Wenn wirklich alles schiefgelaufen ist, insbesondere in finanzieller Hinsicht, kann die Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit im Raum stehen. Selbst wenn noch Potenzial zur Verhinderung einer Gewerbeuntersagung im Raum stünde, machen viele Betroffene frühzeitig (weitere) Fehler, mit denen die Unzuverlässigkeit und in Konsequenz dann die Gewerbeuntersagung, geradezu untermauert werden. Ein besonders kritischer Punkt ist dabei die Unzuverlässigkeit auf Grund von begangener Steuerhinterziehung(en).
Was sind Stecklinge: Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat seit seinem Inkrafttreten eine kontroverse Debatte über die Reichweite der Legalisierung ausgelöst. Während der private Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt ist, bleibt der gewerbliche Umgang mit Cannabisprodukten streng reguliert. Das Verwaltungsgericht Köln (1 L 1371/25) hat nun in einem aktuellen Beschluss vom 13. November 2025 klargestellt, dass der Handel mit eingepflanzten Cannabis-Jungpflanzen – selbst wenn sie noch keine Blüten oder Fruchtstände tragen – nicht unter die Ausnahmetatbestände des Gesetzes fällt.
Die Frage, ob Verluste aus Online-Glücksspielen zurückverlangt werden können, beschäftigt Gerichte seit Jahren. Mit seinem Urteil vom 25. März 2025 (Aktenzeichen 15 O 109/24) hat das Landgericht Aachen eine klare Position bezogen: Verträge über Online-Casinospiele, die gegen das Totalverbot des Glücksspielstaatsvertrags 2012 (GlüStV) verstoßen, sind nichtig – und Spieler können ihre Einsätze zurückfordern.
Die Entscheidung reiht sich in eine Serie aktueller Urteile ein, die das Spannungsfeld zwischen nationalem Glücksspielrecht, Unionsrecht und Verbraucherschutz ausloten. Besonders bemerkenswert ist, dass das Gericht trotz unionsrechtlicher Zweifel an der Wirksamkeit des deutschen Totalverbots keine Veranlassung sah, das Verfahren auszusetzen. Stattdessen betonte es die Schutzbedürftigkeit der Spieler und die Notwendigkeit, unerlaubte Glücksspielangebote zivilrechtlich zu sanktionieren.
Hinweis: In unserer Kanzlei werden ausschliesslich Anbieter von Glücksspielen beraten – wir vertreten und beraten nicht zur aktiven Rückforderung solcher Zahlungen!
Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 24. September 2025 (Aktenzeichen 2 O 64/23) eine grundsätzliche Frage des digitalen Rechtsverkehrs entschieden: Unter welchen Umständen müssen Eltern für unautorisierte Käufe ihrer Kinder in App-Stores haften? Der Fall betraf einen Vater, dessen sieben- bis achteinhalbjähriger Sohn über einen Zeitraum von 20 Monaten In-App-Käufe im Wert von über 33.000 Euro tätigte – ohne dessen Wissen oder Zustimmung. Das Gericht wies die Klage auf Rückerstattung ab und begründete dies mit den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht.
Die Frage, wo die Grenzen zwischen zulässiger Suchmaschinenoptimierung und unlauterem Suchmaschinen-Spamming verlaufen, ist nicht nur für Betreiber von Webseiten, sondern auch für Anbieter von Filtersoftware von Bedeutung. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem frühen Urteil vom 1. März 2007 (Aktenzeichen: 4 U 142/06) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen die Kennzeichnung einer Website als „Spam“ durch eine Filtersoftware rechtmäßig ist. Die Entscheidung betrifft den Konflikt zwischen dem Interesse an transparenter Suchmaschinennutzung und dem Schutz vor unlauterer Wettbewerbsbeeinträchtigung. Sie bietet eine brauchbare Orientierung für die Bewertung von Suchmaschinenmanipulationen und die Zulässigkeit von Gegenmaßnahmen durch Dritte.
Die gerichtliche Kontrolle behördlicher Eingriffe zur Durchsetzung des Jugendschutzes, wie etwa die Anordnung von Netzsperren, gewinnt inzwischen erhebliche Bedeutung. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30. Juli 2025 (Az. 2 B 10576/25.OVG) betrifft einen prominenten Fall: eine international tätige Betreiberin pornografischer Internetangebote wollte per Eilantrag die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen eine an einen deutschen Access-Provider gerichtete Sperrverfügung erwirken. Der Antrag blieb erfolglos – und das aus gleich mehreren juristisch gewichtigen Gründen, die das Gericht in seltener Deutlichkeit benennt.
VGH München zur Auslegung des unionsrechtlichen Zusatzstoffverbots: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München) hat sich in seinem Urteil vom 12. Juni 2025 (20 BV 24.120) mit bemerkenswerter dogmatischer Tiefe der Frage gewidmet, ob ein Verkehrsverbot für Wasserpfeifentabak mit Menthol- und Eukalyptuszuschlägen europarechtskonform ist – und damit zentrale Weichen für den Anwendungsbereich der Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU (Tabak-RL) gestellt.
Strafbarkeit von Deepfakes: Ein ganz Vorschlag für ein Gesetz aus dem Bundesrat zielt darauf ab, den strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor sogenannten Deepfakes zu verbessern. Ansatzpunkt ist die Schaffung eines neuen Straftatbestandes in Form eines neuen §201b StGB. Ich selbst habe mich klar gegen dieses Ansinnen postiert.
Update Juli 2025: Der erste Anlauf aus Mitte 2024 ist mit dem Scheitern der Regierung der sachlichen Diskontinuität anheim gefallen, hatte sich also inhaltlich erledigt. Am 05.07.2025 hat der Bundesrat nun erneut das Thema beschlossen und der Bundestag wird sich wieder damit zu beschäftigen haben. Inhaltlich hat sich nichts geändert, es ist exakt die Vorlage die aus dem Mai 2024 bekannt.
Hintergrund: Deepfakes sind realistisch wirkende Medieninhalte, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt oder verändert werden. Diese Inhalte bergen erhebliche Gefahren, da sie Täuschungen erzeugen können, die sowohl individuelle Persönlichkeitsrechte als auch den demokratischen Willensbildungsprozess beeinträchtigen.
Die zunehmende Schwierigkeit der Durchsetzung jugendmedienschutzrechtlicher Vorgaben gegenüber ausländischen Plattformbetreibern stellt die Landesmedienanstalten vor erhebliche praktische Probleme. In einem aktuellen Beschluss hatte das Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße, 5 L 77/25.NW) darüber zu entscheiden, ob eine Content-Providerin im Eilrechtsschutz die aufschiebende Wirkung einer gegen eine Access-Providerin erlassenen Sperrverfügung erwirken kann, obwohl gegen sie selbst eine unbefolgt gebliebene Grundverfügung existiert. Die Entscheidung präzisiert die Voraussetzungen des Rechtsschutzbedürfnisses bei mehrstufigen Vollzugsmaßnahmen im Bereich des Jugendmedienschutzes und deren unionsrechtliche Implikationen.
Mit DNS4EU ist seit kurzem ein ambitioniertes europäisches Infrastrukturprojekt in die öffentliche Phase gestartet. Was bislang eher unter dem Radar lief, ist nun für alle Bürgerinnen und Bürger in der EU nutzbar – ein DNS-Resolver, der nicht nur sicher und datenschutzkonform ist, sondern auch vollständig innerhalb der EU betrieben wird.
OLG Hamm zur Auslegung des § 10 JuSchG im Versandhandel: Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 3. April 2025 (Az. 4 U 29/24) in einem wettbewerbsrechtlichen Berufungsverfahren entschieden, dass auch nicht befüllte Ersatz-Tanks für E-Zigaretten dem jugendschutzrechtlichen Versandverbot nach § 10 Abs. 3 und 4 JuSchG unterliegen. Die Entscheidung betrifft einen konfliktträchtigen Grenzbereich zwischen technischem Zubehörhandel und gesetzlichem Schutzauftrag im Jugendmedienschutzrecht. Sie rückt zudem erneut die Anforderungen an die wettbewerbsrechtliche Abmahnung sowie die Reichweite der Aktivlegitimation von Mitbewerbern in den Mittelpunkt.
Die Meinungsfreiheit ist ein Grundpfeiler der Demokratie und in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert. Sie gewährleistet jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Gleichzeitig umfasst sie die Informationsfreiheit, die Pressefreiheit sowie die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film. Doch dieses Grundrecht ist nicht absolut – es findet seine Grenzen in allgemeinen Gesetzen, dem Jugendschutz und dem Schutz der persönlichen Ehre. Die Balance zwischen Freiheit und Schutz ist essenziell für das gesellschaftliche Miteinander und den Rechtsstaat.
Gerade nach der erschreckenden bis in Teilen peinlichen Rede des US-amerikanischen Vizepräsidenten JD Vance in München im jahr 2025 möchte ich als Jurist hier interessierten ausländischen Lesern erklären, was es mit der Meinungsfreiheit in Deutschland auf sich hat.
Lootboxen, virtuelle Beutekisten in Videospielen, haben in den letzten Jahren erhebliche Aufmerksamkeit erregt. Sie bieten Spielern zufällig generierte virtuelle Gegenstände, die von rein kosmetischen Veränderungen bis zu spielentscheidenden Vorteilen reichen können. Die rechtliche Bewertung von Lootboxen ist komplex und betrifft sowohl das Glücksspielrecht als auch den Jugend- und Verbraucherschutz. Dieser Beitrag gibt einen kleinen Überblick für Anbieter und Nutzer.
Diese Maßnahmen sind Teil der Strategie „Löschen statt Sperren“, die darauf abzielt, Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Netz zu löschen, um so die Rechte der betroffenen Kinder zu schützen und die erneute Traumatisierung durch die Verbreitung dieser Darstellungen zu verhindern.
Computerspiele und Recht: Die Welt der Computerspiele hat sich in den letzten Jahrzehnten rasant entwickelt und ist heute ein bedeutender Wirtschaftszweig, der Millionen von Menschen weltweit begeistert. Doch hinter den farbenfrohen Grafiken und spannenden Geschichten steckt eine komplexe rechtliche Landschaft, die Entwickler, Publisher und andere Beteiligte beachten müssen. Das Recht der Entwicklung von Computerspielen umfasst zahlreiche Rechtsgebiete, von Urheber- und Medienrecht bis hin zu Datenschutz und Jugendschutz.