung von Social-Media-Anbietern als mittelbare Störer
Gehackt und was nun? Was tun nach einem Hackerangriff – Rechtsanwalt Jens Ferner erläutert erste Schritte und Maßnahmen, die sich nach einem Cyberangriff anbieten.WeiterlesenCyberangriff: Was tun nach einem Hackerangriff?
Die Frage, unter welchen Umständen Betreiber digitaler Plattformen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haften, ist seit Jahren ein zentrales Rechtsproblem des digitalen Zeitalters. Während große Tech-Konzerne wie YouTube oder Facebook oft im Fokus stehen, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln (14 O 343/23), dass auch kleinere Vermittlungsplattformen nicht automatisch vor Haftungsrisiken geschützt sind. Im konkreten…WeiterlesenPlattformhaftung für Urheberrechtsverletzungen
OLG Frankfurt bejaht Unterlassungspflicht: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 26. Juni 2025 (Az. 16 U 58/24) der Klage einer Privatperson gegen die Betreiberin des sozialen Netzwerks Facebook weitgehend stattgegeben. Die Beklagte wurde verurteilt, das Bereithalten zweier Fake-Profile sowie die Verbreitung einer Reihe schwer beleidigender Äußerungen und unbefugt veröffentlichter Bildnisse zu unterlassen.…WeiterlesenLöschungsanspruch gegen Facebook bei ausschließlich rechtsverletzendem Nutzerkonto
Urheberrecht, Eigentum und Schadensersatz im Lizenzrahmen: Die kommerzielle Verwertung von Fotografien aus dem Inneren des Kölner Doms durch eine Fotoagentur war Anlass für eine differenzierte Entscheidung des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln (Urt. v. 23.5.2025 – 6 U 61/24). Die Entscheidung präzisiert dogmatisch tragfähige Maßstäbe zur Abgrenzung von urheberrechtlichen und eigentumsrechtlichen Positionen, zur Berechnung von…WeiterlesenOLG Köln zu Innenraumfotos des Kölner Doms
Plattformhaftung reloaded: Mit Urteil vom 14. Dezember 2023 (Az. I ZR 112/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine bisherige Rechtsprechung zur Verantwortlichkeit von Online-Plattformen für rechtsverletzende Inhalte weiterentwickelt und dabei die Grundsätze der sogenannten Sharehosting-Haftung auf Verkaufsplattformen übertragen. Im Zentrum steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen Anbieter wie Amazon, eBay oder ähnliche Online-Marktplätze für von Dritten…WeiterlesenBGH zu den Haftungsmaßstäben bei Online-Verkaufsplattformen
Die digitale Öffentlichkeit ist anfällig für Missbrauch – insbesondere durch täuschend echte Deepfake-Videos. In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 04.03.2025 – 16 W 10/25) klargestellt, welche Prüfpflichten ein Hostprovider nach einem ersten Hinweis auf eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Dritte auf seiner Plattform trifft. Die Entscheidung markiert einen weiteren Schritt hin…WeiterlesenDeepfakes und Prüfpflichten: OLG Frankfurt verschärft Verantwortung von Hostprovidern
Das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 28.02.2025 – 6 U 107/24) hatte über eine urheberrechtliche Streitigkeit im Zusammenhang mit der öffentlichen Zugänglichmachung eines Fernsehbeitrags – hier wohl auf der Plattform YouTube – zu entscheiden. Dabei ging es nicht nur um die Frage der Rechtsverletzung an sich, sondern insbesondere um die Passivlegitimation des in Anspruch genommenen Antragsgegners…WeiterlesenManagerhaftung im Urheberrecht: OLG Köln zur Passivlegitimation bei YouTube-Videonutzung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20. Februar 2025 (Az. I ZR 46/24) eine weitreichende Entscheidung zur Zulässigkeit von Online-Marktplätzen für Apotheken getroffen. Im Zentrum stand die Frage, ob die Betreiber solcher Plattformen gegen das Verbot des Rezeptmakelns gemäß § 11 Abs. 1a ApoG verstoßen, wenn sie elektronische Rezepte übermitteln und dafür Gebühren verlangen. Die Entscheidung…WeiterlesenZulässigkeit von Online-Marktplätzen für Apotheken: Grenzen des Rezeptmakelverbots
Mit der Haftung von Online-Marktplätzen für urheberrechtswidrige Angebote hat sich der Bundesgerichtshof (I ZR 112/23) in einer Entscheidung beschäftigt: Im Zentrum des Falles stand die Frage, inwieweit ein Plattformbetreiber für rechtswidrige Inhalte haftet, die von Dritten auf seiner Plattform eingestellt werden. Konkret ging es um die Fotografie „Manhattan Bridge“, die ohne Erlaubnis des Urhebers zur…WeiterlesenHaftung von Online-Marktplätzen für urheberrechtswidrige Angebote
Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 4. Dezember 2024 (Az.: 2a O 112/23) eine weitreichende Entscheidung zur Haftung von Google für markenrechtsverletzende Werbeanzeigen auf seiner Plattform getroffen. Die Klägerin, die Skinport GmbH, hatte gegen Google Ireland Limited geklagt, weil auf der Suchmaschine betrügerische Werbeanzeigen geschaltet wurden, die den Namen „Skinport“ nutzten, aber auf gefälschte…WeiterlesenLandgericht Düsseldorf: Google haftet für betrügerische Werbeanzeigen
In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az. 16 U 195/22) geht es um die Haftung von Hostprovidern für rechtsverletzende Inhalte ihrer Nutzer: Der Fall, in dem der Antisemitismusbeauftragte eines Bundeslandes gegen Beiträge auf einer Social-Media-Plattform vorging, beleuchtet die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz des Persönlichkeitsrechts. Das Urteil klärt insbesondere die Anforderungen an die Meldung…WeiterlesenHostprovider-Haftung und Meinungsfreiheit
In einer interessanten Entscheidung des Landgerichts Berlin (15 O 464/23) wurde ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch im Kontext sozialer Medien behandelt. Das Gericht musste die Frage klären, inwieweit die Mutter für das urheberrechtswidrige Posten ihrer Tochter auf Instagram haftet.WeiterlesenStörerhaftung und Urheberrecht in den sozialen Medien
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main befasste sich in seiner Entscheidung vom 16. März 2023 mit der Haftung eines Bevollmächtigten nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) für Schutzrechtsverletzungen. Im Kern ging es darum, ob ein Bevollmächtigter im Sinne von § 2 Nr. 6 ProdSG für die durch den Hersteller verursachten Schutzrechtsverletzungen als Gehilfe oder Störer haften kann.WeiterlesenHaftung eines Bevollmächtigten nach ProdSG für Schutzrechtsverletzungen















