Das Urteil des BGH vom 17.10.2023 (VI ZR 192/22) behandelt eine Klage auf Unterlassung von Äußerungen und auf Zahlung vorgerichtlicher Abmahnkosten, die im Kontext einer Debatte über sexuell übergriffiges Verhalten in der Poetry-Slam-Szene stehen
(mehr …)Schlagwort: meinungsfreiheit
Die Meinungsfreiheit ist ein grundrechtlich geschütztes Recht, Meinungen, Gedanken und Informationen frei zu äußern und zu verbreiten. Im Alltag stellen sich jedoch immer wieder rechtliche Fragen, wenn es um die Auslegung und die Grenzen der Meinungsfreiheit geht. Insbesondere im Bereich des IT-Rechts und des Strafrechts gibt es zahlreiche Fallstricke.
Ein wichtiges Thema in diesem Zusammenhang ist Hate Speech, also Hassrede im Internet, die häufig den Tatbestand der Beleidigung oder Volksverhetzung erfüllt. Hier stellt sich die Frage, ob die Meinungsfreiheit auch solche Äußerungen schützt oder ob es Grenzen gibt, die nicht überschritten werden dürfen. Auch soziale Medien sind hier ein zentraler Aspekt, da sie häufig als Plattform für die Verbreitung von Hate Speech genutzt werden.
Anwältinnen und Anwälte, die auf IT-Recht und Strafrecht spezialisiert sind, können bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Meinungsfreiheit und Beleidigung helfen. Sie können zum Beispiel beraten, wie man sich gegen Angriffe auf die eigene Meinungsfreiheit wehren kann oder wie man Beleidigungen im Internet rechtlich verfolgen kann. Dabei ist es wichtig, sich bewusst zu sein, dass die Meinungsfreiheit zwar ein hohes Gut ist, aber auch Grenzen hat, die nicht überschritten werden dürfen.

Außerordentliche Kündigung wegen Strafanzeige
In einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az. 2 Sa 349/21, Urteilsdatum: 11.05.2022) wurde die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, ausgesprochen von einem Arbeitgeber gegenüber einer Arbeitnehmerin, bestätigt. Die Kündigung erfolgte, nachdem die Arbeitnehmerin eine Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber wegen angeblicher unerlaubter Überwachung erstattet hatte.
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Rechtmäßigkeit einer in die Privatsphäre einer Person eingreifenden Berichterstattung
Die Berichterstattung über eine nicht öffentlich gemachte Liebesbeziehung und deren Ende gehört zur Privatsphäre beider beteiligter Partner.
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OLG Braunschweig Urteil zum „Ungeimpft-Stern“ – Eine Abwägung von Meinungsfreiheit und historischer Sensibilität
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in einem bemerkenswerten Urteil vom 7. September 2023 (Az.: 1 ORs 10/23) entschieden, dass die Veröffentlichung eines sogenannten „Judensterns“ mit der Aufschrift „nicht geimpft“ auf Facebook nicht den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 StGB erfüllt. Diese Entscheidung wirft ein Licht auf die Gratwanderung zwischen Meinungsfreiheit und der Notwendigkeit, historisch sensible Symbole zu schützen.
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BVerfG zur Litigation-PR über Anwaltswebseite
Das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1962/23) hat sich im Rahmen einer – unzulässigen – Verfassungsbeschwerde am Rande über (im weitesten Sinne) Litigation-PR über eine Anwaltswebseite äussern können. Es zeigt sich, dass auch dieser Weg aus Sicht des BVerfG noch zum geschützten Bereich des Kampfs ums Recht gehört und von den Gerichten beim Streit um Äußerungen entsprechend zu berücksichtigen ist.
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OLG Stuttgart zu Schmähkritik in sozialen Netzen
Bezeichnung als „dämliches Stück Hirn-Vakuum“ ist eine Schmähkritik, die nicht hingenommen werden muss: Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart (4 U 58/23) hat den Autor eines Facebook-Beitrags, in dem eine deutsche Politikerin als „dämliches Stück Hirn-Vakuum“ bezeichnet wird, zur Unterlassung verurteilt und insoweit die Entscheidung der Vorinstanz abgeändert. Hinsichtlich des über den Unterlassungsanspruch hinaus geltend gemachten Geldentschädigungsanspruchs blieb die Klage allerdings ohne Erfolg.
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EGMR zur Pressefreiheit bei Ablichtungen von Polizisten
Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR – CASE OF BILD GMBH & CO. KG v. GERMANY, Application no. 9602/18) befasst sich mit der Abwägung zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit und dem Recht auf Achtung des Privatlebens bei Ablichtungen eines Polizisten in der Presse.
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Kunstfreiheit und Markenrechtlicher Schutz von Luxus-Handtaschen
Eine für das Markenrecht zuständige Kammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat Eilanträge der Herstellerin einer markenrechtlich geschützten und weltweit bekannten Luxus-Handtasche zurückgewiesen.
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Wie ist eine öffentliche Äußerung zu verstehen?
Ein typisches medienrechtliches Minenfeld ist der Äußerungsstreit. Der BGH betont erneut, dass die zutreffende Deutung des Sinngehalts einer Äußerung unabdingbare Voraussetzung für die zutreffende rechtliche Bewertung ihres Aussagegehalts ist. Sie unterliegt in vollem Umfang der Nachprüfung durch das Revisionsgericht. Ziel der Auslegung ist stets die Ermittlung des objektiven Sinngehalts.
Es gibt eine sehr umfassende und über die Jahrzehnte gewachsene Rechtsprechung zur Thematik Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung. Beachten Sie dazu in unserem Blog jedenfalls:
- Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Werturteil
- Meinungsfreiheit auch für meinungsbezogene Tatsachenbehauptung
- Tatsachen vermischt mit Meinungen
- Keine Meinungsfreiheit für unwahre Tatsachenbehauptung
- Abgrenzung zur Schmähkritik
- Kritik an Unternehmen
- Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht
- Deutung des Sinngehalts einer Äußerung
- Beiträge rund um Werbeagenturen
- Journalismus unter Druck: Repressalien gegen Journalisten und Anti-SLAPP-Richtlinie
Dabei kommt es weder auf die subjektive Absicht des sich Äußernden noch auf das subjektive Verständnis des Betroffenen, sondern auf das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums an. Ausgehend vom Wortlaut, der den Sinn allerdings nicht abschließend bestimmen kann, und dem allgemeinen Sprachgebrauch sind bei der Auslegung der sprachliche Kontext, in dem die beanstandete Äußerung steht, und die Begleitumstände, unter denen sie steht, zu berücksichtigen, soweit sie für das Publikum erkennbar sind.
Um den gesamten Aussagegehalt zu erfassen, muss die beanstandete Äußerung stets in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst und einer rein isolierten Betrachtung unterzogen werden. Weit hergeholte Interpretationen sind auszuschließen (dazu: BGH, VI ZR 308/21 und VI ZR 307/21).
Pressefreiheit und Berichterstattung in Blogs
Das Verwaltungsgericht Minden (1 L 729/23) hat sich zur Pressefreiheit im Hinblick auf andere als die klassischen Medien geäußert und festgestellt, dass Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG von Anfang an auf eine umfassende Erfassung aller Medien angelegt war. Seine Beschränkung auf Presse, Rundfunk und Film sei lediglich historisch bedingt.
(mehr …)Zulässigkeit identifizierender Verdachtsberichterstattung
Der Bundesgerichtshof (VI ZR 262/21) hatte noch einmal Gelegenheit, an die Grundsätze der identifizierenden Verdachtsberichterstattung zu erinnern: Für eine identifizierende Verdachtsberichterstattung ist jedenfalls ein Mindestbestand an Beweistatsachen erforderlich, die für die Richtigkeit der Information sprechen und ihr damit erst „Öffentlichkeitswert“ verleihen.
Die Darstellung darf zudem keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten, also nicht durch eine vorverurteilende Darstellung den unzutreffenden Eindruck erwecken, der Betroffene sei der ihm vorgeworfenen Tat bereits überführt. Vor der Veröffentlichung ist regelmäßig auch eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen. Schließlich muss es sich um einen Vorgang von erheblicher Bedeutung handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsinteresse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.
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Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe
Ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, kann sich gegen eine dies zum Anlass nehmende außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen, so das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 17/23).
(mehr …)Mehr dazu bei uns:
- Social Media Guidelines – Erläuterungen und Muster
- Strafrechtliche Folgen von Hasspostings
- Kündigung wegen Hasspostings
- Außerordentliche Kündigung bei Relativieren des Holocaust
- Kündigungsgrund Youtube-Video
- Kündigung wegen rassistischer Beleidigung
- Kündigung wegen Facebook-Posting
- Kündigung wegen Chat
- Rechtliche Hinweise rund um die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz
- Auswertung des Browserverlaufs durch den Arbeitgeber
- Zugriff des Arbeitgebers auf E-Mails des Arbeitnehmers

Kein Gütesiegel ohne objektivierte Prüfung
Das Landgericht München I (4 HK O 14545/21) hatte Gelegenheit, sich zu Prüfsiegeln für Ärzte zu äußern. Es ging um ein Presseerzeugnis, das nach Auffassung des Gerichts durch die Vergabe von Siegeln, die nach eigenem Vortrag von Ärzten werblich verwendet werden sollen, gegen das lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG verstößt.
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Tesla Files und die Zulässigkeit der Veröffentlichung
Der Wirtschaftszeitung Handelsblatt wurden nach eigenen Angaben umfangreiche Datenmengen von rund 100 Gigabyte aus Quellen zugespielt, die direkt aus dem Herzen des derzeit weltweit wohl führenden Herstellers von Elektrofahrzeugen Tesla stammen sollen.
Die als „Tesla-Files“ bezeichneten Informationen umfassen nach dortigem Bericht mehr als 23.000 Dokumente. Einige der Dokumente sollen Gehaltsinformationen und Wohnadressen von mehr als 100.000 aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern enthalten. Andere Dokumente scheinen private E-Mail-Konten und Telefonnummern von Kunden aufzulisten, hinzu kommen laut Handelsblatt wohl umfangreiche interne Informationen zu gemeldeten Vorfällen mit Tesla-Pkw. Hier soll es weniger um die Inhalte als um die spannenden rechtlichen Umstände der Publikation gehen.
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